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IGNORED

Gewehr Eintrag aud die Grüne WBK?


Tommily

Empfohlene Beiträge

Hallo!

Ich habe ein Bedürfnissnachweis für ein Kleinkaliber Gewehr beantragt. (Gelbe WBK)

Kann mein Sachbearbeiter jetzt einfach das Gewehr auf meine Grüne eintragen oder muß er mir eine Gelbe WBK für Sportschützen ausstellen?

Ich möchte natürlich einen Gelbe WBK um mir vielleicht noch irgendwann mal ein anderes Gewehrchen kaufen zu könne.

Freue mich auf Anworten!

P.S.: In meine Grüne WBK ist eine 45 ACP Pistole und ein 9mm Wechsellauf eingetragen.

:gaga:

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Was hast Du denn bei deinem Verband beantragt (welche "Art" von Bescheinigung?)?

a. eine Waffe (z.B. Rep.-Gewehr, Kal. xy)

b. eine gelbe WBK für Sportschützen

Habe ein Bedürfniss für ein Kleinkaliber Gewehr nachgewiesen aber dazu geschrieben das ich eine Gelbe Sportschützen WBK möchte.

und wo liegt der Vorteil, wenn er das nicht gleich macht?

Gruß Gromit

Es währe ein Nachteil für mich wenn er mir das Gewehr auf die grüne schreibt!! :icon13:

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An Deiner Stelle würd ich mich darauf nicht einlassen. Du hast Gelb beantragt und nicht Grün. Wenn Dir Dein SB das Gewehr auf Grün eintragen will hats Du nur Nachteile. Dein Regelkontingent ist erschöpft und Du hast nicht die Möglichkeit Dir über die Gelbe noch andere Langwaffen ohne Riesenzirkus zu besorgen. Du solltest darauf achten, dass Dein SB Deinen Antrag auf die Gelbe ablehnt, dann ist das Einlegen eines Widerspruchs unproblematischer. Anhand der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem ablehnenden Bescheid siehst Du was zu tun ist.

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An Deiner Stelle würd ich mich darauf nicht einlassen. Du hast Gelb beantragt und nicht Grün. Wenn Dir Dein SB das Gewehr auf Grün eintragen will hats Du nur Nachteile. Dein Regelkontingent ist erschöpft und Du hast nicht die Möglichkeit Dir über die Gelbe noch andere Langwaffen ohne Riesenzirkus zu besorgen. Du solltest darauf achten, dass Dein SB Deinen Antrag auf die Gelbe ablehnt, dann ist das Einlegen eines Widerspruchs unproblematischer. Anhand der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem ablehnenden Bescheid siehst Du was zu tun ist.

Danke für Deine Antwort!!

Genau so denke ich auch!

Ich hoffe er lehnt es nicht ab !!!

Bedürfniss für ein Gewehr ist nachgewiesen und somit müsste er mir einen ausstellen....oder??

Ja nee, is klar.

Hat Dein Verband für die gelbe WBK andere Bescheinigungsformulare auf Lager oder sind es die gleichen?

An Deiner Stelle würde ich mal abwarten, was passiert.

http://www.sbsvog.de/

und dann Downloads- Waffenantrag

Eine direkten Antrag für die Gelbe gab es nicht!

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Eine direkten Antrag für die Gelbe gab es nicht!

Sollte nichts machen. Eigentlich sind die Behörden gehalten bei nicht eindeutigen Anträgen nachzufragen. Stell doch einfach sicherheitshalber klar, dass Dein Antrag auf das Gewehr entsprechend als Antrag auf die Gelbe gemeint war. Dann muss Dein SB entscheiden. Und hoffentlich in Deinem Sinne! Poste mal wie es ausgegangen sein wird.

Viel Glück!

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Eine direkten Antrag für die Gelbe gab es nicht!

Sollte nichts machen. Eigentlich sind die Behörden gehalten bei nicht eindeutigen Anträgen nachzufragen. Stell doch einfach sicherheitshalber klar, dass Dein Antrag auf das Gewehr entsprechend als Antrag auf die Gelbe gemeint war. Dann muss Dein SB entscheiden. Und hoffentlich in Deinem Sinne! Poste mal wie es ausgegangen sein wird.

Viel Glück!

Danke für die Glückwünsche ....die kann ich gebrauchen..bei unserem SB :angry2:

Ich halte Euch auf dem Laufendem!!

:s75:

;) Das wird schon funzen!

I hope so

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Mann, Mann, Mann,...

16 Postings und keiner ist in der Lage dem Jungen eine korrekte Auskunft zu erteilen.

Das macht mich doch gerade in diesem Forum sehr nachdenklich. Ich hätte nach jahrelangen ausführlichen Diskussionen zu allen Grob- und Feinheiten der neuen Waffenrechtsgesetzgebung eigentlich mehr erwartet.

Zur Situation: er hat die Erteilung einer Erwerbserlaubnis für ein KK-Gewehr beantragt und er hat eine Erwerbserlaubnis für ein KK-Gewehr erhalten. Natürlich auf Grüne WBK. Soweit alles i.O.. Wo ist das Problem?

Hat er bei seinem Verband eine Bescheinigung zur Bestätigung der Sportschützeneigenschaft zur Erlangung einer Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG beantragt? Nein. Hat er der Erlaubnisbehörde die Sportschützeneigenschaft auf andere Weise nachgewiesen? Nein.

