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IGNORED

Waffe in den USA erben und nach D verbringen?


lingen

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morgen zusammen,

ein bekannter von mir hat mich gebeten, folgenden sachverhalt mal nachzufragen:

er (doppelte staatsbürgerschaft; deutsch-amerikanisch; schule in den usa; studium in deutschland, seit 2 jahren arbeitsplatz in den staaten) wird anfang november wieder nach deutschland ziehen und wahrscheinlich auch längerfristig bleiben.

von seinem großvater hatte er vor jahren eine flinte geerbt (er war damals 10 jahre alt und es war der wunsch des opas).

mangels aufbewahrungsmöglichkeit und notwendigkeit verblieb die waffe im haus der eltern in den usa.

da er nun wieder nach deutschland kommt, stellt sich die frage ob er für diese waffe noch eine erben wbk ausgestellt bekommen kann bzw. wer für ihn der ansprechpartner ist (bva?).

bei der waffe handelt es sich um eine "1949 Browning Auto-5 Semi-Automatic Shotgun (12 Gauge) w/ additional barrel", slso schon etwas älter.

das die waffe einen aktuellen beschuss benötigt ist klar; die alternative mit dem versand an einen berechtigten, eintritt in einen verein etc. auch.

besten dank

martin

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er hat die Waffe in den USA als US-Bürger geerbt die Waffe befindet sich in den USA, gottseidank außerhalb des deutschen Überwachungstaates, warum soll er dann noch eine deutsche WBK bekommen?

Karl

hallo karl,

das ging aber schnell mit der ersten antwort :appl:

wie ich oben schrieb, hat er sowohl die deutsche als auch die amerikanische staatsbürgerschaft. somit könnte evntl eine erben wbk in frage kommen, zumal es sich um ein erinnerungsstück handelt.

und die frage nach dem warum ist schnell geklärt: er will sich mit seiner frau nach derzeitigem stand permanent in deutschland niederlassen.

martin

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wie ich oben schrieb, hat er sowohl die deutsche als auch die amerikanische staatsbürgerschaft. somit

eben nicht, er hat die Waffe in den USA als US-Bürger vermutlich von einem US-Bürger (keine typ. deutsche Jägerwaffe ohne Beschuß) erworben/geerbt. Für ihn gilt als US-Bürger amerikanisches Recht eine weitere Staatsbürgerschaft ist meist ohne Bedeutung. Anders wäre der Fall wenn er die Waffe in Deutschland geerbt hätte, da hätte er oder evtl. ein Vormund eine WBK erhalten.

Wenn er nun nach Deutschland übersiedelt gilt für ihn deutsches Recht mit den entsprechenden Einfuhrbestimmungen wie und warum die Waffen im Ausland erworben wurden ist da meist ohne Bedeutung.

Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft bist Du für den Staat in dem du dich befindest Inländer und an dessen Gesetze gebunden, daß wegen einer zweiten Staatsbürgerschaft in anderen Staaten andere Bestimmungen greifen ist da unerheblich.

Karl

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Spritpreise

MWSt

EKSt

WaffG

Autobahnmaut

Klima

Serive im Einzelhandel

Es hat schon seinen Grund, warum ich in Amerika lebe, aber dank gestiegener Materialkosten sind die amerikanischen Spritpreise auch nicht mehr was sie einmal waren, und die Autobahnmaut organisieren die Amis derart bescheuert, daß die Hälfte der Einkünfte für die Erhebung draufgeht und die Fahrer an Mautposten aufgehalten werden--alternativ kann man sich in einigen Staaten eine elektronische Plakette kaufen, mit der es etwas effizienter wird, dafür allerdings jede Privatsphäre draufgeht...

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daß die Hälfte der Einkünfte für die Erhebung draufgeht und die Fahrer an Mautposten aufgehalten werden

Das kann man in Deutschland besser. Da entstanden ja schon Kosten im dreistelligen Millionenbereich bevor überhaupt Einnahmen erzielt wurden. Dafür gibt der Bürger ohne Anhalten zu müssen auch gleich viel mehr Privatsphäre auf. Also immer schön lächeln beim Autobahn fahren.

TheHun

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Hallo,

mir hat heute ein Kunde ( bin im Aussendienst ) folgende möglichkeit zum Erwerb von Waffen und / oder Zubehör aus den US erzählt.

Ein Bekannter von ihm ist bei der US Army und hier in Deutschland stationiert. Über den lässt er sich Sachen bestellen. Dann erwirbt er sie hier von ihm. Waffen lässt er dann hier über den BüMa seines Vertrauens beschiessen. Die Transportkosten wären minimal, da dem Truppenangehörigen der Army nur die Kosten für einen Versand in der USA berechnet würden, über den Teich bringt die Army ihren Angehörigen das kostenlos. Er hätte das selbst mehrmals praktiziert. Zumindest mit Langwaffen und Zubhör ( Optiken ) hätte es da nie probleme gegeben. Bei Kurtzwaffen wäre das allerdings eine sehr langwierige Sache, warum auch immer .

Ob das alles rechtmässig oder Legal ist, kann ich nicht einschätzen, allerdings ist mir der Kunde schon lange bekannt und eigentlich vertrauenswürdig.

Greetz

PetMan

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Es gab mal einen, der wollte eine WBK für eine geerbte, aber vorher illegal besessene Waffe. Die Richter sagtem ihm, er bekommt die nür für eine vorher legal besessene Waffe. Daher erwarte ich, das er die Flinte nicht bekommst, wenn der verstorben sie nicht legal in Deutschland besass.

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