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IGNORED

softair 0,5J doch erst ab 18j ?


Shootist

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Geschrieben

mal 'ne frage:

mir ist zu ohren gekommen, dass einzelne staatsanwaltschaften nun versuchen, das mindestalter der bis-0,5J-softairs nun doch auf 18j hochzuschrauben, alldieweil diese europaeische spiekzeugrichtlinie fuer DE zwar wohl bindend sei, jedoch noch nicht in deutsches recht umgesetzt sei, und dait noch nicht gueltig (oder so, bin kein jurist...) ???!?

ist da jemandem was bekannt ?

oder wurde das schon irgendwo diskutiert ? wo ?

Geschrieben

Es gibt Eu-Recht, das alles bis 0,5 Joule als Spielzeug einstuft.

Es gibt einen gueltigen BKA-Feststellungsbescheid, der alles bis 0,5 Joule als Spielzeug einstuft.

Es gibt &%*'/", die meinen, diesen Bescheid ignorieren zu muessen und Leute zu schikanieren.

Es gibt Hersteller, Importeure und Haendler, bei denen es um Millionen geht.

Und es gibt einen EUGH, der den ganzen Schwachfug irgendwann mal abschliessend bearbeiten wird.

Und der Steuerzahler darfs blechen.

Es gibt aber, soweit ich das verstand, bisher eben kein hoechstinstanzliches Urteil zu dem ganzen Wahnsinn.

Nicht mal ein echtes Urteil, sondern nur ein halbseidenes erstinstanzliches Gemauschel.

Man sollte das daher einfach ignorieren und dem Rest mittels RSV gelassen entgegensehen, falls wirklich ein karrieregeiler Staatsanwalt unbedingt mal eine Lektion benoetigt.

Spaetestens auf EU-Level wird der Quatsch kassiert werden.

Geschrieben

Es gibt Eu-Recht, das alles bis 0,5 Joule als Spielzeug einstuft.

Es gibt einen gueltigen BKA-Feststellungsbescheid, der alles bis 0,5 Joule als Spielzeug einstuft.

Es gibt &%*'/", die meinen, diesen Bescheid ignorieren zu muessen und Leute zu schikanieren.

Es gibt Hersteller, Importeure und Haendler, bei denen es um Millionen geht.

Und es gibt einen EUGH, der den ganzen Schwachfug irgendwann mal abschliessend bearbeiten wird.

Und der Steuerzahler darfs blechen.

Es gibt aber, soweit ich das verstand, bisher eben kein hoechstinstanzliches Urteil zu dem ganzen Wahnsinn.

Nicht mal ein echtes Urteil, sondern nur ein halbseidenes erstinstanzliches Gemauschel.

Man sollte das daher einfach ignorieren und dem Rest mittels RSV gelassen entgegensehen, falls wirklich ein karrieregeiler Staatsanwalt unbedingt mal eine Lektion benoetigt.

Spaetestens auf EU-Level wird der Quatsch kassiert werden.

Hallo, nochmals zum mitschreiben:

Du verwechselst EU-Richtlinie ..(es ist eine -wollen wir es mal als "Empfehlung"ausdrücken-)....mit geltendem Recht. Ist das so schwer?

Es nützt den Leutz nix, was Du ihnen da erzählst. Denn vor einem Kadi werden sie (vorerst) Ihr Eigentum und den Streitfall verlieren, auch wenn sie nicht bestraft werden. Die Einziehung und der ganze Zirkus ist dann schon Ärger und Strafe genug.

Und Rückwirkung eines auch evtl. kommenden neuen Gesetzes, bzw. einer Rechts-VO die diesen Unsinn endlich beendet, gibts nunmal bekanntlich nicht.

Die bis dahin laufenden Gerichtsverfahren werden bis zum bis dorthin geltenden Recht (und das sind laut immer noch geltender Anlage 2, Abschnitt 3, UA2, Nr.1 halt 0,08Joule WaffG neu) abgewickelt...und wenn Du noch so schäumst...

