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IGNORED

M1 Garand,K43 und konsorten...


30-06

Empfohlene Beiträge

hi (lands)leute!

soweit ich weiss sind o.g. Waffen in österreich verboten weil sie unters KWG fallen bzw. auf der KW-liste stehen.weiss jemand aus welchen gründen? ...zumal es ja gewöhnliche halbautomaten sind wie die erhältlichen AUG-Z oder seit kurzem die SIG zivil. ich verstehe das kriterium nicht ganz wonach eine waffe dann (ausser nat. vollautomaten) zur "kriegswaffe" ausgewählt wird oder eben nicht.

nicht zuletzt weil ich die beiden gern auch nur als alt-deko haben möchte,was mich gleich zum nächsten punkt bringt: soweit ich weiss gibt es in Ö garkein dezitiertes gestzchen für deko waffen.nicht dass man dann probleme kriegt wenn man so einen kastrierten prügel zuhause rumliegen hat...

grüsse 30-06

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hi (lands)leute!

soweit ich weiss sind o.g. Waffen in österreich verboten weil sie unters KWG fallen bzw. auf der KW-liste stehen.weiss jemand aus welchen gründen? ...zumal es ja gewöhnliche halbautomaten sind wie die erhältlichen AUG-Z oder seit kurzem die SIG zivil. ich verstehe das kriterium nicht ganz wonach eine waffe dann (ausser nat. vollautomaten) zur "kriegswaffe" ausgewählt wird oder eben nicht.

nicht zuletzt weil ich die beiden gern auch nur als alt-deko haben möchte,was mich gleich zum nächsten punkt bringt: soweit ich weiss gibt es in Ö garkein dezitiertes gestzchen für deko waffen.nicht dass man dann probleme kriegt wenn man so einen kastrierten prügel zuhause rumliegen hat...

grüsse 30-06

O.a Waffen sind in Österreich verboten, die Gründe sind leider unergründbar. OA15-A, AUG-Z, und SIG-Zivil haben immer (gestzl. gefordert) so ein kleines Schildchen "Durch BMI zum Verkauf in Österreich freigegeben". Für alt-deko gibt es ein kleines Gesetzchen, vorne, hinten, oben und unten mehr als zugeschweißt. STG 58 ist bestes Beispiel dafür.BT96 und BT96k habe ich schon bei der Fa. Seidler gesehen, anscheinend IMI genehmigt.

Fahrkarte

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  • 3 Wochen später...

BT96 & BT96k sind beide als kurzwaffen eingestuft (so nebnbei)

ich finde die regelung speziell bezüglich reiner halbautomaten auch humbug, da ist die deutsche besser, ich glaub dort gilt was nach `45 gefertigt wurde als KW - somit kann man die ganzen WW2 halbautomaten erwerben.

aber generell liegt was da drauf steht (KW-liste) wohl im Ermessen des BM.I

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also nen G43 als billig zu bezeichnen ist glaub nicht das wahre :)

weiters glaub ich "kriminelle" kaufen sich selten registrierte waffen ;)

und das mit den pumpguns ist ja überhaupt ne frechheit, aber laut der einen parlamentarischen anfrage im forum (http://iwoe.org/img/AnfragebeantwortungSturmgewehr_056189.pdf

) ist ja sogar die SPAS 12 legal... das ist dann nur noch absurd.

also warum was auf welcher liste steht weiß man glaub nur wenn man der innenminister ist :D

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also warum was auf welcher liste steht weiß man glaub nur wenn man der innenminister ist :D

Eine Liste gibt es meines Wissens nicht sondern nur Gutachten des zuständigen Amtsachverständigen, aus diesen geht hervor.:

Seit 1991 erfolgten aufgrund eines Gutachtens des jeweiligen waffentechnischen Amtssachverständigen zu nachstehenden halbautomatischen Schusswaffen (Gewehren) folgende Einstufungen:

Halbautomattische Schußwaffen die nicht Kriegsmaterial sind:

PPS/50 Kal. .22lr

FRANCHI SPAS 12 Kal. 12/70

OA 15

AUG-Z

SG 550

Fahrkarte

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@ fahrkarte

mit liste meinte ich die sogenannte "kriegswaffenliste" oder "liste verbotener gegenstände" ob das wirklich ne liste ist ? keine ahnung ich glaub das wär zu unbürokratisch :D aber genau diese "auflistung" aus dem link oben hab ich gemeint

bezüglich spas 12.. vielleicht erfolgte die einstufung vor dem vorderschaftrepetierflinten-verbot? keine ahnung mehr wann das war, aber da ichs schon mitbekommen hab vermutlich nach `91!

