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IGNORED

Munitionserwerb ohne Waffe auf WBK ?


P99

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen !

Ich habe da eine kurze Frage bezüglich Munitionserwerb. Und zwar : ist man berechtigt, mit einem Voreintrag in der WBK (mit vorhandenem Stempel für den Munitionserwerb) bereits Munition im angegebenen Kaliber zu kaufen ? Oder ist es für den Kauf notwendig, dass die zugehörige Waffe vollständig eingetragen ist ?

Der Hintergrund, der mich zu dieser Frage bringt, ist folgender :

Ich war heute in einer Filiale eines größeren Fachgeschäftes, um ein wenig Kleinkram zu besorgen. Da ich nun schon mal dort war, wollte ich auch gleich die Gelegenheit beim Schopfe packen und ein wenig Munition für mein bestelltes, aber noch nicht eingetroffenes (und folglich noch nicht eingetragenes) Gewehr erwerben. Der Verkäufer entgegnete mir aber, dass er mir keine Munition verkaufen dürfe, solange keine dafür passende Waffe auf der WBK eingetragen ist. Er war ebenfalls der Meinung, dass es darüber ein Gerichtsurteil gäbe. (?)

Ich war etwas verwirrt, denn bislang bin ich davon ausgegangen, dass bereits allein der Stempel in der Spalte für den Munitionserwerb als Nachweis für die Erwerbsberechtigung ausreichen sollte. Allerdings bin ich alles andere als ein Experte auf dem Gebiet...

Ich würde mich deshalb freuen, eure Meinungen über diese Angelegenheit zu hören, damit ich beim nächsten Mal etwas schlauer bin. :D

Viele Grüße,

P99

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ist man berechtigt, mit einem Voreintrag in der WBK (mit vorhandenem Stempel für den Munitionserwerb) bereits Munition im angegebenen Kaliber zu kaufen ?

Ja

Oder ist es für den Kauf notwendig, dass die zugehörige Waffe vollständig eingetragen ist ?

Nein

Gruß Markus

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Danke für die Erleuchtung, Markus... ;)

So macht das auch in meinen Augen Sinn.

Verwunderlich ist nur, warum die Firma F.......a einen derart "kompetenten" Mitarbeiter beschäftigt, der dem eigenen Hause dank gesundem Halbwissen ein Geschäft vermasselt. Ich denke, konsequenterweise werde ich mich in Zukunft nicht mehr von diesem Verkäufer bedienen lassen, sondern warten, bis ein anderer Zeit hat. ^_^

Viele Grüße,

P99

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Gast husqvarna-m40
Hallo zusammen !

Ich habe da eine kurze Frage bezüglich Munitionserwerb. Und zwar : ist man berechtigt, mit einem Voreintrag in der WBK (mit vorhandenem Stempel für den Munitionserwerb) bereits Munition im angegebenen Kaliber zu kaufen ? Oder ist es für den Kauf notwendig, dass die zugehörige Waffe vollständig eingetragen ist ?

Der Hintergrund, der mich zu dieser Frage bringt, ist folgender :

Ich war heute in einer Filiale eines größeren Fachgeschäftes, um ein wenig Kleinkram zu besorgen. Da ich nun schon mal dort war, wollte ich auch gleich die Gelegenheit beim Schopfe packen und ein wenig Munition für mein bestelltes, aber noch nicht eingetroffenes (und folglich noch nicht eingetragenes) Gewehr erwerben. Der Verkäufer entgegnete mir aber, dass er mir keine Munition verkaufen dürfe, solange keine dafür passende Waffe auf der WBK eingetragen ist. Er war ebenfalls der Meinung, dass es darüber ein Gerichtsurteil gäbe. (?)

Ich war etwas verwirrt, denn bislang bin ich davon ausgegangen, dass bereits allein der Stempel in der Spalte für den Munitionserwerb als Nachweis für die Erwerbsberechtigung ausreichen sollte. Allerdings bin ich alles andere als ein Experte auf dem Gebiet...

Ich würde mich deshalb freuen, eure Meinungen über diese Angelegenheit zu hören, damit ich beim nächsten Mal etwas schlauer bin.  :D

Viele Grüße,

P99

318019[/snapback]

Gleiches Erlebnis hatte ich in Köln in der Krebsgasse. :pissed:

Hatte später noch ein angeregtes Telefonat mit dem Geschäftsführer.

Na ja, seitdem kaufe ich da halt nix mehr.

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Nun laß mal bitte die Kirche im Dorf P 99 :AZZANGEL: .

