Zum Inhalt springen
IGNORED

Preisfall KURZ nach Waffenkauf...


Mk23-Socom

Empfohlene Beiträge

...

Auch wenn die Frage noch so dumm ist, kann man entweder einfach

ne hilfreiche (wenn man einen Einfall hat...) Antwort geben, oder

sich einfach sagen "Mein Gott ist der/die blöd....", nichts

posten und gut ist.

Nein es wird immer wieder einfach wirres Zeug gepostet, das keinem

hilft.

...

Gruß

323522[/snapback]

:icon14:

Ja, das ist s e h r Schade und ich finde es auch traurig, aber das ist Teil unserer Gesellschaft/Welt. Nimm es nicht persönlich.

Seh es realistisch: wirklich j e d e r "Mensch" (mit Webzugang) kann hier annonym jeden erdenklichen Unsinn vom Stapel lassen (bis zur Forums-/Moderatoren-Grenze).

Leider machen es auch einige (oder viele?) aber zum Glück nicht alle!

Das ist es, was zählt. Also, den Unsinn übersehen, ignorieren und das nützliche beachten. Wie im richtigen Leben. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du hast das Teil für einen für dich akzeptablen Preis gekauft, einige Tage später wurde das Teil (aus welchen Gründen auch immer, günstigerer Einkauf, Ausverkauf wg. Modellwechsel, Vorführwaffe, kleinere Mängel...) eben billiger. Jetzt noch nachträglich am Preis rumfeilschen (obwohl die Ware wie vereinbart geliefert wurde/ wird) ist meiner Meinung nach eher peinlich.

Der Vergleich mit dem Ölpreis hat mir gut gefallen  :chrisgrinst:  Fährst du auch zur Tankstelle & willst Geld zurück, wenn der Sprit nen halben Tag nachdem du getankt hast billiger wird?

Gruß

Hilli

323331[/snapback]

Ob Du das peinlich findest ist das Eine.

Und nein, Geld bekommst Du für den Sprit genauso wenig zurück wie für ein paar Schuhe das heute 120€ kostet und morgen 80€. Denn die hast Du vor Ort gekauft und dadurch kein gesetzliches Rückgaberecht. Aber das ist hier ja auch hier nicht der Punkt.

Fakt ist, das Geschäft wurde per E-Mails abgewickelt, daher ist es ein Vertrag nach dem Fernabgabegesetz und daher hat MK23Sococm das Recht den Vertrag rückgängig zu machen. Auf Reduzierung des Preises hat er natürlich kein Anrecht.

Ob das Ganze peinlich, fies, unehrenhaft oder was immer ist, steht wohl nicht zur Debatte.

Ein Büma ist m.M. nach auch "nur" ein Händler einer Ware und muss deshalb mit den gleichen Gesetzen leben, wie ein Buchverkäufer oder Bekleidungshaus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich halte es für eine Kulanzsache des Händlers da hierbei m.E. kein Internet-Geschäft im eigentlichen Sinne vorlag sondern ein normaler Kaufvertrag abgeschlossen wurde  :unsure:

323192[/snapback]

Warum ist hier kein Vertrag nach dem Fernabgabegestz getätigt worden?

Hier eine Erklärung von einer Rechts-Seite:

"Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher durch Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, eMails sowie Rundfunk und Tele- und Mediendienste (z. B. Internet) geschlossen werden.

Ausnahmsweise liegt allerdings kein so genannter Fernabsatzvertrag vor, wenn der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgt. Wird beispielsweise beim Elektriker um die Ecke telefonisch eine Glühbirne bestellt, fällt dies nicht in den Anwendungsbereich des Fernabsatzgesetzes"

Der Händler ist aber sehr wohl für den Fernabsatz organisiert, da er, laut MK23-Socom, über eine Homepage, die alle käuflichen Modelle mit Preisen listet, verfügt und der Vertragsabschluss ist nur über E-Mail Verkehr möglich und auch erfolgt. Das ist eindeutig ein Handel nach dem Fernabgabegesetz.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen,

mir ist was ganz komisches passiert...ich habe eine Waffe auf

der Hompage von einem Büchsenmacher gesehen, deren Preis

schon echt ansprechend war, nach ein wenig mailen kam

dann noch ein super Angebot raus, wo ich dann zugeschlagen habe.

