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Sicherheitsüberprüfung bei europäischem Feuerwaffenpass


PieroS

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

da ich am Donnerstag einen Termin bei meinem zuständigen Sachbearbeiter zwecks Eintragung zweier Voreinträge in meine grüne WBK erhalten habe eine Frage vorab:

Wird bei Beantragung des europäischen Feuerwaffenpasses eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen? Habe nämlich Mitte Januar (nach dreiwöchiger Wartezeit) meinen europäischen Feuerwaffenpass bekommen, was aufgrund der langen Wartezeit nach einer Sicherheitsüberprüfung aussieht.

Wenn diese dann im Januar erfolgt wäre, hätte das für mich den Vorteil, dass ich auf dem Amt sofort meine beiden Voreinträge in die grüne WBK eingetragen bekäme (da in den letzten 6 Monaten bereits eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wurde).

Danke & Gruss

PieroS

P.S.: Meinen SB konnte ich leider heute nicht fragen ob diese Überprüfung bereits im Januar erfolgt ist, da er noch bis Donnerstag im Urlaub ist!

Geschrieben

das kommt sicherlich auf deinen SB an. Grundsätzlich ist für die Ausstellung des EFP keine Sicherheitsüberprüfung notwendig, ich kenne aber Fälle in denen für den EFP eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wurde.

Zusätzlich kommt es noch auf deinen SB an ob er sich bei deinem Ansinnen noch an die letzte ggfs. für den EFP durchgeführte Sicherheitsüberprüfung erinnert :-) oder lieber noch eine macht.

Grundsätzlich sind die entsprechenden Fristen im Übrigen im "positiven" Sinne (also bei Unterschreitung der maximalen Gültigkeitsdauer) Kann- und keine Soll-Fristen. Deinen Sachbearbeiter steht es also frei jeweils erneut eine Anfrage zu starten. Die Vorschriften und Gesetzte gehen nur davon aus, dass nach maximal 6 Monaten jedenfalls eine Überprüfung durchgeführt werden soll.

Geschrieben

das kommt sicherlich auf deinen SB an. Grundsätzlich ist für die Ausstellung des EFP keine Sicherheitsüberprüfung notwendig, ich kenne aber Fälle in denen für den EFP eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt wurde.

Zusätzlich kommt es noch auf deinen SB an ob er sich bei deinem Ansinnen noch an die letzte ggfs. für den EFP durchgeführte Sicherheitsüberprüfung erinnert :-) oder lieber noch eine macht.

Grundsätzlich sind die entsprechenden Fristen im Übrigen im "positiven" Sinne (also bei Unterschreitung der maximalen Gültigkeitsdauer) Kann- und keine Soll-Fristen. Deinen Sachbearbeiter steht es also frei jeweils erneut eine Anfrage zu starten. Die Vorschriften und Gesetzte gehen nur davon aus, dass nach maximal 6 Monaten jedenfalls eine Überprüfung durchgeführt werden soll.

Ist dann ggf. für einen erneuten Voreintrag (habe bereits eine grüne WBK mit Voreinträgen) evtl. auch keine erneute Sicherheitsüberprüfung nötig? Falls doch, wie lange dauert diese SÜ dann circa? Grundsätzlich komme ich mit meinem SB sehr gut aus und ich denke, dass er mich nicht mehr als vom Gesetz vorgeschrieben "schikanieren" wird...

Geschrieben

Für meinen EFP wurde eine Überprüfung durchgeführt... obwohl es unnötig ist, da der EFP ja keine Erwerbserlaubnis ist sondern nur eine Art Abschrift.

Leider musste ich dadurch ein Auslandsmatch ausfallen lassen. <_<

Geschrieben

Ist dann ggf. für einen erneuten Voreintrag (habe bereits eine grüne WBK mit Voreinträgen) evtl. auch keine erneute Sicherheitsüberprüfung nötig? Falls doch, wie lange dauert diese SÜ dann circa? Grundsätzlich komme ich mit meinem SB sehr gut aus und ich denke, dass er mich nicht mehr als vom Gesetz vorgeschrieben "schikanieren" wird...

Wie gesagt kommt das auf deinen Sachbearbeiter und dessen technische Ausstattung an. Wie im Gesetz vorgesehen sollen den mit der waffenrechtlichen Überprüfung betrauten SB die notwendigen Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt werden - dies ist aber noch nicht überall umgesetzt. Häufig ist es so, dass von den SBen Zeiten von bis zu 4 Wochen angegeben werden "weil regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass bis dahin die Anfrage (egal ob schriftlich oder elektronisch) jedenfalls beantwortet werden kann".

