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IGNORED

Einige Fragen....


Slugsniper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute.

Hab da mal einige Fragen an die große Gemeinde.

Hab ein gutes Angebot für eine Kipplaufbüchse von H&R in .45/70 erhalten. Bin aber eher der Kurzwaffenmann.

Da dacht ich mir, daß es im Zeitalter der neuen Gelben doch eigentlich möglich sein müsste, von einem guten Büma den Lauf abdrehen zu lassen und mit einem schönen Pistolengriff a la Contender eine hübsche Einzelladerpistole zu machen. Neuer Beschuß wird natürlich fällig werden.

Sollte dies erlaubt sein, dann bräucht ich einen fähigen Mann dafür, der mir dann anschließend die ganze Sache noch neu brüniert und die ganzen Bedienelemente (Abzug, Hahn und Entriegelung) mit Gold überzieht.

Also: Ist das rechtlich möglich und wenn ja, wer macht sowas???

Danke für eure Antworten.

Gruß Slugger :bb1:

Geschrieben

Über Sinn und Unsinn dieses Vorhabens will ich hier nicht ausschweifen...

Dürfte aber nen tierischen Bums geben :17:

Aber um beim Thema zu bleiben:

Ich meine ja.

Du solltest aber vorher Rücksprache mit deiner Behörde halten, ob Du überhaupt eine EWB dafür bekommst.

Sonst sieht's mau aus.

Geeignete Ansprechpartner wären u.a. auch diverse Büchsenmacher, Waffenhändler und natürlich deine zuständige Behörde.

Falls Du die Sache durchziehen solltest mach mal Fotos vorher-nachher und am besten eine Aufnahme (video) wie du damit schiesst.

Wird bestimmt ne Mordsgaudi :D

Geschrieben

Du solltest aber vorher Rücksprache mit deiner Behörde halten, ob Du überhaupt eine EWB dafür bekommst.

Sonst sieht's mau aus.

Das würde ich auch tun! Rein rechtlich scheint mir die Sache unproblematisch, aber bei der derzeitigen unterschiedlichen Vorgehensweisen der Behörden, würde ich mich in so einem Fall nicht unbedingt auf einen Rechtsstreit mit einer Behörde einlassen wollen.

Bei einer EL-Pistole von der Stange - kein Problem, FWR-Örag und durch. Wenns daneben geht findet sich sicherlich ein Käufer. Bei einer Waffe, in die erst Geld gesteckt werden muß (i.S. Arbeitszeit Büma), und die ich dann mit großer Wahrscheinlichkeit nicht wieder verkauft bekomme, würde ich keinen Prozeß führen wollen.

Geschrieben

Solange du dem SB ne Sportordnung (am besten noch von einem Verband, in dem du Mitglied bist) unter die Nase halten kannst, in der eine Disziplin steht, bei der einschüssige Pistolen im Klaiber 45-70 zugelassen sind dürfte der Erwerb kein Problem sein.

Blöd wäre, wenn du die Frage nach der Disziplin für diese Waffe nur mit ????? beantworten kannst, könnte zur verstimmung des SB führen.

Geschrieben

Servus.

Also das Bedürfnis stellt kein Problem dar.

Ich bräuchte jetzt wie schon gefragt, einen Büma, der mir das Eisen so macht wie ich es will.

Abdrehen, brünieren und die Bedienung Gold-mhhh nitrieren??

Also bitte, Deutschland ist groß und ihr wisst doch sonst so vieles... :D

Gruß

Slugger

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