Händler bestellt Waffe schickt mir ne Rechnung, ich überweise und

bekomme ne mail, dass die Waffe nun abholbereit ist.

Kann sie aber noch nicht abholen, zeittechnisch...vielleicht nächste Woche.

*soweit alles geil!*

Doch dann, wie man so ist, gucke ich nochmal auf die Homepage um

mir mein Objekt der Begierde nochmal zu veranschaulichen! Und siehe da!

Die Waffe kostet jetzt nochmal weniger, als mein Angebot, geschweige dem

normalen Preis, als ich angefragt habe?!?!  :kotz:

So, was mach ich nun? Schon überwiesen, Waffe in der Zeit gekommen aber ich

habe sie noch nicht, weder eingetragen, noch abgeholt.

Würdet ihr das einfach so hinnehmen, ich meine, gut ich habs schon überwiesen,

aber ich rede hier nichr von Zwischenzeiträumen von Wochen, nein, ein paar Tage

später war die Waffe billiger.

Also eins weiss ich, ich möchte die Differenz auf jeden Fall zurück haben,

aber ich weiss net, ob ich die gleichen Prozente auf den jetztigen Preis

bekomme, wie auf den vorherigen Preis *könnte heulen*

Ne Idee?

Lieben Gruß,

Basti

323133[/snapback]

Hallo Basti

du hast auf den Grundpreis der Waffe einen Nachlass erhalten, und weist nicht, ob du auf den niedrigeren Grundpreis den gleichen prozentualen Nachlass erhalten wirst.

Wenn du ein guter Kunde bist und der Büma noch was dran verdient, einfach fragen. Beachten sollte man , Wo der Preis im Gegensatz zur Konkurenz steht. Irgendwo ist für jeden schluss und der Büma muss auch leben.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Jetzt mal Butter bei die Fische socom, über welche Waffe sprechen wir hier u. wie hoch ist der Differnzbetrag.

hotknife

323655[/snapback]

....ja - die Frage wurde schon mal gestellt und ist wirklich nicht uninteressant :grin: - auch wenn rechtlich letztendlich bedeutungslos.

@ D-M : Eben das von Dir "Fettgedruckte" war Grundlage meiner Zweifel. Die Entfernung ansich und das Vorhandensein einer HP ist m.E. auch nicht der fragliche Punkt !

Ich sehe das so: Wird eine Ware laut HP /Katalog etc. angeboten und wie angeboten(!) gekauft - gilt ohne jede Einschränkung das Fernabsatzgesetz.

Hier hat aber jemand eine Ware auf einer HP entdeckt - und ist dann auf den Händler zugegangen und hat Verhandlungen eröffnet (über welchen Weg,ob per E-Mail, Telefon oder persönlicher Vorsprache im Laden scheint mir nicht wichtig) .

Als Ergebnis dieser Verhandlungen erfolgte ein Vertragsabschluß der wohl die ursprünglich auf der HP entdeckte Ware beinhaltet - aber zu einem individuell ausgehandelten Preis. Damit erscheint für mich eine Anwendung des Fernabsatzgesetzes in dem Fall fraglich.

Ich bin aber weder RA noch Verbraucherschützer - also :confused::confused:

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun versetzt Euch mal in die Lage der Händlerseite. Ihr habt einen Waffenhandel und ein Kunde wünscht eine bestimmte Ware, die jedoch nicht lagermässig vorrätig ist.Mit dem Kunden wird (meist nach langem Hin und Her) ein für beide Seiten verbindlicher Preis GEMEINSAM abgesprochen und die Übergabemodalitäten vereinbart.

Ihr = Händler bestellt die Ware beim Hersteller/Vertrieb.

Ware kommt, Ihr bittet den Kunden um Überweisung, danach Versand.

Und dann kommt beim Händler Freude auf:

der streitbare Kunde fängt an, nachträglich un der Vertragserfüllung herumzudoktern und kramt in der §-Wühlkiste.

Übelster =worst case geht schon in den Bereich der Erpressung:

entweder Preiskorrektur nach ausschliesslichem Kundenwunsch , erst dann Abnahme oder es wird so lange nach einem Fehler gesucht, bis wirklich einer auf einmal da ist.

