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IGNORED

Was ist gelbe, grüne, rote WBK.


Fahrkarte

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Jetzt genug der innerösterreichischen Begrüßungszeremonie.

Danke unseren deutschen Schützenkollegen, daß wir hier in einem eigenem Unterforum vertreten sein dürfen.

Meine Frage.:

Welche Bedeutung hat bei euch eine gelbe, grüne oder rote WBK. Bei uns in Österreich gibt es nur eine Waffenbesitzkarte.

Vielleicht kommen wir uns in der Beantwortung dieser Frage unserer mehr als unterschiedlichen Waffengesetzen näher.

Schönen Gruß.

Fahrkarte

Geschrieben

Waffenrecht Österreich

gibt es in “A” auch verschiedenfarbige WBKs?

Nein, generell ist die Farbe grau. Aber darum meine Frage, warum gelb, rot, blau, grün oder sonstiges.

Wenn bei uns der Antrag auf Ausstellung einer WBK genehmigt wird, dann gibt es keinerlei Einschränkungen, 2/6stel 7/9tel Regelungen oder ähnliches. Meistens wird bei der Ausstellung der WBK der Besitz von zwei genehmigungspflichtigen Schußwaffen angeführt. Darunter fällt auch der Erwerb und Besitz beispw. von 2 zugelassenen Halbautomaten.

Schönen Gruß.

Fahrkarte

Geschrieben

Jetzt genug der innerösterreichischen Begrüßungszeremonie.

Danke unseren deutschen Schützenkollegen, daß wir hier in einem eigenem Unterforum vertreten sein dürfen.

Meine Frage.:

Welche Bedeutung hat bei euch eine gelbe, grüne oder rote WBK. Bei uns in Österreich gibt es nur eine Waffenbesitzkarte.

Vielleicht kommen wir uns in der Beantwortung dieser Frage unserer mehr als unterschiedlichen Waffengesetzen näher.

Schönen Gruß.

Fahrkarte

Hallo,

bei uns gibt es die grüne WBK (eigentlich mehr für Selbstladesportgeräte),dann gibt es die gelbe WBK ("soll "eine Erleichterung für Sportschützen sein! Auf der Repetiergewehre sowie Einschüssige Waffen, aber auch Perkussionswaffen erworben werden dürfen).

Dann gibt es noch die rosa WBK, da hab ich nicht soviel Ahnung von, ich glaube (für Sammler usw. dürfen auch Original Waffen erworben werden).

:bb1:

Geschrieben

ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es eine Frage nach dem Deutschen Waffenrecht ist.

Denke mal da hast Du im falschen Forum gepostet.

Geschrieben

ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es eine Frage nach dem Deutschen Waffenrecht ist.

Denke mal da hast Du im falschen Forum gepostet.

Hallo Alea,

jetzt wo du es sagst! Ich glaube auch er meint Austria.

Hab ich wohl übersehen!

:confused:

Ich persönlich sehe auch keinen Grund für verschiedenfarbige WBK. Entweder ist ein Bürger ohne Einschränkungen zuverlässig genug Waffen zu besitzen, für welchen LEGALEN Zweck auch immer, oder er ist es nicht.

Gruß

Jupp Zupp

@juppzupp

Genau meiner Meinung! :appl::s75:

Geschrieben

Welche Bedeutung hat bei euch eine gelbe, grüne oder rote WBK. Bei uns in Österreich gibt es nur eine Waffenbesitzkarte.

Die grüne WBK ist die allgemeine Waffenbesitzkarte, auf ihr können alle Waffen eingetragen werden. Im Allgemeinen werden hier die Mehrlade-Kurzwaffen für Patronenmunition, alle Selbstladelangwaffen und Repetierlangwaffen mit glatten Läufen (Pump-Guns) eingetragen. Es können aber auch Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf und Einzellader eingetragen werden. Sportschützen brauchen für jede Waffe einen Voreintrag, Jäger brauchen nur für die Kurzwaffen einen Voreintrag, Langwaffen können von ihnen ohne Beschränkungen erworben werden. Für Sportschützen gilt die so genannte 2/6-Regelung, d.h. es dürfen auf die grüne WBK nicht mehr als zwei Waffen in sechs Monaten erworben werden.

