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Waffenkauf in Österreich-ein Kinderspiel


IMI

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Waffenkauf in Österreich-ein Kinderspiel?

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich mir als deutscher Staatsbürger bei einem österreichischem Händler eine Kurzwaffe kaufen möchte?

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IMI

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Was muss ich berücksichtigen, wenn ich mir als deutscher Staatsbürger bei einem österreichischem Händler eine Kurzwaffe kaufen möchte?

329528[/snapback]

Zunächst mal, dass dazu gem. § 29 WaffG eine Verbringungserlaubnis vorliegen muß ... ;)

jos

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na, das ein waffenkauf hier bei uns als ein kinderspiel bezeichnet wird, find ich nicht gerade passend <_< .

es ist richtig, das man hier in Ö zum kauf einer waffe nicht so einen aufwand hat als bei euch, beispiel langwaffen, frei ab 18, kein bedürfnissnachweis, ohne waffendokumente erhalt nach 3 werktagen,..

aber das is ein anderes thema.

das erste was du zum kauf hier benötigst, ist eine genemigung deiner behörde.

mit dieser genemigung zum händler, der dann bei unserer (seiner) behörde einen entsprechenden antrag auf veräusserung beantragt.

ist diese antrag nach entsprechender prüfung, das kann teilweise etwas länger dauern, positiv, steht dem erwerb einer ( der) beantragten waffe eigentlich nichts mehr im wege.

es sollte nur noch die verbringung der waffe geklärt werden, ob postversand oder persöndliche abholung.

ich habe die erfahrung gemacht, das es bedeutend einfacher ist, diesen ganzen import-export vorgang zwischen 2 autorisierten händlern abwickeln zu lassen und dann die waffe beim impotrierenden händler zu erwerben.

hab`s einmal selber probiert, von einem händler in D eine waffe privat zu kaufen, währe beinahe schief gegangen :blink: .

also, waffe in Ö begutachten, eigenen händler in D mit dem import beauftragen =

weniger graue haare :P .

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Waffenkauf in Österreich-ein Kinderspiel?

Was muss ich berücksichtigen, wenn ich mir als deutscher Staatsbürger bei einem österreichischem Händler eine Kurzwaffe kaufen möchte?

Bitte um Tipps, oder vielleicht sogar Erfahrungsberichte

IMI

329528[/snapback]

Hi IMI!

Habe in Ö Waffen von deutschen Händlern gekauft. Bei uns funktionierte das so:

Weg zur Behörde und das Formular zur Einfuhr von Faustfeuerwaffen aus dem EU Raum besorgen. ( ca. 50 €) In diesem Formular wird die Waffe ( Marke, Kaliber und Nummer) eingetragen.

Fax zum deutschen Händler. Deutscher Händler schickt Waffe an mich.

Schaguar geht mit neuer :wub: Waffe wieder zur Behörde, zeigt Waffendaten vor und läßt sich die Waffe auf seine Waffenbesitzkarte eintragen.

FERTIG

Sollte normalerweise auch in die "andere" Richtung gleich funktionieren weil EU.

Liebe Grüße aus Graz

Bernd

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Nur dass hier die EU Verbringungserlaubnis etwas über 10 Euro kostet :D.

Hab die Sache mit Finnland durch, klappt super.

Mfg

AWO425

329668[/snapback]

Danke für die Antworten; und woher bekomme ich die Verbringungserlaubnis?

Verbringungserlaubnis=Importgenehmigung :confused:

Gibts Zollformalitäten zu berücksichtigen oder war das schon alles?

Danke

IMI

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Gast ichbindicht

ich habe vor einiger zeit bei der sehr empfehlenswerten firma pfeifer in feldkirch eine langwaffe gekauft.

das ging so: zu herrn P.- hinfahren, waffe besprechen und bestellen (er musste die erst noch bauen).

er hat mir dann eine rechnung geschrieben und per post zugesandt, weil die waffennummer noch nicht feststand, als ich bei ihm war.

damit bin ich zu meiner behörde gedackelt und habe mir das in die wbk eintragen lassen.

somit habe ich das verbringungsdingsbums UND die zusätzliche stempelgebühr gespart.

zölle innerhalb der eu?

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ich habe vor einiger zeit bei der sehr empfehlenswerten firma pfeifer in feldkirch eine langwaffe gekauft.

das ging so: zu herrn P.- hinfahren, waffe besprechen und bestellen (er musste die erst noch bauen).

er hat mir dann eine rechnung geschrieben und per post zugesandt, weil die waffennummer noch nicht feststand, als ich bei ihm war.

damit bin ich zu meiner behörde gedackelt und habe mir das in die wbk eintragen lassen.

somit habe ich das verbringungsdingsbums UND die zusätzliche stempelgebühr gespart.

zölle innerhalb der eu?

330108[/snapback]

Äh, da sollte man sich aber nicht erwischen lassen. :o

Um die Verbringungserlaubnis nach § 29 Abs. 2 kommt man nicht rum, wenn die Waffe aus Österreich gekauft wird.

1. Schritt: Österreichische Bezirkshauptmannschaft erteilt Genehmigung für Ausfuhr aus Österreich

2. Schritt: Deutsche Waffenbehörde erteilt Zustimmung zu dieser Erlaubnis

3. Schritt: Waffe per Post versenden, durch Berechtigten befördern lassen oder selbst abholen.

4. Schritt: Waffe innerhalb von zwei Wochen nach erfolgtem Erwerb in WBK eintragen lassen.

Beschuss aus Österreich wird hier anerkannt.

Grüssle

SB

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