Zum Inhalt springen
IGNORED

Nicht-FFW-Muni verschießende Unterhebelrepetierer


coachgun

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also ein langsamer Bleibatzen ist das tödlichste, was es gibt.

Ist die Ballistik einer 47/70 nicht grundlegend anders als die einer 30/30?

Du meinst die Flugbahn ?

Ja, natürlich, aber nicht innerhalb der eigenen 4 Wände bzw. des eigenen Grundstückes.

Das mit dem "tödlichsten, das es gibt" kommentier ich jetzt mal lieber nicht.

Geschrieben
Das mit dem "tödlichsten, das es gibt" kommentier ich jetzt mal lieber nicht.

Ähm, warum?

Von der nicht-bezünderten Munition ist ein langsam fliegendes großes weiches Geschoß das lethalste. Vgl. heutiges Flintenlaufgeschoß oder aus Musketen verschossene Bleizapfen im Amerikanischen Bürgerkrieg. Im Kampf gegen die Thugs in Indien (zumeist selbstmörderische Messerattentäter) wurden z.B. den britischen Konolialtruppen spezielle Großkaliber mit niederer V0 ausgegeben.

Oder verstehe ich da was falsch an Deinem Post?

Geschrieben

Ähm, warum?

Von der nicht-bezünderten Munition ist ein langsam fliegendes großes weiches Geschoß das lethalste. Vgl. heutiges Flintenlaufgeschoß oder aus Musketen verschossene Bleizapfen im Amerikanischen Bürgerkrieg. Im Kampf gegen die Thugs in Indien (zumeist selbstmörderische Messerattentäter) wurden z.B. den britischen Konolialtruppen spezielle Großkaliber mit niederer V0 ausgegeben.

Oder verstehe ich da was falsch an Deinem Post?

Leider haben "Zivilisten" halt kaum Erfahrungen mit der Tötungswirkung diverser Geschosse.

Wir Jäger schon ....

Da gilt ein Flintenlaufgeschoß als Notlösung, wenn man halt nur die Flinte mithat, aber eigentlich ein echtes Gewehr bräuchte.

Keiner nimmt ein FLG, weil es BESSER wäre. Es geht halt grad mal so ...

Das ist jetzt nicht böse gemeint, schon gar nicht in Deine Richtung.

Ein Diskussion über Wundballistik führt hier aber entschieden zu weit. Vielleicht magst Du Dich mal in die am Markt verfügbare Literatur einlesen ?

Im Moment verwechselst Du Stoppwirkung mit tödlicher selbiger. Bei ersterer trift Deine Aussage mit den Indern zu - vergleiche den Tritt eines Pferdehufs.

So long

Geschrieben

Aha, das ist tatsächlich tiefgründiger als ich dachte.

Bislang war ich der Meinung, daß die Menge der kinetischen Energie, die an den getroffenen Körper abgegeben wird, die Tödlichkeit ausmacht.

Aber Du hast Recht, so genau möchte ich es dann tatsächlich nicht wissen.

Was interessanter ist, ist die Gefährdung Dritter bei einer Notwehrausübung. Ich weiß z.B., daß die Polizei mit expandierender wenig-penetrierender Munition (z.B. Airmarshals) schießt. Gibt's etwas in der Art für 30-30 bzw. wäre das sinnvoll?

Danke.

Geschrieben

Aha, das ist tatsächlich tiefgründiger als ich dachte.

Bislang war ich der Meinung, daß die Menge der kinetischen Energie, die an den getroffenen Körper abgegeben wird, die Tödlichkeit ausmacht.

Nur noch soviel hierzu (denn es past hier irgendwie nicht ganz rein):

Die Menge der kinetischen Energie spielt dabei eine sehr untergeordnete Rolle.

Es ist der Sitz des Treffers der tötet und nicht das Geschoßgewicht und nicht der Geschoßdurchmesser.

Man kann sich für die .30-30 durchaus schwächer Munition mit Deformationsgeschoßen laden (lassen).