Die gelbe WBK ist die Sportschützen WBK, auf sie können ohne Voreintrag Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, Einzellader Lang und Kurzwaffen und Perkussionswaffen ohne Begrenzung erworben werden. Theoretisch jedenfalls, die Behörden versuchen hier alle möglichen Beschränkungen aufzuerlegen, die man meist mühselig wegklagen muss.

Die rote WBK ist für Sammler und Waffensachverständige. Auf sie können Sammler unbegrenzt viele Waffen im Rahmen ihres Sammelgebiets erwerben. Als Sammler muss man umfangreiche Kenntnisse auf dem Sammelgebiet nachweisen. Sachverständige haben häufig unbegrenzten Erwerb aller Schusswaffen auf ihrer WBK eingetragen.

Geschrieben

ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es eine Frage nach dem Deutschen Waffenrecht ist.

Denke mal da hast Du im falschen Forum gepostet.

Nein @alea ich bin schon richtig. Stell Dir doch bitte vor, ich versuche diese Frage in eurem Forum "Waffenrecht". Glaubst Du nicht auch, daß ich nicht sofort als Grenzpsychopath bezeichnet werde, und gefälligst die Suchfunktion benutzen soll.

Warum sollte ich die Frage nicht hier stellen.? Das ist ja wirklich nur ein Unterforum und ich möchte vermeiden, daß hier nur österr. Waffengesetze und Vorschriften zur Diskussion stehen. Meine Frage war ja nicht als Fangfrage gemeint, sondern ich und viele andere österr. Forumsmitglieder verstehen einfach den Begriff und die Bedeutung eurer verschiedenfarbigen WBK's nicht.

Nichts für Ungut.

Schönen Gruß.

Fahrkarte

Geschrieben

Die grüne WBK ist die allgemeine Waffenbesitzkarte, auf ihr können alle Waffen eingetragen werden. Im Allgemeinen werden hier die Mehrlade-Kurzwaffen für Patronenmunition, alle Selbstladelangwaffen und Repetierlangwaffen mit glatten Läufen (Pump-Guns) eingetragen. Es können aber auch Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf und Einzellader eingetragen werden. Sportschützen brauchen für jede Waffe einen Voreintrag, Jäger brauchen nur für die Kurzwaffen einen Voreintrag, Langwaffen können von ihnen ohne Beschränkungen erworben werden. Für Sportschützen gilt die so genannte 2/6-Regelung, d.h. es dürfen auf die grüne WBK nicht mehr als zwei Waffen in sechs Monaten erworben werden.

Die gelbe WBK ist die Sportschützen WBK, auf sie können ohne Voreintrag Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, Einzellader Lang und Kurzwaffen und Perkussionswaffen ohne Begrenzung erworben werden. Theoretisch jedenfalls, die Behörden versuchen hier alle möglichen Beschränkungen aufzuerlegen, die man meist mühselig wegklagen muss.

Die rote WBK ist für Sammler und Waffensachverständige. Auf sie können Sammler unbegrenzt viele Waffen im Rahmen ihres Sammelgebiets erwerben. Als Sammler muss man umfangreiche Kenntnisse auf dem Sammelgebiet nachweisen. Sachverständige haben häufig unbegrenzten Erwerb aller Schusswaffen auf ihrer WBK eingetragen.

Danke Sonet, das war es, was ich, und viele Kollegen aus Österreich wissen wollten.

Schönen Gruß.

Fahrkarte

Geschrieben

ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es eine Frage nach dem Deutschen Waffenrecht ist.

Denke mal da hast Du im falschen Forum gepostet.

Ich überlege gerade, ob das ein Österreicherwitz sein soll... :confused:

(duck und weg... :bud: )

Geschrieben

Nein @alea ich bin schon richtig. Stell Dir doch bitte vor, ich versuche diese Frage in eurem Forum "Waffenrecht". Glaubst Du nicht auch, daß ich nicht sofort als Grenzpsychopath bezeichnet werde, und gefälligst die Suchfunktion benutzen soll.

Warum sollte ich die Frage nicht hier stellen.? Das ist ja wirklich nur ein Unterforum und ich möchte vermeiden, daß hier nur österr. Waffengesetze und Vorschriften zur Diskussion stehen. Meine Frage war ja nicht als Fangfrage gemeint, sondern ich und viele andere österr. Forumsmitglieder verstehen einfach den Begriff und die Bedeutung eurer verschiedenfarbigen WBK's nicht.

Nichts für Ungut.

Schönen Gruß.

