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IGNORED

HANDHABUNG DER NACHFRISTSETZUNG - WAFFENFÜHRERSCHEIN


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:peinlich:

immer wieder wird seitens der überprüfenden behörden versucht, waffenbesitzer ins bockshorn zu jagen.

aktuelles beispiel:

ein korneuburger mitbürger hatte vor drei wochen netten besuch in uniform. nach einem kurzen hin und her bekam er den "dienstlichen auftrag" binnen 3 wochen den nachweis zur sicheren handhabung = waffenführerschein, am posten abzuliefern. da er 1.) kein sportschütze, 2.) durch schichtdienst zeitlich gehandikapt ist, kam er in den 3 wochen einfach nicht zu rande. ende dieser woche ein telefonat des uniformierten mit der frau des waffenbesitzers, das in der aussage gipfelte: "wenn ihr mann den wfs in dieser zeit nicht schafft, ist er unzuverlässig und muss die waffen und die wbk abgeben!"

:angry2: na hallo, ich glaub, der gute mann maßt sich da rechte an, die er sicher nicht besitzt!

1.) nachfristsetzung obliegt dem zuständigen waffenreferat = BH korneuburg ev. mittels bescheid - es kann bei begründeter verhinderung auch noch eine nachfrist gesetzt werden.

2.) die übliche zeit dieser nachfristsetzung beträgt 12 wochen - laut auskunft AB wien!

3.) der herr inspektor hat nicht zu bestimmen, ob jemand unzuverlässig ist, nur weil das von ihm verfügte zeitfenster nicht ausreicht - was ist bei krankheit oder auslandsaufenthalten? er ist NUR exekutivorgan!

ALSO NICHT SEKKIEREN LASSEN, MIT DEM ZUSTÄNDIGEN WAFFENRECHTSREFERENTEN KONTAKT AUFNEHMEN, DIE GRÜNDE ERKLÄREN UND DER BEAMTE WIRD IN 99% DER FÄLLE ZUM MENSCHEN! :rolleyes:

der korneuburger mitbürger wird jetzt den termin für den wfs seinem referenten eingeschrieben übermitteln, und ich denke, nach der absolvierung desselben ist die sache erledigt. :00000733:

:s75: cochise

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Bei mir war es in Salzburg auch ähnlich.

Tresor auf, Waffen raus und mit offenem Schlitten den 2 Beamten zur Nummernkontrolle übergeben.

Dann fragt er noch, was sonst im Tresor ist!!! :gaga:

Zu der Zeit neben ein bißchen Geld und Schmuck auch noch eine CO²-Pistole und Schreckschußpistole.

Das hat er sogar in seinem Protokoll festgehalten.

Da ich keinen Waffenführerschein hatte, gaben mir die Herren 2 (ZWEI) Wochen, den nachzureichen.

Ich versuchte zu erklären, daß dem von Gesetz wegen gar nicht so sein kann.

Darauf ist einer etwas in Saft gegangen und der andere hat ihn gleich beschwichtigt, da es ihm wohl peinlich war.

Hab den WFS innerhalb dieser Frist schon "geschafft", da ich eben gerade Zeit hatte.

Aber eine dermaßen knappe Fristsetzung kann nicht rechtens sein, und schon gar nicht mit diesen Konsequenzen von der Exekutive bedroht werden. Dieselben Sprüche hab ich nämlich auch gehört. :peinlich:

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<_< gaaaaanz wichtig: cool bleiben und seine rechte kennen........................., dann sind sie ganz arm, oder werden gaaaanz schnell vernünftig - meiner darf mittlerweile schon im nachtdienst antanzen - da hat er meistens mehr zeit und bekommt sogar einen guten kaffee :D - und er traut sich sogar schon allein her! soviel zu den gefährlichen waffennarren........... ;)

:s75: cochise

:angry2: ........und eigentlich geht ihn der tresor mit inhalt ÜBERHAUPT NIX an !!! :gaga:

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Cochise hat 100%ig recht!