Der Abschluss des einen Karlsruher Gerichtsverfahrens war kein Gemauschel, sondern ist auf Betreiben des Rechtsverdrehers des ursprünglichen Besitzers (also des Beschwerten) durch Rücknahme des Einspruches geendet, da der Rechtsverdreher im Gegensatz zu Dir, die Dinge noch mit geraden Blicken sah und das Geld des Mandaten einsparen wollte. Ansonsten hätte es einige Kosten auf ihn abgeregnet, die er so vermieden hat...

Also wenn man schon was erzählt, sollte man bei den Fakten bleiben und die Gemeinde nicht in vermeintlicher "Sicherheit" wiegen.

Wenn eine RV zu diesem speziellen Fall (0,08 Anhebung auf 0,5Joule) kommen sollte, wird er jedenfalls nicht unbedingt i.S. des Erfinders sein. Wenn man sich an die Regeln in anderen Staaten anlehnt, wirds für manche Softies nix mit freiem Verkauf, trotz Deiner so heiss geliebten Spielzeugrichtlinie.

Hast Du eigentlich mal den frz.Text (bzw. auch die deutsche Übersetzung) durchgelesen??? Wenn nein, dann tu es doch bitte mal und dann reden wir gerne mal ....

GF

Muni

(wie gesagt, das hat nichts mit befürworten oder ablehnen einer vernünftigen Regelung zu tun; nur das halt der BKA_Bescheid auf nicht haltbaren "Rechts"-füssen steht)

Geschrieben

Zitat Muni: ...... Du verwechselst EU-Richtlinie ...es ist eine -wollen wir es mal als "Empfehlung"ausdrücken-....mit geltendem Recht. Ist das so schwer? ......

Sorry, Muni!

Deinem Beitrag muss ich ganz entschieden widersprechen!

Es gibt seit Jahren zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationalstaatliches Recht eine bestandskräftige EU-Rechtsprechung. Demnach hat der Bürger direkt nach Inkraftreten von EU-Richlinien einen Anspruch auf Umsetzung - unabhängig davon, ob die Richtlinie in nationaltaatliches Recht umgesetz worden ist oder nicht - wenn die EU-Richtlinie für den einzelnen Brüger einen Nutzen enthält.

Sein Recht muss der einzelne Bürger allerdings geltend machen. Dies erfolgt in der Regel durch Bescheid der zuständigen Behörde. Dies dürfte auch Anlass für den BKA-Bescheid gewesen sein.

Gruß Joe

Geschrieben

könnte vielleicht mal jemand den Originaltext dieser Richtlinie hier reinstellen. Ich würde den gern mal durchlesen.

Ansonsten kenne ich die französische Umsetzung dieser Richtlinie ins nationale Recht ziemlich gut. Man hat dort die Grenze 0,08 Joule, welche freies Spielzeug kennzeichnet - spielt dann noch das Aussehen mit dazu. In einem Punkt ist diese aber sehr freizügig, die Grenze von 0,5 Joule wurde hier auf 2 Joule angehoben, aber dafür erst ab 18 frei.

Das schöne in Fr:

Man bietet viel Spielflächen an, wo sogar Erwachsene gerne spielen. Hier finden nicht selten Schlachten in alten Fabrikanlagen mit häufig über 100 Teilnehmern statt.

Also ich weiß nicht, wer die Richtlinie richtig umgesetzt hat und wer nicht lesen kann. Wenn ich die sehe wie das in D zusammengezimmert wurde, habe ich erst mal den Eindruck, dass hier einige hochbezahlte Beamten in irgendwelchen Ministerien des Lesens nicht kundig sind. Ich lasse mich aber gerne berichtigen.

Ansonsten ist es kein Geheimnis, dass Deutschland mit der Umsetzung vieler EU Richtlinien, besonders dann wenn man als Bürger ausnahmsweise mal was davon hat, sehr hinten ansteht.

Gruß

Makalu

Geschrieben

könnte vielleicht mal jemand den Originaltext dieser Richtlinie hier reinstellen. Ich würde den gern mal durchlesen.