Geschrieben

1.Die Menge der kinetischen Energie spielt dabei eine sehr untergeordnete Rolle.

Es ist der Sitz des Treffers der tötet und nicht das Geschoßgewicht und nicht der Geschoßdurchmesser.

2.Man kann sich für die .30-30 durchaus schwächer Munition mit Deformationsgeschoßen laden (lassen).

ad.1: Richtig. Bei der Augenblickswirkung schaut das schon wieder anders aus - und um die geht's (uns, jetzt) ja eigentlich. Treffersitz muß selbstverständlich auch passen, aber dann kommt's auf den Geschoßaufbau an.

ad.2: Allerdings :icon14:

z.B. V-max, Speer Varmint, Nosler BT, alle in 110 grs

Geschrieben

Es ist der Sitz des Treffers der tötet und nicht das Geschoßgewicht

Eben, darum verwenden auch russ. Profiauftragskiller meistens Kal. .22, 3-5 Treffer in den ....., aber muß das ganze unbedingt in Waffenrecht Österreich abgehandelt werden.?????

:confused: Fahrkarte

Geschrieben

aber muß das ganze unbedingt in Waffenrecht Österreich abgehandelt werden.?????

:confused: Fahrkarte

Nein, wir können uns auch in die FSK 18 Kabine verziehen...

Es hat sich eben aus der Anfrage entwickelt, eine Langwaffe in einem Langwaffenkaliber auch zur SV in den eigenen 4 Wänden zu erwerben und nun diskutieren wir über Sinn/Unsinn dieses Themas, das für Leute,

die keine WBK haben/wollen relevant ist.

Geschrieben

Es ist m.E. gerechtfertigt, da es bezug zu den Themen Notwehrrecht, Delikt Notwehrüberschreitung bzw. Körperverletzung (Schießunfall, Dritter wird bei SV getroffen, ..) hat. Mal abgesehen vom menschlichen Leid würde ich auch aus rechtlichen Gründen nicht mit einer supertödlichen Munition hantieren wollen (Schießunfall). Wenn es extrem mannstoppende Munition gibt, die (relativ!) weniger tödlich ist, dann ist das notwehrrechtlich relevant und zu empfehlen.

Ich verstehe auch die Sensibilität nicht. Wenn wir von SV reden, dann müssen wir auch davon reden, was das für den Angreifer an physischem und psychischem Schaden bedeutet. Und auch für den Verteidiger psychisch sowie rechtlich.

Gilt übrigens auch für unbewaffnete SV. Ein gut sitzender Faustschlag kann tödlich sein. Ein gut sitzender Hieb mit einem Kobutan sowieso. Man muß sich die Konsequenzen vor Augen führen und eine gute Lösung vorbereiten.

Geschrieben
Es ist m.E. gerechtfertigt, da es bezug zu den Themen Notwehrrecht, Delikt Notwehrüberschreitung bzw. Körperverletzung (Schießunfall, Dritter wird bei SV getroffen, ..) hat. Man muß sich die Konsequenzen vor Augen führen und eine gute Lösung vorbereiten.
.

O.K. Bereitet eine gute Lösung vor. Hoffentlich lesen hier nur interessierte die an """Waffenrecht Österreich""" gefallen finden. Man soll nicht glauben, welche Sätze von uns im Internet verwendet werden, aber das nur nebenbei.

Schönen Gruß-Fahrkarte

Geschrieben

@ Fahrkarte: ich seh das wie Geraldo.

Es wird ja eben grad NICHT darüber geredet, wie man jemand am besten umlegen könnte (vgl. russ. Profikiller), sondern mit welcher Ausstattung man die beste SV-Wirkung bei der geringsten Gefahr von Kolateralschäden erzielen kann.

Gruß

Geschrieben
@ Fahrkarte: ich seh das wie Geraldo.

Es wird ja eben grad NICHT darüber geredet, wie man jemand am besten umlegen könnte (vgl. russ. Profikiller), sondern mit welcher Ausstattung man die beste SV-Wirkung bei der geringsten Gefahr von Kolateralschäden erzielen kann.

