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IGNORED

Wechsellauf unbeschossen...


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo,

wenn ich mir aus dem ausland einen wechsellauf für meine pistole kaufe und dieser unbeschossen ist, müsste ich ihn ja vor benutzung oder wiederverkauf beschiessen lassen.

wie sieht es aber aus, wenn ich den lauf gar nicht benutzen kann, da ich zwar die kalibergrössere basiswaffe besitze, nicht aber den zum schiessen nötigen 2. schlitten?

was meint ihr bitte dazu?

IMI

Geschrieben

Hallo..

Nun..ja....zum Erwerb oder Wiederverkauf braucht man kein gültigen Beschuss.

Erst wenn betreffendes Teil benutzt im Sinne von geschossen..wird.

Für den Sammler sind Waffen ohne Beschuss nicht ungewöhnlich...nur als Sportschütze fehlt irgendwo das Bedürfnis für eine Waffe ohne Beschuss. Aber das das Wechselsystem/Lauf sowieso nicht eingetragen werden muss..kann man,s als "Muster ohne Wert" dabeilegen..

Vor einer Benutzung muss das Ding jedenfalls beschossen werden!

Geschrieben

Genau so isses.

Beschuß ist nur notwendig wenn man damit (in D) auch schiessen will.

FALSCH !

Vor dem "in Verkehr bringen" muss der Lauf beschossen werden!!!!

Hallo..

Nun..ja....zum Erwerb oder Wiederverkauf braucht man kein gültigen Beschuss.

Wenn der Erwerb innerhalb Deutschlands stattfindet, dann muss der Lauf schon beschossen sein, ansonsten macht sich der Verkäufer strafbar.

Import geht ohne Beschuss, aber weiterverkaufen oder schiessen nur mit Beschußstempel.

Geschrieben

hallo,

wenn ich mir aus dem ausland einen wechsellauf für meine pistole kaufe und dieser unbeschossen ist, müsste ich ihn ja vor benutzung oder wiederverkauf beschiessen lassen.

wie sieht es aber aus, wenn ich den lauf gar nicht benutzen kann, da ich zwar die kalibergrössere basiswaffe besitze, nicht aber den zum schiessen nötigen 2. schlitten?

was meint ihr bitte dazu?

IMI

Verstehe die Frage nicht...

willst Du ihn verkaufen, kannst ihn aber nicht beschiessen lassen, weil Du dem Beschussamt keine passende Waffe geben kannst?

Es gibt auch Erwerb, in den kein Verkäufer involviert ist :D

Na, dann eben der "Inverkehrbringer"... oder meinst Du "finden"? :D

Geschrieben

Verstehe die Frage nicht...

willst Du ihn verkaufen, kannst ihn aber nicht beschiessen lassen, weil Du dem Beschussamt keine passende Waffe geben kannst?...

Nö, verkaufen will ich ihn nicht. Im Gegenteil: Ich suche noch ein .357 Mag Wechselsystem für meine desert Eagle. Und wenn ich dieses habe, dann kann ich den Lauf endlich beschiessen lassen.

IMI

Geschrieben

Dass meine Sachbearbeiterin meint, der Wechsellauf müsse beschossen werden. Dies kann aber nicht geschehen, da mir ein entsprechender .357 Mag MK I/VII Schlitten für die Desert Eagle fehlt.

Geschrieben

Dass meine Sachbearbeiterin meint, der Wechsellauf müsse beschossen werden. Dies kann aber nicht geschehen, da mir ein entsprechender .357 Mag MK I/VII Schlitten für die Desert Eagle fehlt.

Ach so.

Zeig Ihr das hier:

§ 3

Beschusspflicht für Feuerwaffen und Böller

(1) Wer Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile, die ohne Nacharbeit ausgetauscht werden können, herstellt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt, hat sie, bevor er sie in den Verkehr bringt, durch Beschuss amtlich prüfen zu lassen.

http://bundesrecht.juris.de/beschg/BJNR400...E000400000.html

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