Waffenrechtliche Fragen nur mit "Ja" oder "Nein"zu beantworten ist sicherlich sehr "biblisch" - aber zumeist nicht ganz so einfach wie es klingt :rolleyes: !

Das Ding nennt sich "Voreintrag" - man kann es z.B. auch verfallen lassen, ohne eine Waffe zu erwerben.Setzt Mun Erwerb nicht "Bedürfnis" voraus-hat Bedürfnis, wer keine Waffe hat? Fragen über Fragen.......

Erwerb zusammen(!) mit einer Waffe ist keine Frage - ganz klar :icon14: - aber ohne Waffe .......

Nach Aussage meines Sachbearbeiters ist der in die WBK eingetragene MEB immer nur in Bezug auf die dort eingetragene Waffe zu sehen - deshalb zahl ich bei jeder neuen Waffe im bereits vorhandenen Kaliber auch nochmals für die MEB obwohl ich sie eigentlich nicht brauche.Diese Ansicht muß natürlich nicht stimmen!

Ich behaupte weder, daß mein SB oder der F. Mitarbeiter Recht hat, noch das Hermes Unrecht hat - ich habe aber erhebliche Zweifel daran, daß gerade dieses Problem sooo eindeutig geklärt sein soll, daß ein "Ja" oder "Nein" reicht !

DAS wäre für eine Frage aus dem Waffenrecht eine wirklich erstaunliche Tatsache :P .

Mouche

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Nun laß mal bitte die Kirche im Dorf P 99  :AZZANGEL: .

Waffenrechtliche Fragen nur mit "Ja" oder "Nein"zu beantworten ist sicherlich sehr "biblisch" - aber zumeist nicht ganz so einfach wie es klingt :rolleyes:  !

Das Ding nennt sich "Voreintrag" - man kann es z.B. auch verfallen lassen, ohne eine Waffe zu erwerben.Setzt Mun Erwerb nicht "Bedürfnis" voraus-hat Bedürfnis, wer keine Waffe hat? Fragen über Fragen.......

Erwerb zusammen(!) mit einer Waffe ist keine Frage - ganz klar  :icon14: - aber ohne Waffe .......

Nach Aussage meines Sachbearbeiters ist der in die WBK eingetragene MEB immer nur in Bezug auf die dort eingetragene Waffe zu sehen - deshalb zahl ich bei jeder neuen Waffe im bereits vorhandenen Kaliber auch nochmals für die MEB obwohl ich sie eigentlich nicht brauche.Diese Ansicht muß natürlich nicht stimmen!

Ich behaupte weder, daß mein SB oder der F. Mitarbeiter Recht hat, noch das Hermes Unrecht hat - ich habe aber erhebliche Zweifel daran, daß gerade dieses Problem sooo eindeutig geklärt sein soll, daß ein "Ja" oder "Nein" reicht !

DAS wäre für eine Frage aus dem Waffenrecht eine wirklich erstaunliche Tatsache :P .

Mouche

318187[/snapback]

Hi Mouche,

mein SB sagt, daß ich mir die Kosten für die Munitionserwerbsberechtigung sparen kann, wenn ich für eine andere Waffe gleichen kalibers schon eine habe.

Einziges Problem wäre der Verkauf GERADE DER Waffe, wo der Stempel für die Munitionserwerbsberechtigung drinnen ist.

... und dann könnte man sich den Stempel halt zu einer anderen Waffe geben lassen.

Grüße

Iggy

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Tja - typisch Waffenrecht - so viele Meinungen wie Zuständige :AZZANGEL: .

Wie gesagt - ICH weis nicht, was hier stimmt :confused: - meine nur, man muß nicht gleich jemand "in die Tonne" hauen, wenn er da einen anderen Kenntnisstand hat /eine andere Auslegung des Rechts zu kennen meint :)

Mouche

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Tja - typisch Waffenrecht - so viele Meinungen wie Zuständige  :AZZANGEL: .

Wie gesagt - ICH weis nicht, was hier stimmt  :confused:  - meine nur, man muß nicht gleich jemand "in die Tonne" hauen, wenn er da einen anderen Kenntnisstand hat /eine andere Auslegung des Rechts zu kennen meint  :)

Mouche

318202[/snapback]

Ob Recht oder Unrecht brauchen wir auf die eingangsgestelle Frage nicht beantworten.

Wenn dem Frager die Munition in dem einen Laden so nicht verkauft wird muß er halt in einen anderen gehen. So wie es hier im Forum verschiedene Meinungen gibt, gibt es sie auch unter den Händlern,warum auch nicht.

