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IGNORED

2/6 regelung


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe die 2/6 Regelung in meiner Gelben und es sind 2 KK Matchgewehre eingetragen. Frist läuft erst im März/April 06 ab.

Wenn ich nun ein Gewehr austragen lasse, darf ich dann vorher wieder ein weiteres erwerben?

Oder kann/darf der SB mir die Genehmigung für ein weiteres innerhalb des ersten halben Jahres geben?

Geschrieben
Die Antwort kann Dir wohl nur Dein SB selber geben. Bei der heutigen Lage ist da von nein bis ja alles drin!

Gruß Leusel

Man kann mit ihm reden. Wenn er das ok gibt, sollte das wohl gehen, so hoffe ich.

Geschrieben
[...]Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.[...]

Der Sachbearbeiter kann Dir helfen, wenn er will. Dier Satzteil "in der Regel" drückt ja aus, dass der Gesetzgeber durchaus Ausnahmen zulassen will. (Auch ohne, dass Waffen verkauft werden.)

Der beste Weg wäre gewesen, (das ist für Dich zu spät, und richtet sich daher eher an andere Mitleser) gegen die Beschränkung der WBK Widerspruch einzulegen. Diese jetzt aus der WBK wieder rauszubekommen dürfte schwierig werden, selbst wenn die 2/6-Regelung insgesammt gekippt würde.

Geschrieben

Also wenn ich meine Regel habe, bin ich immer ganz streng !

:rotfl2:

Hast du die heute?

Und was die Behörde von IMI gemacht hat (gänzlich gebührenfrei) entbehrt jeglicher Grundlage. Es liegt eine gebührenpflichtige Amtshandlung vor, die im Interesse bzw. auf Veranlassung des Antragstellers erfolgt. Diese Behörde scheint sehr kulant zu sein und es offensichtlich nicht mal nötig zu haben, die Materialkosten für die gelbe WBK (sind glaub so ca. 2,- Euro) umzulegen... B)

:angel:
Geschrieben
:00000733: Ich hole schon mal Bier und Knabberzeug ...

liegt vor... weiter gehts. :bud:

Geschrieben

Der beste Weg wäre gewesen, (das ist für Dich zu spät, und richtet sich daher eher an andere Mitleser) gegen die Beschränkung der WBK Widerspruch einzulegen.

Da werd ich doch hellhörig!

Und was genau muss ich meiner armen Sachbearbeiterin um die Ohren hauen?

Ist zwar eine Nette, aber wenn es ne Möglichkeit gibt das Erwerbsstreckungsgebot zu vermeiden, immer her damit...

;)

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