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IGNORED

BKA Bescheid Kamm-Messer 10.05.06


bullpup

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Geschrieben

Moin!

Das hier zu beurteilende Al Mar "Kammmesser" hat eine doppelseitig scharf geschliffene Klinge.

Damit ist es unbestritten eine Hieb- und Stoßwaffe und unterliegt dem Waffenrecht.

Das Messer alleine ist im übrigen garnicht verboten, sondern nur die Kombination aus Messer und Scheide in der Art, daß die Scheide die Kline vollständig abdeckt, so daß sich der Eindruck eines Kammes ergibt. Wäre die Scheide aus klar durchsichtigem Material, wäre das Teil NICHT verboten.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Das Messer alleine ist im übrigen garnicht verboten, sondern nur die Kombination aus Messer und Scheide in der Art, daß die Scheide die Kline vollständig abdeckt, so daß sich der Eindruck eines Kammes ergibt. Wäre die Scheide aus klar durchsichtigem Material, wäre das Teil NICHT verboten.

Im Bescheid steht doch, ... die Verbotseigenschaft ... wird bejaht. Damit ist es verboten, weil es _geeignet_ ist einen anderen Gegenstand vorzutäuschen.

Geschrieben
Überspitzt: Was hat der Bescheid für Auswirkungen auf den Waffentransport im Geigenkoffer?

Nein.

(Denn dann dürfte man ja auch seine Glock nicht im Werkzeugkoffer spazieren führen - sondern nur noch offen.)

Geschrieben

Hallo

scheint der Ersatz für den 37 zu sein. Haben die Jungs endlich wieder was zum spielen. Man muß sich mal vorstellen: Ganze Horden mit Kammmessern bewaffnete Mutanten ziehen duch die Dörfer. Schrecklich.

Steven

Archiviert

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