(zum verständnis: ich bin erst 19 :) )

naja insofern könnte das heißen es hat nur noch nie wer probiert sie (K43, Garand) einstufen zu lassen (seit `91) -steht noch nicht auf der als kriegsmaterial abgestempelten liste...

zitat:

Halbautomatische Schusswaffen als Kriegsmaterial:

• Umgebaute MP SPAGIN PPsh 41

• Selbstladegewehr WUM I

• Nachbauten von Maschinenpistolen im Kaliber .22lr: 1927A5; 1928 Full-Auto, M1

Semi-Auto; M1 Full-Auto

• FN FAL Kal. .308

• M 14 Kal. .308

• SL 8 der Fa. Heckler und Koch

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@ fahrkarte

mit liste meinte ich die sogenannte "kriegswaffenliste" oder "liste verbotener gegenstände" ob das wirklich ne liste ist ?

@HitmanAUT. Grundsätzlich sind die sogenannte "Kriegswaffenliste" und die "Liste der verbotenen Gegenstände" zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Was eine Kriegswaffe ist wurde uns von den Allierten schon in unserem Staatsvertrag diktiert. Ein kleiner Auszug:

Maschinengewehre, automatische und selbstladende Militärgewehre und Maschinenpistolen; Läufe für diese Waffen und andere Ersatzteile, die nicht ohne weiteres für zivilen Gebrauch umgeändert werden können; Maschinengewehrgestelle. 3. Kanonen, Haubitzen, Mörser, Minenwerfer, Spezialkanonen für Flugzeuge, verschlußlose oder rückstoßfreie Geschütze und Flammenwerfer; Läufe für diese Waffen und Ersatzteile, die nicht ohne weiteres für zivilen Gebrauch umgeändert werden können; Lafetten und Gestelle für die vorgenannten. 4. Abschußvorrichtungen für Raketen; Abschuß- und Kontrollmechanismen für selbstgetriebene und gelenkte Geschosse und Projektile; Montierungen für diese. 5. Selbstgetriebene und gelenkte Geschosse, Projektile, Raketen, scharfe Munition und Kartuschen, sei es gefüllt oder ungefüllt, für die Waffen, die in den oben angeführten Punkten 1 bis 4 aufgezählt sind und Zündvorrichtungen, Zündladungen oder Auslöser, um dieselben zur Explosion zu bringen oder zu betätigen. Zündvorrichtungen für zivile Zwecke sind nicht eingeschlossen. 6. Granaten, Bomben, Torpedos, Minen, Wasserbomben und Brandsätze und Ladungen, sei es gefüllt oder ungefüllt, alle Mittel, um sie zur Explosion zu bringen oder zu betätigen. Zündvorrichtungen für zivilen Gebrauch sind nicht eingeschlossen.

Ich weiß, wir reden hier nicht von Flammenwerfern und Haubitzen, aber das wichtigste vorab: automatische und selbstladende Militärgewehre und Maschinenpistolen, die nicht ohneweiters für zivilen Gebrauch umgeändert werden können. - Umkehrschluß: selbstladende "Sportgewehre" die nicht ohneweiters für den militärischen Gebrauch (sprich Vollauto) umgeändert werden können. Ob etwas ohne weiters auf Vollautomatenfunktion umgeändert werden kann, entscheidet der betreffende Sachverständige des IMI nach Beantragung durch eine Privatperson, Händler, Importeur oder Herstellerfirma - siehe AUG-Z. Wie Du richtig bemerkt hast, nicht alles was als zivile Waffe beantragt wird, wird auch als solche eingestuft, auch wenn manchmal die Logik fehlt.

Fahrkarte

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@HitmanAUT. Grundsätzlich sind die sogenannte "Kriegswaffenliste" und die "Liste der verbotenen Gegenstände" zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. Was eine Kriegswaffe ist wurde uns von den Allierten schon in unserem Staatsvertrag diktiert. Ein kleiner Auszug:

...

die unterscheidung ist mir klar, nur ich muss zugeben wo man die kriegswaffendef. findet wusste ich nicht :peinlich:

irgendwie unsinnig (um aufs thema zurückzukommen) die ganzen WW2 selbstlader als kriegswaffe einzustufen, von militärischem nutzen würden diese gewehre heute sicher nicht sein, und mangels vollautofähigkeit und umrüstbarkeit darauf, auch nicht "gefährlicher" als zB ein jagdlicher selbstlader.

stellt sich nur die frage hat es schon wer probiert ein k43 einstufen zu lassen?

