Guest hunter007 Posted August 22, 2005 Share Posted August 22, 2005 Kann oder darf die Wartezeit für die Erteilung einer Verbringungsgenehmigung für Munition aus der Schweiz 4 Wochen betragen? Inkl. Zuverlässigkeitsprüfung. Grüße hunter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted August 22, 2005 Share Posted August 22, 2005 Ja und Ja Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 22, 2005 Share Posted August 22, 2005 Da bin ich aber froh, dass meine niederbayerische Sachbearbeiterin so flott ist ! Nachdem ich ihr ein email zusandte, war meine Verbringungserlaubnis für ein paar sachen aus den USA innerhalb 2 Tagen per Post in meinem Briefkasten IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
mutzmutz Posted August 22, 2005 Share Posted August 22, 2005 nette Sacharbeiterin ich warte schon 6 Wochen auf meine WBK. Trotz Zusagen ist das Teil immer noch nicht hier..... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted August 22, 2005 Share Posted August 22, 2005 nette Sacharbeiterin Ja die gibt es wirklich! Vor kurzem habe ich Mittwochs um 17.00 Uhr auf dem Amt gefragt wie es mit einem Voreintrag für eine dritte Kurzwaffe aussieht (bin Jäger, kein Sportschütze, also ohne Verbandsbescheinigung etc). Am Donnerstag um 11.00 Uhr erhalte ich ein Email, daß ich die WBK zum Eintragen vorbeibringen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 22, 2005 Share Posted August 22, 2005 @Jennerwein, Was hast Dir denn beantragt? IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 23, 2005 Share Posted August 23, 2005 Kann oder darf die Wartezeit für die Erteilung einer Verbringungsgenehmigung für Munition aus der Schweiz 4 Wochen betragen?Inkl. Zuverlässigkeitsprüfung. Grüße hunter 392283[/snapback] Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung "schluckt" im Schnitt 2 bis 3 Wochen. Da momentan Urlaubszeit ist, sind 4 Wochen auf jeden Fall im Rahmen. Um die Sache zu beschleunigen, wirkt ein Eilt-Vermerk auf den Anhörungen manchmal Wunder. Wenns ganz brenzlig wird - z.B. rechtzeitige Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sprengstofflehrgang am soundsovielten (toll, wenn der Antrag erst eine Woche vorher gestellt wird ), muss auch mal eine telefonische Anfrage herhalten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 23, 2005 Share Posted August 23, 2005 Ich verstehe Euch nicht ! Wenn ich weiss, dass ich mir demnächst eine Waffe beantragen werde, dann kann ich doch meine Behörde im Vorfeld darüber in Kenntnis setzen, und WÄHREND DER ANTRAG NOCH DEM VERBAND vorliegt, hat die Behörde schon Zeit, die Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen . Das spart Zeit und Nerven. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jennerwein Posted August 23, 2005 Share Posted August 23, 2005 @Jennerwein,Was hast Dir denn beantragt? IMI 392374[/snapback] Pistole Kaliber .22lfb Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted August 23, 2005 Share Posted August 23, 2005 Aha! Was für die Fallenjagd geht immer. IMI Link to comment Share on other sites More sharing options...