Gruß

Ich verstehe Dich @AP, aber ob das unbedingt hier passt, welche Empfehlungen geben wir jemanden, der die beste SV-Wirkung "ANGEWANDT HAT" aufgrund der hier besprochenen Ausstattung. Natürlich mit Folge der Kolaterialschäden.

:confused: Fahrkarte

Geschrieben

welche Empfehlungen geben wir jemanden, der die beste SV-Wirkung "ANGEWANDT HAT" aufgrund der hier besprochenen Ausstattung.

Wenn jemand das angewandt hat, dann muß er durch das alles durch, was auf ihn zukommt.

Das bedeutet Einzug der Waffe und Munition zur gerichtstechnischen Untersuchung.

Gleichzeitig gibt´s eine Anklage wegen Körperverletzung oder Totschlag, Vernehmung durch die Polizei, U-Richter, eventuell U-Haft, das ganze Programm eben. Dabei sollte man beweisen können, daß man seine Handlungen im Sinne des Notwehrrechts gesetzt hat.

War die Notwehrhandlung (und darüber hat jeder selbst zu entscheiden) gerechtfertigt, dann hat man sein Leben gerttet und alles richtig gemacht. War sie nicht gerechtfertigt, dann ist es völlig egal ob du die Handlung mit einem .22er oder mit einem .30-06er Jagdgewehr vollzogen hast... du bist rektal beheimatet.

Und wer meine/unsere Sätze liest ist mir noch nie wurschtiger gewesen.

Aber du kannst dir auch eine Tüte aus Alufolie aufsetzen, damit sie deine Gedanken nicht lesen können. :D

Wir unterhalten uns über nix illegales sondern über unser Recht auf Unversehrtheit und wie wir dieses Recht im Ernstfall durchsetzen können.

Eben, darum verwenden auch russ. Profiauftragskiller meistens Kal. .22, 3-5 Treffer in den .....,

Du kennst Leute... <_<

Geschrieben

War die Notwehrhandlung (und darüber hat jeder selbst zu entscheiden) gerechtfertigt, dann hat man sein Leben gerttet und alles richtig gemacht. War sie nicht gerechtfertigt, dann ist es völlig egal ob du die Handlung mit einem .22er oder mit einem .30-06er Jagdgewehr vollzogen hast...

Das trifft den Nagel auf den Kopf!

:s75: cowroper

Geschrieben

Wenn jemand das angewandt hat, dann muß er durch das alles durch

Du kennst Leute... <_<

Jetzt sei doch nicht so indigniert lieber Geraldo. Es gibt im WO-Forum doch einige nicht erwünschte Selbstverteitigungsanfragen mit möglicher bester lethaler Trefferwirkung, mit möglichst bester Waffe, mit möglichst bester lethaler Munition, mit best möglichem Ziel. Ich möchte hier keine alten Zeiten heraufbeschwören, aber egal was ich persönlich für richtig empfinde, ich möchte niemanden zumuten, daß er auf Grund einer gelesenen Empfehlung oder daraus abgeleiteten Rechtssicherheit, deshalb durch alles durch muß. (Es gibt ca. 450.000 Legalwaffenbesitzer in Österreich).

Man soll die kompetenten Erfahrungen von ca. 50-100 User hier nicht auf 450.000 anwenden. Ansonsten hast Du natürlich, genauso wie AP mit Euren Ausführungen Recht. Bezüglich Deiner Bemerkung "Du kennst Leute" habe ich bewußt von russ. ........... gesprochen, und nicht von bspw. israelischen, aber die darf man ja kennen, oder?

:s75: Fahrkarte

Geschrieben

Naja, wer betrachtet schon Empfehlungen in einem Internetforum ohne Gewehr ... äh Gewähr?

