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2/6 Regelung bei Antrag auf neuen Gelbe in Hessen impliziert?


Gast micha670

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So wie das borussenjoe schreibt, wurde es mir vom zuständigen SB im Dezember auch vorgetragen. Ich habe nachgehakt, was denn mit den Urteilen sei und bekam zur Antwort, die Regierung wisse das, schreibe aber weiterhin vor, daß der Eintrag zu erfolgen hätte. Wer ihn raus haben wolle, müsse halt klagen.

Also warten, bis man mal über 2/6 drüberkommen würde, vorstellig werden und mit SB sprechen, ggf. klagen, falls keine Einigung möglich.

Natürlich kann man nun aus Prinzip eine Klage anstrengen, aber ich will es mir mit meiner sonst wohlwollenden Behörde nicht "einfach so" verderben.

Geschrieben

@SB, es ist ja schoen, dass Du in Deiner vom Steuerzahler bezahlten Zeit die Musse hast, solche Zitatvergewaltigungen zu entziffern.

Allgemein ists einfach inakzeptabel, so zu "quoten", dass man nicht mehr sofort erkennt, wer was in einem quoteblock geschrieben hat. Das hat auch etwas mit "netiquette" zu tun.

Es geht so:

Man quotet den Text, dauf den man sich bezieht und schreibt dann DANACH seinen eigenen Text; und nicht mittendrin.

Wenn man verscheidene Absaetze kommentiert, dann entweder hintendran durchnumeriert oder man trennt den Quoteblock haendisch mittels dem quote und dem /qoute in Klammern und schreibt seinen Text dazwischen. Das geht. Das sollte JEDER hier auch so machen, sonst wirds naemlich unleserlich. Und wenn ihrs mir als Mod im 18er Bereich nicht glaubt, dann muss es euch notfalls einer der hier zustaendigen erklaeren, denen das sicher ebensowenig gefaellt, wie dem Rest der geplagten Leser.

So wie das borussenjoe schreibt, wurde es mir vom zuständigen SB im Dezember auch vorgetragen. Ich habe nachgehakt, was denn mit den Urteilen sei und bekam zur Antwort, die Regierung wisse das, schreibe aber weiterhin vor, daß der Eintrag zu erfolgen hätte. Wer ihn raus haben wolle, müsse halt klagen.

Also warten, bis man mal über 2/6 drüberkommen würde, vorstellig werden und mit SB sprechen, ggf. klagen, falls keine Einigung möglich.

Natürlich kann man nun aus Prinzip eine Klage anstrengen, aber ich will es mir mit meiner sonst wohlwollenden Behörde nicht "einfach so" verderben.

Wieso verdirbt man es sich mit der Behoerde, wenn man darauf besteht, dass die das geltende Recht anwenden? So wie es klingt, sind die ja selber nicht gluecklich mit den Befehlen, die sie ausfuehren muessen.

Und um Seths Willen, wenn man die Beschraenkung in der WBK stehen hat und sich nicht fristgerecht dagegen wehrt, dann gilt sie!!!! Dann ist naemlich nichts mehr mit irgendwann mal mehr kaufen, das wird ziemlich sicher schief gehen.

Entweder gleich dagegen vorgehen, oder damit leben.

Wobei letztere Alternative eigentlich nicht akzeptabel ist. Aber das muss jeder selber wissen, was er mit sich machen und wie weit er sich zum Subjekt degradieren laesst.

Geschrieben

In den meisten Bundesländern steht zudem erst mal das Vorverfahren an. Man braucht also Geld und viel Zeit, um dies durchzustehen. Und da man wie auf hoher See auch vor Gericht "in Gottes Hand ist", wie es so schön heißt, fällt so manches Urteil anders aus, als man es sich erhofft oder gar erwartet hat.

Ich denke, dass zu 2/6 & Konsorten irgendwann ein Grundsatzurteil des BVerwG fällig wird. In puncto Zuverlässigkeit und Bedürfnisregelung wurde von dort ja schon so einiges richterlich klargestellt. :icon14: Hierzu gibt es im "Gewerbearchiv" übrigens immer wieder hochinteressante Abhandlungen über die aktuelle BVerwgG-Rechtssprechung, meines Wissens zuletzt in den Jahren 1998 und 2001.

