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IGNORED

Akute Fälle bezüglich 2/6 in NRW?


Astanase

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Folgender Sachverhalt:

ALTE Gelbe WBK gemäss § 28 Abs. 2 WaffG (alt) liegt vor.

Diese ist, wie es jeder weiss, gemäss aktuellem § 58 WaffG weiterhin rechtsgültig.

Im Januar wurde eine BDF (Gelbe) + ein Mehrlader (Grüne) erworben.

Jetzt im April eine weitere BDF (Gelb), welche die aus Januar wieder ersetzen soll. Der anstehende Verkauf wurde der Behörde signalisiert.

Der jetzige Erwerb veranlasst nun wie erwartet die örtliche Behörde nach Rücksprache mit dem IM auf die Anweisungen des IM (2/6) hinzuweisen und auch auf deren Durchführung zu achten.

Ein entsprechendes Schreiben an den Waffeninhaber geht noch raus. Genauer Inhalt also noch nicht geläufig.

Frage: ist hier jemandem bekannt, ob ein ähnlich gelagerter Fall / Rechtssteit in NRW ansteht?

Gerne auch per PN oder email an mich.

domair@gmx.de

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Frage: ist hier jemandem bekannt, ob ein ähnlich gelagerter Fall / Rechtssteit in NRW ansteht?

Gerne auch per PN oder email an mich.

domair@gmx.de

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Du könntest zumindest schonmal auf das VG Würzburg Urteil aus den letzten Tagen, u.a. nachzulesen in der aktuellen Visier, verweisen. Dort ist entschieden worden, das das Erwerbsstreckungsgebot für Gelbe nicht angewandt werden darf. Selbstverständlich ist die Umsetzung Ländersache, nichts desto trotz hat eine solche Entscheidung, selbst wenn sie nur von einem VG kommt erstmal deutliche Signalwirkung, auch auf NRW-Richter und sicherlich auch hier, bei entsprechender Darstellung der Klagebereitschaft. :)

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Du könntest zumindest schonmal auf das VG Würzburg Urteil aus den letzten Tagen, u.a. nachzulesen in der aktuellen Visier, verweisen. Dort ist entschieden worden, das das Erwerbsstreckungsgebot für Gelbe nicht angewandt werden darf. Selbstverständlich ist die Umsetzung Ländersache, nichts desto trotz hat eine solche Entscheidung, selbst wenn sie nur von einem VG kommt erstmal deutliche Signalwirkung, auch auf NRW-Richter und sicherlich auch hier, bei entsprechender Darstellung der Klagebereitschaft.  :)

341522[/snapback]

Da die alte gelbe WBK eh nicht von der 2/6-Regelung betroffen ist und das Würzburg-Urteil deshalb gar nix damit zu tun haben kann, einfach Verweis auf § 58 Abs. 1 WaffG machen und gut ist. Wenns der SB immer noch nicht begriffen hat, sollte man ihn zum langsamen gemeinsamen Lesen der Passage (wenns denn sein muss auch den dem § 58 nachfolgenden Bestimmungen) verdonnern. Spätestens dann wird ein beachtlicher Lerneffekt eintreten. :chrisgrinst:

:AZZANGEL:

Guest Mouche
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Da die alte gelbe WBK eh nicht von der 2/6-Regelung betroffen ist und das Würzburg-Urteil deshalb gar nix damit zu tun haben kann, einfach Verweis auf § 58 Abs. 1 WaffG machen und gut ist. Wenns der SB immer noch nicht begriffen hat, sollte man ihn zum langsamen gemeinsamen Lesen der Passage (wenns denn sein muss auch den dem § 58 nachfolgenden Bestimmungen) verdonnern. Spätestens dann wird ein beachtlicher Lerneffekt eintreten.  :chrisgrinst:

:AZZANGEL:

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Diese Regelung 2/6 wird von meiner Behörde unter ausdrücklichem Bezug auf Anweisungen des Regierungspräsidiums Nord Württemberg auch auf alte Gelbe WBK angewendet ! Aufgrund derselben Anweisungen werden keine Folgevordrucke für die alte Gelbe erstellt, wenn eine neue Gelbe ausgestellt ist !

Also hör bitte ENDLICH damit auf , die Schuld irgend einem SB der nicht lesen kann in die Schuhe zu schieben :AZZANGEL: - oder erkläre mir hier und öffentlich, daß mein Sachbearbeiter mich ANLÜGT :excl:

Mouche

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Diese Regelung 2/6 wird von meiner Behörde unter ausdrücklichem Bezug auf Anweisungen des Regierungspräsidiums Nord Württemberg auch auf alte Gelbe WBK angewendet ! ......

Mouche

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Das NRW-Ministerium sieht dies ebenfalls so.

Wahrscheinlich würde auch hier ein "Gelb-Alt-Kläger" vor seinem VG Recht bekommen.

Was übrigens die SB in NRW angeht, die muessen egal wie sie darüber denken, ihren Anweisungen folgen. Meine beiden sind fähig und ich empfinde eine Konversation mit diesen als relativ angenehm.

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Das NRW-Ministerium sieht dies ebenfalls so.

Wahrscheinlich würde auch hier ein "Gelb-Alt-Kläger" vor seinem VG Recht bekommen.

Was übrigens die SB in NRW angeht, die muessen egal wie sie darüber denken, ihren Anweisungen folgen.  Meine beiden sind fähig und ich empfinde eine Konversation mit diesen als relativ angenehm.

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Richtig. Deshalb behaupte ich auch, dass jeder lügt, der 2/6 auf alte gelbe WBK anwendet und behauptet, dies sei gesetzeskonform. :P

Mouche, begreif doch ENDLICH, dass § 58 Abs. 1 WaffG keiner Auslegung bedarf. :AZZANGEL::chrisgrinst:

Guest Mouche
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Richtig. Deshalb behaupte ich auch, dass jeder lügt, der 2/6 auf alte gelbe WBK anwendet und behauptet, dies sei gesetzeskonform.

Mouche, begreif doch ENDLICH, dass § 58 Abs. 1 WaffG keiner Auslegung bedarf.

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Du brauchst nicht MIR zu sagen, was ICH begreifen soll - ICH sehe es so !

Es ist der Wirrwarr den die Behörden veranstalten der dem normal denkenden Bürger unverständlich und unbegreiflich ist :pissed: .

Astas Beispiel - wenn auch nicht aus BW - existiert doch auch REAL :excl:

Das beste Beispiel sind doch jetzt und hier im Forum zwei sich völlig widersprechende VG Urteile zur 2/6 Anwendung auf NeuGelb - sollte man nicht meinen, daß nur EINER Recht haben kann :gaga:

Unterstehst DU der Weisungsbefugnis des RP Nordwürttemberg :confused: - nur wenn ich darauf ein "JA" höre wird Deine Aussage für mich glaubhaft :AZZANGEL: .

Mouche

Guest Mouche
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Unterstehst DU der Weisungsbefugnis des RP Nordwürttemberg  :confused: - nur wenn ich darauf ein "JA" höre wird Deine Aussage für mich glaubhaft  :AZZANGEL: .

Mouche

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Tja - auf dieses "JA" warte ich wohl vergeblich :AZZANGEL:

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