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IGNORED

Sachbearbeiter mit Hang zur Unwahrheit


miwi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

aus meiner näheren Bekanntschaft :rotfl2: ist mir folgender hypothetischer Fall zugetragen worden.

Im Zuge der Beantragung einiger waffenrechtlichen Erlaubnisse mauert der zuständige Sachbearbeiter zunächst mit altbekannter Salami-Taktik (dies fehlt, das ist unklar, dafür brauchen wir noch Nachweise, usw. usw und das alles jeweils mit mindestens drei Wochen dazwischen). Dies hat sich dann irgendwann mal ausgemauert und jetzt wird Plan B ausgeführt. Plan B heißt Fakten falsch darstellen und weiter versuchen zu verzögern. Etwas konkreter, es wird behauptet die Angelegenheit wäre bei einer anderen Behörde zur Überprüfung, die Akte könne zur Akteneinsicht nicht bereit gestellt werden, usw usw. Die konkrete Nachfrage bei z.B. der angeblich mit der Überprüfung beauftragten Behörde ergibt, dass eine solche Anfrage nie gestellt wurde. Die irgendwann dann doch stattfindende Akteneinsicht zeigt, dass die Akte seit der letzten Akteneinsicht umpaginiert wurde, usw. usw.

Für den Fall, dass sich ein solchen Verhalten tatsächlich in der Realität abspielen würde, was würdet Ihr als Maßnahmen vorschlagen :D

Geschrieben

Vorab: Ich bin kein Jurist.

Also,

nachdem nun keine Dokumente mehr fehlen, ist der Antrag in Bearbeitung.

Was der Sachbearbeiter macht (andere Behörde befragen, mit seiner Oma diskutieren, ...) ist erstmal uninteressant.

Nach angemessener Bearbeitungszeit (ich glaube 6 Wochen) müßte der Bescheid (rechtsmittelfähig) erfolgen.

Falls nicht: Untätigkeitsbeschwerde / -klage.

Gruß

357Mag

P.S.: Such' doch im Forum mal nach "Untätigkeitsklage", da sollte einiges auftauchen.

Geschrieben
Falls nicht: Untätigkeitsbeschwerde / -klage.

Gruß

396322[/snapback]

Klappt nicht. GENAU so einen "hypothetischen Fall" :rotfl2: habe ich seit 10 Monaten mit der DAK.

Wenn der SB sagt es fehlen noch Unterlagen und du hast die nicht gerade per Postzustellungsurkunde eingereicht musst sie nochmal und nochmal und nochmal........

Deshalb würde mich schon auch interessieren wie das hier weitergeht.

Geschrieben
Klappt nicht. GENAU so einen "hypothetischen Fall"  :rotfl2:  habe ich seit 10 Monaten mit der DAK.

Wenn der SB sagt es fehlen noch Unterlagen und du hast die nicht gerade per Postzustellungsurkunde eingereicht musst sie nochmal und nochmal und nochmal........

Deshalb würde mich schon auch interessieren wie das hier weitergeht.

396326[/snapback]

Jo, kann auch net klappen, weil die DAK keine Behörde ist und dementsprechend nicht den Verwaltungsvorschriften unterliegt.

Bei Behörden gibt es die "angemessene Frist". Dieser Begriff ist allerdings nirgendwo abschliessend mit einer bestimmten Zeitspanne definiert, höchstens in einzelnen Urteilen exemplarisch enthalten.

Und das schöne dabei ist, dass nach Ablauf der Frist - ohne dass sich zwischenzeitlich was getan hat - der RECHTSANSPRUCH auf einen Bescheid besteht. Meistens gibts dann bei Nachfrage einen Zwischenbescheid mit irgendeiner Begründung. Ob und wie man dann irgendwelche Hinweise auf Nichttätigkeit oder Verschleppung finden kann, bleibt dem findigen Verwaltungsjuristen überlassen...

Und im Zweifelsfall gibts immer noch das FWR und die ÖRAG.

Nachfragen, beraten lassen, dann erst was tun...

Und schon werden Sie geholfen.

Georg

Geschrieben

Moin,

falls Du oder wer auch immer so eine Position erwartest oder vielleicht auch schon bist, dann schicke die Post mit dem Gerichtsvollzieher. Der Gerichtsvollzieher bestätigt sogar den erhalt des Inhalts beim Empfänger, nicht nur die Zustellung des Briefumschlages wie die Post.

Geschrieben

Kann natürlich auch ein Ermittlungsverfahren gegen ihn laufen, von dem er nichts weiß. Vielleicht hat er mal irgendwas von Stoff am Telefon erzählt und ganz schlimm von weißen Stoff.

Jetzt hält der Sachbearbeiter halt hin, bis die Polizei zuschlägt.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Die "angemessene Frist" im Verwaltungsrecht sind drei Monate. Danach würde ich nicht lange fackeln, dem eine Untätigkeitsklage reinzuwürgen. Unterlassung einer Diensthandlung ausm Strafrecht kommt auch gut gegen den SB, das zieht sogar mehr nach sich als eine bloße Untätigkeitsklage gegen eine gesichtslose Behörde.

Zwischenbescheide sind m.E. nirgendwo im VwVfG definiert, laßt Euch damit nicht abspeisen. Umgedreht solltet Ihr mal einen "Zwischenbescheid" an den SB schicken, werdet Ihr merken, was dieser wert ist.

Geschrieben

Ach ja, hatte vergessen, manchmal hilft es schon, wenn Du mitm Zeugen da aufschlägst. Der SB redet sich 100% heraus und wird behaupten, es lief rechtens ab; mit Zeuge wird ihm das schwerfallen.

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