Zum Inhalt springen
IGNORED

VL-Gewehr in EU-FWP eintragen.


Geraldo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Liebe Experts,

trapper möchte mit seinem VL-Gewehr bei uns urlauben...

dabei ergab sich folgendes Problem:

Es besteht nach zig Telefonaten: Botschaft, Landeshauptmannschaft,Polizei in Ö. usw.

immer noch das Problem, daß mein SB in seinem PC-System keinen Eur. Waffenausw. für eine (bei uns freie Waffe erstellen kann.

Ich frag mich jetzt ehrlich und grundsätzlich wer mir bestätigt, dass ich etwas besitze???

Habe die Waffe von einem Kollegen priv. gekauft.

Wer kennt die Lösung???

Geschrieben

Liebe Experts,

trapper möchte mit seinem VL-Gewehr bei uns urlauben...

dabei ergab sich folgendes Problem:

Wer kennt die Lösung???

§ 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass

(6) Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich des Gesetzes haben und Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) in einen anderen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt, wenn sie zum Besitz der Waffen, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen, berechtigt sind.

Abschnitt 3 - Einteilung der Schusswaffen oder Munition

in die Kategorien A bis D nach der Waffenrichtlinie

4. Kategorie D

4.1 lange Einzellader-Schusswaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen

Moin,

frage doch mal den SB, wie er das zitierte Waffengesetz auslegt?

Du wohnst im Geltungsbereich des Gesetzes und willst als Berechtigter eine Schusswaffe der Kategorie D Waffe in das Ausland mitnehmen.

Geschrieben

Moin,

sowie ich das sehe, steht Dir der EFWP zu, ob der SB nun seine Computermaske ausfüllen kann oder nicht wird zwar zu Deinem Problem gemacht, aber die Lösung müsste eigentlich der SB besorgen.

Ich würde nochmal mit dem SB sprechen und ihm die entsprechendnen Teile des Waffengesetzes zeigen, da steht ja nur was Schusswaffen und nicht von angemeldeten Schusswaffen, ergo ist der SB in der Pflicht.

Und da die Wesson-Rifle gezogenen Läufe hat, halt Kat. C nennen.

Geschrieben

User "U Meisen" (Rechtsanwalt seines Zeichens, lange nichts mehr von ihm gehört übrigens :o ) hat hier mal sinngemäß gepostet, dass die Waffenbehörde auf Antrag auch freie Waffen in den EFP eintragen muss, wenn der Antragsteller auf Zollprobleme hinweist, da EU-Recht entsprechend umgesetzt werden muss und wenns im Gesetz nicht direkt so drin steht, als "höherwertig" bzw. vorrangig zu betrachten ist.

Damals gings um die Einstufung von Druckluftwaffen ohne F-Zeichen, die ja nicht unter die Kategorien der Waffenrichtlinie fallen aber auch nicht von der Mitnahme freigestellt worden sind...

Geschrieben

Danke Skipper,

SB hat eben angerufen und etwas von naja dann müssen wir die Schreibmaschine.......

gesagt.

Soll aber vorher noch im Ö.Innenministerium anrufen, da sei ein Spezialist. Sagt das BKA meinem SB und der mir.

Geschrieben

Abschnitt 3 - Einteilung der Schusswaffen oder Munition

in die Kategorien A bis D nach der Waffenrichtlinie

4. Kategorie D

4.1 lange Einzellader-Schusswaffen mit glattem Lauf/glatten Läufen

Du wohnst im Geltungsbereich des Gesetzes und willst als Berechtigter eine Schusswaffe der Kategorie D Waffe in das Ausland mitnehmen.

Anlage 1 Abschnitt 3 Kat. A-D bezieht sich auf die Mitnahme von Waffen und Munition, deren Erwerb u. Besitz einer Erlaubnis bedürfen, klar, daß sich der SB mit erlaubnisfreien Waffen schwer tut. Aber ich kann dies nur von .at aus beurteilen.

:D Fahrkarte

Geschrieben

User "U Meisen" (Rechtsanwalt seines Zeichens, lange nichts mehr von ihm gehört übrigens :o ) hat hier mal sinngemäß gepostet, dass die Waffenbehörde auf Antrag auch freie Waffen in den EFP eintragen muss, wenn der Antragsteller auf Zollprobleme hinweist, da EU-Recht entsprechend umgesetzt werden muss und wenns im Gesetz nicht direkt so drin steht, als "höherwertig" bzw. vorrangig zu betrachten ist.

Damals gings um die Einstufung von Druckluftwaffen ohne F-Zeichen, die ja nicht unter die Kategorien der Waffenrichtlinie fallen aber auch nicht von der Mitnahme freigestellt worden sind...

DANKE!!!

Genau auf deine AW habe ich hier gehofft.

Und da auch noch zeitgleich das Zauberwort "Schreibmaschine" gefallen ist, kommen wir der Lösung sehr nahe.

Ich hab das hier draußen nur gepostet, weil da mehrere reinschauen.

Der Rest wird wieder im Unterforum "Waffenrecht-Ö" weiter besprochen, sonst wird´s unübersichtlich.

@Mod:

Please Expire

Geschrieben

Boooaaa jaeger7-de das wär ja ne Wucht (um es einmal umgangssprachlich zu formulieren).

Moin !

So, ich habe das Schreiben gefunden, ist von Herrn Papsthart. Er sollte "sein" Gesetz kennen...

Viel Glück beim Eintragen.

jaeger7-de

EFP.pdf

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.