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IGNORED

Waffenaufbewahrung


november

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sicher?

Denn im Antrag für die Waffe steht normalerweise eine Frage nach der Verwahrung der Waffe...

Dort kann man dann Tresor A, B, oder gleichwertiges ankreuzen.

IMI

Obwohl ich zu dem Zeitpunkt, der war erst im Nov. 05, völlig nüchtern :s75: auf'n Amt war,

kann ich mich beim besten Willen nicht an so eine Frage(Zeile) erinnern.

Komme aus Schleswig-Holstein, Kreis Steinburg. Sind vielleicht die Anträge bzw. Formulare der Länder verschieden?

Gruss, Huskydoc

Geschrieben

Obwohl ich zu dem Zeitpunkt, der war erst im Nov. 05, völlig nüchtern :s75: auf'n Amt war,

kann ich mich beim besten Willen nicht an so eine Frage(Zeile) erinnern.

Komme aus Schleswig-Holstein, Kreis Steinburg. Sind vielleicht die Anträge bzw. Formulare der Länder verschieden?

Gruss, Huskydoc

Guck doch mal unter Punkt 11:

http://www.hess-schuetzen.de/download/AntragWaffG2003GG.pdf

"Wie bewahren Sie Schusswaffen/Munition auf..."

Bei mir in Bayern gibts eine sinngemäss ähnliche Frage.

Das würde mich SEHR wundern, wenn bei Deiner Behörde nicht nach der Verwahrung gefragt würde... :confused:

IMI

Geschrieben

Guck doch mal unter Punkt 11:

http://www.hess-schuetzen.de/download/AntragWaffG2003GG.pdf

"Wie bewahren Sie Schusswaffen/Munition auf..."

Bei mir in Bayern gibts eine sinngemäss ähnliche Frage.

Das würde mich SEHR wundern, wenn bei Deiner Behörde nicht nach der Verwahrung gefragt würde... :confused:

IMI

Boa, ey, dat ist ja man ein Formular. Fehlt nur noch die Frage: Wie oft am Tag haben sie festen Stuhl?

Aber Spass bei Seite, unser Formular ist mächtig formlos. Besteht im Vergleich zu dem Muster aus 99% unbedruckten Papier. Wohnort, Name, PA-Nummer, vorhandene Waffen, das wars im Groben.

Ich kann mich natürlich auch irren, aber weil mir diese Frage der Aufbewahrung neu vorkam schrieb ich.

Viele Grüsse, Huskydoc

Geschrieben

Also vorgeschriebene Antragsformulare gibt es nicht, aaaaaber es müssen dort mindestens die in Anlage 16 zur noch geltenden "alten" WaffVwV aufgeführten Fragen enthalten sein. Nr. 19 dieser Anlage lautet:

"Wie wollen Sie die Schußwaffe/Munition aufbewahren ?"

Ganz witzig fand ich dazu schon immer folgende Fragen:

- Geburtsnamen der Mutter

- Beruf der Eltern bei minderjährigen Antragstellern

- Familienstand des Antragstellers

- Vor- und Familiennamen des Ehegatten

- erlernter und derzeit ausgeübter Beruf des Antragstellers.

Alles für die Ausstellung einer WBK sehr relevante Angaben und Daten. :gaga:

Geschrieben

Guck doch mal unter Punkt 11:

http://www.hess-schuetzen.de/download/AntragWaffG2003GG.pdf

"Wie bewahren Sie Schusswaffen/Munition auf..."

Bei mir in Bayern gibts eine sinngemäss ähnliche Frage.

Das würde mich SEHR wundern, wenn bei Deiner Behörde nicht nach der Verwahrung gefragt würde... :confused:

IMI

Gespannt auf die Reaktion wäre ich bei folgender Ankreuzkombination:

Besitzen Sie bereits Schusswaffen und Munition? JA

Wurden von Ihnen bereits waffenrechtliche Erlaubnisse beantragt? NEIN

:lol:

Geschrieben

Gespannt auf die Reaktion wäre ich bei folgender Ankreuzkombination:

Besitzen Sie bereits Schusswaffen und Munition? JA

Wurden von Ihnen bereits waffenrechtliche Erlaubnisse beantragt? NEIN

:lol:

-> Gaspistole ;)

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