Was außer den Kat B bzw. gegebenenfalls Kat A Waffen im Tresor ist, geht den Beamten genau NULL an. Er darf nichteinmal in den Tresor schauen. Seine Aufgabe ist die Überprüfung der sorgfältigen Aufbewahrung aller gemeldeten Waffen. Das hat nichts mit einer Tresor- oder gar Hausdurchsuchung zu tun!

Darauf hat man die Beamten freundlich, aber bestimmt aufmerksam zu machen, sofern sie es nicht selbst wissen!

Gruß

Greenhorn

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Cochise hat 100%ig recht!

Was außer den Kat B bzw. gegebenenfalls Kat A Waffen im Tresor ist, geht den Beamten genau NULL an. Er darf nichteinmal in den Tresor schauen. Seine Aufgabe ist die Überprüfung der sorgfältigen Aufbewahrung aller gemeldeten Waffen. Das hat nichts mit einer Tresor- oder gar Hausdurchsuchung zu tun!

Darauf hat man die Beamten freundlich, aber bestimmt aufmerksam zu machen, sofern sie es nicht selbst wissen!

Gruß

Greenhorn

Nach meiner langjährigen Erfahrung (speziell mit Beamten in Uniform) ist man vor Nichtwissen des Waffengesetzes leider Gottes nicht gefeit. Im Raum Wien werden deshalb vom Administrationsbüro nur Kriminalbeamte in Zivil (mindestens Maturaniveau) für die Überprüfung der Verläßlichkeit eines Waffenbesitzers eingesetzt. (Jeder Forumsteilnehmer kann sich vorstellen, wie begeistert diese Kriminalbeamten diesem Auftrag der in diesem Fall vorgesetzten Dienstbehörde nachgehen). Ich möchte hier nicht unterstellen, daß jeder Polizei oder Gendameriebediensteter "auf dem Land" eine Belobigung erfährt, wenn er am Tag 3 oder 5 Waffenabmeldungen im Rahmen seiner Überprüfungen auf seinem Posten vorweisen kann, aber von zumindest Maturaniveau kann man bei diesen Staatsbediensteten natürlich nicht ausgehen.

So wie unser Häuptling "Chochise" schon bemerkt hat, in solchen Fällen gelassen bleiben und versuchen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten seinem Recht Geltung zu verschaffen.

Fahrkarte :icon14:

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Im Raum Wien werden deshalb vom Administrationsbüro nur Kriminalbeamte in Zivil (mindestens Maturaniveau) für die Überprüfung der Verläßlichkeit eines Waffenbesitzers eingesetzt. (Jeder Forumsteilnehmer kann sich vorstellen, wie begeistert diese Kriminalbeamten diesem Auftrag der in diesem Fall vorgesetzten Dienstbehörde nachgehen).

Fahrkarte :icon14:

Das war, und ist nicht mehr. Bei kamen Heuer ein netter Uniformierter und eine "frische" Uniformierte (es war Samstag 7:30). Eigentlich war's ganz lustig. Die Medaillen und Urkunden haben statt des Waffenführerscheins genügt (das ist ja auch so vorgesehen), dann kam die Waffenüberprüfung - die so abgelaufen ist:

Ich bringe die Hämmerli SP20 - Sie: Was ist den das? Er: No a Spurtpistojn, fian Schiaßstand, der Herr schiaßt sicha bessa ois Du! Dann folgt die G34 (ein bißchen modifiziert für IPSC-Standard) - Sie: Die schaut ja fast so aus wie unsrige! Er: Is jo a a Glock.......... usw. usw.

Und ich steh mit dem Morgenmantel dazwischen und muß mir das Lachen verkneifen....

Peter

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Das war, und ist nicht mehr.

Und ich steh mit dem Morgenmantel dazwischen und muß mir das Lachen verkneifen....

Peter

Lieber Peter42, das ist mir neu, daß sogar Streifenbeamte für die Überprüfung der Verläßlichkeit im Raume Wien eingesetzt werden, aber sogar die kath. Kirche hat mit Nachwuchsproblem zu kämpfen.

(sprich Maturaniveau). Die haben aber auch keine Aufnahmesperre. Ich für meine Person kann nur berichten, daß meine bisherigen Überprüfungen bezgl. Zuverlässigkeit auch keinerlei Grund zur Beschwerde gegeben haben, im Gegenteil, ein Kaffee für den gestreßten Beamten war allenthalben noch drin.

