Zum Inhalt springen
IGNORED

Erlaubte und "unerlaubte" Waffen im BSSB


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Unerlaubte... ts, ts, ts. Was ist das nur für ein Wort :rolleyes: .

Zu meiner Frage:

Wo finde ich bitte ein Auflistung, welche Kurzwaffen im BSSB für welche Disziplin erlaubt sind?

Bezüglich Lauflänge, Gesamtgewicht, etc.

Danke

IMI

Geschrieben
Wo finde ich bitte ein Auflistung, welche Kurzwaffen im BSSB für welche Disziplin erlaubt sind?

In der Sportordnung?

Die gibbets auch online, inzwischen - ich glaube auf der HP des DSB, gab mal einen Thread hierzu.

Geschrieben
Unerlaubte... ts, ts, ts. Was ist das nur für ein Wort :rolleyes: .

Zu meiner Frage:

Wo finde ich bitte ein Auflistung, welche Kurzwaffen im BSSB für welche Disziplin erlaubt sind?

Bezüglich Lauflänge, Gesamtgewicht, etc.

Danke

IMI

390123[/snapback]

In der Anlage "Pistolentabelle" zum Abschnitt 2 der Sportordnung. Da steht ALLES drin mit Bildchen zur Erklärung. Zusätzlich, weil hier auf einen Text im allgemeinen Teil verwiesen ist, ist die "Mindestlauflänge lt. Gesetz zu beachten.

Wenn Du keinen Zugang zu der Sportordnung hast melde Dich nochmal.

Edit: Zum Unterhebelrepetiergewehr gibt es ergänzende Ausführungen. Aber ich glaube es geht (immer noch) um Kurzwaffen!?

Geschrieben

Danke für die Antworten!

Habe mich beim DSB registriert und die Sportordnung runtergeladen.

Es geht mir um einen .44Mag Revolver ( den hätte ich gerne in 12", das ist die Extreme Hunter Version von S&W) und noch einen zweiten .357 Mag Revolver mit 5,25".

Es wird aber glaube ich schwierig, da, so wie es scheint ich mir beide Waffen nur noch über BSSB Grosskaliber Kombi kaufen kann.

Also muss ich mich wohl für eine der beiden Waffen entscheiden, oder?

Oder seht Ihr eine Möglichkeit, dass ich irgendwie an BEIDE rankomme?

IMI

Geschrieben

BSSB Kombi müsste doch passen für 12" Revolver........ :00000733:

3.1 Waffen

Zugelassen sind Revolver für den „Teil A“ ab Kal. .357 mag. und größer sowie selbstladende

Pistolen für den „Teil B“ ab 9mm Para und größer.Die Mindestlauflänge für beide

Waffen von 4" darf nicht unterschritten werden, die maximale Geschossenergie beträgt 1500 Joule.

3.1.2 Größe,Gewicht,Abzugswiderstand

Größe und Gewicht unterliegen keinem Limit (kein Prüfkasten).

nicht unter 4", und Kein Limit bei größe und Gewicht????

gruß emmi

Geschrieben

Mit diesem "alle 6 Monate 2 neue Kurzwaffen beantragen" dürfen:

Was ist da jetzt genau gemeint?

6 Monate nach dem damals letzten Schiesstermin, oder

6 Monate nach der letzten Antragstellung, oder

6 Monate nach dem Absendedatum der Bewilligung?

Da zwischen diesen Terminen bei mir knapp 1,5 Monate liegen, ist das ja nicht unrelevant.

IMI

Geschrieben
Mit diesem "alle 6 Monate 2 neue Kurzwaffen beantragen" dürfen:

Was ist da jetzt genau gemeint?

6 Monate nach dem damals letzten Schiesstermin, oder

6 Monate nach der letzten Antragstellung, oder

6 Monate nach dem Absendedatum der Bewilligung?

Da zwischen diesen Terminen bei mir knapp 1,5 Monate liegen, ist das ja nicht unrelevant.

IMI

390552[/snapback]

Im Gesetz steht "innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel (nie vergessen, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt) ;) nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden".

Deshalb kann damit nur das jeweilige Erwerbsdatum gemeint sein.

Geschrieben

Nebeninfo:

Im DSB gilt für einige Diziplinen entweder der Prüfkasten (wo gerade eine Walther GSP o.ä. reinpasst) oder für die restlichen Disziplinen 6" bei Pistolen oder 6,5" bei Revolvern.

Ich hatte gerade gestern in die SpO reingeschaut, weil ich eine S&W 22S KK Pistole als 7" zum probeschießen hatte. Scheidet somit aus.

Geschrieben
Im Gesetz steht "innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel (nie vergessen, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt)  ;)  nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden".

Deshalb kann damit nur das jeweilige Erwerbsdatum gemeint sein.

390555[/snapback]

Wo steht diese Passage bitte?

Dies kann ja wohl nicht für die auf Jagdschein zu erwerbenden Waffen gelten, oder?

Ausserdem läuft im September 2005 mei Voreintrag für einen .22lfB Revolver (Fallenjagd) ab. Bis dahin möchte ich auch noch zuschlagen!

Und das dürfte doch meinen Verband nicht jucken, oder?

Meine letzten Sport-Kurzwaffen habe ich im März und April 2005 erworben.

Dann steht dem doch nicht entgegen, dass ich JETZT schon einen Antrag auf 2 weitere KWs abschicke, oder?

Geschrieben
Wo steht diese Passage bitte?

§14 (2) WaffG

Bezieht sich nur auf Sportschützen - und aus der Stellung des Satzes kann (!) man herauslesen, daß sich dieser Passus allein auf die Grüne WBK, die aufgrund eines Sportschützenbedürfnisses erworben wurde, bezieht.

Es gibt aber auch andere Auslegungen.

Geschrieben
Wo steht diese Passage bitte?

Dies kann ja wohl nicht für die auf Jagdschein zu erwerbenden Waffen gelten, oder?

Ausserdem läuft im September 2005 mei Voreintrag für einen .22lfB Revolver (Fallenjagd) ab. Bis dahin möchte ich auch noch zuschlagen!

Und das dürfte doch meinen Verband nicht jucken, oder?

Meine letzten Sport-Kurzwaffen habe ich im März und April 2005 erworben.

Dann steht dem doch nicht entgegen, dass ich JETZT schon einen Antrag auf 2 weitere KWs abschicke, oder?

390570[/snapback]

Völker hat es bereits beantwortet. Bin auch vom Sportschützen ausgegangen, weil Du schon so konkret nach der 6-Monats-Regelung gefragt hast.

Der Jäger hat mit seinem Jagdschein für Langwaffen und zwei KW ein Bedürfnis. Ab der dritten wird vom Landesjagdverband eine Bedürfnisbescheinigung verlangt. Einzuhaltende Fristen wie beim Sportschützen gibt es dort allerdings nicht.

Geschrieben
auf Grund von welchem Bedürfnisses bekommt man denn die gelbe WBK? :confused:

390646[/snapback]

Steht auch in § 14 Abs. 2 WaffG: Mitglieder eines vom Bundesverwaltungsamt anerkannten Schießsportverbandes, die duch eine Bescheinigung des Landesverbandes glaubhaft machen, dass sie dort den Schießsport seit mind. 12 Monaten regelmäßig im Verein betreiben und die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Verbandes zugelassen und erforderlich ist.

Grüssle

SB

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.