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Wir müssen aber auch beachten, daß der Staatsvertrag mehr als 50 Jahre alt ist, für Kriegswaffen eine Ewigkeit. Viele Geräte die zu Staatsvertragszeiten berechtigt als Kriegswaffe eingestuft waren, sind heute Museumsstück. In anderen Staaten werden bereits goldgravierte Commemorative-Exemplare angeboten, hierzulande spricht man von einer verbotenen Kriegswaffe.

Es darf hier kein Prinzip der unveränderlichkeit geben, sonst müssen Schwerter, Hämmer, Messer, auch Petroleum etc., als Kriegswaffe eingeschätzt und verboten werden.

Ich sehe keinen Anlass, Geräte die weltweit in regulären Armeen ausgemustert sind als Kriegswaffe einzustufen.

Weiters sehe ich auch keinen Anlass, den IMHO weit überschätzen "Autofeuer-Modus" so zu verdammen. Den will ohnehin niemand wirklich benutzen. Um das Geld das ich damit in 10 Minuten ins Nirwana blase, kann ich ein Jahr Schießsport finanzieren. Und dabei trifft man nichteinmal vernünftig.

Wozu also etwas als absolutes Tabu verdammen, was ohnehin bestenfalls einmal aus Neugierde kurz ausprobiert wird, um dann praktisch vergessen zu werden? Was ist so schrecklich daran, wenn Menschen die ihren Waffenbesitz ohnehin freiwillig der Behörde melden derartige Geräte besitzen?

Und jene die damit Massaker anrichten, besitzen sie ohnehin.

Gruß

Greenhorn

PS.: Stehe ich jetzt völlig auf der Leitung, oder ist der M1 Semi-Auto nicht der "Garand"?

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PS.: Stehe ich jetzt völlig auf der Leitung, oder ist der M1 Semi-Auto nicht der "Garand"?

M1 - Garand Kal. .30-06, Gasdrucklader, Halbautomat mit 8 Schuß, von oben mittels Clip zu laden.

Der Garand wurde von John C. Garand entwickelt, der bei Springfield Armory arbeitete.

Nicht zu verwechseln mit dem M1 Carbine, Kal. .30 US Carbine (7.62x33 mm), Halbautomat mit 15 oder

30 Schuß-Magazinen. Erst die Modelle M2 und M3 hatten einen Feuerwahlschalter mit Dauerfeuerfunktion.

Der M1 Carbine ist von Winchester wurde aber zu Kriegszeiten nicht nur von Winchester gebaut sondern sogar von Firmen wie IBM und Underwood (Schreibmaschinen).

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Soweit so klar, Geraldo, danke!

Allerdings ist der Unterschied doch - soweit ich informiert bin - "unbedeutend". Natürlich weder technisch noch historisch, aber vor dem österreichischen Gesetz. Denn nach diesem sind beide M1 "Stämme" Militärwaffen, und somit Kat. A. Oder täusche ich mich?

Gruß

Greenhorn.

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Soweit so klar, Geraldo, danke!

Allerdings ist der Unterschied doch - soweit ich informiert bin - "unbedeutend". Natürlich weder technisch noch historisch, aber vor dem österreichischen Gesetz. Denn nach diesem sind beide M1 "Stämme" Militärwaffen, und somit Kat. A. Oder täusche ich mich?

Gruß

Greenhorn.

Du täuscht dich nicht... Menschen die von der Materie keine Ahnung haben, davon aber dafür reichlich, machten diese Gesetze...

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.

stellt sich nur die frage hat es schon wer probiert ein k43 einstufen zu lassen?

Meines wissens ja, aber unter Zugrundelegung der Kosten-Nutzenrechnung wurde von der beantragten Einstufung Abstand genommen.

Du brauchst Dir ja nur die parlamentarische Auskunft unseres Innenminister/In bezüglich "zugelassene Maschinenkanonen" (Grünen und SPÖ Jargon)., gemeint sind "selbstladende Sportgewehre" durchlesen.