Fahrkarte

na ja, ich wollte es ja nur wissen. Gut, daß wir darüber gesprochen haben. :D

Ich überlege gerade, ob das ein Österreicherwitz sein soll... :confused:

(duck und weg... :bud: )

Österreicherwitze, was ist denn das? :rotfl2:

Geschrieben

Österreicherwitze, was ist denn das? :rotfl2:

Witze die wir Österreicher über Euch machen? :gaga::peinlich:

Nein kann nicht sein!

Also erst noch ein Bier und nachdenken. :s75:

Gruss Trigger

Geschrieben

na, zum beispiel.....wir brauchen nur EINE :00000733: WBK, und die is grau! ...auch nix für ungut

und das hoffentlich noch laaaaaaaaaaaaaaaange!

statt der friedenspfeife :s75: cochise :bud:

Oder wir brauchen für normale Langewaffen garnix!

Nein kein gute Begin! Aber wir müssen das mit den Österreicherwitzen wohl hinter uns bringen, schliesslich geniessen wir ja hier Gastrecht!

Also vielen Dank den Deutschen, daß Ihr uns hier ein Unterforum gewährt!!!

Und das mein ich ernst!

Gruss Trigger

Geschrieben

Nein kein gute Begin! Aber wir müssen das mit den Österreicherwitzen wohl hinter uns bringen, schliesslich geniessen wir ja hier Gastrecht!

Ist nicht böse gemeint...

Aber dass der erste Beitrag im Bereich "Waffenrecht Österreich" eben eine Frage zum deutschen Waffenrecht war, .... das ist schon irgendwie witzig. :D

Das mit dem Bier ist übrigens 'ne :gutidee: ... ob ich in Hamburg irgendwo Gösser finde? :s75:

Geschrieben

Ist nicht böse gemeint...

Aber dass der erste Beitrag im Bereich "Waffenrecht Österreich" eben eine Frage zum deutschen Waffenrecht war, .... das ist schon irgendwie witzig. :D

Das mit dem Bier ist übrigens 'ne :gutidee: ... ob ich in Hamburg irgendwo Gösser finde? :s75:

ich glaub, wenn wir in hamburg einfallen, nehmen wir auch sicher eine andere marke - hauptsache: gutes, kühles biiiiieeeeeeer!

:D cochise :bud:

Geschrieben

Also für alle denen es noch nicht so bekannt ist:

In Ö. gibt es eine (1) WBK.

Die bekommt jeder österr. Staatsbürger über 21, welcher unbescholten ist.

Als Rechtfertigungsgrund reicht bei uns "bereithalten zur Selbstverteidigung in den eigenen 4 Wänden".

I.d.R. wird so eine WBK auf 2 Kat. B Waffen ausgestellt, berechtigt also zum Erwerb und zum Besitz von 2 Stk. Faustfeuerwaffen und Munition oder eben halbautom. Langwaffen (das mit den verschiedenen Kategorien klären wir später).

Bei ausreichender Begründung kann die WBK auf mehrere Plätze erweitert werden.

Hier gibt es jedoch keine einheitliche Vorgehensweise (eine Regelung gibt es jedoch) der Behörden.

Die Auslegung des WaffGes. wird von Amt zu Amt verschieden gehandhabt.

Hat man z.B. im Bezirk Mistelbach (Niederösterreich) kein Problem mit der Erweiterung, muß

man im Nachbarbezirk Gänserndorf mit Vereinsbestätigungen und Ergebnislisten antanzen, um nachzuweisen, daß man mit den derzeitigen WBK-Plätzen kein Auslangen hat.

Obwohl bei uns kein Vereinszwang besteht, sind Erweiterungen nur über Vereine erreichbar, oder man hat es mit einer besonders Kundenfreundlichen Behörde zu tun.

So haben z.B. sehr viele Wiener nur 2 Plätze auf der WBK, in anderen Bundesländern kenne ich aber Leute die 50 und mehr Plätze haben.

In besonderen Fällen gibt es Ausnahmebewilligungen für Kat. A Waffen, also Verbotene Waffen und Kriegsmaterial wie Vollautos. Z.B. hat einer der größten Waffensammler in Ö. mehrere Steyr AUGs in Vollautoversion, sogar das kurze weisse von den Alpin-Truppen.

Der Waffenpass berechtigt zum Führen von Faustfeuerwaffen.