Fahrkarte

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Cochise hat 100%ig recht!

Was außer den Kat B bzw. gegebenenfalls Kat A Waffen im Tresor ist, geht den Beamten genau NULL an. Er darf nichteinmal in den Tresor schauen. Seine Aufgabe ist die Überprüfung der sorgfältigen Aufbewahrung aller gemeldeten Waffen.

:appl:

Das will ich aber auch meinen !

Bei mir war's so:

Frage: Wo bewahren sie die KW auf ?

Antwort: Da drin. (Beamten wird der verschlossene Tresor gezeigt, der bis dahin hinter der Tür für sie nicht sichtbar war)

Aufforderung: zeigen sie uns alle ihre Kurzwaffen !

Entgegnung: meine Herren, lernen sie bitte Waffengesetz. Sie sagen mir bitte ganz genau, welche Waffen sie sehen wollen.

Auf einmal ging's. Sie haben im Wohnzimmer Platz genommen, und ich brav und folgsam eine Kanone nach der anderen vorgezeigt und wieder weggeräumt. Den Tresor öffnen geht bei mir nur, wenn die Tür zum Zimmer, in dem er steht, zu ist - jeglicher Blick der Herren da hinein war also schon technisch unmöglich.

Pikantes Detail: sie wollten auch eine KW sehen, die ich 2 Jahre zuvor nach .de verkauft hab. Natürlich waren alle Dokumente vorhanden und gescannt. Ich hab sie ihnen freundlicherweise ausgedrückt und mit meinem liebenswürdigsten Augenaufschlag gebeten, in dem Saustall in der Bezirkshauptmannschaft aufzuräumen, die eine offizielle, korrekte Waffenabmeldung einfach verschlampt. Ich durfte gar nicht daran denken, was in der Zeit alles mit der solcherart "verschwundenen" Kanone angestellt werden hätte können .... ;)

:D Meine IPSC - 17er hat ihnen auch hochgezogene Augenbrauen beschert, vor allem, als ich sie mal den Abzug betätigen hab lassen (Geraldo und ein paar andere hier kennen den).

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@Fahrkarte

Peter 42 hat recht. Das mit den Zivilbeamten war einmal. Bei mir lag eines Abends ein Brief des Pol. Koats auf der Türmatte. Inhalt ungefähr "...nachdem ich sie nicht angetroffen habe...." und die Aufforderung anzurufen. Nach mehreren Telefonaten um die jeweiligen Terminschwierigkeiten zu überbrücken, kam dann am Abend (nach 20 Uhr) ein gestreßter Beamter, der eigentlich schon Dienstschluß hatte, um meine Waffen zu kontrollieren. Ahnung hatte er keine, war aber sehr höflich und auch zuvorkommend.

Nach einer Viertelstunde war vorerst alles erledigt. Am nächsten Tag hat er nocheinmal angerufen, denn erhatte vergessen nach dem Waffenführerschein zu fragen.

Also neuer Termin mit den Anfangs erwähnten Schwierigkeiten. Beim Besuch, diesmal um 7 Uhr in der Früh (vor Dienstbeginn) Waffenführerschein und Ergebnislisten hergezeigt - alles OK.

Alles lief sehr freundlich und amikal ab.

Für das Nichtauskennen mache ich den Beamten nicht verantwortlich, ebensowenig für den (allen Hausbewohnern sichtbaren) Brief mit der großen, ebenfalls (für alle sichtbar) Aufschrift Polizei und Aufforderung.

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Ich mach es euch mal ganz einfach...

in Wien kommen jetzt Polizisten in Uniform, da die Krimineser dagegen protestiert haben, unnötige Laufarbeit

verrichten zu müssen. Wenn Not am Mann ist, müssen sie aber dennoch...

In Wien erfolgt der Auftrag zur Überprüfung vom AB, am Land von der BH.

In Wien kommen die Polizisten mit einem Formular (WGA58 DVR:0003506) und einem

Informationsblatt (WGA59 DVR:0003506), beide werden dem zu Überprüfenden ausgehändigt.

