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IGNORED

kleiner Waffenschein , Brauche Rat.


Gast Heinz86

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich würde gerne den kl. Waffenschein beantragen.

Ich hatte mal vor längerer Zeit ein Verfahren wegen Bedrohung mit Schusswaffe.

Zur Situation :

Habe vor längerer Zeit mal jemanden aus NOTWEHR mit einer Softairpistole ''bedroht'' :rotfl2::rotfl2:

( die Softairpistole war nichtmal geladen ) :peinlich:

Ich befand mich zu diesem Zeitpunkt in einer Notlage und wurde von mehreren Personen bedroht, aus letzter Möglichkeit zog ich dann die Softairpistole meines kleinen Bruders aus der Tasche. Daraufhin verschwanden die Angreifer ( da mann den Unterschied zu einer echten Waffe im dunkeln nicht erkennen konnte ). Ich wurde daraufhin jedoch von einem der Angreifer angezeigt. das Verfahren wurde aber nach kurzer Zeit eingestellt, ich bekam jedoch einen Eintag im Erziehungsregister.

Im bin seit vielen Jahren Mitglied im DSB und leidenschaftlicher Sportschütze und würde niemals jegliche Art von Waffen leichtfertig einsetzen ( außer im absoluten Notfall ).

Jetzt zu meiner Frage:

Ich möchte mir in nächster Zeit den Kinderwaffenschein beantragen, ich binn mir aber nicht sicher ob mir dieser aufgrund dieses Eintrags im Erziehungsregister ausgestellt wird. ?

Daher möchte ich euch fragen was ihr mir raten würdet ??

Besonders würde mich natürlich die Meinung eines Sachbearbeiters interessieren.

Also was meint ihr ? soll ich es versuchen ? oder meint mir ich würde nur mein Geld verschwenden ?

Welche Auswirkungen kann dieser Eintrag bei der Beantragung der WBK haben ???

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Schonmal danke für die Antworten.

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@Heinz86

Selbst den von Dir sogenannten "Kinderwaffenschein" würde ich Dir nicht erteilen....

Auf der einen Seite ein "jahrelanger Sportschütze" und auf der anderen Seite in "Notwehr" (oder war es eine Notlage?) eine augenscheinliche Schusswaffe ziehen.

Was willst Du eigentlich mit dem "kleinen WS"? Dich mit einer Schreckschusswaffe der ach so verdorbenen Welt stellen? :peinlich:

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Heinz, darf ich fragen wie alt du warst beim Tatzeitpunkt und wie alt du jetzt bist?

Meine ehrliche Meinung wenn ich der SB wäre: Wenn jemand schon mit einer Softair droht, würde er mit einem Schreckschussrevolver oder-Pistole evt. auch machen. Da du bei der Anzeige den kürzeren gezogen hast, hast du jetzt einen Eintrag.

Du bist Mitglied beim DSB, aber aufgrund der Anzeige wird es für dich zukünftig Schwierig werden (bis du über 24 J. bist), eine WBK zu bekommen, ist eine Ansichtssache des SB´s, aber mit der Zuverlässigkeit wirds recht eng. Auch wenn du versprichst, nie leichtfertig mit einer Waffe umzugehen. Man könnte jetzt auch sagen (was nur hypotetisch ist, damals hatte er ja eine Softair einstecken, hat er in Zukunft eine scharfe Waffe einstecken, wenn er denn eine Besitzen würde oder im Umkehrschluß eben eine Schreckschusswaffe)?

Ich kenne nicht die gesetzl. Grundlagen oder das Bundesland wo du herkommst, ich münz das nur auf mich um wenn ich SB wäre und entscheiden müßte. Denn ein Risiko bleibt bei der Sache immer beim SB, und aufgrund der letzten Jahre sind viele SB seeeehr vorsichtig geworden.

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Tr.... ? <_<

Vielleicht. Vielleicht testet da jemand etwas.

Mein Gedanke noch zum vorgetragenen Sachverhalt: Bei Vorliegen einer eindeutigen Notwehrsituation wäre wohl keine Verurteilung zu was auch immer erfolgt (vielleicht war es aber auch ein klassischer Fall von "einer Aussage gegen mehrere Aussagen", und die anderen waren glaubwürdiger).

Gruß,

karlyman

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Vielleicht. Vielleicht testet da jemand etwas.

Das denke ich mir auch langsam. Soviele Fragen an Heinz86 und bis jetzt noch keine einzige Antwort.

Entweder ein "witziger" Streich oder sonstwas. Also wenn ich Fragen ans Forum stelle lese ich mind. einmal am Tag die Antworten, weil ich ja neugierig bin. Heinz86 anscheinend nicht. Sollte sich jeder dazu seine eigenen Gedanken machen.

Grüße Hunnnter, für den die Sache erstmal erledigt ist.

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