Geschrieben
wenn man die Beschraenkung in der WBK stehen hat und sich nicht fristgerecht dagegen wehrt, dann gilt sie!!!! Dann ist naemlich nichts mehr mit irgendwann mal mehr kaufen, das wird ziemlich sicher schief gehen.

Entweder gleich dagegen vorgehen, oder damit leben.

Wobei letztere Alternative eigentlich nicht akzeptabel ist. Aber das muss jeder selber wissen, was er mit sich machen und wie weit er sich zum Subjekt degradieren laesst.

Als meine WBK gelb neu ausgestellt wurde, gab es die einschägigen Urteile noch nicht und der SB erklärte mir auf meinen Einwurf, der Eintrag wäre nicht rechtens, daß er ihn mir sofort streichen würde, wenn es eindeutige Urteile gebe. Wir sind jahrelang sehr gut miteinander ausgekommen und auf sein Wort war immer und absolut Verlaß. Leider wurde er schwer krank und es kam ein neuer SB. Zusätzlich gibt es von der Regierung die Weisung wie oben beschrieben. Wie hier in WO irgendwo zu lesen war, enthält wohl auch der Entwurf zu VwV für neu-gelb die Beschränkung 6/2. Ich denke, man will wohl Zeit schinden und die VwV abwarten. Sollte sie 6/2 enthalten, mache ich mir jetzt Streß, habe Streichungen und Kritzeleinen in der Karte und nachher gilt es dann trotzdem ggf. wieder.

Ich habe daher kein Problem damit, es jetzt drin zu lassen, zumal ich weiß, daß ich im Amt ansonsten äußerst wohlwollend behandelt werde. Warum also nur aus Prinzip jetzt gerichtlich vorgehen, obwohl ich derzeit (und in überschaubarer Zukunft) wohl nicht mehr als 2 Waffen in 6 Monaten auf gelb neu erwerben werde? Damit würde ich mit Sicherheit einiges wenn nicht alles von dem Vetrauen und Wohlwollen verlieren, das ich mir über Jahre hinweg aufgebaut bzw. erworben habe. Der SB kann doch nichts dafür, daß man ihm solche Weisungen gibt. Die Scherereien und die Arbeit bei einer Klage wird er aber sicher haben. Und wozu? Was auf gelb-neu für mich persönlich interessant ist, kann ich unmöglich in größerer Anzahl auf einmal erwerben. Aus meiner Sicht also sinnlos, jetzt aus Prinzip die Einschränkung rauszuklagen, dazu hätte ich immer noch Gelegenheit, wenn ich den Fall tatsächlich mal habe.

Geschrieben

Hallo

du wirst ja -wohlwollend behandelt- und wirst ja deshalb nicht aus Prinzip auf dein Recht bestehen.

Gute Einstellung. Wird den anderen Waffenbesitzern sicherlich weiterhelfen.

Steven

Geschrieben

Wobei man auch eine andere Auffassung vertreten kann und die 2/6-Regel auch für die neue gelbe WBK sehr wohl ableiten kann (siehe hierzu auch Urteil des VG Freiburg sowie Ziff. 14.2.2 des aktuellen VwV-Entwurfs). <_<

2:1 gegen die Limitierung:

VG München hält die "2/6 Beschränkung" der Sportschützen-WBK für unzulässig

Wie bereits das VG Würzburg im März dieses Jahres, erkennt auch das VG München den klaren Willen des Gesetzgebers, dass der Waffenerwerb auf die Sportschützen-WBK nach § 14 Abs. 4 WaffG in der Anzahl nicht zu beschränken sei. Diese Formulierung des Gesetzes ist auch nach Auffassung des Gerichts kein redaktionelles Versehen, sondern eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers.

Hinweis: das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

siehe Forum Waffenrecht:

http://www.fwr.de/05-05-31_vgmue_14-4.html

# weiteres positives Urteil gegen das Erwerbsstreckungsgebot auf der Sportschützen-WBK

(Urteil VG München, 31.05.2005)

http://www.fwr.de/re_14iv_vgwue.html

# Erwerbsmengenbeschränkung auf Sportschützen-WBK nicht anwendbar

(Urteil VG Würzburg, 18.04.2005)

:s75:

MfG

Shooterfjb

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