Ich habs jetzt nicht im Kopf., aber ca.:

10 Stk. AUG-Z

80 Stk. OA15-A

0 Stk. SIG 550

Stand Jänner oder Feb. 2006. aller in Österreich gemeldeteten Halbautomaten.(In diesen neuen Kategorien).

Vielleicht kann ich damit deine Frage: "ob schon wer probiert hat ein k43 einstufen zu lassen, zumindest unter dem Aspekt "wozu" beantworten.

Fahrkarte

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der wortlaut war Sturmgewehre ;) man solls nicht schlimmer machen als es ist :)

ich weiß nur dass das verhältnis ein anderes war, so circa 50 aug z und 25 oa15... also sehr patriotisch muss ich sagen!

naja wozu du siehst ja es würde ettliche leute geben die interesse hätten, wenn dann noch jemand sachverständig genug ist, um auszuschließen, dass das g43/garand auf F/A umgebaut werden kann, außer der "aufwand kommt einer neufertigung gleich", dann müsst das doch gehen.

vielleicht hat hier ja jemand erfahrung was so ein zulassungsprozeß (NEIN, nicht im sinne eines gerichtsverfahrens) in etwa kostet. ich schaue hier in richtung oberland arms, die haben ja auch ihr oa15 durchgebracht, oder waren andere leute die treibende kraft hiefür in Ö (vereine händler?)

du darfst nicht vergessen, die oben genannten SL kosten alle gute 2 tausend euro +, das sind immerhin ca. 28000 schillinge! ein magazin nochmal 50euro dazu!

ein garand kostet in deutschland nicht ganz 1000 euro incl 5 clips, um den preis wären vermutlich mehr leute bereit so ein gewehr zu kaufen.

z B: http://www.waffen-jansen.de/html/m1_garand.html

ein M1 carbine sogar nur 600 euro, magazine circa 20 euro.

natürlich fällt dieses argument weg beim 43er, die preise für deutsche WW2 waffen steigen ja astronomisch an.

auch bei billigeren russischen SL wären vermutlich höhere verkaufszahlen zu erwarten, als bei OA oder AugZ.

-> das müssten nur noch profitgierige händler auszunützen wissen :D

oder gescheite Hersteller in Ö die einsehen dass mit neuaufgelegten G43 (siehe die Dittrichsche BD38! oder bald die BD44!) einiges an profit zu erwirtschaften wäre (natürlich auch ausserhalb österreichs!)

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Genau deshalb wirds bei uns keine Garands geben- zu billig.

Fa. Seidler hat das OA15A das AUG-Z durchgebracht- und alleine vom OA15A etwa 50 und vom AUG-Z 100Stk. verkauft. Die Zahlen sind wohl vom Administrationsbüro- bundesweit dürften sie höher liegen. Seidler sieht aber die ZUlassung der alten HA ganz realistisch- das Ministerium hat schon njet dazu gesagt.

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der wortlaut war Sturmgewehre ;) man solls nicht schlimmer machen als es ist :)

ich weiß nur dass das verhältnis ein anderes war, so circa 50 aug z und 25 oa15... also sehr patriotisch muss ich sagen!

Habe Kopf ausgeschaltet und Google ein. Mehr kann ich zu diesem Thema nicht beitragen.:(Außer, daß ich einer der 28 gemeldeten OA-15A Besitzer bin).

Zur Frage, wie viele OA 15, AUG-Z und andere abgeänderte Gewehre aufgrund einer waffenrechtlichen Urkunde von Privatpersonen besessen werden, liegen im Bundesministerium für Inneres folgende Daten auf:

OA 15

28

AUG - Z

54

SG 550

0

Schönen Gruß.

Fahrkarte

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  • 1 Monat später...
-> das müssten nur noch profitgierige händler auszunützen wissen :D

oder gescheite Hersteller in Ö die einsehen dass mit neuaufgelegten G43 (siehe die Dittrichsche BD38! oder bald die BD44!) einiges an profit zu erwirtschaften wäre (natürlich auch ausserhalb österreichs!)

Eben,das sehe ich genauso,und deswegen hab ich den thread auch angefangen.in D-land funktioniert das schon lange "problemlos",abgesehen davon dass man dort sowieso einiges an aufwand betreiben muss um an eine WBK zu kommen.vielleicht liegt es auch wirklich "nur" daran dass noch niemand einen garand/K43 "einstufen" hat lassen....aber das hört sich jetz schon sehr mühsam und zeitraufwändig an.

ganz am rande: rein optisch betrachtet ist so ein garand oder K43 ja ein vaserl gegen einen IO AK47 klon oder die OA AR15.