Warum sollte die zuständige Erlaubnisbehörde ihm dann eine entsprechende Erwerbserlaubnis (WBK gelb NEU) erteilen? :confused:

CM :angry2:

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Tommily,

das Waffengesetz beschreibt in § 14 Abs. 4 abschließend, welche Arten von Schusswaffen in die gelbe WBK eingetragen werden:

1. Einzellader-Langwaffen mit glatten oder gezogenen Läufen,

2. Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

3. einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition

4. mehrschüssige Kurz- u. Langwaffen mit Zündhütchenzündung

Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Klein- oder Großkaliberwaffe handelt. Wenn Dein KK-Gewehr ein Einzellader oder ein Repetierer ist, dann gehört er in die gelbe WBK und wenn es sich um einen Selbstlader handelt, dann wird er in die grüne WBK eingetragen.

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Tommily,

das Waffengesetz beschreibt in § 14 Abs. 4 abschließend, welche Arten von Schusswaffen in die gelbe WBK eingetragen werden:

1. Einzellader-Langwaffen mit glatten oder gezogenen Läufen,

2. Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen

3. einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition

4. mehrschüssige Kurz- u. Langwaffen mit Zündhütchenzündung

Es spielt keine Rolle, ob es sich um eine Klein- oder Großkaliberwaffe handelt. Wenn Dein KK-Gewehr ein Einzellader oder ein Repetierer ist, dann gehört er in die gelbe WBK und wenn es sich um einen Selbstlader handelt, dann wird er in die grüne WBK eingetragen.

das stimmt aber nur dann, wenn der antragsteller SPORTSCHÜZE im anerkannten Verband ist - das muß er auch entsprechend beantragen und belegen. tut er das nicht, weist er möglicherweise eben nur ein einzelnes bedürfnis nach und dann erfolgt der voreintrag in der grünen.

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das stimmt aber nur dann, wenn der antragsteller SPORTSCHÜZE im anerkannten Verband ist -

Wo steht im Waffengesetz, dass jemand, der kein Sportschütze eines anerkannten Verbandes ist und z. B. eine Einzellader-Langwaffe mit glattem oder gezogenem Lauf beantragt, diese in die grüne WBK eingetragen bekommt?

Tommily ist doch Sportschütze (kann seinen Postings jedenfalls nichts anderes entnehmen).

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@Instructor:

Selten soviel dumpfen Unfug gelesen.

1. im § 14 Abs. 4 WaffG steht nicht, was in eine gelbe WBK einzutragen ist, sondern dort steht, welche Waffenarten von Sportschützen ohne besonderen Bedürfnisnachweis erworben werden können.

§ 14 Abs. 4 WaffG erfasst die vereinfachte Erwerbsmöglichkeit der sog. "nicht deliktsrelevanten Waffen" für Sportschützen. Wer Sportschützen ist steht im § 14 Abs. 2 WaffG, die Sportschützeneigenschaft zur Erlangung einer Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG (gelbe WBK) hat der Antragsteller durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes nachzuweisen.

Wenn aber kein Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG vorliegt, dann wird jede Waffe regelmässig in eine grüne WBK eingetragen, egal ob KK-Einzellader, Doppelflinte, Perkussionsrevolver oder Selbstladepistole.

CM

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das aneinanderreihen von paragraphen liegt mir nicht - eigentlich ist den ausführungen von cm an dieser stelle nichts hinzuzufügen...

nochmal unjuristisch:

die gelbe wbk (neue) ist die für sportschützen, so steht es auch im namen - eine gelbe wbk erhält der, der nachweist, daß er sportschütze im anerkannten verband ist und damit ist der ganze unsinn des einzelnachweises für die nicht deliktrelevanten waffen erledigt. diesen vorteil erhält aber eben nur der sportschütze im anerkannten verband. wenn ein nichtorganisierter sportschütze (gibt es ja natürlich auch und ist ja auch erlaubt) kann sein bedürfnis auch nachweisen und erhält seinen eintrag (auch für den einzellader) auf die grüne wbk.

wenn in unserem fall ein anerkannter verband die sportschützeneigenschaft bestätigt, ist doch alles klar - wenn nicht, bestätigt er eben nur das bedürfnis für eine einzelne bestimmte schußwaffe - die wird dann auf der grünen wbk eingetragen...

die aussage, daß alle repetierer, einzellader und einschüssigen kurzwaffen IMMER auf die gelbe eingetragen werden ist eben so nicht richtig - auch nicht für sportschützen im allgemeinen (von jägern usw. gar nicht zu reden - dort erfolgt der eintrag immer auf der grünen)

-----------------------------------------

mist cm war zu schnell...

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Hallo Leute

Bin neu hier und weiß nicht ob ich hier richtig bin. hab da mal eine frage habe am Donnertag

22.02.06 Mein WBK bekommen und das nicht mal in 3 Wochen :) ein mal für eine Pistole 9mm Para und eine mal für ein Karabiner .308 Win habe jetzt zwei mal eine Grüne WBK aber keine Gelbe was soll ich jetzt machen damit ich eine gelbe bekomme ?

Vielen Dank für eure Antworten.

Hanni07

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