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IGNORED

Dumm gefragt: Was muss ich bei Beantragung


IMI

Empfohlene Beiträge

Na ja. Sie muss die WBK auf diesem Wege erst mal erhalten. Als Vereinslose muss sie ihr Bedürfnis nach § 8 WaffG nachweisen, was nicht bei jeder Waffenbehörde so einfach ist.  <_<

392908[/snapback]

Hierzu gabs ja schon so manche Diskussion.....

Was muss bei DIR eine vereins- und verbandslose Sportschützin nachweisen?

-Anzahl der Trainigseinheiten?

-Art des Trainings?

-Welche Waffen?

-Was Dir sonst noch einfällt?

Bin für jeden Tipp dankbar, da ich die Freundin durch die ganze Angelegenheit durchboxen werde...

IMI

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Hierzu gabs ja schon so manche Diskussion.....

Was muss bei DIR eine vereins- und verbandslose Sportschützin nachweisen?

-Anzahl der Trainigseinheiten?

-Art des Trainings?

-Welche Waffen?

-Was Dir sonst noch einfällt?

Bin für jeden Tipp dankbar, da ich die Freundin durch die ganze Angelegenheit durchboxen werde...

IMI

392916[/snapback]

Na dann viel Erfolg beim durchboxen. :)

Nach § 8 Abs. 1 WaffG sind "besonders anzuerkennende persönliche oder wirtschaftliche Interessen sowie die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Waffen oder Munition" glaubhaft zu machen.

Man darf dabei nicht vergessen, dass dieser Passus lediglich eine Auffangnorm und nicht den Normalfall darstellt. Eine ausreichende Begründung ist deshalb für den Einzelfall erforderlich. Diese sollte z.B. Ausführungen enthalten, dass das Sportschießen mit geeigneten Waffen regelmäßig und ernsthaft erfolgt, Änderungen sofort mitgeteilt werden und warum eigene Waffen dazu benötigt werden.

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Hallo zusammen,

für WBK´s die erst 2003 0der 2002 ausgestellt sind, gelten die 3 Jahre soweit ich weiß. Da steht dann im Waffenrecht:

Bedürfnis für Sportschützen (§ 14)

Mindestens 12-monatige Mitgliedschaft in einem Schießsportverein, der einem anerkannten Schießsportverband angehört, sowie regelmäßige Ausübung des Schießsports.

Die Waffe muss für die Sportdisziplin nach der Sportordnung zugelassen und erforderlich sein.

Beide Voraussetzungen sind durch eine Bescheinigung des Verbandes glaubhaft zu machen. Innerhalb von 6 Monaten dürfen nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden. Dies gilt bis zu 3 halbautomatischen Langwaffen und bis zu 2 Kurzwaffen.

Weitere Waffen können erworben werden, wenn sie zur Ausübung weiterer Disziplinen benötigt werden oder zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich sind.

Eine Eine unbefristete Erlaubnis wird erteilt zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen, Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition, mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) – Gelbe WBK –.

Das Bedürfnis wird nach 3 Jahren von der Behörde überprüft.

Deshalb führen neuere Mitglieder seit Neuestem ein Schiessbüchlein, das sie der Behörde vorlegen können, wenn´s verlangt wird.

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