Zum Inhalt springen
IGNORED

Bundestagsdrucksache 81/06


Gast Harlekin

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo user,

ich wurde auf eine "Allgemeine Waffenverwaltungsvorschrift s. Bundestagsdrucksache 81/06" hingewiesen.

Kennt jemand den Text und kann ihn mir zukommen lassen.

Ich finde über die Forums-Suche und Google nichts. Auch Recherchen über die i-net Seite des Bundestages brachten kein Ergebnis.

Harlekin

Geschrieben

danke dir!

Aber die ist doch nicht abgesegnet worden - oder habe ich da was nicht mitgekriegt?

Ich frage nur, weil sich eine Behörde darauf bezieht :o

Harlekin

Geschrieben

danke dir!

Aber die ist doch nicht abgesegnet worden - oder habe ich da was nicht mitgekriegt?

Ich frage nur, weil sich eine Behörde darauf bezieht :o

Harlekin

Auf etwas, was es nicht gibt, kann sich auch keine Behörde beziehen... :D

Hier mal den unter anderem auch von mir bereits geposteten Text:

19.7.06:

Laut Bescheid von soeben, ist die WaffenVerwaltungsvorschrift "Geschichte" und in dieser Form gestorben.

Jetzt will man erst das Waffenrecht reformieren und zwar angeblich nach neuen "Vorgaben aus Brüssel"...

Ob das nicht wieder so ne Mogelpackung wie die Diskriminierungssache ist, bei der dann nachträglich noch deutsche Sonderwünsche draufgepackt werden???

Gruesse

Muni

20.7.06 von redaktion:

der verband der Büchsenmacher sagt:

"Ich freue mich Ihnen heute mitteilen zu können, dass es aufgrund der gemeinsamen Arbeit der Verbände und hier insbesondere durch den persönlichen Einsatz von H. H. Keusgen gelungen ist, die Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz in der vorgesehenen Formulierung erneut zu verhindern. Sie hätten für die Branche und für unsere Kunden - hauptsächlich aufgrund der Forderungen einiger Bundesländer - zum Teil völlig inakzeptable Restriktionen und eine weitere unnötige Verbürokratisierung zur Folge gehabt.

In sehr intensiven Gesprächsrunden mit der politischen Führung des BMI hat man sich darauf geeinigt, zunächst - d. h. nach den parlamentarischen Sommerferien - die ohnehin aufgrund von Vorgaben aus Brüssel anstehende Novellierung des Waffengesetzes anzugehen und daran anschließend die Verwaltungsvorschriften zu formulieren. Natürlich werden die Verbände und das FWR auch weiterhin eingebunden sein und alles tun, um unsere und die Interessen unserer Kunden zu wahren."

Soweit zu dieser Sache....

Ein Artikelgesetz war schon formuliert; jetzt wird erstmal die am 1.1.07 in Kraft tretende Föderalismusreform abgewartet, da dann der Bund das alleinige Sagen beim Waffen-und Sprengstoffrecht hat.

Schauen wir mal....besser i.S. des hier "wartenden" Klientels wirds eher nicht, wie es aussieht.

Siehe hierzu auch den "Fred" über die Änderung der EU-Richtlinie 477/91 (Einbau von Ergebnissen des UN-Kleinwaffenprotokolls)

Gf

Muni

Geschrieben
Aber die ist doch nicht abgesegnet worden - oder habe ich da was nicht mitgekriegt?

Ich frage nur, weil sich eine Behörde darauf bezieht :o

Mangels gültiger Verwaltungsvorschriften halten sich die Behörden im Allgemeinen an das, was verfügbar ist - den letzten Entwurf zur WaffVwV. Da ein Entwurf nicht rechtsverbindlich ist, können sie sich natürlich nicht darauf berufen, vor Gericht ist er nicht das Papier wert auf dem er steht - wie einige Urteile bzgl. des Erwerbsstreckungsgebots zeigen. :)

Versuchen tun sie es z.T. trotzdem. :fool:

Hier noch ein Link zur WaffVwV im HTML-Format (da lassen sich die einzelnen §§ bequem anwählen):

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser...te=0081_2D06#h7

Geschrieben
Da ein Entwurf nicht rechtsverbindlich ist, können sie sich natürlich nicht darauf berufen, vor Gericht ist er nicht das Papier wert auf dem er steht - wie einige Urteile bzgl. des Erwerbsstreckungsgebots zeigen.

