Morpheus Posted October 12, 2005 Posted October 12, 2005 Hallo, ich habe da mal noch ein paar Fragen zu Waffen in 4mm M20. Bei meinem Sachkundelehrgang kam das Thema gar nicht dran und ich kenne auch niemanden der so etwas hat. Die Board-Suche hat mich auch nicht schlauer gemacht… Die Vorgehensweise ist klar. Ich gehe zu meiner Sachbearbeiterin und lasse mir einen Voreintrag auf meine Grüne WBK eintragen. 1. Verfällt der Voreintrag auch nach einem Jahr? Normalerweise nicht da ja Bedürfnis frei. Richtig? 2. Die 4mm M20 Käufe werden nicht auf 2/6 angerechnet. Richtig? 3. Die 4mm M20 Waffen zählen bei der Aufbewahrung wie „echte“ Waffen. Sprich es gilt „blabla max. 5 Waffen in einem XY Tresor blabla“. Richtig? 4. Ist ein Rückbau ohne Beschädigung der Waffe (bzw. des Laufes) möglich? 5. Ist es ohne größere Probleme möglich später eine 4mm M20 Waffe wieder zurückzubauen und dann als Sportwaffe oder auf Jagdschein zu haben? Ich habe da eine (Sammler-)Waffe im Auge für die mir ein Eintrag auf mein Sportschützenkontingent zu schade ist, allerdings als Fangschußwaffe Sinn machen würde. Könnte ich also, wenn ich mal meinen Jagdschein habe, die Waffe von meinem Büchsenmacher zurückbauen lassen und dann auf Jahresjagdschein erwerben? 6. Irgendetwas Wichtiges vergessen? Anmerkungen? Gruß, Morpheus
steven Posted October 12, 2005 Posted October 12, 2005 Hallo Morpheus bis auf Nummer 1 ist alles richtig. Bei Nummer 4: der Lauf ist schon hin und muß ersetzt werden. Steven
Shootist Posted October 12, 2005 Posted October 12, 2005 bin kein rechtsgelehrter, und kein waffen-sachbearbeiter, habe aber selbst sowas, daher mein senf dazu: 1. im prinzip hassu recht. allerdings (soweit ich weiss, bitte nicht hauen...) ist ein 'gruener eintrag' eh nur 1 jahr gueltig; soll heissen, wenn du dir binnen dieses jahres das teilchen nicht kaufst, mussu dir einen neuen voreintrag holen (was aber, abgesehen von den gebuehren, kein problem darstellt) 2. richtig (hat mir mal mein sachbearbeiter gesagt), da beduerfnisfrei und mit deinen sposchue-kontigent nix zu tun. 3. richtig (obgleich eigentlich schwachsinnig, wie so einiges...) 4. kommt auf den umbau an; es gibt buemas, die kleben den 4mm-lauf nur ein; der koennte dann (nehme ich mal an) auch wieder rueckstandsfrei vom buema entfernt werden. andere (habe ich auch schon gesehen) bohren den originallauf aus, und kleben (oder sonstwie befestigen) den 4mm-lauf dann da drin -> lauf am ar*ch ! und auch einen eingeloeteten 4mm-lauf habe ich schon gesehen; ob/inwieweit das reversibel ist - keine ahnung... 5. siehe nr. 4; 'ummeldung' nehme ich an, sollte moeglich sein. meinung der fachleute ??? 6. nict dass ich wuesste...