Ansonsten kenne ich die französische Umsetzung dieser Richtlinie ins nationale Recht ziemlich gut. Man hat dort die Grenze 0,08 Joule, welche freies Spielzeug kennzeichnet - spielt dann noch das Aussehen mit dazu. In einem Punkt ist diese aber sehr freizügig, die Grenze von 0,5 Joule wurde hier auf 2 Joule angehoben, aber dafür erst ab 18 frei.

Das schöne in Fr:

Man bietet viel Spielflächen an, wo sogar Erwachsene gerne spielen. Hier finden nicht selten Schlachten in alten Fabrikanlagen mit häufig über 100 Teilnehmern statt.

Also ich weiß nicht, wer die Richtlinie richtig umgesetzt hat und wer nicht lesen kann. Wenn ich die sehe wie das in D zusammengezimmert wurde, habe ich erst mal den Eindruck, dass hier einige hochbezahlte Beamten in irgendwelchen Ministerien des Lesens nicht kundig sind. Ich lasse mich aber gerne berichtigen.

Ansonsten ist es kein Geheimnis, dass Deutschland mit der Umsetzung vieler EU Richtlinien, besonders dann wenn man als Bürger ausnahmsweise mal was davon hat, sehr hinten ansteht.

Gruß

Makalu

Hallo Makalu,

den Originaltext findest Du hier.

http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriSer...91L0477:DE:HTML

Wenn Du den Zusatz :DE:HTML weglässt auch in allen Sprachen der EU.

Das Problem beim Feststellungsbescheid des BKA vom 18.06.2005 ist, dass hier durch einen Bescheid des BKA und damit durch die Exekutive, ein Gesetz geändert werden soll und das ist nur im normalen Gesetzgebungsverfahren durch die Legislative (Bundestag, Bundesrat) möglich. Das Problem ist daher, dass die eine notwendige Gesetzesänderung nicht schon längst verabschiedet wurde!!!

Grüße Lola

Geschrieben

Ich kenne die Richtlinie auch nicht. Muss aber aus meiner Tätigkeit in einem anderen Rechtsbereich darauf hinweisen, dass die EU-Richtlnien innerhalb bestimmter Fristen von den Mitgliedsstaaten in nationalstaatliches Recht umgesetzt worden sein müssen. Ist dies nicht erfolgt - die BRD ist in der EU dafür beklannt die Fristen nicht einzuhalten - hat der Bürger das Recht der Direktwirkung. Dies gilt allerdings nicht allgemein sondern nur im Einzelfall. D.h. der Bürger muss sein Recht bei der zuständigen Behörde einfordern. Die Behörde hat dann aber unverzüglich über den Antrag zu entscheiden.

Dumm an der Sache ist nur, dass niemand es versteht - nach dem Fristablauf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie - sein Recht einzufordern. Es kennt sich halt niemand damit richtig aus.

Viele Behörden würden meines Erachtens entsprechende Anträge unbearbeitet liegen lassen und den Bürger vertrösten. Daran kann nur ein selbstbewustes Volk etwas ändern. Der Weg dahin ist aber lang und steinig. Insofern wird sich an der Bürokratie in der BRD solange nichts ändern bis jeder Bürger mehr Selbstbewustsein an den Tag legt. Bisher versteht es die Allgemeinheit leider sehr gut, gerade die Selbstbewusten und im Auftritt sicheren Bürger als Querkopf dahinzustellen. Auch daran sollte sich etwas ändern. Wie wäre es, den bzw. die Bürger/Bürgerinnen die mit Selbstbewustsein der Bürokratie entgegen treten mal als Vorbild zu betrachten?

Ich meine dies nicht nur im Bezug auf unser Hobby. Im täglichen Leben gibt es viele Situation die ähnlich sind.

Gruß Joe

Geschrieben

Das war jetzt aber die Waffenrichtlinie, die Spielzeugrichtlinie such ich grade auch noch...

@joe: GENAU SO!

