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IGNORED

Dumm gefragt: Was muss ich bei Beantragung


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Mag zwar für einige von Euch banal klingen, aber was muss ich bei der Beantragung der WBK Gelb alles berücksichtigen?

Jetzt steht bei uns im BSSB folgendes:

"WBK Gelb:

Diese wird auf Antrag nach einer Mindestmitgliedsdauer von 12 Monate im DSB/BSSB und der geforderten

Aktivitätseinheiten erteilt. Nachzuweisen sind dabei die regelmäßigen Übungen mit mindestens einer erlaubnispflichtigen Waffe die erworben werden soll."

Soll ich da jetzt 12 Moante lang, 18 mal mit irgendeinem Einzellader schiessen?!

IMI

Geschrieben
Soll ich da jetzt 12 Moante lang, 18 mal mit irgendeinem Einzellader schiessen?!

390575[/snapback]

Du bist doch Jäger. Hast du keinen Repetierer? Bockflinte? Kipplaufbüchse? Was, im letzten Jahr nie auf dem Stand geschossen? Schäm dich! :D

Geschrieben

:AZZANGEL::AZZANGEL::AZZANGEL:

Mein Repetierer war das letzte mal vor 8 Jahren auf einem Schiessstand...

Überhaupt habe ich damit in den 13 Jahren seit ich ihn habe erst 3 mal auf einem Schiessstand geschossen.

Bei ca. 40 Schuss jährlich im Revier ist er dauernd im Einsatz und zur Kontrolle gibts ein kurzes Anschiessen zu Beginn der Bockjagd.

IMI

Geschrieben
Mag zwar für einige von Euch banal klingen, aber was muss ich bei der Beantragung der WBK Gelb alles berücksichtigen?

Jetzt steht bei uns im BSSB folgendes:

"WBK Gelb:

Diese wird auf Antrag nach einer Mindestmitgliedsdauer von 12 Monate im DSB/BSSB und der geforderten

Aktivitätseinheiten erteilt. Nachzuweisen sind dabei die regelmäßigen Übungen mit mindestens einer erlaubnispflichtigen Waffe die erworben werden soll."

Soll ich da jetzt 12 Moante lang, 18 mal mit irgendeinem Einzellader schiessen?!

IMI

390575[/snapback]

Als der letzte noch gejammert hat wie schwer die Anträge auszufüllen sind (es war der der die gelbe am Montag beantragt hat und am Mittwoch zugesandt bekam) wusste ich noch nicht was DER für ein Problem hat. JETZT weiss ich es ;)

Es liegt am "Überlesen". Es heisst nämlich "muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe der Art nachgewiesen werden die erworben werden soll.

Und dann steht sogar noch drunter "(Art ist KW ODER LW")

ehrlich, lies nach

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...wnload&id_f=230

So, für DICH heisst das nun dass Du 18 Termine einträgst mit denen Du mit einer "erlaubnispflichtigen Waffe" geschossen hast. Dahinter sollte dann LW für ein Gewehr oder "KW" für eine Kurzwaffe stehen :wub:

Geschrieben
Es heisst nämlich "muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe der Art nachgewiesen werden die erworben werden soll.

Ich dachte ein normales Schießbuch ohne Ergebniseintrag reicht aus :confused:

Ich hätte da auch noch eine Frage: Ich schieße unter anderem in einem Verein, der nur einen für KK zugelassenen Stand hat. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Bedürfnis zum Verband über diesen Verein batragt auch nur eine KK sein darf?

Ich bin auch Mitglied in einem anderen Verein, wo ich GK schieße. Dort ist aber mein Jahr noch nicht um.

Geschrieben

...

So, für DICH heisst das nun dass Du 18 Termine einträgst mit denen Du mit einer "erlaubnispflichtigen Waffe"  geschossen hast. Dahinter sollte dann LW für ein Gewehr oder "KW" für eine Kurzwaffe stehen :wub:

390603[/snapback]

Heisst das nun, wenn ich Kurz- und Langwaffe beantragen will, ich mind. 36 Termine pro Jahr brauche ( 18 Kurz+ 18 Lang)?

IMI

Geschrieben
Ich dachte ein normales Schießbuch ohne Ergebniseintrag reicht aus :confused:

Ich hätte da auch noch eine Frage: Ich schieße unter anderem in einem Verein, der nur einen für KK zugelassenen Stand hat. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Bedürfnis zum Verband über diesen Verein batragt auch nur eine KK sein darf?

Ich bin auch Mitglied in einem anderen Verein, wo ich GK schieße. Dort ist aber mein Jahr noch nicht um.

390607[/snapback]

Der BSSB will EINE DinA4 Seite mit ALLEN Terminen haben. Deshalb überträgst Du die TAGE in das Formblatt. Ein Ergebnis brauchst du NICHT ei ntragen (steht auch drin ggf. und ist nur interessant wenn Du als LEISTUNGSSCHÜTZE den 3 SELBEN .357er beantragst ;)

Zu Deinem KK-Problem: Ich hab jetzt das Formblatt nicht da (kann ich aber runterladen). Nach meiner Erinnerung bestätigt der Verein tatsächlich dass die beantragte Waffe auf seinem Stand geschossen werden kann. Wenn nicht, musst Du plausibel machen (oder bestätigen lassen??) dass Du Zugang zu einem Stand hast WO das Kaliber geschossen werden kann.