Auf dem Infoblatt steht (und das gilt für ganz Österreich!!!):

Gemäß § 5 Abs. 1 der 2. Waffengesetz-Durführungsverordnung,

BGBl. II Nr. 313/1998, werden sie aufgefordert, innerhalb von 12 Wochen nach Erhalt

dieses Schreibens einen solchen Nachweis der oben angeführten Behörde zu übermitteln.

Die Überprüfung umfaßt alle genehmigungspflichtigen (Kat. B ) und alle verbotenen (Kat. A)

Schußwaffen des zu Überprüfenden.

Zur Frist:

Laßt euch unbedingt den Akt zeigen, in dem der tatsächliche Überprüfungstermin vermerkt sein muß.

Die Frist für die Nachreichung beginnt mit diesem Datum.

Schulungsnachweis:

Jägern genügt die gültige Jagdkarte mit Einzahlungsbeleg.

Aktive Berufssoldaten brauchen nur die Dienstkarte vorlegen.

Aktive Polizei- Zollwache- und Justizwachebeamte legen den Dienstausweis vor.

Edit:

Die Überprüfung hat so zu erfolgen, daß sich der überprüfende Beamte von der ordnungsgemäßen Verwahrung der Waffen überzeugen kann. Dazu ist es normalerweise nötig, daß er sieht von wo ich die Waffen hole. Es dem Beamten nicht zu zeigen, geht nur bei unerfahrenen Beamten rein.

Der Verwahrungsort ist dem überprüfenden Beamten zugänglich zu machen.

Alles, was darüber hinaus geht ist eine Hausdurchsuchung, welche dem Beamten nur bei "Gefahr in Verzug"

ohne richterlichen Erlaß gestattet ist.

Kat. C Waffen (Meldepflichtig) werden auf ihre ordnungsgemäße Meldung überprüft.

Kat. D Waffen (Frei) gehen ihn nichts an.

Er darf also überprüfen, ob die Ser.Nr. der C-Waffen mit der Meldung übereinstimmen.

Er darf diese Nummern jedoch nicht notieren, da dies einer Meldung an die Behörde gleich käme

und das ist im Gesetz so nicht vorgesehen. Die Meldung von Kat. C Waffen muß beim Waffenfachhandel

erfolgen und dieser muß seine Meldungen auf VERLANGEN der Behörde vorlegen.

Habe ich also zusätzlich einen Gaspumperer im Tresor und er sieht ihn, muß ich diesen dem Beamten

vorlegen, damit er sich davon überzeugen kann, daß es keine A oder B Waffe ist.

Weigere ich mich den Gaser aus dem Tresor zu nehmen und sage dem Beamten, daß ihn der nichts angeht,

dann kann der Beamte annehmen, es handle sich um eine illegale Waffe.

Da dies nun den Verdacht auf eine strafbare Handlung darstellt, es sich dabei weiters um Schußwaffen

handelt, kann er die Geschichte mit "Gefahr in Verzug" anwenden und es wird eine Hausdurchsuchung daraus.

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Das geht natürlich nur in Wien, wo Überprüfungen vorher angekündigt werden.

Das geht auch auf dem Land...

da ich eigentlich nie zuhause bin, wenn die kommen, mache ich mir einen Termin aus.

Und warum legst du nicht schußfähige Replikas in den Tresor???? :o

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@ Geraldo

Du schreibst: "Kat. C Waffen (Meldepflichtig) werden auf ihre ordnungsgemäße Meldung überprüft."

Habe bis jetzt noch keine Kontrolle gehabt (WP seit ca. 4 Jahren). Meine Kurzwaffen sind zusammen mit anderen C und D Gewehren in einem Tresor verwahrt. Dachte bisher, ich zeige dem Beamten meinen Tresor von außen bitte ihn danach aus dem Jagdstüberl, hole die verlangten Kurzwaffen raus und zeige ihm diese.

Laut des von dir geschilderten Ablaufs, kann der Beamte mittels "Gefahr in Verzug" Einsicht in meinen Tresor verlangen bzw. meine Kategorie C-Waffen kontrollieren?!

