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IGNORED

Vorderschaft-Repetierflinte mit Pistolengriff - Uuups


RonaldR

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

sorry, das ich den Thread nochmal aus der Versenkung hole, aber 1. hatte ich das Ende vom Lied nicht nachgetragen und 2. ist es noch gar nicht zu Ende.

ad 1. Das Urteil

Die genauen Facts sind mir momentan nicht mehr in Erinnerung, ich versuche sie nochmals zu erfragen und nachzuliefern. Aus dem Gedächtnis ging es so aus, dass er die Pumpe natürlich los war ("freiwilliger Verzicht") und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Der Richter war so nett, in die Begründung gleich noch mit aufzunehmen, dass er die grundsätzliche Zuverlässigkeit des WBK-Inhabers nicht in Frage stellt.

Der Knackpunkt ist nun (und dazu brauche ich erst die Fakten), wie hoch die Geldstrafe war.

ad 2. Das Nachspiel

Nach nunmehr recht langer Zeit hat sich das O-Amt bei meinem Kollegen gemeldet und anklingen lassen, er möge doch alle seine WBK-pflichtigen Waffen veräußern, da er nach deren Ansicht seine Zuverlässigkeit verloren hätte. Dazu wurde er zu einer Anhörung gebeten.

Alles weitere ist derzeit im Fluss und ich weiß, dass niemand konkrete Tipps geben kann, solange die Facts nicht auf dem Tisch liegen. Mich beschäftigt die Sache aber so, dass ich den Thread schon mal reaktivieren wollte.

Seid bitte noch etwas geduldig, ich liefere die wichtigen Details sobald ich sie bekomme.

Gruß, Ronald

Geschrieben
Hallo Leute,

sorry, das ich den Thread nochmal aus der Versenkung hole, aber 1. hatte ich das Ende vom Lied nicht nachgetragen und 2. ist es noch gar nicht zu Ende.

ad 1. Das Urteil

Die genauen Facts sind mir momentan nicht mehr in Erinnerung, ich versuche sie nochmals zu erfragen und nachzuliefern. Aus dem Gedächtnis ging es so aus, dass er die Pumpe natürlich los war ("freiwilliger Verzicht") und zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Der Richter war so nett, in die Begründung gleich noch mit aufzunehmen, dass er die grundsätzliche Zuverlässigkeit des WBK-Inhabers nicht in Frage stellt.

Das hat leider überhaupt nichts zu sagen. Bei einer Besprechung mit RA´s, StA und Mitarbeitern einer Mittelbehörde wurde von der Behörde gesagt: " die Urteile interessieren überhaupt nicht, auch nicht die Festsellungen der StA. Wir entscheiden nach Ordnunspolizeilichen Gesichtspunkten!"

Der Knackpunkt ist nun (und dazu brauche ich erst die Fakten), wie hoch die Geldstrafe war.

Auch nicht immer. Wurde er z.B. zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt einer Geldstrafe verurteilt, spielt die Höhe keine Rolle. Hierzu gibt es ein Urteil des VGH Kassel aus 2006 in dem festgehalten wird, dass eine Verwarnung unter Starfvorbehalt eben NICHT unter § 5 fällt, weil die Geldstrafe bei Beenigung der Bewährungsfrist ohne Beschluss des Widerrufs nicht gezahlt werden muss. Damit liegt dann keine Verurteilung zu einer Geldstrafe vor.

ad 2. Das Nachspiel

Nach nunmehr recht langer Zeit hat sich das O-Amt bei meinem Kollegen gemeldet und anklingen lassen, er möge doch alle seine WBK-pflichtigen Waffen veräußern, da er nach deren Ansicht seine Zuverlässigkeit verloren hätte. Dazu wurde er zu einer Anhörung gebeten.

Das ist normal. Wenn sie dann auf Grund des Urteils oder der sonstigen Fakten die Unzuverlässigkeit nach § 5 feststellen, kann er Widerspruch (in einigen Bundesländern) einlegen oder direkt klagen. Dazu braucht er aber einen Rechtsmittelfähigen Bescheid.

Alles weitere ist derzeit im Fluss und ich weiß, dass niemand konkrete Tipps geben kann, solange die Facts nicht auf dem Tisch liegen. Mich beschäftigt die Sache aber so, dass ich den Thread schon mal reaktivieren wollte.

Seid bitte noch etwas geduldig, ich liefere die wichtigen Details sobald ich sie bekomme.