In der Praxis haut das hin. Ob jetzt mit Nachweis der Standgebühr oder Stempel vom Gastverein weiss ich jetzt wie gesagt nicht auswendig. Ist mit Rücksprache mit Deinem Schützenmeister zu klären weil DER das im Antrag bestätigt.

Generell nochmal zu dem "Formblatt": ART ist WEDER Pistole oder Revolver, weder GK oder KK. ART ist EINZIG Kurzwaffe oder Langwaffe.

Geschrieben
Heisst das nun, wenn ich Kurz- und Langwaffe beantragen will, ich mind. 36 Termine pro Jahr brauche ( 18 Kurz+ 18 Lang)?

IMI

390608[/snapback]

Nein, heisst es nicht. Da Du mit der gelben SOWOHL die "Art" KW als auch die "Art" LW schiessen kannst. Ausserdem beantragst Du ja keine Waffe sondern die "WBK für Sportschützen". Schau Dir mal den Antrag an. Da steht dauernd in Klammern "...gilt nicht für Sportschützen-WBK)

36 Termine passen nicht auf das Formblatt ;) und die 18 sagen dass Du ein "fleissiger Bursche" bist. Und nur um das geht´s doch :s75:

Geschrieben
... Nachzuweisen sind dabei die regelmäßigen Übungen mit mindestens einer erlaubnispflichtigen Waffe die erworben werden soll."

Soll ich da jetzt 12 Moante lang, 18 mal mit irgendeinem Einzellader schiessen?!

IMI

390575[/snapback]

Hallo IMI,

also, nachdem Du ja in Bayern residierst & beim BSSB bist, müßte es auch bei Dir so klappen, wie wir es in unserem Verein handhaben: der Passus "...Waffe, die erworben werden soll..." ist im Fall der gelben WBK ziemlich gegenstandslos, weil ich diese ja ohne Waffenbindung ausgestellt bekomme (wenigstens hier in Bayern :) ).

Somit vermerken wir i.d.R. einfach 15 bis 18 Trainingstage, ganz egal, womit geschossen wurde, solange es was "erlaubnispflichtiges" war. Es sind auch schon Anträge anstandslos durchgegangen, wo nur Kurzwaffen-Trainingseinheiten drin vermerkt waren; schließlich geht es bei der gelben per definitionem wirklich nur um die Tatsache des Schießsport-Ausübens & weiter gar nix. Auch wenn man da in NRW diametral entgegengesetzter Meinung sein mag... :peinlich:

(Ganz davon abgesehen: vielleicht will der Antragsteller sich ja eine Freie Pistole auf die gelbe WBK kaufen... oder einen Vorderladerrevolver. Dann wäre Langwaffentraining ja nicht so recht der Bringer, eh?)

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...und Beitrag bezahlt :)

Geschrieben

...Zu Deinem KK-Problem: Ich hab jetzt das Formblatt nicht da (kann ich aber runterladen). Nach meiner Erinnerung bestätigt der Verein tatsächlich dass die beantragte Waffe auf seinem Stand geschossen werden kann. Wenn nicht, musst Du plausibel machen (oder bestätigen lassen??) dass Du Zugang zu einem Stand hast WO das Kaliber geschossen werden kann.

In der Praxis haut das hin. Ob jetzt mit Nachweis der Standgebühr oder Stempel vom Gastverein weiss ich jetzt wie gesagt nicht auswendig. Ist mit Rücksprache mit Deinem Schützenmeister zu klären weil DER das im Antrag bestätigt.

390613[/snapback]

Hi Smithy,

bei der Bestätigung des Vereins an den Dachverband gibt's im Formblatt die zwei Möglichkeiten: entweder der Verein hat die Einrichtungen, "wo die beantragte Waffe geschossen werden kann" (= grün) oder die erforderlichen Anlagen "zum Schießen mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen" (= gelb). D.h. wenn gelb, dann ist auch das Kaliber wurscht - nur einzig & allein die "Sportschützeneigenschaft", wie das der BSSB so treffend nennt, ist gefragt und auch nur diese muß bestätigt werden. Und dazu gehört natürlich, daß der Verein irgendeine Möglichkeit zum Schießen mit irgendwelchen erlaubnispflichtigen Waffen offeriert - aber welche Kaliber möglich sind, steht hier überhaupt nicht zur Debatte.

Greetinx,

R.L.B.

FWR-Mitglied Nr. 000 280

...und Beitrag bezahlt :)

Geschrieben
oder die erforderlichen Anlagen "zum Schießen mit erlaubnispflichtigen Schußwaffen" (= gelb). D.h. wenn gelb, dann ist auch das Kaliber wurscht - nur einzig & allein die "Sportschützeneigenschaft", wie das der BSSB so treffend nennt

390630[/snapback]

Danke :icon14: brauch ich nicht nachschaun.

