Zum Inhalt springen
IGNORED

BKA Lise zugelassene Halbautomaten?


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallihallo!

Da mir beim Selbstlader-Forum keiner helfen kann auch hier meine Anfrage:

Kann mir jemand sagen, wo ich eine aktuelle BKA-Liste mit den derzeit zugelassenen Halbautomaten (zurückgehend auf Kriegswaffen...) finden kann?

Vielen Dank und viele Grüße

thecyclone

Geschrieben

Danke Hermes,

ich bin mit dem BKA schon im Kontakt, aber die rühren sich derzeit nicht und ich wollte schon mal "vorarbeiten"...

thecyclone

Geschrieben
ich bin mit dem BKA schon im Kontakt, aber die rühren sich derzeit nicht...

thecyclone

362247[/snapback]

Hallo cyclone,

wenn du die Liste vom BKA bekommen hast, wäre es nett, wenn du die hier im thread posten oder mir per mail zukommen lassen könntest ...

Viele Grüße

Clueless

Geschrieben

Vielen Dank 4711!

Aber wenn das die vollständige Liste ist - was ist dann mit den AR 15 Klonen von Sabre Defence? Die sind doch praktich identisch zu den OA-Waffen, aber nicht extra geführt. Müssen die nicht?

Und wenn wir schon dabei sind: Bei einem Direktimport eines AR 15 Klones müßte ich dann die Eingnung für das Sportschießen selber prüfen lassen, auch wenn die Punkte 2 und 3 der Liste ja erfüllt sind, oder? Zur Überprüfung, ob Kriegswaffenteile einbaubar sind, oder warum?

Danke,

thecyclone

Geschrieben

Leider hatte das doc File eine unschön formatierte Tabelle, so dass nur die Hälfte zu sehen war. Hier nun das komplette Dokument als PDF.

MfG Hazz

Geschrieben
Vielen Dank 4711!

Aber wenn das die vollständige Liste ist - was ist dann mit den AR 15 Klonen von Sabre Defence?  Die sind doch praktich identisch zu den OA-Waffen, aber nicht extra geführt. Müssen die nicht?

Und wenn wir schon dabei sind: Bei einem Direktimport eines AR 15 Klones müßte ich dann die Eingnung für das Sportschießen selber prüfen lassen, auch wenn die Punkte 2 und 3 der Liste ja erfüllt sind, oder? Zur Überprüfung, ob Kriegswaffenteile einbaubar sind, oder warum?

Danke,

thecyclone

362738[/snapback]

das musst du schon selber prüfen. Und zwar bevor Du die Waffe importierst.

ar15 klone sind dann keine kriegswaffen, wenn ein Ar15 Verschlussträger drinn ist und keine surplus/oder aus vollautomaten ausgebauten/oder speziell für ein vollautomatisches Modell gefertigten wesentlichen Waffenteile verwendet wurden.

z.B. colt LE-Reihe: Kriegswaffe, da m16 Verschlussträger

colt match target - ok

RRA - ok

Bushmaster - ok

lmt - ok (mit ar15 Verschlussträger)

SR25 - unabhängig vom Verschlussträger Halbautomatische Kriegswaffe, analog zu Dragunov oder PSG1.

Geschrieben

Hallo DVC,

was verstehe ich unter "selber prüfen"? Es geht bei mir um die Varmint von Rock River. Wenn ich nun alle möglichen Unterlagen des Herstellers bekommen würde will das BKA doch sicher selbst noch mal einen BLick werfen, oder? Und der kann dann schnell mehrere Hundert Euro kosten und den Vorteil des Imports damit aufheben...

Noch mal zu Sabre: Weiß jemand, warum die nicht auf der Liste sind??

Danke,

thecyclone

Geschrieben
Hallo DVC,

was verstehe ich unter "selber prüfen"? Es geht bei mir um die Varmint von Rock River. Wenn ich nun alle möglichen Unterlagen des Herstellers bekommen würde will das BKA doch sicher selbst noch mal einen BLick werfen, oder? Und der kann dann schnell mehrere Hundert Euro kosten und den Vorteil des Imports damit aufheben...

Noch mal zu Sabre: Weiß jemand, warum die nicht auf der Liste sind??

Danke,

thecyclone

363092[/snapback]

ganz einfach: die Varmiter von RRA sind zum sportlichen schießen zugelassen und ziviler Halbautomat. Das ergibt sich aus den bisher erteilten Gutachten für Oberland alt, Oberland neu und insbesondere Sabre seit November 2004.

Schriftlich bekommst du von niemanden etwas und rechtskräftig erst recht nicht. Ein BKA gutachten ist de facto Unsinnig, wenn Du es von dir aus in Auftrag gibst. Das dauert 1 Jahr und kostet ca. 500€, und die Waffe muss vorgelegt werden.

Im klartext: Du kannst die Waffe völlig legal importieren, aber Du läufst gefahr, von inkompetenten Behördenvertretern schikaniert zu werden und im worst-case Szenario sogar ein BKA gutachten in Auftrag geben zu müssen. Bisher hat es aber wohl noch keine Probleme in diese Richtung gegeben.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo DVC und vielen Dank!

Bisher hat sich mein Sachbearbeiter als kompetent und engagiert gezeigt - somit habe ich Hoffnung. Er hat sich auch auf die Suche nach der Antwort gemacht und ich hoffe, dass er zu der selben Antwort gekommen ist. Ansonsten empfehle ich ihm diese Seiten und sage ihm, er soll Dir eine PM schicken :D

Noch mal Danke an Alle,

thecyclone

Geschrieben
Ansonsten empfehle ich ihm diese Seiten und sage ihm, er soll Dir eine PM schicken :D

Noch mal Danke an Alle,

thecyclone

368569[/snapback]

kann er ruhig machen.