Geschrieben

bei der ganzen Diskussion ist es wichtige den Originaltext zu kennen. Das was da als Link steht, bezieht sich auf die EU Richtlinie der Waffen der Kategorie A-D (also scharfe Waffen und nicht das Spielzeug). Wenn man den mal durchliest, wird einen sofort klar, dass sich da jede Behörde mit allem rausreden kann und bis auf das mehr oder weniger geforderte Verbot der Waffen der Kategorie A, nichts konkret verbindliches zu finden ist.

Viele der EU Richtlinien dieser Art sind so. Da wird etwas gewünscht und wenn die Bürokratie des einzelnen Landes mitspielt, gut, ansonsten wischiwaschi. Packen kannst du damit nur schwer jemanden.

Deutschland ist sowieso bei den Umsetzungen von EU Recht in Nationales einer der größten Schlamper. Ist es aber erst mal umgesetzt, was auch noch oft falsch gemacht wird, wird der größte Blödsinn mit aller Gewalt durchgezogen, selbst wenn die anderen darüber nur lachen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Zitat Muni: ...... Du verwechselst EU-Richtlinie ...es ist eine -wollen wir es mal als "Empfehlung"ausdrücken-....mit geltendem Recht. Ist das so schwer? ......

Sorry, Muni!

Deinem Beitrag muss ich ganz entschieden widersprechen!

Es gibt seit Jahren zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationalstaatliches Recht eine bestandskräftige EU-Rechtsprechung. Demnach hat der Bürger direkt nach Inkraftreten von EU-Richlinien einen Anspruch auf Umsetzung - unabhängig davon, ob die Richtlinie in nationaltaatliches Recht umgesetz worden ist oder nicht - wenn die EU-Richtlinie für den einzelnen Brüger einen Nutzen enthält.

Sein Recht muss der einzelne Bürger allerdings geltend machen. Dies erfolgt in der Regel durch Bescheid der zuständigen Behörde. Dies dürfte auch Anlass für den BKA-Bescheid gewesen sein.

Gruß Joe

Hallo, Du solltest mal den Spielzeugrichtlinien-Text lesen. Frankreich hats insofern geändert, das etwas als reines Kinderspielzeug (vom Aussehen des Gegenstandes abhängend) frei verkäuflich ist. Alles was wie MP/MG etc. aussieht, unterfällt der (zugegebenermassen angehobenen Grenze) von 2 Joule, ist dann aber auch erst ab 18 Jahren erhältlich....und genau darum geht es, wenn ich sagte, der Bürger ist nicht unbedingt von einer 1-1 Umsetzung der EU-Richtlinie "bessergestellt". Denn wenn man die EU-Regel in diesem Sinne umsetzt, bleiben dann mal gerade diese Softair-MPs etc. erst mal alle aussen vor....Also ist er garnicht besser gestellt, als wenn die Grenze im Gesetz bleibt. Hier darf er (verzeih diese Wortklauberei) zumindest Softair-MPs etc. in 0,08 Joule haben, in Frankreich z.B. eben nicht. Da gehen nur eindeutig als Kinderspielzeug erkennbare Dinge unter die Spielzeugfreistellung...

Der BKA-Bescheid beruhte nicht auf der Eingabe "eines Bürgers" oder eines "Betroffenen"

Zuständige Behörde für dieserart Sachen, wurden laut dem neuen Waffenrecht die "örtlich" zuständigen Behörden....und das wäre nicht das BKA.

Es ändert nichts daran, das das BKA keine Befugnisse hat, Gesetze zu ändern oder neu zu erlassen. Der Bescheid ist im Sinne der Diplomatie daher ein sogenanntes "Non-Paper"

GF

Muni

PS: Ich bin heute Mittag am Kirchberg zu Letzebourg und werde mal dort kramen, wenn mir Zeit bleibt. Falls also keiner den Text früher findet, werde ich ihn dann später wohl einstellen.

Allerdings habe ich bei OLAF zu tun und daher könnte es später werden...

Geschrieben

@muni

Sorry, ob Bürger oder Betroffener ist doch egal. Ich glaube die Direktwirkung ausreichend beschrieben zu haben.

Übrigens wird BRD mit Umsetzung der Richtlinie keine EU-Regelungen übergehen können!