Er wird Privatpersonen nur dann ausgestellt, wenn sie nachweisen können, daß sie außerhalb von umfriedeten Geländen besonderen Gefahren ausgesetzt sind, denen am wirkungsvollsten mit Waffengewalt begegnet werden kann.

Andere Möglichkeit: Man braucht die Waffe beruflich, oder man ist aktiver Jäger.

Grobe Beschreibung der Kategorien:

Kat. A: (WBK, WP)

Verbotene Waffen, wie z.B. Pump-Guns,

Kriegsmaterial (dazu zählen auch Oldtimer wie das M1A1 oder der M1 Carbine).

Diese Waffen dürfen jedoch mit Sondergenehmigung besessen werden, aber jeder Antrag wird

genauestens geprüft und daher gibt es nur ganz wenige, die eine solche besitzen.

Kat. B: (WBK, WP)

Generell mal alle FFW, deren Baujahr nach 1872 stattfand.

Auch Repliken von Waffen, deren Originale vor 1872 gebaut wurden.

Halbautomatische Langwaffen (die nicht unter Kriegsmat. fallen), auch halbautom. Flinten.

Kat. C: (Frei ab 18)

Langwaffen mit gezogenen Läufen, Repetierer usw.

Ohne waffenrechtl. Dokument muß man beim Kauf eine 3-tägige Abkühlfrist abwarten.

In dieser Frist wird auch angefragt, ob gegen den Erwerber ein beh. Waffenverbot besteht.

Kat. D: (Frei ab 18)

Langwaffen mit glatten Läufen, also Zimmerstutzen, Flobert und Flinten.

Sämtliche Munition außer Kurzwaffenkaliber ist frei erhältlich.

Griffstücke von FFW und Magazine sind ebenso frei erhältlich.

Wer sich also einen UHR in z.B. .357 Magnum oder .45LC kauft, bekommt zwar das Gewehr ohne

WBK, kann sich aber ohne sie, keine Munition kaufen.

Es ist aber kein Problem solche Gewehre in einem Verein zu schießen, da der Verein die Munition

bereitstellen kann. Denn auf der Schießstätte darf man Munition auch jenen überlassen, die keine WBK dafür haben. Man muß nur sicherstellen, daß die Mun nachher nicht den Platz verläßt.

Selbstverteidigungs- oder Combatschießen ist bei uns erlaubt, auch die Wahl der Zielscheiben

ist nicht geregelt. Wir dürfen auch auf privaten Plätzen schießen, wenn die Geschoße den Privatgrund nicht verlassen können und ausreichend Lärmschutz vorhanden ist.

So wie z.B. in meinem privaten Keller.

So das war´s erst mal in groben Zügen, für jene, die es interessiert.

Wer Fehler findet soll sie bitte richtigstellen.

Geschrieben

wollt Ihr jetzt HH annektieren? :)

wir annektieren nicht, wir infiltrieren - :rotfl2: - vielleicht ist doch mal wer von uns in HH, wer weiß?! und dann ein nettes bier unter freunden.....................

ist doch nicht das schlechteste!

:bud: cochise

Geschrieben

@ Geraldo:

Hohlspitzverbot hast Du noch vergessen, glaub' ich. Gilt das eigentlich nur für Kurzwaffenmuni?

Und wie ist das bei den Halbautomaten, wenn die rechtlich den Pistolen gleichgestellt sind, wieso ist dann die Auswahl bei Euch begrenzter als bei uns? Was sind die weiteren Kriterien? (zB Unterschied OA15A zu normalem OA15).

Ansonsten eine sehr gute Zusammenstellung.

Gut, das mal alles auf einen Blick zu haben.

Geschrieben
Hohlspitzverbot hast Du noch vergessen...
Hohlspitz-Verbot gilt meines Wissens in Österreich auch nur für solche Geschosstypen, bei denen der Bleikern im vorderen Teil des Geschosses frei liegt. Hohlspitzgeschosse, bei denen der Geschossmantel mit der Gschossspitze abschliesst, sind wiederum erlaubt, z.B. HORNADY XTP oder SPEER GD. Ebenso erlaubt sind Hohlspitz-Geschosstypen, bei denen die Hohlspitze abgedeckt ist, z.B. QD oder Action 4.

CM :)

Geschrieben

@ Geraldo:

Hohlspitzverbot hast Du noch vergessen, glaub' ich. Gilt das eigentlich nur für Kurzwaffenmuni?

