BillyDixon Posted May 11, 2005 Posted May 11, 2005 Hallo, ich bin Sportschütze und Wiederlader und habe in der näheren Zukunft wohl folgendes Problem: Mir gehört mein Elternhaus zu 50%, bin hier (noch) gemeldet und bewahre hier meine Waffen in 2 Stück B-Schränken (sind vom Vater geerbte Waffen dabei) auf. In naher Zukunft werde ich mit meiner Freundin zusammenziehen, eine Wohnung in einer anderen Stadt mieten und mich beim Amt ummelden. Meine Fragen... 1. Darf ich weiterhin in meinem Elternhaus meine Waffen aufbewahren (das liegt näher am Schießstand meines Schützenvereines und hat mehr Raum für die 2 Tresore), auch wenn ich dort nicht mehr gemeldet bin? 2. Darf ich (nach Bedarf) in meiner gemieteten Wohnung und in meinem Elternhaus je einen Teil der Waffen aufbewahren? 3. Darf ich an beiden Orten wiederladen und Pulver aufbewahren? 4. Was muß ich sonst noch beachten? Vielen Dank für Eure Meingung. Bitte erwähnt in eurer Antwort wie verläßlich eure Auskunft ist. Mit Schützengruß, BillyDixon
karl22 Posted May 11, 2005 Posted May 11, 2005 Meine Fragen...1. Darf ich weiterhin in meinem Elternhaus meine Waffen aufbewahren (das liegt näher am Schießstand meines Schützenvereines und hat mehr Raum für die 2 Tresore), auch wenn ich dort nicht mehr gemeldet bin? ja 2. Darf ich (nach Bedarf) in meiner gemieteten Wohnung und in meinem Elternhaus je einen Teil der Waffen aufbewahren? ja . Darf ich an beiden Orten wiederladen und Pulver aufbewahren? wenn es in der Erlaubnis nicht eingeschränkt ist ja. Vielen Dank für Eure Meingung. Bitte erwähnt in eurer Antwort wie verläßlich eure Auskunft ist. lt. WaffG, SprengG und ohne Gewähr Karl
IMI Posted May 11, 2005 Posted May 11, 2005 Du meldest Dich bei Deiner neuen Meldebehörde mit Erstwohnsitz an und behältst den bei Deinen Eltern als Zweitwohnsitz So mache ich es auch, seit 10 Jahren ohne Probleme. IMI
BillyDixon Posted May 11, 2005 Author Posted May 11, 2005 Vielen Dank an IMI und Karl22 für die Infos! Genau das wollte ich hören
Snoebel Posted May 11, 2005 Posted May 11, 2005 Du meldest Dich bei Deiner neuen Meldebehörde mit Erstwohnsitz an und behältst den bei Deinen Eltern als Zweitwohnsitz Je nach dem wo der Zweitwohnsitz dann liegt musst du Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, also nicht überall empfehlenswert. Waffen darfst du nur dann im Elternhaus aufbewahren wenn es bewohnt ist. Du selber musst nicht dort wohnen. Es spricht auch nichts dagegen einen Teil der Waffen mit in die andere Wohnung zu nehmen. Ich habe meine Waffen auch fast alle noch im Elternhaus stehen, nur mein Revolver kommt gelegentlich mit in die Zweitwohnung. Pulver darfst du überall da lagern wo du ein Pulverlager hast. Also das alte behalten und in der neuen Wohnung eins anmelden. Sollte kein problem sein! Wiederladen darfst du überall wo ein geeigneter Raum ist.
Smithy Posted May 11, 2005 Posted May 11, 2005 Pulver darfst du überall da lagern wo du ein Pulverlager hast. Also das alte behalten und in der neuen Wohnung eins anmelden.348705[/snapback] Hä? Ihr müsst im nicht gewerblichen Bereich unter Beachtung der Höchstmengen und Lagervorschriften ein PULVERLAGER anmelden Ansonsten stimme ich Karl22 und IMI zu.
Snoebel Posted May 12, 2005 Posted May 12, 2005 Anmelden ist sicherlich schlecht ausgedrückt. Meine Behörde will das ich einen Fragebogen zum Pulverlager ausfülle.
karl22 Posted May 12, 2005 Posted May 12, 2005 Anmelden ist sicherlich schlecht ausgedrückt.Meine Behörde will das ich einen Fragebogen zum Pulverlager ausfülle. 349046[/snapback] Dann könnte es Probleme geben wenn das zweite Lager in einem anderen Zuständigkeitsbereich liegt. Karl
BillyDixon Posted May 12, 2005 Author Posted May 12, 2005 Dann könnte es Probleme geben wenn das zweite Lager in einem anderen Zuständigkeitsbereich liegt.Karl 349051[/snapback] meine "alte" Behörde hat mich nur (mündlich) gefragt, wo ich das Pulver lagern möchte...
Smithy Posted May 12, 2005 Posted May 12, 2005 Anmelden ist sicherlich schlecht ausgedrückt.Meine Behörde will das ich einen Fragebogen zum Pulverlager ausfülle. 349046[/snapback] Ach so. Bei mir hats gereicht zu schreiben "in einem unbewohnten Raum in meiner Wohnung". Und das war kein Extra-Fragebogen zur Aufbewahrung sondern eine Unternummer im 27er Antrag selbst. Das würde ja auf BEIDE Wohnungen zutreffen.
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