Das ist nur die halbe Wahrheit. Man kann daraus zumindest den Willen des Gesetzgebers erkennen bzw. in welche Richtung die Auslegung geht. Als Rechtsgrundlage kann es also nicht herangezogen werden, aber als Argumentationshilfe bei schwierigen Fällen sehr wohl...

So ist dort z.B. seit Oktober 2005 ein Passus enthalten, der entgegen der momentanen Gesetzeslage die Erteilung einer Schießerlaubnis und eines Waffenscheines für nicht notwendig erachtet, wenn zur Tötung aggresiver Krähen oder Elstern im befriedeten Bezirk bereits eine Ausnahmegengehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde vorliegt.

Geschrieben

Das ist nur die halbe Wahrheit. Man kann daraus zumindest den Willen des Gesetzgebers erkennen bzw. in welche Richtung die Auslegung geht. Als Rechtsgrundlage kann es also nicht herangezogen werden, aber als Argumentationshilfe bei schwierigen Fällen sehr wohl...

:huh:

Du meinst, daraus kann man den Willen der Länder erkennen :D

Harlekin

Geschrieben
Das ist nur die halbe Wahrheit. Man kann daraus zumindest den Willen des Gesetzgebers erkennen bzw. in welche Richtung die Auslegung geht.

Hallo Sachbearbeiter,

Du hast da einen Schreibfehler drin. Ersetze "Willen des Gesetzgebers" durch "Wunschdenken der Verwaltungsoberen" - dann wird es rund. Wäre es der "Wille des Gesetzgebers" hätte es keinen Grund gegeben den aktuellen Entwurf 5 Minuten vor der Absegnung durch den Bundesrat zu kippen bzw. die Streichung von der Tagesordnung zu veranlassen.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Ich habe seit den frühen 80er Jahren mit Waffen zu tun und kann mich an keinen einzigen Monat erinnern, wo nicht in Waffenzeitungen, von Pro- oder Contra "Waffenlobbyisten" und - seit einigen Jahren - im Internet IRGENDETWAS zum Thema Waffenrechtsänderung mitgeteilt wurde, was dann später fast nie "so heiß gegessen wurde, wie man es (hochge-) kocht hat". Die Gründe hierfür waren unterschiedlich ...

Dann kommen bald wieder die Postings nach dem Motto "Ich habe gehört, uns werden bald alle Waffen abgenommen" - wiederholt sich irgendwie alles ...

Geschrieben

Ich habe seit den frühen 80er Jahren mit Waffen zu tun und kann mich an keinen einzigen Monat erinnern, wo nicht in Waffenzeitungen, von Pro- oder Contra "Waffenlobbyisten" und - seit einigen Jahren - im Internet IRGENDETWAS zum Thema Waffenrechtsänderung mitgeteilt wurde, was dann später fast nie "so heiß gegessen wurde, wie man es (hochge-) kocht hat". Die Gründe hierfür waren unterschiedlich ...

Dann kommen bald wieder die Postings nach dem Motto "Ich habe gehört, uns werden bald alle Waffen abgenommen" - wiederholt sich irgendwie alles ...

Hi ,

das es schon so lange her ist, merkt man an manchen "Äusserungen" :D:D

Nicht bös gemeint, aber machmal erinnerst Du mich an einen "Zweitnick".....

Fakt ist aber die notwendige Einarbeitung der EU-Vorgaben, Fakt ist auch das bereits vorliegende "Artikelgesetz", das sich aber durch die Föderalismusreform dann eher in ein "vollwertiges" Reformgesetz verwandelt und weiterer Fakt ist, das die Bundesländer dann gottseidank nichts mehr hineinzureden haben.

Wie sich das für den "Bürger" auswirkt, wird sich zeigen. Der mir vorliegende Text des Artikelgesetzes war nicht so prickelnd, und ob und falls die Verbände dann tatsächlich mitreden dürfen, oder ob eher die bisher sich anbahnende "Information" der Verbände stattfindet, bei dem sie nur noch "Kenntnis nehmen" können, wird ebenfalls frühestens nach der Sommerpause zu erkennen sein.

Warten wir also mal den Januar 07 ab und jeder darf sich bis dahin in Spekulatius, äh Spekulationen üben...

PePe

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.