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IGNORED

Sport- und Jagdwaffen auf getrennte WBK?


raumpatrouille

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Ob es Sinn macht oder eine Verwaltungsvorschrift gibt kann ich nicht beantworten.

Bei der für mich zuständigen Behörde wird Wert auf klare Trennung gelegt.

Eine Grüne für Jagdwaffen und eine für meine Sportwaffen.

Es sind zwei verschiedene Abteilungen für die Bearbeitung zuständig und somit könnte man einen Vorteil konstruieren.

Da ich vom Umfang her gesehen nicht alles auf eine WBK bekomme sehe ich für mich auch keinen Handlungsbedarf.

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Ich habe für jede Waffe eine eigene WBK. Kostet das gleiche, und man kann sie bei Verkauf der Waffe einfach zurückgeben und muss die Austragung nicht bezahlen.

Sehe ich genauso. Was spricht dagegen, für jede Waffe eine eigene WBK zu haben? Außer dass man evtl. noch ein bisschen mehr Papier mitschleppt, ist das um/austragen wesentlich einfacher. Wer sich die Mühe macht, nur die benötigten WBKs mitzuführen verringert auch noch das Risiko bzw. den Ärger bei Verlust.

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Warum soll der Waffenaustrag nichts kosten, wenn nur eine Waffe drinsteht ? Kapier ich jetzt irgendwie net... :confused:

man muss ja nix austragen lassen, wenn in der wbk nur eine waffe steht und man die wbk nach verkauf der waffe beim sb lässt.

was der sb mit der wbk macht ist ja dann schliesslich dessen vergnügen :s82:

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man muss ja nix austragen lassen, wenn in der wbk nur eine waffe steht und man die wbk nach verkauf der waffe beim sb lässt.

was der sb mit der wbk macht ist ja dann schliesslich dessen vergnügen :s82:

Wenn man WBK´s abgibt, warum auch immer, wie sieht eigentlich die Bescheinigung über diesen Vorgang aus, ist ja schließlich eine Urkunde oder erhält man diese mit irgendwelchen "Ent- oder Durchstempelungen " zurück wie beim alten Personalausweis ?

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Wenn man WBK´s abgibt, warum auch immer, wie sieht eigentlich die Bescheinigung über diesen Vorgang aus, ist ja schließlich eine Urkunde oder erhält man diese mit irgendwelchen "Ent- oder Durchstempelungen " zurück wie beim alten Personalausweis ?

Ich bin im Besitz einer WBK, deren einziger Eintrag von einem Perkussionsrevoler handelt.

Dessen Veräußerung wurde ordnungsgemaß in den Spalten "Überlassen am an Siegel" dokumentiert.

Hat mich anno 1999 DM 25,- gekostet.

Gruß

Michael

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Wenn man WBK´s abgibt, warum auch immer, wie sieht eigentlich die Bescheinigung über diesen Vorgang aus, ist ja schließlich eine Urkunde oder erhält man diese mit irgendwelchen "Ent- oder Durchstempelungen " zurück wie beim alten Personalausweis ?

Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Der gängige Weg: Austrag wird schriftlich bestätigt im Rahmen der Rechnungsstellung, evtl. mit Kopie der WBK anbei.

2. Auf Antrag: WBK wird nach Austrag durch Lochung, Stempel o.ä. ungültig gemacht und wieder zurückgeschickt

3. Austrag wird bei persönlicher Vorsprache vorgenommen und gleich bar abkassiert.

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Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Der gängige Weg: Austrag wird schriftlich bestätigt im Rahmen der Rechnungsstellung, evtl. mit Kopie der WBK anbei.

2. Auf Antrag: WBK wird nach Austrag durch Lochung, Stempel o.ä. ungültig gemacht und wieder zurückgeschickt

3. Austrag wird bei persönlicher Vorsprache vorgenommen und gleich bar abkassiert.

:icon14: Danke für Info. Ich kam deshals darauf weil im Neue-Neue-WBK- Fred im Unterforum Waffenrecht wohl einer seine WBK abgenommen bekam und scheinbar keine Bestätigung für den Vorgang hat ...

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Ich habe seit über zehn Jahren eine WBK für Jagdwaffen. Ende 2004 erhielt ich beim KVR München eine WBK für Sportschützen. Unter der Rubrik "Amtliche Eintragungen" wurde vermerkt: "Die Waffen werden nur zum sportlichen Schießen genutzt".