Das sind alles Hinweise bzw. Einzelmeinungen. Im rechtlichen und moralischen Sinn ist jeder für sich selbst verantwortlich. Man könnte z.B. aufgrund des hier Geschriebenen zum Schluß kommen, daß man seine Waffen verkauft und sich unbewaffnet zur Wehr setzt. Ob das eine gute oder schlechte Entscheidung war, hängt dann von der Situation ab, in die man gerät. Auf einen als Einbruch mißverstandenen Polterabendscherz mit Schußwaffe zu reagieren, ist eine schlechte Entscheidung. Wenn eine Crew wirklich schwerer Jungs die Haustür aufhebelt zur Waffe zu greifen, kann eine gute Entscheidung sein. Hängt davon ab.

Grundsätzlich habe ich im Kampfsport folgende gute Weisheit gehört:

1.) Hau ab

2.) Hau als erster

3.) Hau ordentlich

Für uns heißt das m.E., wenn rein Eigentum bedroht ist, sich mit Waffe zurückziehen (falls möglich). Die Folgen des Schußwaffeneinsatzes rechtfertigen m.E. moralisch(!) (rechtlich kann das durchaus leigitim sein, da ja immer noch das Notwehrrecht zur Verteidigung von Eigentum gilt) nicht, Eigentum mit Schußwaffeneinsatz zu verteidigen, das zudem ohnehin von der Versicherung ersetzt wird.

Ist die Flucht nicht möglich bzw. sinnvoll (z.B. Kinder müßten im Haus zurückgelassen und somit den Kriminellen überlassen werden), dann würde ich schon bei erkennbarem Entschluß/Vorbereitungshandlung zur Aggression (z.B. Täter holt mit Eisenstange aus) mit der Notwehr einsetzen.

Und, wie es im Geraldo-Skriptum richtig heißt, ihn dann "niederschießen". D.h. so lange zu schießen, bis der Angriff definitiv beendet ist sowie der Aggressor körperlich nicht mehr in der Lage zur Wiederaufnahme des Angriffes ist. Letzteres schert dann aber in den Bereich Notwehrüberschreitung aus.

Theoretisch könnte der Angreifer sich ja immer wieder taktisch zurückziehen, um dann von neuem anzugreifen. Rein rechtlich darf ich ihn in der Rückzugphase nicht bekämpfen. Selbiges gilt für unbewaffnete Attacken. Wird man z.B. Opfer eines Happy Slappings und die Täter rennen sofort weg, darf man ihnen nicht nachsetzen und die bekämpfen. Die Rache reserviert der Staat für sich.

Geschrieben
Naja, wer betrachtet schon Empfehlungen in einem Internetforum ohne Gewehr ... äh Gewähr

sowie der Aggressor körperlich nicht mehr in der Lage zur Wiederaufnahme des Angriffes ist. Letzteres schert dann aber in den Bereich Notwehrüberschreitung aus.

Ja so ist es, es ist äußerst schwierig an Gerichtsurteile zu kommen, die den Fall Notwehrüberschreitung erkannt haben, jeder waffenrechtl. versierte Anwalt stellt hier im Internet nur die von ihm gerichtl. anerkannten gewonnen Ansichten dar. (Welcher Anwalt berichtet öffentlich über verlorene Waffenrechtsdinge).?

:) Fahrkarte

Geschrieben

Ähm, ich bin kein Jurist.

Aber das Notwehrrecht ist an sich wenig komplex.

Siehe: http://www.kravmagamaor.at/notwehr.htm

Bemerkenswert der Schluß des Artikels:

Im Fall der Einvernahme nach einer Selbstverteidigungssituation sollte angeführt werden, dass man in einer Reflexbewegung reagiert hat, dass man den Gegner nicht verletzten wollte und dass man sich sehr geängstigt hat.

Geschrieben
Ähm, ich bin kein Jurist.

Aber das Notwehrrecht ist an sich wenig komplex.

Siehe: http://www.kravmagamaor.at/notwehr.htm

No, na - man kann sich ja immer nur an den waffenrechtlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes bezüglich Notwehr orientieren, da gibt es seit 1965 dazu etwa 30. - ca. 3.000 in zweiter Instanz, und vermutlich 30.000 in erster Instanz-Entscheidungen. Darum mein Hinweis, was A rechtlich passiert, davon kann unter Umständen B nur träumen.