Und alles nur, damit der Kunde mit dem Händler machen kann, was er will.

Freunde, jetzt verstehe ich sehr gut, daß viele Händler kaum noch Lust haben , mit weiter entfernten unbekannten Kunden ein Geschäft zu machen. Wenn er Glück hat , der Händler, verdient er ein paar Euros. Wenn er Pech hat, hat er mit seinem neuen Kunden Stress ohne Ende.

Mal ehrlich: hätte Ihr als Händler Lust auf solche Spielchen ?

Also: ein Wort ist ein Wort , amen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier hat aber jemand eine Ware auf einer HP entdeckt - und ist dann auf den Händler zugegangen und hat Verhandlungen eröffnet (über welchen Weg,ob per E-Mail, Telefon oder persönlicher Vorsprache im Laden scheint mir nicht wichtig) .

Als Ergebnis dieser Verhandlungen erfolgte ein Vertragsabschluß der wohl die ursprünglich auf der HP entdeckte Ware beinhaltet - aber zu einem individuell ausgehandelten Preis. Damit erscheint für mich eine Anwendung des Fernabsatzgesetzes in dem Fall fraglich.

Ich bin aber weder RA noch Verbraucherschützer - also  :confused:  :confused:

Mouche

323698[/snapback]

Daran ist nichts fraglich! Das Fernabgabegesetz wurde ja genau für den Fall geschrieben. Nämlich ein Kunde kann eine Ware ordern die er aber nie in den Händen hatte sondern nur anhand eines Kataloges, Homepage etc.

Sollte die Ware bei Lieferung nicht seinen Vorstellungen entsprechen, kann er den Vertrag rückgängig machen.

Ein Händler wird ja nicht gezwungen über das Internet zu vertreiben.

Er kann sich die Waffen in eine Vitrine legen, dem Kunden die Ware zeigen und einen Vertrag OHNE Rücktrittstrecht tätigen.

Ich weiß auch nicht, was daran misszuverstehn ist?

Wenn Du Dir z.B. bei Frank*** etwas bestellst, hast Du auch Dein 14-tägiges Rückgaberecht. Und das unerheblich, ob es sich um Waffenöl für 12,-€ oder einen Drilling für 15000,-€ handelt.

Und es ist ebenso egal, ob Frank*** die Ware sonstwo extra für Dich bestellt hat oder auf Lager hatte.

Es sei denn, es ist eine Sonderanfertigung speziell für Dich, dann keine Rückgabe.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nun versetzt Euch mal in die Lage der Händlerseite. Ihr habt einen Waffenhandel und ein Kunde wünscht eine bestimmte Ware, die jedoch nicht lagermässig vorrätig ist.Mit dem Kunden wird (meist nach langem Hin und Her) ein für beide Seiten verbindlicher Preis GEMEINSAM abgesprochen und die Übergabemodalitäten vereinbart.

Ihr = Händler bestellt die Ware beim Hersteller/Vertrieb.

Ware kommt, Ihr bittet den Kunden um Überweisung, danach Versand.

Und dann kommt beim Händler Freude auf:

der streitbare Kunde fängt an, nachträglich un der Vertragserfüllung herumzudoktern und kramt in der §-Wühlkiste.

Übelster =worst case geht schon in den Bereich der Erpressung:

entweder Preiskorrektur nach ausschliesslichem Kundenwunsch , erst dann Abnahme oder es wird so lange nach einem Fehler gesucht, bis wirklich einer auf einmal da ist.

Und alles nur, damit der Kunde mit dem Händler machen kann, was er will.

Freunde, jetzt verstehe ich sehr gut, daß viele Händler kaum noch Lust haben , mit weiter entfernten unbekannten Kunden ein Geschäft zu machen. Wenn er Glück hat , der Händler, verdient er ein paar Euros. Wenn er Pech hat, hat er mit seinem neuen Kunden Stress ohne Ende.

Mal ehrlich: hätte Ihr als Händler Lust auf solche Spielchen ?

Also: ein Wort ist ein Wort , amen

323926[/snapback]

Ist ja alles sehr ehrenhaft, was Du von Dir gibst.

