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IGNORED

Munition Export von D nach CH


knro99

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Hallo zusammen

kennt sich einer von Euch damit aus. Ich möchte bei einem Deutschen Waffenhändler Munition kaufen und in die Schweiz einführen. Das Rechtliche für die Schweiz kenne ich - Einfuhrbewilligung bei der Fedpol in Bern beantragen. Leider kenne ich mich mit dem deutschen Waffenrecht nicht so aus. Ich denke mir, der Waffenhändler muss, wie bei einer Waffe, eine Ausfuhrbewilligung holen. Kann ich dann die Munition im Geschäft in Deutschland abholen und damit über die Grenze fahren und die Papiere Abstempeln bzw. Anmelden oder ist nur der Postversand (Gefahrengut) möglich? oder geht das Ganze für Privatpersonen grundsätzlich nicht?

Hat jemand damit Erfahrung oder hat das jemand das schon einmal gemacht?

Vielen Dank

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Hallo,

nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 8 zum WaffG ist die Verbringung von Waffen im Sinne von § 1 Abs. 2 WaffG in Drittstaaten (also z.B. auch in die Schweiz) erlaubnisfrei.

Dies trifft meines Erachtens wegen Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 auch für die zugehörige Munition zu.

Grüssle

SB :angel:

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Hallo,

nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 8 zum WaffG ist die Verbringung von Waffen im Sinne von § 1 Abs. 2 WaffG in Drittstaaten (also z.B. auch in die Schweiz) erlaubnisfrei.

Dies trifft meines Erachtens wegen Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 auch für die zugehörige Munition zu.

Grüssle

SB :angel:

Noch ganz Dicht??? :o:peinlich: Wenn das einer ernst nimmt,....... :icon13:

Der Waffenhändler kann dann seine §21.1 oder Privatperson seine Zuverlässigkeit direkt an den Nagel hängen. Es Stimmt dass das WaffG mit Exporten nix zutun hat, aber ganz erlaubnisfrei ist der Spaß nur GAAANZ selten.

Zu Deiner Frage:

Der Verkäufer, egal ob Waffenhändler oder Privatperson muss die Formulare "AG" und Zusatzblatt "AG/E1" ausfüllen und an das BAFA schicken. Genehmigung gibt's in der Regel binnen 48-72hr zurück in der Post ( Kein Verein in D ist so schnell wie die! )

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Hallo zusammen

vielen Dank für Eure Antworten. Ich glaube es ist relativ einfach von den Formalitäten her. Darf der Waffenhändler mir die Munition nur per Spedition in die Schweiz zusenden oder ist Abholer (wäre mir am liebsten) auch möglich?

Der Waffenhändler den ich anfragte, weiss das nicht so ganz genau, da er noch nie was in das Ausland verkauft hat. Er meinte nur, auch wenn ich alle Papiere habe, dürfe er doch mir die Munition nicht persönlich rausgeben, da ich in Deutschland keine Berechtigung (WBK oder so was habe). Er meinte das ginge dann nur per Spedition in die Schweiz. Ein anderer Deutscher Händler meine, kein Problem - natürlich dürfe ich die Muni abholen kommen. Was gilt jetzt? Ich möchte ganz sicher sein, und nicht auf dem Weg in die Schweiz Ärger mit den deutschen Behörden bekommen.

Vielen Dank für jede Hilfe.

Grüsse aus der Schweiz

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Was gilt jetzt?

UM was für Munition handelt es sich denn? Kaliber?

Kal 4 Leuchtpatronen UND .22er Randfeuerpatronen sind in Der Tat komplett frei (Im Export). Die darf man frei verschicken.

ALLE andere Munition bedarf der Ausfuhrgenehmigung des BAFA, siehe oben!

Abholung würde einen Rattenschwanz an Anträgen nachsichziehen, Grundsätzlich theoretisch möglich,... Aber steht in keinem Verhältnis zum Aufwand.

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Hallo

UM was für Munition handelt es sich denn? Kaliber?

9mm. Bei div. Deutschen Waffenhändler laufen Preis-Aktionen. Bei uns in der Schweiz sind die sehr teuer geworden und zur Zeit ist keine gute (brauchbare) 9mm Munition Aktion.

Ich würde die Muni gerne abholen, da ich denke, das der Versand sehr teuer ist. Gleichzeitig scheue ich mich einwenig, einem Händler den ich nicht kenne so ein paar Tausend Euronen als Vorauskasse zu überweisen. Wo kann ich mich erkundigen, welche Anträge ich stellen müsste in Deutschland?

Grüsse

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Such dir doch nen Händler aus Süddeutschland. ggf. kann er die Mun bis zur Grenze bringen, das sollte die Sache doch "etwas" vereinfachen, oder??