Ich wurde darauf hingewiesen dass ich die darin eingetragene Sportwaffe nicht mit zur Jagd mitnehmen dürfe, da dies nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck abgedeckt wird.

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Ich habe seit über zehn Jahren eine WBK für Jagdwaffen. Ende 2004 erhielt ich beim KVR München eine WBK für Sportschützen. Unter der Rubrik "Amtliche Eintragungen" wurde vermerkt: "Die Waffen werden nur zum sportlichen Schießen genutzt".

Ich wurde darauf hingewiesen dass ich die darin eingetragene Sportwaffe nicht mit zur Jagd mitnehmen dürfe, da dies nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck abgedeckt wird.

:gaga: Kannst Dir die Waffe ja dann einfach leihen, oder spricht irgendwas dagegen wenn sich Jäger eine Waffe von Sportschützen leihen?

Könnte es sein, das er hier seine Finger im Spiel hat?

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Ich habe seit über zehn Jahren eine WBK für Jagdwaffen. Ende 2004 erhielt ich beim KVR München eine WBK für Sportschützen. Unter der Rubrik "Amtliche Eintragungen" wurde vermerkt: "Die Waffen werden nur zum sportlichen Schießen genutzt".

Ich wurde darauf hingewiesen dass ich die darin eingetragene Sportwaffe nicht mit zur Jagd mitnehmen dürfe, da dies nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck abgedeckt wird.

Hä? Hast Du bei Deinem Antrag für die Waffen, die Du zum sportlichen Schießen benützt, auf dem Amt gesagt, dass Du die nie zur Jagd nimmst? Oder geht es bei den Sportwaffen um Kurzwaffen und Du konntest die nicht mehr auf die Grüne eintragen lassen? Dann könnte ich das :gaga: verstehen.

Besitze auch eine BDF und eine 22.Hornet nur um an jagdlichen Wettkämpfen teilzunehmen. Die sind bei mir allerdings auf einer Grünen!

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Eine getrennte grüne WBK für Sport- und Jagdwaffen kann durchaus Sinn machen. Wenn man zum Schießstand fährt, kann es einem ja egal sein, wieviele WBK's man mitschleppt. Wenn man auf die Jagd geht will man aber natürlich den "Papierstapel" den man am Mann mitführen muß, möglichst gering halten. Wenn man nun sehr viele Waffen besitzt, kann es daher vorteilhaft sein, die Jagdwaffen auf einer gesonderten WBK eintragen zu lassen (acht Waffen sollten wohl für alle jagdlichen Zwecke in der BRD ausreichen). Man braucht dann nicht mehrere WBK's mitschleppen, bei der auf jeder auch irgendwo die jagdlich genutzt Waffe eingetragen ist ...

Wenn man nur wenige Waffen insgesamt besitzt und locker mit einer Karte auskommt, kann man sich die WBK-Trennung natürlich der Einfachheit halber ersparen.

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...(acht Waffen sollten wohl für alle jagdlichen Zwecke in der BRD ausreichen)...

Und genau DA stossen wir, wie Du selbst schon trefflich bemerkst, an die Grenzen Deiner Theorie:

Ein begeisterter Auslandsjäger hat sicherlich mehr als 8 Waffen auf seiner WBK und was Du in Deiner Ausführung vergisst ist die Tatsache, dass man ja auch mal Waffen wieder verkauft, es also durchaus sein kann, dass zwar die 8 Spalten der WBK voll sind, man aber nur eine einzige Waffe sein Eigen nennt :o

IMI

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...

Kannst Dir die Waffe ja dann einfach leihen, oder spricht irgendwas dagegen wenn sich Jäger eine Waffe von Sportschützen leihen?

...

Aber Du musst darauf achten, dass die Verleihfrist von 4 Wochen nicht überschritten wird.

Sozusagen musst Du sie Dir nach 4 Wochen erneut verleihen.

Und damit Dir wirklich keiner an den Karren fahren kann würde ich mir auch noch eine Verleihtresor zulegen.