Mfg

Horst

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Du hast natürlich Recht, lieber Mouche, dass es im Waffenrecht keine Schwarz-Weiss-Malerei gibt, die einem das Leben manchmal sehr vereinfachen würde. Es handelt sich hier sicher auch nicht um ein lebenswichtiges Ereignis, denn die Munition würde bis zum Eintreffen der Waffe sowieso nur im Tresor schlummern. Aber da ich nicht allzu oft in der Nähe des besagten Geschäfts bin, erschien es mir sinnvoll, schon mal einen Vorrat einzukaufen.

Meine Überlegung lässt sich auf folgenden Punkt bringen : wenn man mir behördlicherseits noch nicht die Erlaubnis zum Munitionserwerb zubilligen wollte, hätte man mir doch wohl kaum ein Dienstsiegel in die entsprechende Spalte gedrückt.

Soweit meine eigene Schlußfolgerung, die natürlich längst nicht richtig sein muss. (Logik und Waffengesetz, ich weiss, ich weiss.... :wacko: )

Ich würde übrigens nicht soweit gehen und sagen, dass ich dort nichts mehr kaufen würde. Im Gegenteil, in der Vergangenheit war ich immer sehr zufrieden mit der Behandlung dem Kunden gegenüber.

Allerdings war ich gestern nicht gerade begeistert, als mich der Verkäufer (den ich übrigens zum ersten Mal dort gesehen habe) mit dem nicht weiter ausgeführten Argument "Gerichtsurteil" abblitzen ließ. Da ich davon vorher noch nie etwas gehört hatte, kam ich mir in dem Moment etwas veralbert vor.

Aber es hätte ja sein können, dass mir tatsächlich eine neue gerichtliche Regelung entgangen ist, deshalb kam ich zu der oben gestellten Frage, wie die Einschätzung der anderen User dazu ist.

Auf jeden Fall bin ich nun um die Erfahrung reicher, dass auch hier im Forum die Ansichten in dieser Angelegenheit unterschiedlich sind. Und das ist ja auch schon eine interessante Erkenntnis, finde ich.

Viele Grüße,

P99

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was ist eigentlich wenn man seine waffe verkauft hat und noch restmunition übrig hat. muss die spätestens beim verkauf verschossen oder abgegeben sein? seit dem neuen waffengesetz ist der besitz von munition (ohne EWB) ja verboten.

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Ob Recht oder Unrecht brauchen wir auf die eingangsgestelle Frage nicht beantworten.

Wenn dem Frager die Munition in dem einen Laden so nicht verkauft wird muß er halt in einen anderen gehen. So wie es hier im Forum verschiedene Meinungen gibt, gibt es sie auch unter den Händlern,warum auch nicht.

Mfg

Horst

318209[/snapback]

WaffG, § 10

(3) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt.
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was ist eigentlich wenn man seine waffe verkauft hat und noch restmunition übrig hat. muss die spätestens beim verkauf verschossen oder abgegeben sein? seit dem neuen waffengesetz ist der besitz von munition (ohne EWB) ja verboten.

318223[/snapback]

Ja,

es ei denn, man hat eine Erwerbs- bzw. Besitzerlaubnis, die sich nicht auf den Stempel in der zu der Waffe gehörenden Zeile Munerwerb stützt.

Gruß

Michael

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Du hast natürlich Recht, lieber Mouche,

:wub:

dass es im Waffenrecht keine Schwarz-Weiss-Malerei gibt, die einem das Leben manchmal sehr vereinfachen würde. Es handelt sich hier sicher auch nicht um ein lebenswichtiges Ereignis, denn die Munition würde bis zum Eintreffen der Waffe sowieso nur im Tresor schlummern. Aber da ich nicht allzu oft in der Nähe des besagten Geschäfts bin, erschien es mir sinnvoll, schon mal einen Vorrat einzukaufen.

Meine Überlegung lässt sich auf folgenden Punkt bringen : wenn man mir behördlicherseits noch nicht die Erlaubnis zum Munitionserwerb zubilligen wollte, hätte man mir doch wohl kaum ein Dienstsiegel in die entsprechende Spalte gedrückt.

Soweit meine eigene Schlußfolgerung, die natürlich längst nicht richtig sein muss. (Logik und Waffengesetz, ich weiss, ich weiss.... )

Ich würde übrigens nicht soweit gehen und sagen, dass ich dort nichts mehr kaufen würde. Im Gegenteil, in der Vergangenheit war ich immer sehr zufrieden mit der Behandlung dem Kunden gegenüber.