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In der Tat, die Problematik ist nicht ganz einfach, da unser Gesetzgeber den kleinen Grenzverkehr offensichtlich nicht bedacht hat. Die Schweiz ist nunmal europäisch gesehen ein Drittstaat und die Grenze ist eine europäische Aussengrenze. Eigentlich sollte §32 WaffG helfen können (Verbringung in durch und aus dem Geltungsbereich des Gesetzes) bietet aber auch keine brauchbare Anleitung für diesen Einzelfall, es sei denn in der Schweiz wird auch schon der europäische Feuerwaffenpaß ausgestellt, das weiss ich eben nicht.

Das Hauptproblem ist der Erwerb und Besitz der Munition unseres eidgenössischen Freundes, wir wissen das ist genehmigungspflichtig in Deutschland. Da es offenbar nicht nur um ein Schächtelchen geht, würde ich den Händler erst mal fragen ob er so freundlich wäre auf seinem Ordnungsamt nachzufragen wie ein Schweizer seine Erwerbsberechtigung belegen kann, bzw. ob und wie eine Erlaubnis ausgestellt wird.

Bei dem ganzen zu erwartenden Hickhack an der Grenze (erfahrungsgemäß in anderer Richtung trotz aller Papiere und Erlaubnisse bis zu 2 Stunden) würde ich allerdings trotz der Vorkasse den Versand vorziehen. Unsere Händler sind hier soweit mir bekannt alle vertrauenswürdig, und das wäre echt die nervenschonende Art.

Die Methode "Agententreff" auf neutralem Grenzgebiet, werfen des Pakets über die Grenzlinie, Treffen auf der Säckinger Brücke (Achtung Warenverkehr verboten!), Gemeinsame Fahrt auf einem Ausflugdampfer ab Konstanz nach Schaffhausen. Wechseln der Koffer auf der Autofähre Friedrichshafen-Romanshorn.

Sehe ich allesamt als nicht praktikabel an.

Von möglichen strafrechtlichen Konflikten abgesehen, ist dem Schwaben nunmal seine Kohle wichtig.

Und bei einer ordentlichen Ausfuhr mit Stempel der deutschen Grenzstelle krieg man eben die 16% Mwst. zurück. Und das ist eben beträchtliche Kohle!

Zusammengefasst wie gesagt zwei Möglichkeiten.

1.) Versandweg 2.) vor Ort eine Erwerbserlaubnis beantragen.

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Noch ganz Dicht??? :o:peinlich: Wenn das einer ernst nimmt,....... :icon13:

Brrr, Brauner. Gaaaanz ruhig. :)

Mit welcher Begründung nimmst Du denn die Munition aus dem Konsens der von mir zitierten Gesetzesgrundlage heraus bzw. warum sollte diese im Gegensatz zur Waffe im Sinne von § 1 Abs. 2 WaffG einer strengeren Regelung unterworfen werden ?

Die BAFA hat übrigens nix mit dem WaffG zu tun. Das nur am Rande... :rolleyes:

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@SB wie egsagt Hauptproblem ist Erwerb und Besitz auf tomanischem Gebiet.

Unter welchen Bedingungen oder mit welchen vorzulegenden Dokumenten würdest Du einem CH Bürger eine Munitionserwerbserlaubnis, sprich die von unserem Recht geforderte Erlaubnis ausstellen.

Vorsicht! Der Antragsteller hat keinen ständigen Wohnsitz in D.

Natürlich könnte unser Schweizer Freund, an der Tür nebenan ein Unternehmen "Kleintransporte aller Art" anmelden, und dann einen gewerblichen Transport durchführen.

Hört sich blöde an wäre aber von rechtlicher Seite eigentlich Ok.

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knro hat nach dem deutschen Waffenrecht gefragt. Ich habe die Frage deshalb waffenrechtlich beantwortet ujnd es ging doch darum, ob der deutsche Waffenhändler eine Genehmigung für das Verbringen der Munition benötigt. Dies ist meines Erachtens nicht der Fall.

Die Einfuhrmodalitäten nach schweizerischem Recht sind ja offensichtlich bekannt bzw. er weiß, wie die Papiere aus Bern zu bekommen sind.

Der deutsche Waffenhändler wird sich also die Berner Genehmigung vorlegen lassen und dann erlaubnisfrei in die Schweiz liefern.

Selbstabholung ist natürlich nur ab Grenze möglich.