;)

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Nicht jeder Jäger ist "Auslandsjäger". Außerdem: mit acht Einzelwaffen kann man schon seeeeehr viel anfangen - die richtige Auswahl vorausgesetzt. Ich habe noch keine einzige meiner Waffen verkauft - man muß halt einfach vor dem Erwerb richtig auswählen :D

Für regelmäßige "kaufen - ärgern - verkaufen" Waffenbesitzer (kenne ich auch einige von ...) oder für Jäger die meinen, für JEDE theoretisch denkbare Wildart eine spezielle Waffe zu benötigen (solche gibt es auch in einheimischen Revieren, ohne daß sie weit auf Reise gehen müßten ...) stimmt IMI's Einwand natürlich. Über den Sinn mag man sich dann streiten - steht aber auch nicht zur Debatte, schließlich gilt: Im Rahmen des gesetzlich erlaubten, jeder wie er will. :gutidee:

Auch in anderen Fällen mag die Karte mal voll sein und durch Streichungen nur ein Teilbereich der Spalten tatsächlich noch Gültigkeit haben - im Durchschnittsfall setze ich aber mal voraus, daß es nur wenige Jäger gibt, die in heimischen Revieren mehr als acht Waffen benötigen - wenn überhaupt so viel ...

Die TATSÄCHLICH im Revier geführten Waffen sollten dann doch schon auf eine 8er Karte passen - und schon braucht man für die wirklich mitgeführten Waffen nicht mehr so viele Papiere mitschleppen.

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...

Für regelmäßige "kaufen - ärgern - verkaufen" Waffenbesitzer (kenne ich auch einige von ...) oder für Jäger die meinen, für JEDE theoretisch denkbare Wildart eine spezielle Waffe zu benötigen (solche gibt es auch in einheimischen Revieren, ohne daß sie weit auf Reise gehen müßten ...) stimmt IMI's Einwand natürlich. Über den Sinn mag man sich dann streiten - steht aber auch nicht zur Debatte, schließlich gilt: Im Rahmen des gesetzlich erlaubten, jeder wie er will. :gutidee:

Auch in anderen Fällen mag die Karte mal voll sein und durch Streichungen nur ein Teilbereich der Spalten tatsächlich noch Gültigkeit haben - im Durchschnittsfall setze ich aber mal voraus, daß es nur wenige Jäger gibt, die in heimischen Revieren mehr als acht Waffen benötigen - wenn überhaupt so viel ...

Die TATSÄCHLICH im Revier geführten Waffen sollten dann doch schon auf eine 8er Karte passen - und schon braucht man für die wirklich mitgeführten Waffen nicht mehr so viele Papiere mitschleppen.

Bist Du selbst Jäger, oder woher nimmst Du Deine Weisheit?

Bei mir ist ein Eintrag z.B. verfallen: Ich hatte mir zwei KWen voreintragen lassen, dann aber innerhalb eines Jahres nur eine gekauft.

->Somit waren nur noch sieben Spalten frei.

Dann bin ich zweimal mit Manurhin MR 73 Revolvern reingefallen

->Beide wieder an den Händler zurückgegeben, also wieder zwei Spalten futsch.

Ausserdem liess ich als gesetzestreuer Bürger einen etwas längern Wechsellauf gleich Kalibers in meine WBK eintragen.

->Schwupps war die Karte voll, und mein 22er Fallenjagdrevolver ist nun mit meinen Sportwaffen auf einer neuen, zweiten WBK.

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Klar bin ich Jäger und bei uns gibt es nicht nur Hase und Reh ... :D Deshalb sage ich ja: allgemein braucht man für die tatsächliche, praxisgerechte Jagdausübung keine acht Waffen. Wenn man mit ein paar Waffen "reinfällt" ist das natürlich problematisch - nicht nur wegen den Einträgen ...

Was war den an den MR 73 Revolvern nicht in Ordnung ? Interessiert mich, weil ich auch einen habe.

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Habe jetzt gerade nicht die Zeit, die komplette Mängelliste der Manurhins aufzulisten...

Wenn Du ein klein wenig in den Archiven wühlst, findest Du aber meine dazu verfassten Beiträge...

Nun bin ich Korthbesitzer und muss mich mit solchen Mängeln nicht mehr rumärgern :D

IMI

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8 Waffen, jetzt muß ich mal rechnen, danke N.T. für den Rechner <_<

eine für die Ansitzjagd

eine für die Flugwildjagd

eine für die Fallenjagd

eine für die Drückjagd

drei für den Schießstand (BDF, Matchbüchse, Kurzwaffe)

eine für die Pirsch

macht 8 Waffen :confused:

Wieso hab ich dann soviele???????

Aaaaahhhh: angeben will ich ja auch noch :icon13: , das geht am Besten auf dem Schießstand! Auf der Jagd sehen mich dafür zu wenige Jäger! :traurig_16:

Und Geldanlagen sind Waffen auch noch!

Besser als Lotto und Telekomaktien :lol:

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