Zum Inhalt springen
IGNORED

Verwahrung Pistole Österreich


Proton

Empfohlene Beiträge

Das Minsterium hat noch nicht geantwortet, jedoch meint mein Sachbearbeiter, das die im Waffenpass eingetragene Kategorie gilt. Und das ist hier in Deutschland B - damnach kann man mit Einladung und Eintrag im EuFWP eine Vorderschaftsrepetierflinte nach Österreich mitnehmen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@brandon

Bitte erkundige dich doch bevor du das tust und allenfalls in's Unglück rennst, bei den entsprechenden Stellen in Oesterreich. Letztes Jahr wollte ich meinen Carbine M 1 der in Oesterreich Kategorie A Waffe ist mitnehmen. Ohne entsprechende Ausnahmebewilligung von österreichischer Seite no way. Da ich diese nicht hatte und ich nicht mehr rechtzeitig beschaffen konnte, dauert nämlich ein Weilchen, blieb der Carbine M 1 Zuhause.

Glaube ja nicht, nur weil die Vorderschaftsrepetierflinte in DE erlaubt ist und unter Kat B fällt diese problemlos ohne entsprechende Ausnahmebewilligung von österreichischer Seite nach Oesterreich zwecks kurzzeitiger Verbringung einzuführen sein wird. Machst du es trotzdem ohne entsprechende Ausnahmebewilligung könnte dies ein sehr sehr teurer "Spass" werden für dich und allenfalls daneben noch reichlich unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@brandon

Bitte erkundige dich doch bevor du das tust und allenfalls in's Unglück rennst, bei den entsprechenden Stellen in Oesterreich. Letztes Jahr wollte ich meinen Carbine M 1 der in Oesterreich Kategorie A Waffe ist mitnehmen. Ohne entsprechende Ausnahmebewilligung von österreichischer Seite no way. Da ich diese nicht hatte und ich nicht mehr rechtzeitig beschaffen konnte, dauert nämlich ein Weilchen, blieb der Carbine M 1 Zuhause.

Glaube ja nicht, nur weil die Vorderschaftsrepetierflinte in DE erlaubt ist und unter Kat B fällt diese problemlos ohne entsprechende Ausnahmebewilligung von österreichischer Seite nach Oesterreich zwecks kurzzeitiger Verbringung einzuführen sein wird. Machst du es trotzdem ohne entsprechende Ausnahmebewilligung könnte dies ein sehr sehr teurer "Spass" werden für dich und allenfalls daneben noch reichlich unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

das ist ja genau das thema! wenn er eine einladung zu einem entsprechendem schießen hat, kann er bis zu 3 waffen für diesen zweck nach österreich mitnehmen, falls diese in den eu-fwp eingetragen sind.

hat er keine einladung, braucht er eine entsprechende genehmigung von der österreichischen behörde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hat er keine einladung, braucht er eine entsprechende genehmigung von der österreichischen behörde.

Die braucht er sowieso ! Vielleicht nicht nach EU - Recht, aber ganz sicher nach hiesigem.

Und ich fürchte, die wird er auch mitsamt Einladung nicht kriegen, ohne schon gleich gar nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja ..... wie Du aber siehst, haben wir sehr gesetzestreue Kriminelle, die sich konsequent an das Pumpgunverbot halten. Man hört nix mehr von Banküberfällen damit ....

... das ist ja eigentlich nicht besonders positiv für uns Legalwaffenbesitzer. Jeder könnte so behaupten daß das Verbot etwas für die öffentliche Sicherheit gebracht hat. Ich hätte nichts gegen einige Verbrecher die statt mit einer schwarzen XYZ mit einer unregistrierten Pumpe herumfuchteln würden.

Liee Grüße aus Graz

Bernd :s75:

P.S.: Natürlich lässt sich daraus auch ableiten, daß eine Pumpe KEIN spezifisches "Mördergewehr" ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... das ist ja eigentlich nicht besonders positiv für uns Legalwaffenbesitzer. Jeder könnte so behaupten daß das Verbot etwas für die öffentliche Sicherheit gebracht hat. Ich hätte nichts gegen einige Verbrecher die statt mit einer schwarzen XYZ mit einer unregistrierten Pumpe herumfuchteln würden.

;) Ich glaub, Du hast den Sarkasmus in meinem Posting nicht registriert ..... :)

:s75:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das ist ja genau das thema! wenn er eine einladung zu einem entsprechendem schießen hat, kann er bis zu 3 waffen für diesen zweck nach österreich mitnehmen, falls diese in den eu-fwp eingetragen sind.

hat er keine einladung, braucht er eine entsprechende genehmigung von der österreichischen behörde.

:angry2: ihr redet um den heißen brei - es gibt keine pumpaction bewerbe, also keine einladung, und ohne einladung keine genehmigung.............................

@brandon - wenn du eine einladung zu so einem bewerb hast, lass uns bitte wissen, wo der stattfindet - danke! :gutidee:

<_< Silver Moon Dancer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit Schreiben des BM für Inneres teilte man mir mit, dass es sich um eine Verbotene Schusswaffe handelt. Man verwies mich auf die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung, auf den explizit angefragten Sachverhalt mit EuFWP hat man sich nicht bezogen. Also wird's nix... Da würde nur helfen, die Europäische Maschine auf Österreich loszulassen.... Ich sehe schon wutentbrannte Österreicher posten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man verwies mich auf die Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung.Ich sehe schon wutentbrannte Österreicher posten...

Ne, wutenbrannte Österreicher bezüglich Pumpgun wirst Du hier heute nicht mehr finden, das ist halt so seit Jahren bei uns so Gesetz.

Freut mich aber, daß nach 84 Postings zu diesem Thema, Deine Aussage kommt:

Es wurde mir vom BMfI mitgeteilt, daß es sich hier in Österreich "um eine verbotene Waffe handelt."

Diesen Gesetzeswortlaut hätten wir aber Unaufwendiger hier genauso geschafft.

Fahrkarte

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.