2. überlegung wäre ein auf "altdeko" abgeändertes teil,aber wie mir schon von einem händler gesagt wurde gibt es hierfür in Ö garkein gesetz/bestimmungen. d.h. u.U hab ich dann einen kastriereten opa-prügel an der wand hängen und besitze eine kat.A waffe ???

Edit: quote - Funktion ergänzt

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Interessant ist daß mir ein Angestellter der amerikanischen Botschaft in Wien erzählt hat, daß er sich seinen M1 Garand aus den Staaten schicken läßt und er hat mir auch angeboten diesen zu schießen! :00000733:

Er sagt daß die Leute bei ihm im Office sich um die rechtlichen Sachen kümmern und das alles problemlos über die Bühne geht. Seine Vorderlader hat er schon seit geraumer Zeit dabei.

Ich finde es wirklich verdammt schade daß sich da in der Sache der alten militärischen Halbautomaten offenbar nichts zum Positiven für uns wendet! Im egun findet man M1 Garands so um die 600 Eur und M1 Carbines teilweise schon um die 300. Klar kann man sich damit nicht blöd verdienen, aber wenn man sich die lächerlichen Verkaufszahlen von OA15 und AUG Z ansieht, ist ja das auch nicht grade eine Goldgrube.

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Interessant ist daß mir ein Angestellter der amerikanischen Botschaft in Wien erzählt hat, daß er sich seinen M1 Garand aus den Staaten schicken läßt und er hat mir auch angeboten diesen zu schießen! :00000733:

Meine Empfehlung, nimm das Angebot an, schieß den M1-Du bist einer der wenigen, allerding sind meine Daten bezüglich OA, Steyr, und Sig von März 2006, inzwischen hat sich einiges getan punkto Verkaufszahlen.

Fahrkarte

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Interessant ist daß mir ein Angestellter der amerikanischen Botschaft in Wien erzählt hat, daß er sich seinen M1 Garand aus den Staaten schicken läßt und er hat mir auch angeboten diesen zu schießen! :00000733:

Er sagt daß die Leute bei ihm im Office sich um die rechtlichen Sachen kümmern und das alles problemlos über die Bühne geht. Seine Vorderlader hat er schon seit geraumer Zeit dabei.

verstehe....soll also heissen dass der amerikaner ist und den garand somit nach amerikanischem recht besitzen darf?? und sobald er damit auf den schiessstand wandert bzw. österreichischen boden damit betritt macht er sich strafbar? oder gibts da irgendwelche sonderregelungen/rechte die als normalsterblicher niemand in anspruch nehmen kann....schon komisch irgendwie.

interessant wäre auch zu wissen ob so ein "übertrag" des waffenrechts bei doppelstaatsbürgerschaften funktioniert.

@ John Lee Enfield -bin schon gespannt auf deinen bericht mit dem guten,alten garand!

30-06

Hi, hab mir erlaubt, das Edit zu komplettieren ....

Bitte in Zukunft darauf achten - hat auch Systemgründe.

Danke

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verstehe....soll also heissen dass der amerikaner ist und den garand somit nach amerikanischem recht besitzen darf?? und sobald er damit auf den schiessstand wandert bzw. österreichischen boden damit betritt macht er sich strafbar? oder gibts da irgendwelche sonderregelungen/rechte die als normalsterblicher niemand in anspruch nehmen kann....schon komisch irgendwie

.

Nein 30-06, ein amerik. Botschaftsangehöriger unterliegt außerhalb seines Territoriums genauso den österr. "Vorschriften" an die er sich halten sollte, aber natürlich nicht den österr. Gesetzen.(punkto Bestrafung bei Zuwiderhandeln), genausowenig wie die Russen oder igendwelches akkredidiertes Botschaftspersonal von der Elfenbeinküste. Darum gibt es ja manchmal an Schießständen Dauergeknatter oder große Bumms von einem .50er BMG. Aber diese 0,5 Prozent an Botschaftspersonal am Schießstand möchte ich hier nicht kommentieren. Habe selbst schon gesehen, wie manche Arabische Freunde in 4-5 Minuten in Stammersdorf mein Jahresgehalt im wahrsten Sinn des Wortes verpulvert haben.

Fahrkarte

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