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IGNORED

Kurzwaffen geerbt, bekomme ich weitere genehmigt?


tflow

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

letztes jahr ist leider mein vater (jäger) verstorben und ich hab all seine waffen geerbt.

nun sind nach meiner 9mm beretta 92 fs und meinem .357 686 TC DL noch eine .45er safari arms matchmaster "5" und ein .22er korth revolver in meinem besitz übergegangen. alle waffen wurden auf grüne wbk's eingetragen, zwar ohne munitionserwerbsberechtigung aber ist eh egal, bin wiederlader...

was wäre nun wenn ich eine andere .45er und/oder eine .22er sportpistole beantragen möchte, würde der antrag durchgehen da ja die beiden waffen aufgrund einer erbfolge in meinen besitz kamen oder würde ein antrag abgelehnt werden da ich beide kaliber schon besitze, egal ob ich mit den waffen was anfangen könnte oder nicht?

der wille meines vaters war es keine seiner waffen zu verkaufen, jedoch spiele ich schon länger mit dem gedanken mir ein "baerchen" kal. .45 und ne sportpistole zuzulegen. seltsame situation :)

gruß

tflow

Geschrieben

In den Befürwortungsrichtlinien des BDS steht explizit drin, dass zum Sportschützenkontingent keine Waffen zählen, die auf Jagdschein oder durch Erbe an den Antragsteller übergegangen sind. Ob das in anderen Verbänden auch so gehandhabt wird weiss ich nicht.

Gruss steinertdd

Geschrieben

was wäre nun wenn ich eine andere .45er und/oder eine .22er sportpistole beantragen möchte, würde der antrag durchgehen da ja die beiden waffen aufgrund einer erbfolge in meinen besitz kamen oder würde ein antrag abgelehnt werden da ich beide kaliber schon besitze, egal ob ich mit den waffen was anfangen könnte oder nicht?

Das zu beurteilen, ist Sache des Verbandes und nicht der Behörde. Er prüft, ob dein schießsportliches Bedürfnis auch in Ansehung einer etwaigen Nutzbarkeit schon vorhandener Waffen besteht.

Carcano

Geschrieben

Das zu beurteilen, ist Sache des Verbandes und nicht der Behörde. Er prüft, ob dein schießsportliches Bedürfnis auch in Ansehung einer etwaigen Nutzbarkeit schon vorhandener Waffen besteht.

Carcano

Woher kann denn der Verband über die anderweitig vorhandenen Waffen bescheid wissen? Er kann doch nur wissen, welche Waffen er selbst bisher befürwortet hat und da sind die Erbwaffen ja definitiv nicht dabei. Mal abgesehen davon, daß die Erbwaffen ja nur bedürfnisgemäß eingesetzt werden können, und das bedeutet: Sie dürfen im Schrank liegen.

Geschrieben

Hallo Lobbyist,

Nun zumindest beim BSSB muss man bei jeder Waffenbeantragung eine Auflistung ALLER vorhandenen Waffen mitschicken und eintragen, wofür diese verwendet werden.

IMI

Geschrieben

Hallo Lobbyist,

Nun zumindest beim BSSB muss man bei jeder Waffenbeantragung eine Auflistung ALLER vorhandenen Waffen mitschicken und eintragen, wofür diese verwendet werden.

IMI

Beim BDS auch, aber eben mit der Angabe aufgrund welchen Bedürfnisses die Waffen erworben wurden. Nur mit Sportschützenbedürfnis erworbene Waffen zählen.

Geschrieben

Nun zumindest beim BSSB muss man bei jeder Waffenbeantragung eine Auflistung ALLER vorhandenen Waffen mitschicken und eintragen, wofür diese verwendet werden.

und genau diesen verband (bssb/dsb) gehöre ich an, ganz vergessen zu erwähnen :chrisgrinst:

Geschrieben

... aber ist eh egal, bin wiederlader...

