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Blindgänger, was tun?


steinertdd

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vielleicht habe ich einiges aus meinem Sachkundekurs wieder vergessen, helft mir mal weiter:

Wenn ich einen Blindgänger habe (Patrone zwar abgeschlagen, aber nicht gezündet) was mache ich damit. Meinung in unserem Verein: Projektil raus, Hülse in Öl oder Wasser und gut ist, Hülse in Messingschrott. Darf ich das Ding überhaupt delaborieren? Was macht Ihr so mit euren Blindgängern?

Viele Grüsse

steinertdd

Geschrieben

Gebe die taube Nuss doch einem Wiederlader. Der hat immer die Möglichkeit zum delaborieren.

Geschrieben

Moin,

das komt auf den Fall drauf an.

Hat der Zünder einer Signalpatrone probleme, schmeiss ich diese über Bord, da die Probleme nur beim Seenotfall auftreten und es wichtigers zu tun gibt.

Tritt das auf dem Schiersstand mit meiner Jagdwaffe auf, Probiere ich es ein zweites mal, klappt dann meistens.

Hilft das nicht, delaboriere ich meine laborierte Munition.

Geschrieben

Moin,

das komt auf den Fall drauf an.

Hat der Zünder einer Signalpatrone probleme, schmeiss ich diese über Bord, da die Probleme nur beim Seenotfall auftreten und es wichtigers zu tun gibt.

Tritt das auf dem Schiersstand mit meiner Jagdwaffe auf, Probiere ich es ein zweites mal, klappt dann meistens.

Hilft das nicht, delaboriere ich meine laborierte Munition.

Was mache ich wenn ich gerade nicht in Seenot bin und Fabrikmunition verschieße (was der Regelfall ist)?

Geschrieben
[...]Patrone zwar abgeschlagen, aber nicht gezündet[...]. Meinung in unserem Verein: Projektil raus, Hülse in Öl oder Wasser und gut ist, Hülse in Messingschrott. Darf ich das Ding überhaupt delaborieren?

  • Wenn, dann sollte das "delaborieren" auf jeden Fall fachgerecht (z.B. mit Entladehammer) besorgt werden. Das Pulver sollte (sofern vorhanden) mit den "Fegeresten" vom Stand verbrannt werden.
  • Nitropulver wird durch Wasseer nicht unbedingt unschädlich gemacht, da der Sauerstoff (zumindest habe ich das mal so gelesen) in den Pulverteilchen eingeschlossen ist. Also nicht einfach das Pulver in Wasser tun und Kiloweise so lagern. Das kann schiefgehen.
  • Die Zündhütchen werden (imho) mit Petroleum unschädlich gemacht?

In der Regel handhabe ich das so wie Skipper mit seiner Jagdmunition. Hat bisher auch i.d.R. gut geklappt. Ausnahme war alte Surplus in .303brit. Die wollte nicht. Nach der entsprechenden Wartezeit hat sie eine andere Büchse bekommen - peng und gut. :gutidee:

Geschrieben

  • Wenn, dann sollte das "delaborieren" auf jeden Fall fachgerecht (z.B. mit Entladehammer) besorgt werden. Das Pulver sollte (sofern vorhanden) mit den "Fegeresten" vom Stand verbrannt werden.
  • Nitropulver wird durch Wasseer nicht unbedingt unschädlich gemacht, da der Sauerstoff (zumindest habe ich das mal so gelesen) in den Pulverteilchen eingeschlossen ist. Also nicht einfach das Pulver in Wasser tun und Kiloweise so lagern. Das kann schiefgehen.
  • Die Zündhütchen werden (imho) mit Petroleum unschädlich gemacht?

In der Regel handhabe ich das so wie Skipper mit seiner Jagdmunition. Hat bisher auch i.d.R. gut geklappt. Ausnahme war alte Surplus in .303brit. Die wollte nicht. Nach der entsprechenden Wartezeit hat sie eine andere Büchse bekommen - peng und gut. :gutidee:

Lieber Rodney,

wenn es "fabrikgeladene" Munition ist, darf!!! er sie noch nicht einmal selbst delaborieren, auch wenn er im Besitz einer Erlaubnis nach §27 SprG ist. Delaborieren darf der Wiederlader NUR seine eigenen "selbstgestopften", da ansonsten rein rechtlich ein "Mehr" an Treibladungsmittel -die in Bananaland dem Sprengstoffgesetz unterliegen- entsteht, das er dann "widerrechtlich" erworben hätte...(auch wenn er es direkt abfackelt, bleibt der Tatbestand der Bestandsmehrung in dem Moment des Dalaborierens ja erhalten.

Wenn man also rechtlich sauber bleiben möchte, dann bleibt nur die Abgabe an eine Behörde (also Sachbearbeiter bringen?? ha,ha, soll der sich damit ärgern :D ), an eine dafür geeignete Person mit Erlaubnis nach §7 SprG mit der Erlaubnis Munition zu "entsorgen", oder zu delaborieren. Auch ein anderer Wiederlader kann einem da nicht weiterhelfen und bleibt aussen vor, da es sich auch für den um eine nicht von ihm geladene Munition handelt....oder man macht es wie die 3 Affen (nichts sehen,sagen,hören) schwups ist die entladene Hülse weg und das TLP abgefackelt...aber das letztere ist kein "Tip" und natürlich nur als Märchen/Spass/Satire -you name it- gemeint... :D

GF

Muni

Geschrieben

Bei schadhaften Hülsen hat der Wiederlader unter Umständen auch nicht viel davon wegen § 26 Abs. 3 der 1. SprengV (Wiederladeverbot). :huh:

Für alle:

SB meint diesen Passus (nicht jeder hat die 1.Sprg-VO greifbar in seiner Nähe :D ):

"(2) Zum Laden von Treibladungspulver und zum Entladen geladener Patronenhülsen dürfen nur technisch einwandfreie Geräte verwendet werden, die ein handhabungssicheres Laden und Entladen gewährleisten.

(3) Schadhafte Hülsen, insbesondere solche mit Rissen im Hülsenmaterial, bleibender Verformung des Hülsenbodens oder Dehnungsringen dürfen nicht wiedergeladen werden. "

Wie gesagt, Entladen darf offiziell nur der, der die Patrone auch "geladen" hat...

Aber bei einer Hülse mit Fehlzündung wäre normalerweise die Hülse noch brauchbar nach dem Entladen. Das Entfernen des -nicht gezündeten- ZH kann jedoch ggfls. problematisch sein. Ich hatte schon etliche, die dann partout beim Ausstossen sich doch noch zum Leben erwecken liessen. Deshalb immer Schutzbrille tragen, oder noch besser, Patronen in einem speziellen Bodenstück (welche es extra dafür konstruiert gibt) entladen, dann bleibt der "Bums" innerhalb dieses "Behältnisses", falls es doch noch zur Zündung kommt.

GF

Muni

Geschrieben
Wenn man also rechtlich sauber bleiben möchte, dann bleibt nur die Abgabe an eine Behörde (also Sachbearbeiter bringen?? ha,ha, soll der sich damit ärgern :D )

Hihi ... eigentlich schon, um das Gesicht zu fotographieren ... :gutidee:

Ich hab' auf dem Stand auch noch nie jemanden "kalt delaborieren" sehen. Aber wenn - dann sollte es fachgerecht erfolgen, damit nicht was passiert.

Geschrieben

Kampfmittelraeumdienst rufen, abholen und fachgerecht entsorgen lassen...

Die lassen sich sowas von uns bringen....die sind fortschrittlich. Nur bei grossen Brummern kommen die noch selbst... :D

GF

Muni

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