Morpheus Posted October 12, 2005 Author Posted October 12, 2005 Danke schon mal. Zu 1.) Na gut, mit dem Verfall des Eintrages kann ich leben. Zu 4.) Wie verfährt man denn dann bei Waffen die man als Original erhalten will. Sei es um sie später für sich selbst zurückbauen zu lassen oder um sie später als Sammlerwaffe wieder zu verkaufen. Der Büchsenmacher besorgt einen zweiten Lauf in dem er den 4mm M20 -Lauf einbaut und der Originallauf verbleibt im Tresor des Büchsenmachers? Oder gibt es doch die Möglichkeit die 4mm-Lauf so einzubauen, dass der original Lauf nicht beschädigt wird? Morpheus
Shootist Posted October 12, 2005 Posted October 12, 2005 ggf. mit dem buema diese sache vorher abklaeren. wenn ein 'zweitlauf' (kann im original ja ein 'ausgelutschtes teil sein) evtl. guenstig beschaffbar ist, lass diesen zu 4mm umbauen, und lass den (guten ? originallauf beim buema 'gespeichert') liegen. spaeter kannst du das geraffel dann umtragen lassen, und holst dir entsprechend den (guten ?) originallauf. vorausgesetzt, die plempe ist den ganzen aufwand und das ganze heckmeck wert... auf der anderen seite, wenn es um einen konkreten fall/waffe geht, ist es unter umstaenden einfacher oder billiger, die plempe grade so zu belassen, wie sie ist, und sie gleich so beim buema/haendler zu 'speichern', ohne sich den ganzen rattenschwanz des umbauens und zurueckbauens (kostet alles arbeit und geld beim buema) aufzuhalsen; zumal wenn du ggf. vielleicht den originallauf ohnehin 'speichern' muesstest. halt mit dem buema sprechen, und checken...
Morpheus Posted October 12, 2005 Author Posted October 12, 2005 Das mit dem "komplette Waffe beim Büchsenmacher lagern" ist schon klar, meine aktuelle Anschaffung in 9mm oxidiert auch seit drei Monaten bei meinem Büchsenmacher vor sich hin... Nachteil: man hat sie (wenn auch kastriert als 4mm) nicht zuhause um sie zu streicheln, anzuschauen, etc. Morpheus
Hob Posted October 12, 2005 Posted October 12, 2005 Wenn du bereits eine Waffe des Typs (z.B. 1911) hast, die du auf 4mm M20 umbauen lassen möchtest, kannst du auch so verfahren, das du dir Verschluss und Lauf als Wechselsystem zu der vorhandenen Waffe eintragen lässt und nur das Griffstück auf 4 mm M20 umschreiben lässt. Dann kannst du beides zu Hause lagern, nichts muss umgebaut werden und wenn du später das Bedürfnis bekommst brauchst du nur das Griffstück wieder umschreiben zu lassen.
muni Posted October 12, 2005 Posted October 12, 2005 Wenn du bereits eine Waffe des Typs (z.B. 1911) hast, die du auf 4mm M20 umbauen lassen möchtest, kannst du auch so verfahren, das du dir Verschluss und Lauf als Wechselsystem zu der vorhandenen Waffe eintragen lässt und nur das Griffstück auf 4 mm M20 umschreiben lässt. Dann kannst du beides zu Hause lagern, nichts muss umgebaut werden und wenn du später das Bedürfnis bekommst brauchst du nur das Griffstück wieder umschreiben zu lassen. Äh?? Ein Griffstück 4mmM20 gibts nicht. Entweder ist die ganze Waffe umgebaut und bekommt die vom BKA zugeteilte M200er Nummer (die immer mit M2xx beginnt) eingeschlagen, oder der Verkauf eines "Griffstückes 4mmM20" ist illegal. Die Waffe wird ja defacto nur deswegen zur M20 Waffe, weil sie eben auf die Kriterien der Anlage 2 UA 3 Ziffer 1.1. abgeändert wurde. Ohne diese Abänderung auf die Munition unter 7,5Joule keine Freistellung aus UA3. Wenn das manchmal auch manche BüMas oder MöchtegernBümas machen, stellt das noch keine für den Erwerber rechtsverbindliche "Freistellung" von den Folgen dar. Ist immer wieder schön zu sehen, wie sich hier die eigenen Waffengesetze so "zusammengeschrieben" werden. Damit ist nicht gesagt, das jedes Oberteil (WE-System) deswegen Illegal ist (es kann ja zu einer anderen Waffe gehören), sondern eben nur ein "Unterteil" illegal ist, das ohne den zugehörigen Lauf der die "Freistellung", nämlich das Kaliber 4mmM20 etc. bedingt, vorgefunden wird. Naja, da wartet ja richtig Arbeit auf mich, wenn die Zentraldatei mal fertig ist. Das hat echtes Potential :-) Na, schauen wir mal. Die Aktion Südfrüchte, Sommerwind, Urlaubsfrische, scheint sich nicht solange in Euren Köpfen aufgehalten zu haben..... GF Muni
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