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Ich habe schon öfters Munition in Deutschland eingekauft und mir schicken lassen. Ich habe jeweils im Voraus die Einfuhrbewilligung eingeholt was sehr schnell geht wenn man schon einen Strafregisterauszug hat der nicht älter als 3 Monate ist. Die Pakete wurden meist am Zoll geöffnet und ich bekam die Aufforderung innerhalb zwei Wochen die Einfuhrbewilligung dem Post-Zollamt zu senden. Eher seltener kam das Paket ungeöffnet zu mir in dem Fall hätte ich mir die Einfuhrbewilligung schenken können. Der Versender wollte jeweils die Einfuhrbewilligung sehen oder einen Waffenerwerbschein für dieses Kaliber dann schickte er die Ware.

Grizzly357

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ich hab einmal mich etwas durch Eure Gesetze durgelesen:

5. Verbringen von Waffen und Munition

5.3. aus Deutschland

5.3.1. in einen Drittstaat (§ 31 Abs. 1 WaffG)

Keine deutsche Verbringenserlaubnis erforderlich. Der Transporteur muss im

Besitz einer deutschen Erwerbs- und Besitzerlaubnis sein oder gesetzliche

Freistellungen hiervon in Anspruch nehmen können (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 WaffG: z.B.

Personen, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Waffen und Munition berechtigt sind). Zur Gewährleistung des sicheren Transports siehe weiter unten.

Die Bestimmungen des Drittstaates sind zu beachten.

Auszug aus dem deutschen Waffengesetz:

§ 12

Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe

bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen

Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten

Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

B) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung

oder der Beförderung

erwirbt;

2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen

Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung

oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen

oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn

und solange er

a) auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses,

B) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen

oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen

sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen

oder einer zur Brauchtumspflege Waffen

tragenden Vereinigung,

c) als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe

von Seenotsignalen

den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des

Berechtigten ausüben darf;

So wie ich das sehe, entweder als gewerbsmässiges Transportunternehmen oder Erlaubnis holen oder sich vom Waffen-Händler anstellen zu lassen sind die Möglichkeiten.

Werde heute einmal Offerten für einen Gefahrgut-Transport einholen. Hoffe mich hauen die Transportkosten nicht gleich um.

Vielen Dank nochmals für all die Hilfe von Euch.

Grüsse aus der verregneten Schweiz.

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hm, das Ganze scheint leider zu scheitern, da ich keinen Spediteur finde. Einer sagte, Munition? oh da lass ich die Finger davon. Letztes Mal musste er über zwei Stunden am Zoll stehen, bis die alles geöffnet und untersucht hatten. Auf dem Lieferschein stand Holzgriff zur Pistole xxx. Alleine der Begriff Pistole hat Ihm zu viel Zeit für die ganze Ladung (es sind ja Sammeltransporte) am Zoll gekostet und da momentan wieder der Kampf gegen den Terrorismus ganz oben steht bei den Behörden - er wolle doch keinen Tag am Zoll verbringen.

Weiss jemand irgend eine Spedition für Gefahrengüter? Nicht DPD - die transportieren nur Päckli. Schenker hab ich kontaktiert - aber noch keine Antwort bekommen.

Viele Grüsse und Danke

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Die BAFA hat übrigens nix mit dem WaffG zu tun. Das nur am Rande... :rolleyes:

Nein, mit dem WaffG nicht, aber mit der AWV und der AL..... und letztere sollte man zumindest als Waffenhändler einmal gelesen haben. (Nummern 0001 - 0023 reichen). Es gibt nämlich noch ganz andere Genehmigungspflichten, nicht nur solche des WaffG oder KWkG.....

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Nein, mit dem WaffG nicht, aber mit der AWV und der AL..... und letztere sollte man zumindest als Waffenhändler einmal gelesen haben. (Nummern 0001 - 0023 reichen). Es gibt nämlich noch ganz andere Genehmigungspflichten, nicht nur solche des WaffG oder KWkG.....

Da haste Recht, aber SBienchen wird sich (wie schon angedeutet) nur auf die "waffenrechtliche" Situation zurückziehen :D , und da ist in der Tat der deutsche waffenrechtliche Beamtenmichel bei Ausfuhren von Waffen und Munition in Drittstaaten nicht involviert. Diese interessieren vom waffenrechtlichen Gesichtspunkt als Ausfuhr eben nicht, da das ja der "gewünschte" Abfluss dieser pösen Dinger nach Drittlandien ist.

Wie Du aber -und ich hoffe jetzt auch für SBienchen verständlich- die ausfuhrrechtliche Seite klar dargestellt hast, ist für die Ausfuhr (im Gegensatz zur Verbringung) von Waffen und Munition (Ausnahmen Druckluftwaffen, KK .22lfb und glattläufige Waffen, sowie deren Munition) immer eine AE erforderlich. Auf dieser AE ist dann bei bestimmten Waren ersichtlich, das man dafür auch noch eine Ausfuhrbewilligung braucht.

