Zum Inhalt springen
IGNORED

Verkauf nach Portugal


6/373

Empfohlene Beiträge

Da Potugal EU-Land ist, sollte die Sache relativ unkompliziert sein, da ja Zoll usw. entfällt. In jedem Fall wirst Du eine portugiesische Erlaubnis brauchen, von der Du dann eine deutsche Übersetzung für Deinen Sachbearbeiter brauchst. Zur Lage im portugiesischen Waffenrecht vielleicht mal die Botschaft oder ein Konsulat kontaktieren. Eine deutsche Exportgenehmigung ist für nicht gewerblichen Verkehr innerhalb der EU m.E. nicht erforderlich.

:bb1:

steinertdd

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vielleicht solltest Du Deinen Sachbearbeiter anrufen.

Der erklärt Dir dann alles über EU Recht ,Verbringungsgenehmigungen etc.

Wenig Interesse dürfte der SB an portugisischen Erwerbserlaubnissen haben, auch nicht an Übersetzungen... :o

Aber das klärt der freundliche Fachmann auf dem Amt für ein Ortsgespräch. :D

B

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vielleicht ein zarter Hinweis:

ich habe unabhängig voneinander über Egun es mit Bietern/Käufern zu tun bekommen , die sich erst nach Kaufzuschlag plötzlich mit einer portugisischen Lieferanschrift gemeldet haben. Kommunikation im einwandfreien Deutsch und erst dann wurde die Lieferanschrift aus dem Ärmel gezaubert. Diese kaufen Gemischtwaren > Sachen frei handelbar , teils aber auch WBK pflichtig

Es gab Stress ohne Ende , den man auch von anderen Verkäufern in den Bewertungen lesen konnte.

Ich finde es fairer, solche Sachen im Dialog vor Gebot zu klären.

Ob ich von Behörden oder listigen Käufern verführt werden sollte ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenig Interesse dürfte der SB an portugisischen Erwerbserlaubnissen haben

399595[/snapback]

... könnte man auch anders sehen...

Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union

(1) Die Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition nach Anlage 1 Abschnitt 3 (Kategorien A bis D) aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in einen anderen Mitgliedstaat kann erteilt werden, wenn die nach dem Recht des anderen Mitgliedstaates erforderliche vorherige Zustimmung vorliegt und der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten gewährleistet ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@gromit

genau das meine ich... :eclipsee_gold_cup:

Übrigens in Tschechien ist es genauso. Da ich in der Nähe der Grenze wohne, haben einige Vereinskameraden sich mal bei den Tschechischen Behörden kundig gemacht (wg. Muniexport). Die Tschechen verlangen zur Erteilung der Exportbewilligung den Nachweis der deutschen Berechtigung IN TSCHECHISCH!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eindeutscher SB irgend etwas genehmigt, ohne sich von der Erwerbsberechtigung im Zielland zu überzeugen (würde auch gegen deutsche Exportbestimmungen verstoßen...).

:bb1:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

nun... vielleicht braucht der gute Portugieser auch eine Verbringungsgenehmigung seiner Behörde (die er nicht erhalten würde ,dürfte er die Waffe nicht besitzen)und der Verkäufer auch eine von seiner, die dann ausgestellt wird aufgrund derjenigen des Portugiesers.... und vielleicht sollten Übersetzungen die bei Behörden vorgelegt werden (wenn sie denn verlangt werden) amtl. beglaubigt sein ....und vielleicht ist Portugal seit Jahren Vollmitglied der Eu und setzt die waffenrechtlichen Sachen ganz anders um als andere.... und vielleicht sollte man sich einfach dort kundig machen, wo man dafür zuständig ist und verbindliche Auskünfte gibt .

Draußen ...weit von hier ....außerhalb der Matrix :ninja:

B

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe vor 2 Monaten mein fast neues OA-15 für € 1.100,- über Egun nach Portugal verkauft, nachdem die deutschen Schützenbrüder dafür kein Geld hatten. :angry2:

Der Portugiese benötigt die Einfuhrgenehmigung seiner Behörde. Diese schickt er dir zu (auch per E-Mail oder Fax).

Du gehst damit zu deinem SB, der eine Ausfuhrgenehmigung erstellt.

Beide Formulare sind EU-Formulare und sehen ähnlich aus.

Dann kannst du die Kanone per Post verschicken. Ich würde natürlich noch die Überweisung der Kohle abwarten.

Mad Max

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ich den ganzen Aufwand nicht betreiben will, einfach in der Artikelbeschreibung "Kein internationaler Versand" angeben.

Ich habe dann zwar weniger Kaufinteressenten, aber auch weniger Arbeit!

Mit der EU-Einfuhrerlaubnis (sieht wirklich fast ähnlich aus, nur in einer anderen Sprache, im Kopf ist aber die entsprechende EU-Richtlinie angeführt) ist man auf der sicheren Seite, da die ausstellende Behörde den Fall auf das Vorliegen entsprechender waffenrechtl. Genehmigungen prüft.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.