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IGNORED

Fristen für Beschuss


6brshooter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Gibt es von behördlicher Seite her Vorschriften bezüglich des Beschusses von Waffen, die aus dem Ausland importiert wurden und keine in Deutschland anerkannten Beschuss-Stempel aufweisen?

Die Anmeldefrist von 14 Tagen beim Ordnungsamt ist mir bekannt, aber kann das Amt von mir verlangen, dass ich ihm gegenüber den Beschuss nachweise und wenn ja, dass ich das innerhalb einer bestimmten Frist mache?

Über Erfahrungen diesbezüglich wäre ich und ggf. auch andere dankbar.

alwaysgoodshooting

Robert

Geschrieben

So eine konkrete Frist habe ich noch nicht gesehen. Mache einfach mal. Entweder fordern die was oder nicht.

Wenn man mich mal als Endbürokratisierbeauftragten einsetzen würde, das Gesetz wäre auch schon gestrichen, wie viele andere auch.

always better shooting

Makalu

Geschrieben

Das bezieht sich aber auf die Prüfung von Deko-und veränderten Waffen, oder von Bauteilen die der Zulassungsprüfung unterliegen und nicht auf "Schusswaffen" im hier gemeinten Sinne.

Die im ersten Post angesprochenen Schusswaffen dürfen ja normalerweise nur unter der Prämisse eingeführt werden, das sie danach "unverzüglich" beschossen werden. Was unverzüglich ist, regelt das Verwaltungsrecht, heisst in der Regel: Ohne schuldhaftes Zögern......Diese Pflicht trifft den Privatimporteur, genauso wie den Händler. Üblicherweise gibt das Zollamt die Waffen nur frei (bei Drittländern), mit der Massgabe die innerhalb "x"-Tagen beschiessen zu lassen und dies dem Amt nachzuweisen. Insofern ist die "Abfertigung" in den freien Verkehr zollamtlich gesehen nur vorübergehender Natur, bis der Mangel des fehlenden Beschusses in der BananenRep. beseitigt ist. Falls Du dieser Auflage nicht nachkommst, entfällt die "Freigabe" und Du besitzt defacto Bannware mit den zollrechtlichen u.a. Folgen davon..

Sei froh, das die Waffe -falls sie über den Teich kommt-, nicht in Belgien oder einem anderen CIP-Land "landet", denn ansonsten entsteht die Pflicht zum Beschuss im "ersten" Ankunftsland in der Gemeinschaft. siehe CIP-allgemeine Richtlinien in Verbindung mit den harmonisierten EU-Zollrichtlinien.

PePe

Geschrieben

Gibt es von behördlicher Seite her Vorschriften bezüglich des Beschusses von Waffen, die aus dem Ausland importiert wurden und keine in Deutschland anerkannten Beschuss-Stempel aufweisen?

Die Anmeldefrist von 14 Tagen beim Ordnungsamt ist mir bekannt, aber kann das Amt von mir verlangen, dass ich ihm gegenüber den Beschuss nachweise und wenn ja, dass ich das innerhalb einer bestimmten Frist mache?

Über Erfahrungen diesbezüglich wäre ich und ggf. auch andere dankbar.

alwaysgoodshooting

Robert

Bist Du Händler oder Endkunde?

Beim Händler kenn ich mich nicht aus.

Als Endkunde kann ich Dir eine Story erzählen:

Ein Vereinsmitglied hat selber importiert. Er hat die Pistole dann zum BM gebracht der sie (mit anderen Waffen) zum Beschuss geben sollte. Der BM hatte das vorher scheinheilig angeboten.

Als das VEreinsmitglied die Waffe beim BM abgab hat der gesehen dass schon ein Kaufdatum eingetragen war (also VOR dem Beschuss). Warum weiss jetzt keiner mehr, der BM jedenfalls bekam seinen "Rappel" und hat das Vereinsmitglied wegen Besitzes einer unbeschossenen Waffe angezeigt. :icon13: .

Der hätte beinahe seine Zuverlässigkeit verloren.

Also: Trau schau wem und vor allem die Waffe als gekauft irgendwie erst NACH dem Beschuss gelten lassen.

Entweder durch Lieferschein (statt Rechnung) und vor allem nicht in die WBK eintragen lassen solange sie nicht beschossen ist.

Geschrieben

Ich habe Ende 2002 im Zuge der Erbfolge eine unbeschossene Waffe aus Altbesitz erworben.

Die Waffe habe ich dem SB vorgelegt und darauf hingewiesen, dass sie nicht beschossen ist.

Unter der mündlich erteilten Auflage, dass ich nicht mit der Waffe schiesse und, "sobald möglich"

die Waffe beschiessen lasse, konnte ich sie wieder mitnehmen.

Die Waffe wurde dann Monate später in Mellrichstadt beschossen; die Gebührenrechnung des BA,

auf dem Hersteller, SN etc. eingetragen war, habe ich dem SB vorgelegt, ferdsch. :icon14:

Geschrieben

... und hat das Vereinsmitglied wegen Besitzes einer unbeschossenen Waffe angezeigt. :icon13: .

Der hätte beinahe seine Zuverlässigkeit verloren.

Aber nur beinahe.

Die Waffe muss ja vor dem Schiessen bzw. vor dem "Inverkehrbringen" beschossen werden. Wenn das Vereinsmitglied beides noch nicht gemacht hat und der Import nicht gerade mehrere Monate her ist...

Dem Büma sollte man in gleicher Weise in den A.... treten. Sauerei, sowas. Der war wohl sauer, dass nicht bei ihm gekauft wurde.

Geschrieben

Aber nur beinahe.

Die Waffe muss ja vor dem Schiessen bzw. vor dem "Inverkehrbringen" beschossen werden. Wenn das Vereinsmitglied beides noch nicht gemacht hat und der Import nicht gerade mehrere Monate her ist...

Naja, war schon ein riesen pipapo. Das Problem ist dass er sie gesetzestreu wie er ist auf SEINER WBK hat abstempeln/eintragen lassen und sich DANN erst um den Beschuss gekümmert hat.

Bei den Importeuren gehts ja normalerweise direkt zum Beschuss und DANN werden sie erst eingetragen.

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