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Hallöchen,

gestolpert. Kennt das hier jemand ?

Grüssle

SB :)

Ist vergleichbar mit unserem polizeilichen Führungszeugnis, für Angehörige der US Streitkräfte, wenn die sich bei uns privat eine Waffe zulegen wollen weil sie zum Beispiel in einem Schützenverein mitmachen wollen.

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Mich hat der Passus "Kommandeur des Familienvorstands" verunsichert. Die Bescheinigung würde in dem Fall ja nur weiblichen Antragstellern ausgestellt werden. :)

Ja, was mit ausländischen Soldaten lag nahe, nur nicht genau was. Sind wahrscheinlich Fälle, für die nach § 48 Abs. 2 Nr. 2 WaffG das Bundesverwaltungsamt zuständig ist, oder ?

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Mich hat der Passus "Kommandeur des Familienvorstands" verunsichert. Die Bescheinigung würde in dem Fall ja nur weiblichen Antragstellern ausgestellt werden. :)

...

Chauvi! :D

Gruß

357Mag

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Das ist falsch übersetzt! :glare:

"Sponsor's commander" bezieht sich auf den militärischen Vorgesetzten des Soldaten/Zivilangestellten, dessen Familienangehöriger den Antrag stellt.

Jeder Soldat/Zivilangestellte hat eine Personalakte, in der seine persönlichen, sowie die Verfehlungen der Familienangehörigen festgehalten werden.

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