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Pfefferspray und Klappmesser in Frankreich ?


karlyman

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Demnächst steht mal wieder eine gepflegte Südfrankreich-Tour an, und da ich beim letzten Mal am Strand zwei Mal etwas unheimliche Begegnungen der hündischen Art hatte (und Taschenmesser sowieso immer mitnehme) interessiert mich die rechtliche Seite in Frankreich. Wie sieht's dort aus mit dem Führen von

- Pfefferspray (handelsübliche OC-Produkte, Sabre, First Defense o.ä.)

- Klappmessern (vom CRKT-Folder bis zum großen Wenger... Laguiole und Opinel lassen wir mal außen vor, die wären eher Mitbringsel..).

Wer hat Infos oder Erfahrungen ? Für eure Tipps wäre ich dankbar.

Gruß,

karlyman

(P.S.: unabhängig von Rechtslage und Frankreich: würdet ihr bei OC-Spray Sabre Red dem First Defense vorziehen ?)

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Demnächst steht mal wieder eine gepflegte Südfrankreich-Tour an, und da ich beim letzten Mal am Strand zwei Mal etwas unheimliche Begegnungen der hündischen Art hatte (und Taschenmesser sowieso immer mitnehme) interessiert mich die rechtliche Seite in Frankreich. Wie sieht's dort aus mit dem Führen von

- Pfefferspray (handelsübliche OC-Produkte, Sabre, First Defense o.ä.)

- Klappmessern (vom CRKT-Folder bis zum großen Wenger... Laguiole und Opinel lassen wir mal außen vor, die wären eher Mitbringsel..).

....

Hier

Pfefferspray ist soweit mir bekannt nicht erlaubt zu führen. Auch die Franzosen schützen ihre Verbrecher. Als Tourist würde ich ein kleines feststehendes Messer, Baguette, Käse und Wein bei mir haben - "legal reason" :) Einhandmesser sind tabu!

Schon mal an einen gediegenen Stock gedacht, solange Du nicht behauptest ihn zur SV mitzuführen, hast Du damit kein Problem, üb also schon mal richtig zu hinken ;).

Viel Spaß in Frankreich.

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Optrade, vielen Dank schon mal für die Messerinformation (insbesondere den Link). Ich denke, in dieser Hinsicht wird foglich nicht der Einhand-Folder mit auf die Reise gehen, sondern das Schweizer Taschenmesser. Meines (von V..., nicht das von W...) ist zwar auch das große Modell, aber auch dieses hat noch eine Klingenlänge unter 10 cm und ist dürfte - angesichts seiner vielen Zusatzfunktionen - immer rechtfertigbar sein, notfalls auch ohne Baguette und Käse...

Zum Thema Pfefferspray habe ich mich in der Zwischenzeit auch anderweitig (nicht im Net..) schlau gemacht, und im Ergebnis sieht es wohl so aus, dass die OC-Sprays in Frankreich ebenso erhältlich, führ- und verwendbar sind wie hierzulande.

Gruß,

karlyman

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Mmmmh, ob das man alles so stimmt was im Messer Magazin steht.

Da steht z.B., das Butterflymesser in Spanien verboten sind. Ich hab aber in Mallorca in jedem Souvenirshop jede Menge davon gesehen. Es kann doch nicht sein, das die etwas verkaufen, was verboten ist.

In Frankreich z.B. gibts wirklich jegliche Art von Messer zu kaufen, auch alles was irgendwo auf der Welt als verbotener Gegenstand eingestuft wird.

Ich hab mal einen Händler gefragt, und der sagte mir nur, das man nicht gerade auf der Straße sein Stilett aufschnappen lassen sollte. Mehr nicht. allerdings ist das schon ein paar Jahre her. Aber die Sachen kann man noch jetzt überall kaufen ( Stockdegen, Schießkugelschreiber 22lr, Schlagringmesser, Stahlruten, Regenschirme mit eingebauter Klinge usw. usw.) Auch Pfeffer und Gassprays in alles Variationen und Stärken.

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Das Führen von Messern ist in Frankreich an ein legales Bedürfnis gebunden! Eigentlich für alle Messer, nur bei kleinen Messern würden 9 von 10 Polizisten, wenn nichts anders vorgefallen ist, nichts sagen. Überhaupt wird vieles was nach dem Waffengesetz nicht erlaubt ist, nur als Strafverschärfung angewannt, wenn man sowieso was gegen dich hat oder sonst wie braucht. So Kleinigkeitengeil wie viele deutsch Polizisten sind sie in der Regel nicht, wobei auch hier keiner das Waffengesetz kennt, sonder nur denkt, dass das eventuell so sein könnte. Ein Polizist der in Frankreich die Gesetze kennt, wäre sehr einsam.

Legal ist Jagdausübung, Fischen, Wandern im Gebirge, Landwirtschaft, Tauchen (ggf.) und so Sachen halt. Selbstverteidigung wird dazu eher nicht gehören. Selbst der Transport muss legal begründet sein.

Mit dem Pfefferspray kann ich es aber gerade auch nicht sicher sagen, da ich meinen Ausdruck des französischen Waffengesetzes mal wieder nicht finde. Vom Verkauf her ist es aber auf alle Fälle frei und ich denke, das Führen auch, aber da bin ich mir jetzt nicht 100%ig sicher.

Gruß

Makalu

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