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Geschrieben

Hallöchen,

gestolpert. Kennt das hier jemand ?

Grüssle

SB :)

Ist vergleichbar mit unserem polizeilichen Führungszeugnis, für Angehörige der US Streitkräfte, wenn die sich bei uns privat eine Waffe zulegen wollen weil sie zum Beispiel in einem Schützenverein mitmachen wollen.

Geschrieben

Mich hat der Passus "Kommandeur des Familienvorstands" verunsichert. Die Bescheinigung würde in dem Fall ja nur weiblichen Antragstellern ausgestellt werden. :)

Ja, was mit ausländischen Soldaten lag nahe, nur nicht genau was. Sind wahrscheinlich Fälle, für die nach § 48 Abs. 2 Nr. 2 WaffG das Bundesverwaltungsamt zuständig ist, oder ?

Geschrieben

Mich hat der Passus "Kommandeur des Familienvorstands" verunsichert. Die Bescheinigung würde in dem Fall ja nur weiblichen Antragstellern ausgestellt werden. :)

...

Chauvi! :D

Gruß

357Mag

Geschrieben

Das ist falsch übersetzt! :glare:

"Sponsor's commander" bezieht sich auf den militärischen Vorgesetzten des Soldaten/Zivilangestellten, dessen Familienangehöriger den Antrag stellt.

Jeder Soldat/Zivilangestellte hat eine Personalakte, in der seine persönlichen, sowie die Verfehlungen der Familienangehörigen festgehalten werden.

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