Geschrieben

@muni

Sorry, ob Bürger oder Betroffener ist doch egal. Ich glaube die Direktwirkung ausreichend beschrieben zu haben.

Übrigens wird BRD mit Umsetzung der Richtlinie keine EU-Regelungen übergehen können!

Die Direktwirkung tritt erst nach dem Auslaufen der jeweiligen Zeiträume, die in den jeweiligen Richtlinien genannt sind, ein und dann auch erst, wenn das Vertragsland nicht irgendwelche Gründe für die Nichtumsetzung geltend gemacht hat. Ob dies hier vorliegt, interessiert alleine wegen Folgendem erstmal nicht:

Auszug aus der EU-Spielzeugrichtlinie:

"Spielzeugenergiegrenze: 0,08Joule!!!!! und nur für elastische Geschosse ist eine Grenze von 0,5 Joule erlaubt."

Merkst Du was???

Die Kugeln von Softairs fallen NICHT unter "elastische" Geschosse, das ist jedenfalls Fakt.

Die einzigste Waffe die diese Regeln erfüllen würde, ist eine 7mm italienische Waffe, die Weichgummiartige Geschosse verballert. Diese liegt noch so gerade unter der 0,5Joule Grenze und würde deshalb von der Spielzeugrichtlinie erfasst.

Und glaube mir, die EU befasst sich schon damit, ob MPs und MGs, die Geschosse verschiessen noch unter die Spielzeugrichtlinie als Kinderspielzeug fallen, oder primär unter die jeweils nationalen Waffengesetze.. Bei der EU-VO 477/91 ist es nämlich den Nationalstaaten überlassen, was sie unter dem Begriff Waffe subsumieren, und was nicht. Dafür auch die Einteilung in die Klassen A-D, die für jedes Land anders aussehen können. Dort wurde nur der Minimalstandard hergestellt.

Wie die im einzelnen eben ausgelegt werden, bleibt wie bereits vermerkt, den Einzelstaaten -die durchaus strengere Regeln annehmen können- überlassen.

Deshalb auch die netten vielen Stempelchen im EFP mit Ausnahmen und Zulassungen für manche Länder..

Nun zur Beruhigung:

Bei der just finished IMK wurde beschlossen, bei einer allfälligen Waffenrechtsänderung , dem allgemeinen Unwohlsein bei der je nach Staatsanwaltschaftlichem Bezirk unterschiedlichen Handhabung dieser Dinge, ein Ende zu setzen und zu der alten Waffenrechtsnorm (WaffG alt) von 0,5Joule zurückzukehren. Damit wären dann alle darunter liegenden Gegenstände, die Geschosse mit einer Energie von weniger als 0,5Joule verschössen, nicht dem Waffengesetz unterfallend....

Bis dorthin aber, siehe oben (Spielzeug-VO hin oder her) und Joe, bei der Rechtslage der EU-Richtlinie, wag ich es zu bezweifeln, das ein Bürger dadurch "bessergestellt" ist, als im Moment geltendes bundesrepublikanisches Recht. Alleine deshalb wird er in einem Erzwingungsverfahren keine Aussicht auf Erfolg haben.

Den Text der VO bekomm ich noch zugemailt.

PS: OLAF ging heute schnell, da noch nicht soviele EUler auf der Amtsstelle rumgetrippelt sind. Die sind noch weitgehend in Winterschlaf :-)

GF

Muni

Geschrieben

Hallo,

wenn da wirklich “Elastisch“ stehen sollte, sind eigentlich fast alle festen Geschosse damit gemeint. Die höchste Elastizität haben gehärtete Stahlkugeln! Nicht darunter fallen würden wohl Geschosse, die beim Aufschlag zerplatzen.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Dann kaufe ich alle Marshmallows auf, forme sie in elastische Kugeln um und werde stinkreich! :yahoo: Selbst die Trefferfeststellung klappt besser, weil die Dinger ja kleben, und verschiedene Geschmacksrichtungen gäbe es auch. Und nach dem Match (oder Matsch?) treffen sich alle am Lagerfeuer und grillen die restlichen Kügelis.