Aber zurück zu Deinem eröffneten Thema: Welche Faußtfeuerwaffenmunition ist für einen Unterhebelrepetierer WBK-pflichtig - und welche Gewehrmunition ist frei erhältlich.?

Gibt es da neue Erkenntnisse.?

:gutidee: Fahrkarte

Geschrieben

Nein, leider nicht. Offensichtlich gibt's dazu auch kein Verzeichnis.

Ich hab die IWÖ Website durchforstet und nix gefunden. Wahrscheinlich ist das nur ein Randproblem, weil die meisten Gunnies eine WBK machen.

Ich hab's für mich so gelöst, daß ich mich bis auf weiteres auf eine 30-30 Marlin kapriziere. Die ist sicher Gewehr-Muni.

Geschrieben

Ich hab's für mich so gelöst, daß ich mich bis auf weiteres auf eine 30-30 Marlin kapriziere. Die ist sicher Gewehr-Muni.

Ich will mir nicht anmaßen, in Deinen Entscheidungsfindungsprozeß reinquasseln zu wollen.

Dennoch möchte ich Dich gern auf die Marlin 1895 Guide Gun aufmerksam machen.

Schau Dir mal die Länge an ...

Geschrieben

Ich will mir nicht anmaßen, in Deinen Entscheidungsfindungsprozeß reinquasseln zu wollen.

Dennoch möchte ich Dich gern auf die Marlin 1895 Guide Gun aufmerksam machen.

Schau Dir mal die Länge an ...

Nein, bei meinem Kenntnisstand ist jedes Dreinreden willkommen.

Ich schließe die 47/70 Govt. aus, weil:

1.) Nur unwesentlich kürzer als die 336

2.) Munition wesentlich teurer

3.) 4 Schuß Mag anstatt 6 Schuß bei 336

4.) 47/70 dürfte noch stärker sein als 30/30 (?)

5.) Teurer als 336 (?)

Geschrieben

45-70 ist was ich weiss ein super kaliber für die Jagd auf schweres Wild auf kürzere Distanzen. Macht mächtig Radau liefert dafür aber auch entsprechend Energie im Ziel. Die Flugbahn der 30-30 ist sicher gestreckter und auch für Weitschüsse geeignet. Aus leichten Unterheblern macht sie aber auch schmerzhaften Radau.

Geschrieben

Apropos:

Bei einem UHR mit 6er Mag, angenommen ich verschieße 3 Patronen und 2 sind noch im Mag und eine in der Kammer. Kann ich dann über die Ladeklappe einfach 4 nachdrücken oder muß ich das Röhrenmagazin ganz leerschießen?

Falls man ein halbleeres Röhrenmagazin nachladen kann, muß ich den Hebel nach vorn klappen und dort belassen oder geht das mit dem Hebel hinten in der normalen Stellung (in der die Waffe abgefeuert und gelagert wird)?

Danke

Geschrieben

Falls man ein halbleeres Röhrenmagazin nachladen kann, muß ich den Hebel nach vorn klappen und dort belassen oder geht das mit dem Hebel hinten in der normalen Stellung (in der die Waffe abgefeuert und gelagert wird)?

Danke

Ja, genau. Die Waffe bleibt voll feuerbereit, während Du eine Patrone ins Mag drückst.

Eine Betätigung des Hebels ist hierfür nicht erforderlich. Du kannst jederzeit jede einzelne abgefeuerte Patrone ersetzen. Das war für mich ein wichtiges Kriterium.

Deine Argumente gegen die 45/70er haben schon was für sich, aber nur, wenn man auf Fabriksmun angewiesen ist.

Hast Du einen Wiederlader an der Hand, kann man ganz liebliches damit bauen.

Grundsätzlich bist Du aber auch mit einer 30/30 nicht schlecht ausgestattet.

So long

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.