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Eigenimport aus USA - was ist unkritisch


Sharps

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich will mir einiges aus den USA bestellen, weiß aber nicht, für was man z.B. eine Export License benötigt. Einige Sachen kommen direkt vom Händler zu mir, da werden die sich falls nötig um die Lizenz kümmern.

Aber einige Händler liefern nicht direkt nach .de, so dass ich es an eine US-Adresse liefern lassen und dann von meinem Bekannten als Komplettpaket privat an mich schicken lassen will (Steuern & Zoll werden natürlich brav abgeführt). Da diese Sachen von privat verschickt werden, wüsste ich gerne, ob man dafür eine Lizenz braucht, die meines Wissen für Privatleute nicht erteilt wird.

Geplant sind:

Hornady LNL Presse + Zubehör + Matrizen

Dürfte wohl unkritisch sein und kommt direkt vom Händler.

M1 Garand Ladeclips und ZF-Montage

Die Montage sollte unproblematisch sein. Aber wie sieht es mit den Clips aus? Bei den Märchenpreisen für Clips hierzulande lohnt das auf jeden Fall.

Ruger 10/22 Magazine & Abzugseinheit

Wie sieht es mit den Magazinen und vor allem dem Abzug aus (komplettes Abzugsmodul)? Lizenz nötig? Auch hier würde der Import sehr lohnen.

Und was ist mit den US Steuern, wenn es zunächst an meinen Bekannten geliefert wird, ich aber per Kreditkarte zahle. Werden dann noch US Steuern fällig plus meine deutsche MWSt. und Zoll?

Wer ist für meine Fragen der zuständige Ansprechpartner? Der deutsche Zoll oder eine US Einrichtung?

Geschrieben

Hi Sharps,

ich kann nur sagen, wie bei der Fa. Brownell's verfahren wird.

Hier gibt es eine 100,00 $ Grenze für die Ausfuhr von Waffenteilen. Zu den Waffenteilen zählt in Amerika nicht nur die Waffe sondern auf die kleinste Feder als Ersatzteil. Danach ist eine Exportgenehmigung notwendig, die erst nach Vorliegen einer deutschen Einfuhrgenehmigung erteilt wird. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Tel.: 06109 / 9080) ausgestellt und ist hier allerdings nur notwendig, wenn die bestellten Teile einer Einfuhrbeschränkung unterliegen (kompl. Waffen, Läufe, Verschlüsse usw.). Sollen dem Grunde nach auch hier frei erhältliche Teile importiert werden (dazu zählen auch Deine Abzugsgruppen), reicht eine Bestätigung wie sie im Katalog vorgegeben wurde:

Zitat:

Sollte eine Einfuhrerlaubnis in Ihrem Land nicht notwenig sein, schicken Sie uns einen Brief mit Ihrem Briefkopf.Dieser sollte folgenden Text enthalten:

"My Country does not require an import permit to bring firearm parts into this country". ("In meinem Land ist für die Einfuhr von Schußwaffenteilen keine Einfuhrerlaubnis erforderlich")

Zitat Ende

Man sollte nur tunlichst darauf achten, dass wirklich nur "freie" Schusswaffenteile geordert wurden. Beim Zoll könnte es sonst ein böses Erwachen geben.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Und mit diesem Briefkopf von mir bekommt auch ein Privatmann in den USA eine export license? Das Problem ist halt, dass einige der Händler, bei denen ich bestellen will, nicht exportieren. Das müsste über meinen Bekannten in den USA ablaufen. Wenn der aber keine export license bekommt, Pech gehabt.

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass diese export license nur an Händler erteilt wird.

Der Ruger-Abzug, die Magazine und Garand Clips sind ja hier unproblematisch.

Geschrieben

Hi Sharps,

bei Brownell's scheint es auszureichen.

Rufe doch einfach mal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an.

Ach wichtig: Die von mir oben angegebene Vorwahl ist falsch. Richtig ist:

06196 9080 oder rede gleich mit Frau Dette 908648

Dort bekommst Du ggf. auch einen

"Antrag Int. Einfuhrbescheinigung Anlage E6 der Außenwirtschaftsverordnung"

Formular von 2002

und noch jede Menge Infos.

Gruß

Manfred

Geschrieben
Hi Sharps,

bei Brownell's scheint es auszureichen.

Rufe doch einfach mal beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an.