Hauptsache du denkst dir im zweifel noch was zum "vom Bedürfnis umfaßten Zweck" aus. Man hört, dass verschiedene Sachbearbeiter vermuten, dass das Bedürfnis "Erbe" das regelmäßige Schießen nicht umfaßt :-)

Geschrieben
ein .22er korth revolver in meinem besitz übergegangen. alle waffen wurden auf grüne wbk's eingetragen, zwar ohne munitionserwerbsberechtigung aber ist eh egal, bin wiederlader...

Bei Gelegenheit verrätst Du mir bitte mal, wie Du Deine .22-er Mun wiederlädtst! ;):D

Geschrieben

@ imi

danke für das pdf :icon14:

@ miwi

:confused:

@ Mannanan mac Lir

ich schieße kk langwaffen disziplinen des dsb und hab somit die berechtigung muni zu erwerben ;)

Geschrieben

:bb1:

Wenn es Dich interessiert und Du "svenni", oder mir die Seriennummer und Lauflänge angibst, können wir Dir ein bischen mehr zu Deinem Korth verraten...

Trägt er ein Beschussdatum vor 1982, oder nicht?

IMI

Geschrieben

Wenn es Dich interessiert und Du "svenni", oder mir die Seriennummer und Lauflänge angibst, können wir Dir ein bischen mehr zu Deinem Korth verraten...

Trägt er ein Beschussdatum vor 1982, oder nicht?

IMI

sehr gerne, warum nicht :gutidee:

modell sport

lauflänge 6"

kal .22lr

waffen nr 36846

Geschrieben

Man hört, dass verschiedene Sachbearbeiter vermuten, dass das Bedürfnis "Erbe" das regelmäßige Schießen nicht umfaßt :-)

Ich dachte das Thema sei inzwischen durch... :o

Also mein SB hat inzwischen verlautbaren lassen das damit jedes bereits anerkannte Bedürfnis auf jede Waffe im Besitz anzuwenden ist. Sprich, hast Du bereits ein Bedürfnis als Sportschütze anerkannt bekommen darfst Du mit geerbten Sportwaffen auch Sportschießen, wenn ein Jäger Jagdwaffen erbt darf er auch mit denen Jagen. Probleme gibt es, zumindest bei uns, nur wenn Du neben dem Erbschaftsbedürfnis kein weiteres Bedürfnis vorweisen kannst, oder als Sportschütze plötzlich mit der geerbten Jagdwaffe in den Wald fährst.

Geschrieben

...Sprich, hast Du bereits ein Bedürfnis als Sportschütze anerkannt bekommen darfst Du mit geerbten Sportwaffen auch Sportschießen, wenn ein Jäger Jagdwaffen erbt darf er auch mit denen Jagen. ...

Demnach dürfte ich als Jäger UND Sportschütze mit geerbten Jagdwaffen sowohl sportlich als auch jagdlich schiessen?

IMI

Geschrieben

Demnach dürfte ich als Jäger UND Sportschütze mit geerbten Jagdwaffen sowohl sportlich als auch jagdlich schiessen?

Ja, so handhabt das jedenfalls unser Amt hier so.

Die Aussage kam (gerüchte Weise) nachdem ein Jäger gefragt hatte ob er mit seiner auf Jagdschein erworbenen Fangschußwaffe auch Großkaliberpistole schießen dürfe, oder ob er nun genau die selbe Waffe noch mal auf Sportschützenbedürfnis erwerben müsse. :)

Geschrieben

Woher kann denn der Verband über die anderweitig vorhandenen Waffen bescheid wissen? Er kann doch nur wissen, welche Waffen er selbst bisher befürwortet hat und da sind die Erbwaffen ja definitiv nicht dabei. Mal abgesehen davon, daß die Erbwaffen ja nur bedürfnisgemäß eingesetzt werden können, und das bedeutet: Sie dürfen im Schrank liegen.

Hi Lobbyist,

bin im RSB(DSB) und im BDS

:)

Bei beiden Verbänden sollst Du alle WBK's in Kopie mit schicken , wenn Du eine Befürwortung beantragst.