Sind wir wirklich schon so weit?! (Bitte klär mich auf, wenn ich etwas falsch verstanden habe, bin bei dem Thema halt sehr empfindlich).

Lagere meine Ausrüstung übrigens im selben Tresor wie mein Vater (WBK Besitzer). Soll laut IWÖ (wir sind beide IWÖ-Mitglieder) auch keine Probleme geben. Bei dessen Kontrolle vor einigen Jahren ist er genau wie oben beschrieben vorgegangen, ohne Beanstandungen. (Von der gemeinsamen Nutzung des Tresors wurde nichts erwähnt, wurde aber auch nicht gefragt).

Gruß

steyrfan

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:angry2: ....wenn der beamte auch nur versucht, ohne durchsuchungsbefehl in meinen waffenschrank oder tresor zu gucken - ist das ein verstoß gegen die grundrechte und ich hab ihn schon am ohrwaschel, und kat c GEHT IHN BEI EINER GANZ NORMALEN ÜBERPRÜFUNG NIXNIXNIX AN! auch wenn er bös schaut und grimmig knurrt! :heuldoch:

:00000733: cochise

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Hallo Häuptling!

Hast ja recht! Nur nicht gleich so aufregen! :bud:

da fürcht si ja a jeda!

so: :s75: gehts auch!

cowroper

aber geh, sooooo schrecklich bin i gar net, aufregn tua i mi a net.

man sollt nur wissen, welche rechte man hat und sich nicht irgendwo hineintheatern lassen, und das passiert leider viel zu oft............

und ein hineinglotzen in den waffenschrank oder tresor verletzt meine privatsphäre (grundrecht) und das hausrecht (grundrecht)!

.....und wenn einer die staatsgewalt unsinniger- und unrechterweise hervorkehren will - dann soll er sich auch fürchten! :heuldoch:

ansonsten bin ich gaaaaaanz lieb :wub: cochise

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Auszug aus der Waffengesetz-Durchführungsverordnung

http://ris.bka.gv.at/bgbl/

(4) Die Überprüfung ist von den Organen des öffentlichen

Sicherheitsdienstes an einem Werktag (Montag bis Samstag) zwischen

7 und 20 Uhr vorzunehmen. Außerhalb dieser Zeiten ist eine

Überprüfung nur zulässig, wenn entweder die ausdrückliche Zustimmung

des Betroffenen vorliegt oder die Überprüfung anderenfalls aus in

der Person des Betroffenen gelegenen Gründen in absehbarer Zeit

nicht möglich wäre. Die Überprüfung ist ohne jegliche nicht

unumgänglich nötige Belästigung oder Störung des Betroffenen

vorzunehmen.

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:angry2: ....wenn der beamte auch nur versucht, ohne durchsuchungsbefehl in meinen waffenschrank oder tresor zu gucken - ist das ein verstoß gegen die grundrechte und ich hab ihn schon am ohrwaschel, und kat c GEHT IHN BEI EINER GANZ NORMALEN ÜBERPRÜFUNG NIXNIXNIX AN! auch wenn er bös schaut und grimmig knurrt! :heuldoch:

:00000733: cochise

Da haben wir (streng gesehen) ein Problem.

Streng nach dem Gesetz gesehen, hat der Beamte die Verwahrung deiner Waffen zu überprüfen.

Wie soll er das also anstellen, wenn er nicht sieht wo du deine Waffen verwahrst????

Sieht er also (aus einiger Entfernung, denn eine Durchsuchung des Tresors ist ihm ja nicht erlaubt)

in deinem Tresor Langwaffen der Kat. C kann er dich sehr wohl dazu auffordern, ihm die Meldungen

dafür vorzulegen. Denn diese Waffen sind MeldePFLICHTIG.

Ich habe meinen obigen Text bewußt so geschrieben, denn er spiegelt wider, was im Falle der strengsten Gesetzesauslegung passieren KANN.

98% der überprüfenden Beamten sehen jedoch in dieser Tätigkeit sowieso nur eine lästige Pflicht

und sehen zu, daß sie diese so reibungslos und so schnell wie möglich über die Bühne kriegen.

