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IGNORED

Wartezeit Behörde


Gast hunter007

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Kann oder darf die Wartezeit für die Erteilung einer Verbringungsgenehmigung für Munition aus der Schweiz 4 Wochen betragen?

Inkl. Zuverlässigkeitsprüfung.

Grüße

hunter

Geschrieben

Da bin ich aber froh, dass meine niederbayerische Sachbearbeiterin so flott ist :wub: !

Nachdem ich ihr ein email zusandte, war meine Verbringungserlaubnis für ein paar sachen aus den USA innerhalb 2 Tagen per Post in meinem Briefkasten :icon14::appl::00000733:

IMI

Geschrieben
nette Sacharbeiterin :wub:

Ja die gibt es wirklich!

Vor kurzem habe ich Mittwochs um 17.00 Uhr auf dem Amt gefragt wie es mit einem Voreintrag für eine dritte Kurzwaffe aussieht (bin Jäger, kein Sportschütze, also ohne Verbandsbescheinigung etc). Am Donnerstag um 11.00 Uhr erhalte ich ein Email, daß ich die WBK zum Eintragen vorbeibringen kann. :icon14:

Geschrieben
Kann oder darf die Wartezeit für die Erteilung einer Verbringungsgenehmigung für Munition aus der Schweiz 4 Wochen betragen?

Inkl. Zuverlässigkeitsprüfung.

Grüße

hunter

392283[/snapback]

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung "schluckt" im Schnitt 2 bis 3 Wochen. Da momentan Urlaubszeit ist, sind 4 Wochen auf jeden Fall im Rahmen. Um die Sache zu beschleunigen, wirkt ein Eilt-Vermerk auf den Anhörungen manchmal Wunder. :)

Wenns ganz brenzlig wird - z.B. rechtzeitige Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Sprengstofflehrgang am soundsovielten (toll, wenn der Antrag erst eine Woche vorher gestellt wird :angry2: ), muss auch mal eine telefonische Anfrage herhalten. <_<

Geschrieben

Ich verstehe Euch nicht :confused: !

Wenn ich weiss, dass ich mir demnächst eine Waffe beantragen werde, dann kann ich doch meine Behörde im Vorfeld darüber in Kenntnis setzen, und WÄHREND DER ANTRAG NOCH DEM VERBAND vorliegt, hat die Behörde schon Zeit, die Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen :gutidee: .

Das spart Zeit und Nerven.

IMI

Geschrieben

Ich verstehe Euch nicht :confused: !

Wenn ich weiss, dass ich mir demnächst eine Waffe beantragen werde, dann kann ich doch meine Behörde im Vorfeld darüber in Kenntnis setzen, und WÄHREND DER ANTRAG NOCH DEM VERBAND vorliegt, hat die Behörde schon Zeit, die Zuverlässigkeitsprüfung durchzuführen :gutidee: .

Das spart Zeit und Nerven.

IMI

Hallo IMI,

genau das ist bei mir der Fall. Die Behörde hat dieses Ansinnen jedoch zurückgewiesen, die wollen erst anfangen wenn alles vorliegt. :traurig_16:

Jörg

Geschrieben
Hallo IMI,

genau das ist bei mir der Fall. Die Behörde hat dieses Ansinnen jedoch zurückgewiesen, die wollen erst anfangen wenn alles vorliegt.  :traurig_16:

Jörg

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Das ist quatsch. Man kann ja den Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis stellen und in diesem mitteilen, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgereicht wird. Das (kleine) Risiko, im Falle des Nichterhalts der Bescheinigung seinen Antrag wieder zurückziehen zu müssen und der Behörde die entstandenen Kosten zu begleichen, trägt dann der Antragsteller. Die Behörde muss nach Antragstellung aber auf jeden Fall tätig werden !

Geschrieben
Das ist quatsch. Man kann ja den Antrag auf Erteilung einer Erwerbserlaubnis stellen und in diesem mitteilen, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgereicht wird. Das (kleine) Risiko, im Falle des Nichterhalts der Bescheinigung seinen Antrag wieder zurückziehen zu müssen und der Behörde die entstandenen Kosten zu begleichen, trägt dann der Antragsteller. Die Behörde muss nach Antragstellung aber auf jeden Fall tätig werden !

392932[/snapback]

Hallo Sachbearbeiter,

Quatsch hin oder her, Deine Kollegin hier im Amt sieht das wohl anders. Leider habe ich die Mail nicht mehr :peinlich: in der sie auf meine Anfrage schreibt, dass sie erst nach Eingang aller Unterlagen tätig werden kann <_< . Und der Verband brütet auf den Unterlagen, weil die der Meinung sind, die 12-Monatsfrist fängt erst an zu laufen wenn der Verein den Schützen anmeldet. Das der Verein es verbummelt und die Unterlagen erst nach 4 Monaten eingereicht hat, interessiert die nicht. So werden aus 12 - 16 Monate und noch ein paar Wochen bei der Behörde sind 17 :gaga:

Offensichtlich gibt´s auch in BaWü Unterschiede und es hat nicht jeder das Glück von Dir betreut zu werden :wub:

Güße aus der südbadischen Provinz

Jörg

Geschrieben
Hallo Sachbearbeiter,

Quatsch hin oder her, Deine Kollegin hier im Amt sieht das wohl anders. Leider habe ich die Mail nicht mehr  :peinlich:  in der sie auf meine Anfrage schreibt, dass sie erst nach Eingang aller Unterlagen tätig werden kann  <_< . Und der Verband brütet auf den Unterlagen, weil die der Meinung sind, die 12-Monatsfrist fängt erst an zu laufen wenn der Verein den Schützen anmeldet. Das der Verein es verbummelt und die Unterlagen erst nach 4 Monaten eingereicht hat, interessiert die nicht. So werden aus 12 - 16 Monate und noch ein paar Wochen bei der Behörde sind 17  :gaga:

Offensichtlich gibt´s auch in BaWü Unterschiede und es hat nicht jeder das Glück von Dir betreut zu werden  :wub:

Güße aus der südbadischen Provinz

Jörg

392940[/snapback]

Dann würde ich die Dame mal höflich fragen, was der Bedürfnisnachweis mit der Zuverlässigkeitsprüfung zu tun hat bzw. warum diese von selbigem abhängig gemacht wird. <_<

Geschrieben

Hallo Obiwan,

Volltreffer :appl:

Woher weisst Du das bloß <_< , Leidensgenosse ??

Hallo Sachbearbeiter,

ich bin ja lernfähig und habe Deinen Rat/Tip berücksichtigt und bin heute morgen auf die Behörde getappert. Die Dame die mir die kalte Schulter ge-mailt hat ist in Urlaub, dafür hat die Kollegin alles sehr freundlich und nett bearbeitet. :icon14: Ist aber auch ne ganz nette :wub: Ich glaube ich geh öfter mal aufs Landratsamt :rotfl2:

Grüße

Jörg

Geschrieben
Hallo Sachbearbeiter,

ich bin ja lernfähig und habe Deinen Rat/Tip berücksichtigt und bin heute morgen auf die Behörde getappert. Die Dame die mir die kalte Schulter ge-mailt hat ist in Urlaub, dafür hat die Kollegin alles sehr freundlich und nett bearbeitet.  :icon14: Ist aber auch ne ganz nette  :wub:  Ich glaube ich geh öfter mal aufs Landratsamt  :rotfl2:

Grüße

Jörg

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Na also, geht doch. :)

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