Damit kennt dann der Verband Deinen aktuellen Besitz

:rolleyes:

Gruß

Shooterfjb

Geschrieben

hallo,

was wäre nun wenn ich eine andere .45er und/oder eine .22er sportpistole beantragen möchte, würde der antrag durchgehen da ja die beiden waffen aufgrund einer erbfolge in meinen besitz kamen oder würde ein antrag abgelehnt werden da ich beide kaliber schon besitze, egal ob ich mit den waffen was anfangen könnte oder nicht?

gruß

tflow

Mit einem 22iger Revolver kannst Du bei den heutigen Sportpistolen nicht mithalten. Also solltest Du gegenüber deinem Verband als Begründung für eine Sportpistole dies angeben.

Als Diziplin würde ich dann an Deiner Stelle beim DSB Olympische Schnellfeuerpistole (OSP)

Nummer 2.30 angeben. Der DSB hat die Sportordnung geändert -- jetzt wird nähmlich OSP und Sportpistole mit der selben Waffe geschossen

:gutidee:

d.h. die alten OSP Waffen dürfen nicht mehr benutzt werden

Gruß

Shooterfjb

Geschrieben

Bei beiden Verbänden sollst Du alle WBK's in Kopie mit schicken , wenn Du eine Befürwortung beantragst.

Damit kennt dann der Verband Deinen aktuellen Besitz

:rolleyes:

Bei uns brauchst Du es nur anzugeben. Unterm Strich halte ich die Praxis für recht fragwürdig. Ich kann an keiner Stelle im Gesetz finden das der Verband alle meine Waffen kennen muss, auch kann ich an keiner Stelle finden dass ich dem Verband in dieser Sache auskunftspflichtig bin. Der Verband ist ja schließlich keine Behörde.

Bliebe also die Frage, was passiert wenn ich die Auskunft zumindest teilweise verweigere, und nur die Waffen angebe die mir der betreffende Verband bescheinigt hat. Immerhin finde ich auch an keiner Stelle dass die Waffenbehörde gegenüber dem Verband meine Waffenbestände offen legen darf.

Immerhin ist es glaube ich das BKA gewesen das die Empfehlung herausgebracht hat, das man möglichst nicht jedem auf die Nase binden solle was man so alles zuhause im Safe liegen hat.

Geschrieben

Bei uns brauchst Du es nur anzugeben. Unterm Strich halte ich die Praxis für recht fragwürdig. Ich kann an keiner Stelle im Gesetz finden das der Verband alle meine Waffen kennen muss, auch kann ich an keiner Stelle finden dass ich dem Verband in dieser Sache auskunftspflichtig bin. Der Verband ist ja schließlich keine Behörde.

Bin ganz Deiner Meinung -- aber der BDS hat mir eine Befürwortung verweigert mit der Begründung, ich hätte nicht alle WBK's kopiert(in dem Fall waren es sogar alle - aber derjenige war nicht in der Lage die WBK's richtig zulesen) . Da mir die Art und Weise des BDS nicht gefallen hat ,habe ich den Antrag beim RSB gestellt. Auch dort will man alle WBK's sehen.

So was machst Du dann , wenn Du die Befürwortung brauchst??

Bliebe also die Frage, was passiert wenn ich die Auskunft zumindest teilweise verweigere, und nur die Waffen angebe die mir der betreffende Verband bescheinigt hat. Immerhin finde ich auch an keiner Stelle dass die Waffenbehörde gegenüber dem Verband meine Waffenbestände offen legen darf.

Laut Datenschutzgesetz darf das die Behörde auch nicht und wird es bestimt nicht machen

Gruß

Shooterfjb

Geschrieben

Unterm Strich halte ich die Praxis für recht fragwürdig. Ich kann an keiner Stelle im Gesetz finden das der Verband alle meine Waffen kennen muss, auch kann ich an keiner Stelle finden dass ich dem Verband in dieser Sache auskunftspflichtig bin. Der Verband ist ja schließlich keine Behörde.

Das ist auch genau mein Problem damit. Ich sehe zum Beispiel keinen Grund, dienstlich besessene Waffen irgendeinem Sportverband offenlegen zu müssen. Da wäre auch der Arbeitgeber wenig erfreut. Anderes Beispiel: Büchsenmacher.

Einen Sportverband ("mit mehr als 10.000 Mitgliedern") geht mein außersportlicher Waffenbestand wohl kaum etwas an.

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