Eigentlich genügt der Satz: "Ich lagere private Dinge in meinem Tresor, bitte warten sie hinter der Türe

bis ich meine zu überprüfenden Waffen aus diesem geholt habe."

Normalerweise wird jeder Beamte diesen Wunsch respektieren.

Trotzdem hat er das Recht, die C-Waffen Meldungen zu sichten, wenn er C-Waffen sieht.

Das ist bei uns im ländlichen Raum z.B. gar nicht ungewöhnlich, da Jagdgewehre oft im Vorzimmer

auf der Kleiderablage hängen.

Verweigere ich ihm die Sichtung der Meldungen, dann kann er einen Aktenvermerk machen und die BH

wird mich auffordern, die ordnungsgemäße Meldung nachzuweisen.

Das erspare ich mir einfach... mir ist das auch völlig egal, ob er meine C-Waffen sieht.

Bei meiner letzten Überprüfung z.B. nahm ich den Beamten mit in den Keller, wo der Tresor steht.

Der Tresor steht eben aus Platzgründen so, daß man in ihn hineinsieht, wenn er geöffnet wird.

Als er meine 2 Gewehre sah, sagte er: "Hast du die Meldungen da??"

Ich sagte ja, zeigte sie ihm, er verglich die Nummern auf den Waffen mit den Meldungen und aus.

Naja nicht ganz, er spielte und fummelte noch einige Minuten an der .30-30er Marlin herum, weil sie ihm gefiel... :D

Laut des von dir geschilderten Ablaufs, kann der Beamte mittels "Gefahr in Verzug" Einsicht in meinen Tresor verlangen bzw. meine Kategorie C-Waffen kontrollieren?!

Sind wir wirklich schon so weit?! (Bitte klär mich auf, wenn ich etwas falsch verstanden habe, bin bei dem Thema halt sehr empfindlich).

Lagere meine Ausrüstung übrigens im selben Tresor wie mein Vater (WBK Besitzer). Soll laut IWÖ (wir sind beide IWÖ-Mitglieder) auch keine Probleme geben. Bei dessen Kontrolle vor einigen Jahren ist er genau wie oben beschrieben vorgegangen, ohne Beanstandungen. (Von der gemeinsamen Nutzung des Tresors wurde nichts erwähnt, wurde aber auch nicht gefragt).

Nein steyrfan, so hab ich es nicht gemeint.

Es ging um eine vermeintliche Kurzwaffe (Gaser), die nicht hergezeigt werden will.

Gemeinsame Nutzung des Tresors ist m.M. nach heikel.

Angenommen Vater und Sohn besitzen je eine WBK für 2 FFW.

Beide lagern ihre jeweils 2 FFW im gleichen Tresor.

Jeder der beiden kann den Tresor öffnen und hat somit Zugriff auf 4 FFW.

Die Juristen der IWÖ mögen ja helle Köpfchen sein, aber in diesem Fall sehe ich eine Überschreitung

der in der WBK angegeben Stückzahl.

Anderes Beispiel:

In meinem Tresor befinden sich unten die Langwaffen (Kat. C) und oben, in einem extra versperrbaren Fach liegen die FFW. Meine Frau hat Zugang zum Tresor und kann ihn öffnen.

Das obere Fach müßte demnach versperrt und der Schlüssel in meinem alleinigen Besitz sein.

Würde der Schlüssel aber im Schloß stecken, hätte meine Frau unberechtigter Weise Zugang zu meinen FFW.

Bei gleichzeitiger Nutzung eines Tresors, müßte also dein Vater seine Waffen in einem versperrten Behältnis innerhalb des Tresors lagern oder umgekehrt. Erst dann wäre es gesetzeskonform.

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Nachsatz zu Kat. C:

Original Gesetzestext:

Der Besitzer einer meldepflichtigen Waffe hat die Erfüllung seiner Meldepflicht

durch die Bestätigung § 31 Abs. 1 der Behörde und ihren Organen

nachweisen oder den Nachweis darüber zu führen haben, daß er der Meldepflicht

nicht unterliegt, weil er im Bundesgebiet keinen Wohnsitz hat oder seit dem Erwerb

der Waffe noch nicht vier Wochen vergangen sind.

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