Aber genauso toll ist, Mk23-Socom geht in den Laden um sich seine Waffe für z.B. 1500€ abzuholen und Karl-Heinz geht 10 Minuten später hinein und holt sich die gleiche Waffe für 1400€ ab.

Wie nennst Du sowas denn? Ein "ehrenhaftes" Geschäft??

Außerdem, es wird kein Händler gezwungen Geschäfte nach dem Fernabgabegesetz zu machen! Bei Ladenverträgen gibt es kein gesetzliches Rückgaberecht!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Daran ist nichts fraglich! Das Fernabgabegesetz wurde ja genau für den Fall geschrieben. Nämlich ein Kunde kann eine Ware ordern die er aber nie in den Händen hatte sondern nur anhand eines Kataloges, Homepage etc. 

Sollte die Ware bei Lieferung nicht seinen Vorstellungen entsprechen, kann er den Vertrag rückgängig machen.

Ein Händler wird ja nicht gezwungen über das Internet zu vertreiben.

Er kann sich die Waffen in eine Vitrine legen, dem Kunden die Ware zeigen und einen Vertrag OHNE Rücktrittstrecht tätigen.

Ich weiß auch nicht, was daran misszuverstehn ist?

Wenn Du Dir z.B. bei Frank*** etwas bestellst, hast Du auch Dein 14-tägiges Rückgaberecht. Und das unerheblich, ob es sich um Waffenöl für 12,-€ oder einen Drilling für 15000,-€ handelt.

Und es ist ebenso egal, ob Frank*** die Ware sonstwo extra für Dich bestellt hat oder auf Lager hatte.

Es sei denn, es ist eine Sonderanfertigung speziell für Dich, dann keine Rückgabe.

324324[/snapback]

Direkt gefragt :Willst Du meine Überlegung bewußt nicht verstehen :confused:

Wenn ich bei Frankonia bestelle - dann trage ich Stückzahl und Bestellnummer ein und schicke/faxe/maile das weg - und fertig.

Wenn ich bei Frankonia anrufe und sage : Hey - ich hab da auf einer Seite XYZ eine Ware entdeckt, die mir gefallen würde. Wie schaut das aus - machen wir da zu einem anderen Preis einen Deal und die sagen : "O.k. machen wir jetzt in dem Fall mal " :AZZANGEL:

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo,

grad zum beispiel frankonia fällt mir ein:

aufgrund des großen angebotenen sortiments haben die vieles nicht auf lager. letztens wo ich nachn paar griffschalen von knill gefragt habe, meinten die, sie müssten die extra bestellen, deswegen kein rückgaberecht. ich habe mich ebenso für ein holster von eagle industries interessiert, hattense auch nicht da, ebenfalls bestellung ohne rückgaberecht. dabei handelt es sich bei keinem der beiden fälle um sonderanfertigungen.... also nix mit Rückgaberecht bei F.

achso:

das ist durchaus normal das der eine ne knarre für 1500 und ein anderer 1400 für die gleiche knarre zahlt. ich hab irgendwo gehört, die haben nen ermessensspielraum bis zu 30%.

kein wunder, ich habe unlängst jemanden kennengelernt, der hatte ne neue SIG 210-6 bei Fr... gekauft für 1800 öcken. listenpreis bei Fr... 2300 (bin mir nicht ganz sicher). ne so schauts aus, mädels, "vitamin B" ist nach wie vor sehr hilfreich...

-schöne grüsse SIG

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ist ja alles sehr ehrenhaft, was Du von Dir gibst.

Aber genauso toll ist, Mk23-Socom geht in den Laden um sich seine Waffe für z.B. 1500€ abzuholen und Karl-Heinz geht 10 Minuten später hinein und holt sich die gleiche Waffe für 1400€ ab.

Wie nennst Du sowas denn? Ein "ehrenhaftes" Geschäft??