Allerdings war ich gestern nicht gerade begeistert, als mich der Verkäufer (den ich übrigens zum ersten Mal dort gesehen habe) mit dem nicht weiter ausgeführten Argument "Gerichtsurteil" abblitzen ließ. Da ich davon vorher noch nie etwas gehört hatte, kam ich mir in dem Moment etwas veralbert vor.

Aber es hätte ja sein können, dass mir tatsächlich eine neue gerichtliche Regelung entgangen ist, deshalb kam ich zu der oben gestellten Frage, wie die Einschätzung der anderen User dazu ist.

Auf jeden Fall bin ich nun um die Erfahrung reicher, dass auch hier im Forum die Ansichten in dieser Angelegenheit unterschiedlich sind. Und das ist ja auch schon eine interessante Erkenntnis, finde ich.

Viele Grüße,

P99

318220[/snapback]

Gute und vernünftige Sicht der Dinge P 99 :) - klingt für mich schon deutlich besser, wie Dein erster, vermutlich noch im verständlichen Zorn geschriebener Beitrag .

Gerade bei Gewerbetreibenden und in der heutigen Zeit müssen wir aber auch etwas Verständnis dafür haben, daß die bei so einem unsicheren Sachverhalt mit einem Verkauf ggf. ihren Ar...pardon :grin: - ihre berufliche Existenz gefährden.

Völkers kurzer und prägnanter Beitrag :icon14: - bestätigt meine Vermutung, daß der Fall offenbar nicht so eindeutig falsch beschieden wurde !

Ich hätte in dem Fall - wo es ja wirklich noch nicht darauf ankommt vielleicht gesagt :" Hey interessant - wissen Sie Näheres über das Urteil ? Haben Sie eine Ablichtung davon - das interessiert mich " - und ihn dann noch dazu "verdonnert", mir die Muni portofrei zu schicken, wenn er falsch liegen sollte :P .

Mouche

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Stimmt - heute sehe ich die Sache schon viel gelassener als gestern.

Es ist halt bei den großen Jungs genauso wie bei den kleinen : wenn man ihnen ihr Spielzeug nicht geben will, fangen sie an zu plärren... :chrisgrinst:

Auch den Seitenhieb mit dem Halbwissen würde ich mir heute verkneifen, denn schließlich weiss ich oft genug auch nicht 100%ig Bescheid (besonders bei rechtlichen Fragen ist ja vieles Ansichtssache).

Ich denke, ich werde beim nächsten Besuch der Filiale den Verkäufer also nicht links liegen lassen, sondern vielmehr freundlich nach einer Quellenangabe für das erwähnte Urteil fragen.

Ausserdem dürfte es die Nerven schonen, wenn man mit dem Munitionskauf ganz einfach wartet, bis die neue Waffe eingetragen ist... B)

Viele Grüße,

P99

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Bei mir haben die Verkäufer auch kein Problem darin gesehen,

Munition (waren sogar zwei verschiedene :P ) für noch nicht

erworbene Waffen zu überlassen.

Halte es anders auch für totalen Schwachsinn...wieso dürfen Jäger

JEDE Patrone für Langwaffen kaufen, ohne eine Waffe für

selbiges Kaliber im Schrank stehen zu haben?

"Hätte gerne 10 Schuss .50BMG für die Jagd..." *alles klar*

Gruß,

Basti

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Bei mir haben die Verkäufer auch kein Problem darin gesehen,

Munition (waren sogar zwei verschiedene  :P ) für noch nicht

erworbene Waffen zu überlassen.

Halte es anders auch für totalen Schwachsinn...wieso dürfen Jäger

JEDE Patrone für Langwaffen kaufen, ohne eine Waffe für

selbiges Kaliber im Schrank stehen zu haben?

"Hätte gerne 10 Schuss .50BMG für die Jagd..." *alles klar*

Gruß,

Basti

318332[/snapback]

Kannst Du Völkers Beitrag nicht lesen ? Die Frage wer da richtiger gehandelt hat - DEINE Verkäufer oder die von P 99 - ist damit ziemlich klar aus dem Gesetz(!) beantwortet, also von wegen Schwachsinn usw. :cool3:

Und Jäger sind in dem Fall kein vergleichbares Beispiel - die können auch alle Langwaffen und damit praktisch jeden HA ohne Voreintrag erwerben und der Munitionserwerb ist für diese Personengruppe ausdrücklich und allgemein geregelt.

Mouche

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