Einzelgänger Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Hallo! Habe gerade dieses Messer bei Ebay gefunden: Messer Ist das nicht ein verbotener Gegenstand? Gruß Einzelgänger
pak9de Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Dabei handelt es sich eindeutig um ein verbotenes Messer. Gruss pak9
Einzelgänger Posted September 30, 2006 Author Posted September 30, 2006 Der traut sich was!!!!Müsste man nicht den Käufer warnen?
Manurhin73 Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Müsste man nicht den Verkäufer anzeigen?
Einzelgänger Posted September 30, 2006 Author Posted September 30, 2006 Müsste man nicht den Verkäufer anzeigen? Der weiß das doch bestimmt nicht!
pak9de Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Frueher habe ich in einigen gravierenden Faellen Auktionsplattformen, Kaeufern oder Verkaeufern einen entsprechenden Hinweis gesandt. Nachdem die Reaktionen Bieter bzw. Verkaeufer meist keinen sachlichen Inhalt, dafuer aber persoenliche Anwuerfe enthielten, habe ich es gelassen. Sollen sie machen was sie wollen und mit den Folgen leben! Gruss pak9
Manurhin73 Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 § weißichdochnicht Abschnitt 2 V "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...." Aber jetzt wo dus zur Sprache gebracht hast, wende dich doch vertrauensvoll an Verkäufer und Käufer und kläre sie auf. Bevor ebay oder ein Übereifriger es tun.
Spredy Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 mal ne dumme frage, ich war zwar bei der bundeswehr ,aber da gabs die kleinen taschenmesser mit säge dran, dieses model kenn ich gar nich ,wann war das den bei der BW? dadurch das es verboten ist gehe ich mal davon aus das die klinge aus dem griff kommt oder ? kenne mich mit messern nicht aus ich weiss nur das die verdammt scharf sind mfg
Beiermann Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 mal ne dumme frage, ich war zwar bei der bundeswehr ,aber da gabs die kleinen taschenmesser mit säge dran, dieses model kenn ich gar nich ,wann war das den bei der BW? dadurch das es verboten ist gehe ich mal davon aus das die klinge aus dem griff kommt oder ? kenne mich mit messern nicht aus ich weiss nur das die verdammt scharf sind mfg Bei dem gezeigten Messer handelt es sich um das BW-Fallschirmjägermesser mit Fallklinge. Die Klinge wird nicht mit Federdruck aus dem Griff katapultiert, sondern benötigt die Erdanziehungskraft. Über den Vermerk "gefährlicher Gegenstand" kann man sich daher streiten. Gruß Beiermann
Kerner Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Über den Vermerk "gefährlicher Gegenstand" kann man sich daher streiten. erstens geht es um "verbotener gegenstand" und zweitens kann man sich natürlich über alles streiten. aber das messer ist definitiv verboten.
Spredy Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 aha ,danke für die info wundere mich nur das e-bay die sache noch nicht gesperrt hat,die sind doch sonst so schnell verbotene artikel zu sperren,oder die kennen sich genauso wenig aus mit messern wie ich ps.: zum glück sind rasierklingen "noch" erlaubt,sonst würde ich aussehen wie nen Yeti
steven Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Hallo der Knabe hat die letzten Wochen schon jede Menge davon verkauft. Ich denke mal, der steht schon unter Beobachtung. Die Jungs warten nur noch, bis ihm der Vorrat ausgeht, dann gibts einige Durchsuchungen und die Statistik wird aufgepeppt. Steven
Einzelgänger Posted September 30, 2006 Author Posted September 30, 2006 Hallo der Knabe hat die letzten Wochen schon jede Menge davon verkauft. Ich denke mal, der steht schon unter Beobachtung. Die Jungs warten nur noch, bis ihm der Vorrat ausgeht, dann gibts einige Durchsuchungen und die Statistik wird aufgepeppt. Steven Die armen, unwissenden Käufer! Wenn es so eintrifft, wie Du sagst, dann kommt da ganz schön was auf die zu! Hausdurchsuchung usw.!
Manurhin73 Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Ich hör sie schon weinen. Wenns bei ebay verkauft wird muss es doch legal sein. Ist natürlich dumm für sowas seine Zuverlässigkeit aufs Spiel zu setzen. Aber wenns ein paar Möchtegernrambos erwischt solls das doch wert sein D wird auf jeden Fall sicherer... Oder so.
JoLü Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 kann jemand einem "Unwissenden" erklären was an dem Messer so schlimm ist? habe mich mit der Thematik noch nicht auseinandergesetzt. Ist es der Grund das es ein "Springmesser" ist? sind diese generell verboten? Es gibt ja auch Messer die man mit dem Daumen öffnen kann. Auch verboten?
Kerner Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 nicht schlimm, einfach nur verboten. ist bei der waffg-novellierung ins räderwerk der bürokratie geraten. einhandmesser sind erlaubt.
JoLü Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 nicht schlimm, einfach nur verboten. ist bei der waffg-novellierung ins räderwerk der bürokratie geraten. einhandmesser sind erlaubt. ...wieder was dazugelernt, na dann viel Glück allen unwissenden Käufern, hätte ich jetzt auch nicht als "Problemkauf" erkannt.
Tom H. Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 nicht schlimm, einfach nur verboten. Armes Deutschland! (Land der Verbote) --- Tom
JoLü Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Ja und Frankonia auch. Messer im neuen Katalog auf Seite 345. das scheint ja ein Messer zu sein das seitlich ausklappt, sind also auch diese betroffen?
Manurhin73 Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Ja und Frankonia auch. Messer im neuen Katalog auf Seite 345. Aha. Leider falsch. Die Böker auf Seite 345 sind allesamt erlaubt. Das in der Auktion angebotene Fallmesser ist verboten. So einfach ist das. Oder man liest sich das mal durch: Messer und Recht und postet dann. Schönen Abend noch.
bullpup Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 War dieses nach altem WaffG nicht auch schon verboten, wegen Klinge > 8cm? Oder meine Erinnerung trügt.
Manurhin73 Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Könnte trügen. Meines Wissens wurden die Dinger sogar bei Räer verkauft. Ersatzklingen gibts immer noch zu kaufen Falls mal eine abbricht... Ups nicht das da noch einer draufkommt und bei solchen Bestellungen ne Hausdurchsuchung anordnet. Und noch ein ganz heisser Tipp: Mit der Hakenklinge kann man sein Fallmesser zu einem Rettungsschneider machen. Und die sind ja bekanntlich nicht verboten
JoLü Posted September 30, 2006 Posted September 30, 2006 Oder man liest sich das mal durch: Messer und Recht und postet dann. Guter link aber mal ehrlich, welcher 18-jährige Ebayer stöbert erstmal die Gesetzlage durch und bietet dann erst auf ein öffentlich- angebotenes Messer?
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