SO wird´s dann bei uns anscheinend auch gehandhabt. Wie oben gesagt; Probleme gabs noch nie. Da "wir" aber mit den grossen Ballern woanders hingehen und ich meine gelbe schon so lange habe wusste ich es nicht (mehr) :s75:

Geschrieben
Ich hab jetzt das Formblatt nicht da (kann ich aber runterladen).

390608[/snapback]

guten Tag,ich habe mit dem Informationen genau wie andere auch probleme da mir in meinem verein solche schlaumeier gesagt haben wenn ich eine WBK beantragen möchte muss der verein sein Okey dafür geben,nun habe ich gelesen der verein muss nur die Infomation heraus geben ob ich mit der Waffe auch dort schißen darf,wen ich meine Ergebnisse selbst einreiche beim DSB.Habe ich die Information so richtig verstanden?

Konntes du mir den Link für das Formular zum herunterladen schicken per p.n.

danke

Geschrieben
Einfach mal runterladen und durchlesen.

391643[/snapback]

Danke für die hilfreichen Links!!!!!!

Und der Nachweis muss 12Monate lang sein. Und nicht die berüchtigten drei Jahre.

Gruss

:bb1:

Geschrieben
Danke für die hilfreichen Links!!!!!!

Und der Nachweis muss 12Monate lang sein. Und nicht die berüchtigten drei Jahre.

Gruss

:bb1:

391751[/snapback]

3 Jahre??? :o:00000733::o

Wer sagt das denn???

IMI

Geschrieben
Was am Schützenstammtisch so alles wächst.....

391778[/snapback]

guten Abend,

ja das sind so die Gerüchte,und das eingefahrene von den alten Schützen.

Und wenn man was besser weiß als die anderen,dann heißt es wie sind schon länger dabei,du hast ja keine Ahnung oder so!!!

Ich habe mal die Information bekommen um ein Bedürfnis anzumelden muss man drei 3 Jahre die disziplin nachweisen.

Ist ja völliger Blödsinn,wenn ich so die Paragraphen jetzt sehe.

:17:

Geschrieben
wobei es doch bei den alten Schützen nur 6 monate waren :rolleyes:  :rolleyes:  :rolleyes:

IMI

391867[/snapback]

Hi IMI,

ich glaube das haben iese Schützen vergessen.

Es heißt ja immer wir wollen die jüngeren auch mitbestimmen lassen,aber sobald

jemand sich mit dem Themen auseinader setzt.Wird man mit falsch informationen

geschättigt.

Danke nochmal für informationen.

:bb1:

Geschrieben
um ein Bedürfnis anzumelden muss man drei 3 Jahre die disziplin nachweisen.

391863[/snapback]

...ich denke da ist was durcheinander gekommen... denn den drei jahres Nachweis gibt es schon... nach der ersten Waffenrechtlichen Erlaubniss...

Gruß Gromit

Geschrieben

Bitteschön...

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen.

Gruß Gromit

Geschrieben
Bitteschön...

(4) Die zuständige Behörde hat drei Jahre nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Dies kann im Rahmen der Prüfung nach Absatz 3 erfolgen.

Gruß Gromit

391929[/snapback]

Wobei sich bei Sportschützen, die Vereinsmitglieder sind, der Prüfungsaufwand gegen Null bewegen wird, weil deren Austritt nach § 15 Abs. 5 WaffG ja eh gemeldet werden muss. B)

Bei Jägern zumeist dito, weil sich die Waffen- und Jagdbehörden im Regelfall automatisch gegenseitig über diverse Erkenntnisse, Wegfall Versicherungsschutz, Erlöschen des Jagdscheines etc. informieren.

Bei den Sammlern gibts abseits vom Waffenerwerb gar nichts mehr zu prüfen, wenn die Erlaubnis mal steht. Beim Händler wird man sich auf die Prüfung der Handelsbücher beschränken, die die Geschäftstätigkeit nachweisen.

Die übrigen Fälle dürften nicht allzu viele sein. ^_^

Geschrieben
...ich denke da ist was durcheinander gekommen... denn den drei jahres Nachweis gibt es schon... nach der ersten Waffenrechtlichen Erlaubniss...

Gruß Gromit

391887[/snapback]

Guten Tag,

also wenn ich noch keine WBK habe und ich sie beantragen möchte,muss ich die drei Jahre einhalten,oder geht das auch mit den 12 Monaten.

Gruss

:bb1:

Geschrieben
Guten Tag,

also wenn ich noch keine WBK habe und ich sie beantragen möchte,muss ich die drei Jahre einhalten,oder geht das auch mit den 12 Monaten.

Gruss

:bb1:

392033[/snapback]

Du musst 12 Monate lang, regelmässig trainieren.

Dann bekommst Du Deine WBK und kannst Waffen kaufen...

Danach greift die 3-Jahresfrist:

Will heissen: Nach drei Jahren "kann" die Behörde überprüfen, ob das Bedürfnis weiterhin besteht und Du Deine gekauften Waffen überhaupt benutzt.

IMI

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