Und wie ist das bei den Halbautomaten, wenn die rechtlich den Pistolen gleichgestellt sind, wieso ist dann die Auswahl bei Euch begrenzter als bei uns? Was sind die weiteren Kriterien? (zB Unterschied OA15A zu normalem OA15).

FFW-Munition; verboten ist TEILMANTELhohlspitzmunition.

Erlaubt ist somit Federal EFMJ, Magtech First-Defense, Vollblei-HP usw...

Langwaffenkaliber = Frei, keine Einschränkungen.

Halbautomaten:

Jeder Halbautomat muß separat bewilligt werden.

Aus "gewissen Gründen" wird das aber nicht mehr passieren.

Frei sind momentan nahezu alle .22er Halbautos, OA-15 und Aug-Z sowie alle Jagdhalbautos.

Wenn ein Halbauto bei uns bewilligt wird, dann nur dann, wenn er so konstruiert ist,

daß eine Abänderung auf Vollauto einer neukonstruktion gleich kommt.

Man hat sich da wahrscheinlich nicht viel Gedanken über die Glock gemacht... aber darüber w(s)ollten wir nicht diskutieren.

Was mich am bestehenden Waff.Ges. bestürtzt ist, daß eine Pumpe verboten ist, eine halbautomatische Flinte jedoch nicht. Man hat einen Kniefall vor der öffentl. Meinung gemacht und auf politischen Druck reagiert, als man Pumpen verboten hat. Jeder Depp weiß, daß man mit halbautom. Schrotflinten schneller schießen kann, als mit Pumpen...

Typische Anlassgesetzgebung... ausgelöst durch einen Bankräuber, der mit einer Pumpe unterwegs war.

Würde man den kompletten Fall als Anlass für Gesetze hernehmen, dürften unsere Polizisten keine Dienstwaffe mehr führen, denn dieser Bankräuber hat mit bloßen Händen 2 Polizisten überwältigt und ihnen die Dienstwaffen abgenommen.

Er wurde dann übrigens auf der Flucht erschossen...

Geschrieben

ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es eine Frage nach dem Deutschen Waffenrecht ist.

Denke mal da hast Du im falschen Forum gepostet.

doofe Antwort nicht sehr höflich :angry2:

Die grüne WBK ist die allgemeine Waffenbesitzkarte, auf ihr können alle Waffen eingetragen werden. Im Allgemeinen werden hier die Mehrlade-Kurzwaffen für Patronenmunition, alle Selbstladelangwaffen und Repetierlangwaffen mit glatten Läufen (Pump-Guns) eingetragen. Es können aber auch Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf und Einzellader eingetragen werden. Sportschützen brauchen für jede Waffe einen Voreintrag, Jäger brauchen nur für die Kurzwaffen einen Voreintrag, Langwaffen können von ihnen ohne Beschränkungen erworben werden. Für Sportschützen gilt die so genannte 2/6-Regelung, d.h. es dürfen auf die grüne WBK nicht mehr als zwei Waffen in sechs Monaten erworben werden.

Die gelbe WBK ist die Sportschützen WBK, auf sie können ohne Voreintrag Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, Einzellader Lang und Kurzwaffen und Perkussionswaffen ohne Begrenzung erworben werden. Theoretisch jedenfalls, die Behörden versuchen hier alle möglichen Beschränkungen aufzuerlegen, die man meist mühselig wegklagen muss.

Die rote WBK ist für Sammler und Waffensachverständige. Auf sie können Sammler unbegrenzt viele Waffen im Rahmen ihres Sammelgebiets erwerben. Als Sammler muss man umfangreiche Kenntnisse auf dem Sammelgebiet nachweisen. Sachverständige haben häufig unbegrenzten Erwerb aller Schusswaffen auf ihrer WBK eingetragen.

die 6 Monate Regel gilt auch für die gelbe Sportwaffen WBK zum. in SH

Geschrieben

die 6 Monate Regel gilt auch für die gelbe Sportwaffen WBK zum. in SH

Soweit ich weiss gilt die 2/6-Regel doch eigentlich überall, ausser in Bayern, für die gelbe WBK. Aber das sie angewendet wird, heisst ja noch lange nicht, dass es auch richtig ist. Deswegen schrieb ich ja auch weiter oben, dass die Behörden hier versuchen allerlei lustige Begrenzungen bei der neuen Gelben durchzusetzen.

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