Hach, ich träume ja - da kommt sicher eine mir noch unbekannte EU-Lebensmittelrichtlinie zweiter Kajüte dazwischen...

Geschrieben

Hallo,

wenn da wirklich “Elastisch“ stehen sollte, sind eigentlich fast alle festen Geschosse damit gemeint. Die höchste Elastizität haben gehärtete Stahlkugeln! Nicht darunter fallen würden wohl Geschosse, die beim Aufschlag zerplatzen.

Gruß

Makalu

Auszug aus dem Kunststoff-Lexikon:

"Elastisch

Elastische Werkstoffe sind unter Krafteinwirkung biegsam und dehnbar.

Bei nachlassender Krafteinwirkung streben elastische Werkstoffe wieder in ihre Ausgangsform zurück "

Gehärtete Stahlkugeln dürften aber bei Deiner Definition schwere Probleme mit den 3 genannten Kriterien (Biegsam, dehnbar und Rückkehr zur Ausgangsform) bekommen; es sei denn, Du würdest sie direkt in die Founderie schiessen...:-)

Gruesse

Muni

Das alles hatten wir aber schon mal im Jahre 2004 "abgehandelt".....

Die harmonisierte Norm DIN-EN 71-1 geht aber nunmal bis 0,08Joule von "starren gerundeten Geschossen" aus, und bei Energien darüber bis zu 0,5 Joule von "die maximale Bewegungsenergie begrenzt ist für Geschosse, die von Spielzeugwaffen gestartet werden. Sie beträgt 0,5 Joule für elastische Geschosse bzw. Geschosse mit einem elastischen Schutz (z.B. Gummipfropfen). d.h.: Die Spielzeugrichtlinie wäre also nicht anzuwenden, wenn andere -nämlich harte- Geschosse verwandt werden, wenn ihre Bewegungsenergie 0,08 Joule übersteigt..

Auch wenn dann das neue -noch zu erlassende- Gesetz diese jetzt dem WaffG subsumierten Softairs im Sinne von Geschoss-Spielzeug bis zur Grenze von 0,5Joule völlig aus dem Waffengesetz lösen würde (und hoffentlich macht), unterliegt dieses Geschoss-Spielzeug dann aber weiterhin der EN-Norm über Produktsicherheit....und dann käme weiterhin die dort geltenden Joule-Grenzen zur Anwendung.

Wem ist dann damit geholfen?? Ja, waffenrechtlich gäbe es dann endlich eine Klarstellung, aber de facto dürfte dann das Spielzeug nur unter Beachtung der o.a. Norm eingeführt und vertrieben werden, mit der Folge, das alles über 0,08 Joule dann nicht mehr unter 18Jahren (ggfls. 14 Jahren) gekauft werden könnte, sofern "Hartgeschosse" damit verballert werden; aber waffenrechtlich unrelevant ist, und dann auch "geführt" werden könnte?

Und wie kann dann "Spielzeug" mit CE-Kennzeichnung verkauft werden, wenn sie dann wiederum gegen eine harmonisierte (EU)-Norm verstösst...Naja, das bräuchte dann aber zumindest die Leute, die sich mit "Affenrecht" befassen, nicht mehr zu interessieren..

Schönen Abend

Muni

Geschrieben

Genau Muni,

das ist Elastizität und ob es einer glaubt oder nicht, nichts kann das besser als eine Stahlkugeln. Die verformt sich unter Krafteinwirkung (und die kann hier sehr hoch sein) und geht dann wieder zurück. Je härter eine Stahlkugel, desto höher ist ihre Elastizität. Die Stahlkugel ist noch elastisch, wenn Gummi sich bereits plastisch verformt hat.

Ne, die technische Definition ist wirklich so. Stahl hat um eine vielfach höhere Elastizität als Kunststoff.

Das Maß der Elastizität ist das Elastizitätsmodul und das ist für Stahl 210 000 N/mm2. Gummi und so Schwuppelzeugs hat ein erheblich geringeren Elastizitätsmodul und damit geringer Elastizität.