joerg111 Posted August 23, 2005 Share Posted August 23, 2005 Ich verstehe Euch nicht ! Wenn ich weiss, dass ich mir demnächst eine Waffe beantragen werde, dann kann ich doch meine Behörde im Vorfeld darüber in Kenntnis setzen, und WÄHREND DER ANTRAG NOCH DEM VERBAND vorliegt, hat die Behörde schon Zeit, die Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen . Das spart Zeit und Nerven. IMI Hallo IMI, genau das ist bei mir der Fall. Die Behörde hat dieses Ansinnen jedoch zurückgewiesen, die wollen erst anfangen wenn alles vorliegt. Jörg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Hallo IMI,genau das ist bei mir der Fall. Die Behörde hat dieses Ansinnen jedoch zurückgewiesen, die wollen erst anfangen wenn alles vorliegt. Jörg 392677[/snapback] Das ist quatsch. Man kann ja den Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis stellen und in diesem mitteilen, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgereicht wird. Das (kleine) Risiko, im Falle des Nichterhalts der Bescheinigung seinen Antrag wieder zurückziehen zu müssen und der Behörde die entstandenen Kosten zu begleichen, trägt dann der Antragsteller. Die Behörde muss nach Antragstellung aber auf jeden Fall tätig werden ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
joerg111 Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Das ist quatsch. Man kann ja den Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis stellen und in diesem mitteilen, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgereicht wird. Das (kleine) Risiko, im Falle des Nichterhalts der Bescheinigung seinen Antrag wieder zurückziehen zu müssen und der Behörde die entstandenen Kosten zu begleichen, trägt dann der Antragsteller. Die Behörde muss nach Antragstellung aber auf jeden Fall tätig werden ! 392932[/snapback] Hallo Sachbearbeiter, Quatsch hin oder her, Deine Kollegin hier im Amt sieht das wohl anders. Leider habe ich die Mail nicht mehr in der sie auf meine Anfrage schreibt, dass sie erst nach Eingang aller Unterlagen tätig werden kann . Und der Verband brütet auf den Unterlagen, weil die der Meinung sind, die 12-Monatsfrist fängt erst an zu laufen wenn der Verein den Schützen anmeldet. Das der Verein es verbummelt und die Unterlagen erst nach 4 Monaten eingereicht hat, interessiert die nicht. So werden aus 12 - 16 Monate und noch ein paar Wochen bei der Behörde sind 17 Offensichtlich gibt´s auch in BaWü Unterschiede und es hat nicht jeder das Glück von Dir betreut zu werden Güße aus der südbadischen Provinz Jörg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Hallo Sachbearbeiter,Quatsch hin oder her, Deine Kollegin hier im Amt sieht das wohl anders. Leider habe ich die Mail nicht mehr in der sie auf meine Anfrage schreibt, dass sie erst nach Eingang aller Unterlagen tätig werden kann . Und der Verband brütet auf den Unterlagen, weil die der Meinung sind, die 12-Monatsfrist fängt erst an zu laufen wenn der Verein den Schützen anmeldet. Das der Verein es verbummelt und die Unterlagen erst nach 4 Monaten eingereicht hat, interessiert die nicht. So werden aus 12 - 16 Monate und noch ein paar Wochen bei der Behörde sind 17 Offensichtlich gibt´s auch in BaWü Unterschiede und es hat nicht jeder das Glück von Dir betreut zu werden Güße aus der südbadischen Provinz Jörg 392940[/snapback] Dann würde ich die Dame mal höflich fragen, was der Bedürfnisnachweis mit der Zuverlässigkeitsprüfung zu tun hat bzw. warum diese von selbigem abhängig gemacht wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Obiwan Posted August 24, 2005 Share Posted August 24, 2005 Güße aus der südbadischen ProvinzJörg 392940[/snapback] Ojeh! Das sieht nach SBSV aus! Armer Kerl! Link to comment Share on other sites More sharing options...
joerg111 Posted August 25, 2005 Share Posted August 25, 2005 Hallo Obiwan, Volltreffer Woher weisst Du das bloß , Leidensgenosse ?? Hallo Sachbearbeiter, ich bin ja lernfähig und habe Deinen Rat/Tip berücksichtigt und bin heute morgen auf die Behörde getappert. Die Dame die mir die kalte Schulter ge-mailt hat ist in Urlaub, dafür hat die Kollegin alles sehr freundlich und nett bearbeitet. Ist aber auch ne ganz nette Ich glaube ich geh öfter mal aufs Landratsamt Grüße Jörg Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 25, 2005 Share Posted August 25, 2005 Hallo Sachbearbeiter,ich bin ja lernfähig und habe Deinen Rat/Tip berücksichtigt und bin heute morgen auf die Behörde getappert. Die Dame die mir die kalte Schulter ge-mailt hat ist in Urlaub, dafür hat die Kollegin alles sehr freundlich und nett bearbeitet. Ist aber auch ne ganz nette Ich glaube ich geh öfter mal aufs Landratsamt Grüße Jörg 393333[/snapback] Na also, geht doch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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