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IGNORED

Bearbeitungszeit Voreintrag Kurzwaffe in grüne WBK


PeterHinsberg

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Ein Bekannter von mir aus Bonn (Jäger) wartet seit über 3 Wochen darauf, dass die Behörde ihm eine EWB für eine Kurzwaffe ausstellt.

Kommt hier jemand aus Bonn und weiss wie lange er evtl noch warten "darf"?

Also ich find's reichlich unverschähmt, wo anders dauert sowas keine 20 Minuten...

Geschrieben

Der dortige SB Herr K. ist nicht so einfallsreich und kreativ, wie Frau E. in Köln, wenn es darum geht jemandem Steine in den Weg zu legen. Allerdings bei der Beantragung der ersten WBK und dem Grundkontingent soll es dort nicht so sehr problematisch sein. Aber beim ersten mal dauert es eh länger bis die Karte da ist. Vier Wochen wird es sicherlich dauern.

Geschrieben

Allerdings bei der Beantragung der ersten WBK und dem Grundkontingent soll es dort nicht so sehr problematisch sein. Aber beim ersten mal dauert es eh länger bis die Karte da ist. Vier Wochen wird es sicherlich dauern.

Das ging bei mir aber schneller! Die ersten beiden KW als Jäger gingen jeweils binnen 5 Minuten.

Warum sollte es länger dauern, zu überprüfen ist da doch nix, oder?

Gruß

Michael

Geschrieben

Bei der erstmaligen Erteilung der WBK wird doch der Jäger auch auf seine persönliche Zuverlässigkeit geprüft, oder nicht? Selbst wenns nicht regulär vorgesehen ist, wird das die Bonner Behörde wahrscheinlich machen. Das dauert dann schon mal vier Wochen, bis alles da ist.

Geschrieben

Voraussichtlich ist diese Behörde der Ansicht, dass hier die Erteilung einer Erlaubnis vorliegt, die generell die Prüfung sämtlicher Voraussetzungen nach § 4 WaffG (somit auch die Zuverlässigkeitsprüfung) neu auslöst.

Diese Auslegung erscheint mir persönlich zu eng. Der Gesetzgeber meinte damit wohl nur die Ausstellung der Erlaubnisdokumente WBK, MES, WS und Schießerlaubnis - auch wenn die Erwerbserlaubnis natürlich ebenfalls eine spezielle Unterart der Erlaubnis ist. Hat man eines der erwähnten Dokumente, unterliegt man ja bereits der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG.

Bestehen im Einzelfall Zweifel am Fortbestehen der Zuverlässigkeit, kann die Waffenbehörde ja schon weit vorher als nach Ablauf von drei Jahren die Regelprüfung durchziehen.

Geschrieben

Hat man eines der erwähnten Dokumente, unterliegt man ja bereits der Regelüberprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG.

Wird das überall regelmäßig gemacht oder nur beim ersten Mal?

Geschrieben

Das wird so lange regelmäßig gemacht, wie jemand im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist.

Strittig ist, ob auch der Inhaber einer grünen WBK ohne Waffeneintrag (z.B. verfallene Erwerbserlaubnis oder alle Waffen wieder überlassen), der auch keinen Jagdschein hat (somit also ohne Erwerbsmöglichkeiten) dieser Regelüberprüfung unterliegt. Streng genommen ist ja auch dieser Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Aber hier halte ich es nicht für richtig, eine Regelprüfung durchzuführen. Anders siehts beim Inhaber einer gelben WBK ohne Waffeneintrag aus, denn dieser hat ja durchaus zumindest die Möglichkeit, entsprechende Waffen zu erwerben... ^_^

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