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IGNORED

BKA Bescheid Kamm-Messer 10.05.06


bullpup

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http://foren.waffen-online.de/index.php?s=...ndpost&p=527968

Gab es nicht schonmal einen BKA-Bescheid zu einem Messer, welches einem anderen Gegenstand ähnlich sah?

Und nicht auch schon einen, wo eine Hieb- und Stosswaffe wegen fehlens von Parierelementen verneint wurde?

Überspitzt: Was hat der Bescheid für Auswirkungen auf den Waffentransport im Geigenkoffer?

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Moin!

Das hier zu beurteilende Al Mar "Kammmesser" hat eine doppelseitig scharf geschliffene Klinge.

Damit ist es unbestritten eine Hieb- und Stoßwaffe und unterliegt dem Waffenrecht.

Das Messer alleine ist im übrigen garnicht verboten, sondern nur die Kombination aus Messer und Scheide in der Art, daß die Scheide die Kline vollständig abdeckt, so daß sich der Eindruck eines Kammes ergibt. Wäre die Scheide aus klar durchsichtigem Material, wäre das Teil NICHT verboten.

Gruß,

frogger

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Das Messer alleine ist im übrigen garnicht verboten, sondern nur die Kombination aus Messer und Scheide in der Art, daß die Scheide die Kline vollständig abdeckt, so daß sich der Eindruck eines Kammes ergibt. Wäre die Scheide aus klar durchsichtigem Material, wäre das Teil NICHT verboten.

Im Bescheid steht doch, ... die Verbotseigenschaft ... wird bejaht. Damit ist es verboten, weil es _geeignet_ ist einen anderen Gegenstand vorzutäuschen.

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