324325[/snapback]

mal andersherum gefragt:

ist der kauf für 1500 denn ein schlechter kauf, nur weil jemand anders weniger zahlt?

wenn karl-heiz auf dem weg zum büma vom bus überfahren wird und deshalb die waffe nicht kaufen kann, hat mk23-socom dann etwas davon?

es gibt kein grundrecht auf rabatt.

wenn jemand anders weniger zahlt, dann hat er halt glück gehabt und/oder besser gehandelt... oder er ist stammkunde oder ein guter kumpel oder er hat schlimmen körpergeruch, so dass der händler ihm rabatt gab, um ihn schnell loszuwerden.

was auch immer.

aber wir leben in einer freien marktwirtschaft und das (irgendwie sozialistische) rabattgesetz ist vergangenheit.

in einem anderen thread wurde neulich der höhere preis eines händlers als "abzocke" bezeichnet. warum? es zwingt einen doch keiner... abzocke hat immer was mit zwang oder ausnutzen zu tun. das kann bei gebühren der fall sein, oder wenn die mineralölkonzerne alle gleichzeitig den preis zu ferienbeginn anheben. wenn ich aber für ein steak in einem restaurant 5 euro mehr bezahle als in einem anderen lokal, dann ist das zum beispiel keine abzocke, sondern einfach nur teurer.

sorry für's abschweifen, aber das blödzeitungsvokabular geht mir auf den keks.

@ mouche: ein telefonisch getätigter kauf mit preisverhandlung ist und bleibt ein ferngeschäft. zumindest wenn am telefon die kaufabsicht klar geäussert wurde (okay, den nehm ich) und z.b. die abholung vereinbart wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ mouche: ein telefonisch getätigter kauf mit preisverhandlung ist und bleibt ein ferngeschäft. zumindest wenn am telefon die kaufabsicht klar geäussert wurde (okay, den nehm ich) und z.b. die abholung vereinbart wurde.

O.K. - wenn es so eindeutig ist - dann sind meine Bedenken falsch .

Nur - jetzt sei mir mal auch ein philosophisches Abschweifen erlaubt -

wir brauchen uns bei unseren Gesetzen dann aber wirklich nicht mehr wundern,wenn

Händler dichtmachen

Kapitalanleger das Geld im Ausland statt in Mietwohnungen investieren

künftige Unterhaltspflichtige lieber gleich auf Eheschließung und Zeugung/bzw.Geburt verzichten

...ich wüßte da noch ein paar Beispiele mehr :P - aber es soll ja keine generelle "Standortdiskussion" draus werden - also : Sorry fürs Abschweifen :wub:

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hallo,

grad zum beispiel frankonia fällt mir ein:

aufgrund des großen angebotenen sortiments haben die vieles nicht auf lager. letztens wo ich nachn paar griffschalen von knill gefragt habe, meinten die, sie müssten die extra bestellen, deswegen kein rückgaberecht.

324764[/snapback]

Das ist auch absolut rechtens, solange Du das VOR dem Kauf gesagt bekommst!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mal andersherum gefragt:

ist der kauf für 1500 denn ein schlechter kauf, nur weil jemand anders weniger zahlt?

wenn karl-heiz auf dem weg zum büma vom bus überfahren wird und deshalb die waffe nicht kaufen kann, hat mk23-socom dann etwas davon?

es gibt kein grundrecht auf rabatt.

324787[/snapback]

Da hast Du natürlich recht, und das wollte ich auch mit meinen Statements nicht aussagen.

Mir ging es lediglich darum, dem MK23Socom mitzuteilen, dass er aufgrund des Fernabgabegesetzes vom Kauf zurücktreten darf (und natürlich keine Preissenkung erzwingen kann!)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich weiss noch immer nicht, um was für ne plempe es sich handelt und welcher preis dafür veranschlagt wurde... wäre durchaus interessant, wenn endlich mal mit fakten gearbeitet wird.... :rolleyes:

-sig

325630[/snapback]

... würde mich auch interessieren .

38-40

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich weiss noch immer nicht, um was für ne plempe es sich handelt und welcher preis dafür veranschlagt wurde... wäre durchaus interessant, wenn endlich mal mit fakten gearbeitet wird.... :rolleyes:

-sig

325630[/snapback]

Mag es eine Glock sein?? :AZZANGEL:

Dann schämt sich nun der gute Mann und will es uns nicht sagen?? ;)

(wenn jetzt die Antwort "Nee, es handelt sich im eine Nowlin!!" kommt, kann ich es verstehen. :chrisgrinst: )

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.