Gruß, Ronald

Geschrieben

moin moin ...

hänge grade selber in der luft wegen einer taschenlampe ... taschenlampe zum tauchen bestellt in holland ... sichergestellt ... zielscheinwerfer (keine ahnung was dort geliefert wurde...kam ja nie an)... bei der durchsuchung wurde eine taschenlampe von walter, ein kabelschalter und eine montage gefunden. nicht an der waffe (diese nutze ich beim bund seit jahren ... hatte sie nur durch versetzung und so in meinem haus ... und nicht an einer waffe).

war nicht dabei ... weil im einsatz ...

musste er 2 jahre warten o. war die strafe schneller da?

also er verliert seine zuverlässigkeit wenn er zu 60 tagessetzten o. mehr verurteilt wurde. mein o-amt sagte mir wenn ich darunter bleibe ist es kein problem.

nötigenfalls einen anwalt einschalten tagessetze runterhandel aber leider wie immer den preis nach oben. das amt fragt nur ob er unter den 60 geblieben ist.

Geschrieben
musste er 2 jahre warten o. war die strafe schneller da?

Nein, das Urteil fiel schon 2006 oder Anfang 2007. Er wurde zur Zahlung von 90 Tagessätzen verurteilt, der Richter schrieb jedoch explizit ins Urteil rein, dass es sich um einen "Formfehler" in Unkenntnis handelte (s.u.) und er die Zuverlässigkeit des Angeklagten nicht in Frage stelle.

also er verliert seine zuverlässigkeit wenn er zu 60 tagessetzten o. mehr verurteilt wurde. mein o-amt sagte mir wenn ich darunter bleibe ist es kein problem.

nötigenfalls einen anwalt einschalten tagessetze runterhandel aber leider wie immer den preis nach oben. das amt fragt nur ob er unter den 60 geblieben ist.

Die Verhandlungen sind nicht mehr möglich, das Urteil ist rechtskräftig. Aber: Im Gesetz steht an dieser Stelle, dass Personen, die zu mehr als 60 Tagessätzen verurteilt wurden, in der Regel ihre Zuverlässigkeit verlieren, nicht grundsätzlich!

Und das ist hier der springende Punkt: Die Bescheinigung des Richters wurde nun vom Anwalt dem O-Amt dargelegt, mal sehen, wie es weitergeht.

Noch zum Fall selbst: Man muss sich das mal vorstellen: Man ist seit Jahrzehnten unbescholtener, rechtstreuer Bürger. Man Besitzt Waffen, die einfach so (teilweise) ungenutzt im Schrank stehen. Dann kommt eine Gesetzesänderung, deren Begründung dermaßen an den Haaren herbeigezogen ist, und man wird mit einem Schlag zum Straftäter!!! Lasst Euch das mal auf der Zunge zergehen!!!

Das gleiche haben wir ja mit der letzten Novelle in mehrfacher Ausführung: Gesamtlänge von Pumpen, Eintrag Wechselsysteme, LEPs etc. Hab' mir allerdings noch nicht die Strafmaße für derartige Mißgriffe angeschaut. Wenigstens gibt's diesmal eine Übergangsfrist, bei den Pistolengriffen trat das Verbot ja am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft!

Aus meiner Sicht ist in diesem Fall mit der relativ hohen Geldstrafe genug gesühnt und die Zuverlässigkeit in keiner Weise beeinträchtigt, also ein Fall für die Ausnahme.

Gruß, Ronald

Geschrieben
Die Geschichte ging so:

Nach dem Amoklauf von Erfurt, als alle so richtig schön in Rage waren und der Herr Bundeskanzler S. vor die Kameras trat, sagte er "... und die Pumpgun wird verboten!" ...So. Jetzt muss man in dieser Situation erst einmal einen Politiker oder hohen Beamten finden, der dem Bundeskanzler in dem seinerzeit sehr gespannten Umfeld entgegen tritt und ihm erklärt, was für einen Unsinn er da pallavert hat. Das hat sich natürlich keiner getraut.

Also hat man im kleinen Kreis bei der Umsetzung der "Direktive" zusammengesessen und kurzerhand definiert: "Eine Pumpgun ist eine Repetierflinte, bei der der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist." und hat noch eine schöne Geschichte mit "klassischen Untergrundwaffen" aus der neuesten Al Capone Verfilmung drumherum gemalt und schon hatten alle was sie wollten: Der Bundeskanzler sein Verbot, die Sportschützen und Jäger keine relevante Neuregelung.

Zu dem ganzen Vorgang kann (und sollte) sich jeder seine eigene Meinung bilden. Aber ich möchte an dieser Stelle besonders darauf hinweisen, dass die Politik ihre eigenen Spielregeln hat und dass dort eben auch vieles abseits von einer großen Öffentlichkeitsbeteiligung geschieht. Das sollten alle diejenigen bedenken, die über das FWR herziehen.

bye knight

Das damalige "Pumpgun" Verbot hätte man ja auch schlucken können und 6 Jahre später, nachdem der Basta-Kanzler bei Gazprom untergekommen ist, wieder zwecks Sinnlosigkeit aufheben können.