Bei Ländern, die in der Ausfuhrliste A aufgeführt sind, braucht man aber gar keinen Antrag zu stellen.....Er wird schlichtweg nicht genehmigt.

Die Schweiz (Länderliste "B") gehört aber nicht zu diesen bösen Ländern, so das in diesem Falle die Bafa recht schnell eine Ausfuhrgenehmigung erteilt.

Im übrigen, liebes SBienchen, die Strafen die auf Verstösse gegen die Aussenwirtschafts-VO stehen, sind meistens rigider, als das toooofe WaffG hergibt.

Eine General-Aussage: "Bei Drittländern sind keine Genehmigungen erforderlich", ist deshalb nicht angebracht und könnte bei Unbedarften zu falschen Schlüssen (und zu Strafen) führen, die nebenbei dann auch noch die Zuverlässigkeit des Versendenden in Frage stellen.

PePe

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ICh kann nicht glauben was ich da lese!

Wie kann man 9mm Para Munition importieren??? SOOO teuer ist die Munition in der Schweiz nun auch wieder nicht! Und wenn man die Einfuhrbewilligung und die aufgwendete Zeit mitrechnet kann sich das doch niemals lohnen!

Eigenimport kann ich bei exotischen Kalibern ja noch verstehen..aber 9Para??? :gaga:

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@Pepe: die Ausfuhrmodalitäten nach Außenwirtschaftsrecht haben doch unseren lieben Poster aus der Schweiz nicht zu kratzen. Der sachkundige Händler kümmert sich darum (oder unterstellst Du diesem etwa, dass er sich nicht informiert, bevor er die Mun versendet ? ;) ). Kann Deine Aufregung also nicht verstehen.

Der Erwerber selbst besorgt sich die Berner Erlaubnis und gut ist. Wo ist das Problem ?

Grüssle

SBine

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SB: Du bist mit deinem Schiffchen jetzt schon soweit unter Wasser wie Captain Jack am Anfang der Piraten der Karibik Teil I.

Also: Halt einfach den Schnabel, wenn dich Leute über Waffen und Recht belehren, die sehr viel mehr Ahnung haben als du - was hier ja schon wiederholt geschehen ist bzw. geschehen mußte -, und sperr stattdessen die Ohren auf; Du kannst viel dabei lernen.

Carcano

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Also mal im Ernst...

Wer wäre so geisteskrank, und würde auf Grund einer Aussage in einem Forum diese Aktion dann so ohne weitere Rückfragen durchziehen?

Ich käme mir z.B. am Grenzübergang recht doof vor wenn gerade BGS und Zoll gemeinsam auf mich "einschlagen" und ich nix besseres vorzubringen wüsste als "He ich bin aber im Recht weil XYZ im Forum ZYX hat das so gesagt!"

Es kann hier doch nur ein Informationsaustausch stattfinden, um ggf. Probleme zu erkennen, und um dann mit den Behörden entsprechenden Kontakt aufzunehmen um für sich und den Einzelfall Rechtssicherheit zu schaffen.

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Der sachkundige Händler kümmert sich darum (oder unterstellst Du diesem etwa, dass er sich nicht informiert, bevor er die Mun versendet ? ;) ). Kann Deine Aufregung also nicht verstehen.

Grüssle

SBine

Liebe SBine,

Ich kenne die AWV und AL auswendig. Denn eines steht fest, dieser Spaß ändert sich regelmäßig und wer nicht auf dem laufenden ist steht mit einem Bein hinter schwedischen Gardinen.

Außenwirtschaftsrecht ist bei weitem strenger als das WaffG und KWkG zusammen. Nehmen wir nur mal die Dual Use Güterliste........

Und Du kannst Dir sicher sein, würde das(die) LKA's, das/die Egun beobachtet nach AWV arbeiten, würde es eine Menge Privatpersonen nicht mehr als Waffenesitzer geben. Was da teilweise versandt wird, teilweise eben in Drittländer wie die Schweiz und andere Länder,.......

Das Problem ist einfach und da nehme ich ältere Waffenhändler mit ein die Ihre Erlaubnis schon über 10 Jahre besitzen, sich nicht über die AWV im Klaren sind.

Mein Waffensachbearbeiter wollte mir ebenfalls erklären dass ich als Händler Waffen frei in Drittländer versenden kann, nur ob da auch eine Meldung ans BKA wie bei EU staaten erforderlich ist war er sich nicht sicher......... Soviel zu Auskünften bei Waffenbehörden.

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