Geschrieben

Hallo, zu:

ganz einfach: die Varmiter von RRA sind zum sportlichen schießen zugelassen und ziviler Halbautomat. Das ergibt sich aus den bisher erteilten Gutachten für Oberland alt, Oberland neu und insbesondere Sabre seit November 2004.

Schriftlich bekommst du von niemanden etwas und rechtskräftig erst recht nicht. Ein BKA gutachten ist de facto Unsinnig, wenn Du es von dir aus in Auftrag gibst. Das dauert 1 Jahr und kostet ca. 500€, und die Waffe muss vorgelegt werden.

Im klartext: Du kannst die Waffe völlig legal importieren, aber Du läufst gefahr, von inkompetenten Behördenvertretern schikaniert zu werden und im worst-case Szenario sogar ein BKA gutachten in Auftrag geben zu müssen. Bisher hat es aber wohl noch keine Probleme in diese Richtung gegeben.

363097[/snapback]

und

Hallo DVC und vielen Dank!

Bisher hat sich mein Sachbearbeiter als kompetent und engagiert gezeigt - somit habe ich Hoffnung. Er hat sich auch auf die Suche nach der Antwort gemacht und ich hoffe, dass er zu der selben Antwort gekommen ist. Ansonsten empfehle ich ihm diese Seiten und sage ihm, er soll Dir eine PM schicken :D

Noch mal Danke an Alle,

thecyclone

368569[/snapback]

schlauer Hinweis.

Nur, wenn die Variante nicht konkret auf der Liste steht, ist sie auch nicht zugelassen! Die Zulassung kostet für jede Variante Geld, und deswegen lassen die (gerade ausländischen) Händler/ Hersteller auch nicht Varianten hier beim BKA prüfen.

Also: Ohne Listung nicht zugelassen!

B)

Gruss Spa

Geschrieben
Hallo, zu:

und

schlauer Hinweis.

Nur, wenn die Variante nicht konkret auf der Liste steht, ist sie auch nicht zugelassen! Die Zulassung kostet für jede Variante Geld, und deswegen lassen die (gerade ausländischen) Händler/ Hersteller auch nicht Varianten hier beim BKA prüfen.

Also: Ohne Listung nicht zugelassen!

B)

Gruss Spa

368593[/snapback]

die von mir genannten Bespiele sind weder zugelassen noch nicht zugelassen.

Die einstufung der Waffen musst Du dir aus präzedenzfällen herleiten.

Geschrieben

Hmmmm, nun bin ich doch wieder etwas verwirrt...

Ich schätze, ich werde die Frage "geht oder geht nicht" mit meinem Sachbearbeiter klären, in der Hoffnung, dass er tatsächlich so kompetent ist, wie ich vermute. - außer, es kann mir hier einer das bisher Gesagte in einfachen Worten nochmal zusammenfassen mit entsprechenden Schlussfolgerungen. Eigentlich lese ich ja jeden Tag Rechtstexte, aber hier fehlt mir der Durchblick (allerdings auch die relevanten Gesetzestexte, sonst würde ich vielleicht eine Deutung wagen).

Geschrieben
Hmmmm, nun bin ich doch wieder etwas verwirrt...

Ich schätze, ich werde die Frage "geht oder geht nicht" mit meinem Sachbearbeiter klären, in der Hoffnung, dass er tatsächlich so kompetent ist, wie ich vermute. - außer, es kann mir hier einer das bisher Gesagte in einfachen Worten nochmal zusammenfassen mit entsprechenden Schlussfolgerungen. Eigentlich lese ich ja jeden Tag Rechtstexte, aber hier fehlt mir der Durchblick (allerdings auch die relevanten Gesetzestexte, sonst würde ich vielleicht eine Deutung wagen).

368949[/snapback]

Dein SB kann dir nur seine Persönliche Meinung sagen. Was du damit machst ist deine Sache. Ohne eigene recherche wirst du wohl nicht davon kommen ;)

Geschrieben
Fehlt da nicht das SL8 , oder bin ich auf der falschen Fährte ?

370125[/snapback]

Diese "Liste" enthält nur ein paar Beispiele. Ganz informativ, um zu sehen, was sportlich zugelassen ist.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

hallo leute, weiss jemand wie es um das zivile schweizer stgw 57 pe steht? ist ja auch ein konstruktiver nur-halbautomat.

Wäre auch mein Traumgewehr - seit ich es mal in der Hand hatte, lässt es mich nicht mehr los.

Ich hatte deine Frage schon in versch. Foren gestellt. Fazit: Das Stgw. 57 PE steht ausdrücklich auf der KWKG-Liste, genauso wie dessen Vorgänger SK46 und dessen Nachfolger Stgw 90 PE. Derzeit läuft ein Prozess, in dem ein Gutachten eingebracht werden soll, dass das Stgw 90 PE eben KEINE Kriegswaffe ist.

Würde dem gefolgt, könnte evtl. auch das Stgw. 57 PE davon profitieren - je nach dem, wie da argumentiert wird, mal sehen. Allerdings muss man auch sehen, dass das Stgw. 57 PE nur etwa 4000 mal produziert wurde (das echte PE, nicht die umgebauten Sturmgewehre - letztere werden IMMER Kriegswaffe bleiben, es sei denn, die Baujahrgrenze wird irgendwann von 1945 auf 1960 hochgehoben). Dann gäbe es als ziviles Pendant noch das SIG AMT im Kaliber .308 - aber auch da sind nur 3000 Stück produziert worden und fest in US-Schützenhänden gelandet.

Für das Echte SIG 57 PE werden auch ganz andere Preise (hier:

2534 SFr. abgerufen, als für die umgebauten Stgw. 57 (meist nur wenige hundert SFr.).

Grüße,

Schwarzwälder

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.