Wichtig: Das jetzige, viel weitergehendere Pumpgun-Verbot lässt sich nicht mehr auf appeasement von Herrn S. stützen, sondern wurde allein damit begründet, dass ja schliesslich Langwaffen unter 95 cm besonders leicht verdeckt getragen werden könnten. Eine wunderbare Steilvorlage für ein VIEL ausgedehnteres Verbot.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Aber ich möchte an dieser Stelle besonders darauf hinweisen, dass die Politik ihre eigenen Spielregeln hat und dass dort eben auch vieles abseits von einer großen Öffentlichkeitsbeteiligung geschieht. Das sollten alle diejenigen bedenken, die über das FWR herziehen.

Danke, dass du gerade das FWR angesprochen hast.

Die haben nämlich auch ihre eigenen Regeln und bei denen geschieht auch vieles abseits der großen Öffentlichkeit, ja sogar abseits der eigenen Mitglieder.

Im Fall des Pumpgun Verbots hat das FWR z.B. wahrscheinlich gar nichts unternommen, aber auf jeden Fall rein gar nichts erreicht.

Das FWR ist für Waffenbesitzer ungefähr so sinnvoll wie Vollgummireifen an einem Formel 1 Rennwagen.

---

Tom

Geschrieben
Danke, dass du gerade das FWR angesprochen hast.

Die haben nämlich auch ihre eigenen Regeln und bei denen geschieht auch vieles abseits der großen Öffentlichkeit, ja sogar abseits der eigenen Mitglieder.

Im Fall des Pumpgun Verbots hat das FWR z.B. wahrscheinlich gar nichts unternommen, aber auf jeden Fall rein gar nichts erreicht.

Das FWR ist für Waffenbesitzer ungefähr so sinnvoll wie Vollgummireifen an einem Formel 1 Rennwagen.

---

Tom

Ich bitte darum, diesen Thread hier nicht für andere Themen zu mißbrauchen, zumal Du in diesem Fall voll daneben liegst: Gerade dem FWR verdanken wir diese für Waffenbesitzer noch verschmerzbare Regelung, sonst wären nämlich einfach alle Pumpen weg gewesen, schon damals! Ich habe das damals minuziös mitverfolgt.

Gruß, Ronald

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Mal ganz auf die Schnelle eine Frage zum Thema:

Wie sehen denn die Regelungen im Sprengstoffgesetz in einem solchen Fall aus? Was bedeutet diese Verurteilung (90 Tagessätze wegen eines Vergehens/einer Straftat nach dem Waffengesetz) für Erlaubnisinhaber nach §27?

Ist die Zuverlässigkeit dort auch in Gefahr?

Entschuldigt, aber mit Wiederladen habe ich mich bisher nur sehr wenig beschäftigt.

Gruß, Ronald

Geschrieben
Ist die Zuverlässigkeit dort auch in Gefahr?

Ja. Die dortigen Regelungen sind so gut wie gleich.

Abgesehen davon wird eine Einschätzung immer gleichartig erfolgen, weil WaffG und SprengG dem selben Ordnungsbereich zuzuordnen sind.

Geschrieben

Hallo,

habe den Thread jetzt mal aufmerksam gelesen

...

und bin total verwirrt, so langsam verstehe ich die armen SBs, bei so vielen willkürlichen Regeln wird man ja ramdösig.

Meine Frage, ich will mir nächstes Jahr (Erweeeeerbsstreckung sei dank !) eine M4 Super 90 TS MC holen, wie die untere auf dem Bild, ich bin in der DSU und laut Sportordnung und Disziplinen geht das.

Darf mich mir die M$ mit TS holen oder muss ich doch den jadglichen Schaft gefallen lassen, weil dann kann ich auch die M3 nehmen :confused:

HJ

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Hallo,

habe den Thread jetzt mal aufmerksam gelesen

...

und bin total verwirrt, so langsam verstehe ich die armen SBs, bei so vielen willkürlichen Regeln wird man ja ramdösig.

Meine Frage, ich will mir nächstes Jahr (Erweeeeerbsstreckung sei dank !) eine M4 Super 90 TS MC holen, wie die untere auf dem Bild, ich bin in der DSU und laut Sportordnung und Disziplinen geht das.

Darf mich mir die M$ mit TS holen oder muss ich doch den jadglichen Schaft gefallen lassen, weil dann kann ich auch die M3 nehmen :confused:

HJ

es handelt sich bei der M4 um einen reinen halbautomat und damit ist die länge von 95 cm egal ... die standart mit ts ist nur 90cm lang wenn der schaft nicht ausgezogen ist ...

viel spass beim kauf ... habe auch eine sein 8 wochen ... :eclipsee_gold_cup::rolleyes:

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