Tatsächlich ist es so, dass eine Sicherheitsüberprüfung maximal 1 Woche und minimal ca. 2 Stunden dauert. Ich kenne Fälle, wo dem "Betroffenen" nach 4 Wochen mitgeteilt wurde, dass das Führungszeugnis noch fehlen würde. Bei einer anschließend durch den Anwalt erfolgten Akteneinsicht stellte sich dann heraus, dass das Führungszeugnis schon zwei Tage nach Antragseingang elektronisch übermittel worden war. Da ist dann halt ein Fehler beim "bereinigen" der Akte unterlaufen.

Ob die Überprüfung "notwendig" ist entscheidet im Zweifel dein SB.

Geschrieben

Wie gesagt kommt das auf deinen Sachbearbeiter und dessen technische Ausstattung an. Wie im Gesetz vorgesehen sollen den mit der waffenrechtlichen Überprüfung betrauten SB die notwendigen Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt werden - dies ist aber noch nicht überall umgesetzt. Häufig ist es so, dass von den SBen Zeiten von bis zu 4 Wochen angegeben werden "weil regelmäßig davon ausgegangen werden kann, dass bis dahin die Anfrage (egal ob schriftlich oder elektronisch) jedenfalls beantwortet werden kann".

wo ist im Gesetz vorgesehen, dass die Daten elektronisch "zur Verfügung gestellt" werden sollen?

Harlekin

Geschrieben

Bei mir wurde wohl bei Beantragung des europäischen Feuerwaffenpasses vor 4 Monaten die Sicherheitsüberprüfung vorgenommen, deswegen war sie heute wohl bei Erteilung der Voreinträge in meine grüne WBK nicht mehr nötig.

Mir ist auch eingefallen mal irgendwo gelesen zu haben, dass beim Europäischen Feuerwaffenpass die dort eingetragenen Waffen sowieso in einer BKA-Datenbank gemeldet werden --> wahrscheinlich erfolgte in diesem Zusammenhang auch gleich die Sicherheitsüberprüfung (auch wenn der Europäische Feuerwaffenpass ja eigentlich keine Erwerbsberechtigung ist).

Gruss

PieroS

Geschrieben

Mir ist auch eingefallen mal irgendwo gelesen zu haben, dass beim Europäischen Feuerwaffenpass die dort eingetragenen Waffen sowieso in einer BKA-Datenbank gemeldet werden --> wahrscheinlich erfolgte in diesem Zusammenhang auch gleich die Sicherheitsüberprüfung (auch wenn der Europäische Feuerwaffenpass ja eigentlich keine Erwerbsberechtigung ist).

Gruss

PieroS

BKA Datenbank ist frei erfunden!

Ein europäischer Feuerwaffenpass ist als Erlaubnisersatz für Erlaubnis nach 32/1 als waffenrechtliche Erlaubnis anzusehen. Gem. 4 setzt eine Erlaubnis die Zuverlässigkeit voraus. Die Zuverlässigkeitsprüfung umfaßt nach 5/5Nr. 3 eine Anfrage bei der örtlichen Polizeidienststelle. Die Behörde kann also unmöglich genau vorher sagen wie lange die Polizei für die Beantwortung der Anfrage benötigt. Wie lange die Zuverlässigkeitsprüfung dann als durchgeführt betrachtet wird ist Ermessenssache des Sb. Wenn du also 4 Wochen später ne Erwerbsberechtigung beantragst und der Sb beginnt das Prozedere von vorne muss es dir auch passen.

Geschrieben
IMHO wird bei waffenrechtlichen Erlaubnissen keine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt. Auf welcher Grundlage auch?

natürlich keine "überprüfung" im sinne des SÜG (sicherheitsüberprüfungsgesetz). zwar müssen waffen verschlossen werden - der besitzer hätte somit umgang mit "verschlusssachen" ;-) :gutidee: ... aber keine sorge! die erteilung einer waffenrechtlichen erlaubnis löst zwar die abfragemodalitäten zum nachweis der zuverlässigkeit, jedoch keine sicherheitsüberprüfung aus. mir ist schleierhaft, warum dieser begriff in die diskussion rein kommt.

(m.e. muss aber der waffensachbearbeiter sicherheitsüberprüft sein - dies allerdings in bezug auf seine dienstliche funktion.)

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