O.k. ich weiß was die damit meinen und wollten. Nur leider haben die sich technisch falsch ausgedrückt. Dass was die wollten war ein Geschoss, mit einer sehr geringen Plastizitätsgrenze. Hohe Elastizität bedeutet, dass der Werkstoff nach einer hohen Krafteinwirkung wieder in seine Ausgangslage zurückkehrt und das macht gehärteter Stahl besser als Weicher und dieser noch mal um Welten besser als ein weicher Kunststoff, denn der ist bei der gleichen Kraft platt.

Kannst auch mal hier nachlesen, wobei du dass im Bezug auf die Kraft und nicht auf den Verformungsweg betrachten musst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Elastizit%C3%A4t_(Mechanik)

Also noch mal in Kurzform: eine Stahlkugel und am besten eine gehärtete mit 63 HRC ist um Welten elastischer als jede Kunststoffkugel und jeder Gummi!

Gruß

Makalu

Geschrieben

O.k. ich weiß was die damit meinen und wollten. Nur leider haben die sich technisch falsch ausgedrückt.

Cool. Passiert denen ja öfters :D ... ich erinnere mal an die Verwechslung von Sprachfehler und Sprechstörung im SprengG ;)

Geschrieben

Entschuldigung, aber ich habe nie behauptet, dass die EU-Richtlinie Bundesbürger besser stellt! Auch bin ich kein Softairgegner. Bin aber überzeugt davon, dass viele Probleme ihren Ursprung in der Obrigkeithörigkeit unseres Vilkes haben!

Hier sollten wir nicht weiter drüber diskutieren, weil es sich sowieso nicht lohnt.

Gruß Joe

Geschrieben

. Bin aber überzeugt davon, dass viele Probleme ihren Ursprung in der Obrigkeithörigkeit unseres Volkes haben!

Gruß Joe

Dieser Aussage kann ich allerdings nur zu gut beipflichten.....

Auch meine Ausführungen gehen -wenn man sie richtig liest- nur um die tatsächliche Rechtslage und nicht um Gut und Böse von Softairwaffen.

Ich bin es nur satt, mich jeden Tag mit Staatsanwaltschaften und anderen Stellen zu keppeln, wie man die Dinge nun sehen sollte und was denn nun richtig oder falsch wäre.....und unsere Politiker, bzw. der BT der das einzigst ändern könnte (natürlich nur auf Vorlage durch das BMI) verfällt in Totenstarre, weil man ja erst den Postenschacher beenden muss und weil man ja für solche Lappalien keine Zeit hat...und überhaupt, was will der Bürger überhaupt von uns edlen Parlamentariern,Beamten und Zuträgern....

Mir würde es schon genügen, wenn Fachleute -und nicht Möchtegerngesetzesmacher- an Gesetzen beteiligt werden, die Hand und Fuss haben und nachher auch von Otto Normalo ohne Probleme gelesen und verstanden werden können.

Angeblich sollte ja die Entbürokratisierungswelle kommen, alleine mir fehlt der Glaube. Sowas hörte ich schon zu Speyrer Verwaltungsschulzeiten...wo auch die liebe Frau Wuttke -Götz gerade eben solches "unterrichtete".

Aber stattdessen wird wohl wieder eine Kommisssion gegründet, die eine Hilfskommission braucht, die wiederum.....ach lassen wir das..

GF

Muni

Genau Muni,

das ist Elastizität und ob es einer glaubt oder nicht, nichts kann das besser als eine Stahlkugeln. Die verformt sich unter Krafteinwirkung (und die kann hier sehr hoch sein) und geht dann wieder zurück. Je härter eine Stahlkugel, desto höher ist ihre Elastizität. Die Stahlkugel ist noch elastisch, wenn Gummi sich bereits plastisch verformt hat.

Makalu

Da bist Du der Fachmann....aber dann stimmt es mich traurig, das so ein Lapsus in einer deutschen Industrienorm EN seinen Niederschlag findet. Der EU-Maschinerie hätte ich es ja dann noch zugetraut, aber teutschen "INCHIENÖREN"??? Tse,tse

Danke für die Aufklärung..

GF

Muni

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