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walter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Da wurde vermutlich die Aktualisierung der Homepage zum neuen Waffenrecht vergessen. So langsam würde es natürlich mal Zeit dazu. Das stimmt... :o

Da wohl sicherlich ein Beamter für die Aktualisierung zuständig ist, liegt er doch eigentlich noch ganz gut in der Zeit....

:rotfl2::rotfl2::rotfl2:

IMI

Geschrieben

Wieso aktualisieren? :confused:

Wenn man den ganzen Text liest, dann wird ein Schuh draus, und zwar einer, der passt:

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung mitzubringen:

Sportschützen: Nachweis einer mindestens 12 - monatigen schießsportlichen Betätigung nach überörtlichen Regeln, Bescheinigung des Schützenvereins über Bedürfnis und Sachkunde, ab 3. Kurzwaffe zusätzlich Bedürfnisbescheinigung des Dachverbandes, dem der Verein angehört.

Jäger: Gültigen Jagdschein

Erben: Erbnachweis, ggf. Verzichtserklärung der übrigen Erben

So long, CM :)

Geschrieben

Da hat CM wohl Recht - die haben schon das neue WaffG gelesen (die 12 Monasfrist deutet darauf hin) nehmen sich aber ansonsten noch die "künstlerische Freiheit" erst ab der dritten KW eine Verbandsbescheinigung zu verlangen :00000733: .

Aber - was solls :rolleyes: - tut doch eh jede einzelne Provinzbehörde mal mehr mal weniger was sie will - die Verwaltungsseite hat es doch bis heute nicht geschafft , eine einheitliche Verfahrensweise durchzusetzen :peinlich: .

Würde in anderen Bereichen vergleichbar gearbeitet,wie im Waffenrecht - dann hätten die verschiedenen Finanzämter ganz nach Belieben ihre jeweiligen Mehrwertsteuersätze :gaga: -

eigentlich zum Totlachen - wenn es nicht so ärgerlich wäre :angry2:

Mouche

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