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IGNORED

Munitionstransport


hosenflicker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Haha wieviel "Pulver" in Gramm ist in einer Schrotpatrone?

Bei Munition gelten die 50 Kilo Bruttomasse. Ist also uninteressant wie viel Pulver da drin ist.

Wobei der Gefahrenguttransport privat auch durchaus zu realisieren ist. Als noch 5 Kilo galten gab es da von diversen Seiten Faltblätter zu. Vom Prinzip war nur eine Gefahrengutverpackung mit Gefahrengutzettel. Meist der graue Umkarton, der Gefahrengutzettel ist das Orange "Explosive" Quadrat das auf der Spitze steht was da normal eh schon von Haus aus drauf ist. Dann braucht man nur noch einen mindestens 2 Kilo Pulverlöscher.

Für die Vereinsmuinitonskäufe wurde damals einfach solange ein 6-Kilo Löscher in der Anlage entführt und in den Beifahrerfußraum geschmissen, und gut war. Der Rest wurde ja eh beim Händler so überreicht.

Geschrieben

Ab 50kg brauche ich einen Feuerlöscher an Bord, dann kann ich weiter draufpacken... 50kg ist nicht die Obergrenze was ich transportieren darf ?...oder verwechsele ich da jetzt etwas ? <_<

Geschrieben

Jau, Feuerlöscher, Kennzeichnung Gefahrenguttransport und wohlmöglich eine Genehmigung für den Transport. Sollte letzeres zutreffen, so fürchte ich, dass so eine Genehmigung nur Gewerbliche bekommen.

Geschrieben

... Kennzeichnung Gefahrenguttransport und wohlmöglich eine Genehmigung für den Transport. Sollte letzeres zutreffen, so fürchte ich, dass so eine Genehmigung nur Gewerbliche bekommen.

Nein, eigentlich nicht...

Zitat aus dem FWR:

"Wenn nur Gegenstände einer Gefahrenklasse befördert werden, kann auf die Einhaltung bestimmter Regelungen aus dem ADR verzichtet werden. Damit sind z. B. die Kennzeichnungspflicht des Fahrzeuges (außen) mit orangefarbenen Warntafeln, schriftliche Weisungen und auch die ADR-Bescheinigung für den Fahrzeugführer ("Gefahrgutführerschein") bzw. die Zulassungsbescheinigung als EX/II-Fahrzeug (besonders gebautes Fahrzeug für den Transport explosionsgefährlicher Güter) nicht erforderlich."

Geschrieben

Ab 50kg brauche ich einen Feuerlöscher an Bord, dann kann ich weiter draufpacken...

Wobei der Feuerlöscher allein nicht ausreicht.

Zusätzlich ist die Ladung ausreichend zu sichern und die Ladefläche muß gereinigt sein.

Geschrieben

Zusätzlich ist die Ladung ausreichend zu sichern und die Ladefläche muß gereinigt sein.

Das ist aber keine "besondere" Anforderung. Wenn ich mich an die Führerscheinprüfung noch recht entsinne muß grundsätzlich JEDE Ladung ausreichend gesichert sein.

Geschrieben

Im Zweifelsfall ergibt sich aus der Zulassung des Fahrzeugs das Maximum. Zulässiges Gesamtgewicht!!! :gutidee:

Gruß

XP - 100

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