Ach wichtig: Die von mir oben angegebene Vorwahl ist falsch. Richtig ist:

06196 9080 oder rede gleich mit Frau Dette 908648

Dort bekommst Du ggf. auch einen

"Antrag Int. Einfuhrbescheinigung Anlage  E6 der Außenwirtschaftsverordnung"

Formular von 2002

und noch jede Menge Infos.

Gruß

Manfred

315461[/snapback]

Danke für die Nummer, ich werde da mal nächste Woche anrufen. Brownell's ist halt auch ein Händler. Bleibt die Frage offen, ob Privatleute eine Lizenz bekommen. Aber vielleicht weiß man ja Frau Dette bescheid. :)

Geschrieben

hallo !

es ist auch für privatleute kein problem eine exportlicens zu bekommen. aber die licens wird in der regel vom us händler beantragt.......ist dann auch nur für diesen händler ausgestellt, da sein name mit draufsteht. :angry2:

wenn du also von verschiedenen händlern was kaufen willst, wirst du wahrscheinlich auche mehrere licensen über den jeweiligen händler beantragen müssen. kosten von 0,- usd bis ca 50,- usd.

aber bei grösseren mengen lohnt es sich.

wenns nur um einzelteile geht, würde ich über etss abwickeln, der hat licens und verschickt eigentlich alles, gegen angemessene gebühr. :icon14:

handgunner

Geschrieben

Und wenn ich die Sachen alle zu meinem Bekannten in den USA schicken lasse und der dann für alles komplett eine einzige License beantragt, geht das nicht? Du schreibst doch, dass auch Privatleute eine bekommen. Dann sollte das doch gehen. Dann würden auch nur einmal internationale Versandkosten anfallen. Der Versand innerhalb der USA ist ja in der Regel günstig.

Das Problem ist wie gesagt, dass einige Händler nicht exportieren wollen. Die werden mir dann kaum eine License beantragen. An eine US-Adresse verschicken sie dagegen problemlos, wenn ich per Kreditkarte zahle.

Geschrieben

hallo !

wenn dein bekannter eine licens beantragt und bekommt wäre das eine top lösung !

und durch das sammeln der lieferung ergeben sich auch noch recht interessante frachtkosten über den grossen teich !

probieren geht über studieren !..................oder so ähnlich :rolleyes:

handgunner

Geschrieben

Eben. Im Idealfall will ich alles per Schiff kommen lassen, was eine gewaltige Ersparnis bringen dürfte, wenn die Wiederladepresse dazu kommt. Wo muss er die License beantragen?

Geschrieben
Eben. Im Idealfall will ich alles per Schiff kommen lassen, was eine gewaltige Ersparnis bringen dürfte, wenn die Wiederladepresse dazu kommt. Wo muss er die License beantragen?

315903[/snapback]

Vielleicht mal zur Erklärung und zum besseren Verständnis:

nach 9-11 hat die US-Regierung eine sehr restriktive Beschränkung für den Aussenhandel mit allen Gegenständen erlassen, die im direkten Zusammenhang mit Schusswaffen, Munition und optischen Zielgeräten stehen. Diese Beschränkung gilt also für jegliche Art von Waffenteilen, Hülsen, Geschossen und Zielfernrohren, auch wenn diese nicht über militärische Absehen (MilDot) verfügen. US-Händler, Waffenhersteller oder Büchsenmacher, die trotzdem ihre Übersee-Kunden weiterhin versorgen möchten, benötigen jetzt für jede Warensendung, die ausserhalb der USA versendet werdet soll, eine Exportlizenz des BATF (Bureau for Alcohol, Tobacco and Firearms = US-Bundesbehörde zur Warenein- und Ausfuhrkontrolle). Diese Lizenzen werden ausschliesslich an registrierte US-Händler oder Inhaber einer Waffenherstellungserlaubnis (Gun Makers License) vergeben. Eine Privatperson erhält eine solche Ausfuhrlizenz nicht! Der Weg über den Bekannten in den USA funktioniert also nicht. Im Gegenteil, es könnte den netten Bekannten in den USA in grösste Schwierigkeiten bringen, da der Inhalt aller Warensendungen nach Übersee peinlichst genau überprüft wird. Gerade bei Verstössen gegen die Aussenhandelsbestimmungen mit besonders beschränkten Waren verstehen die US-Behörden überhaupt keinen Spass und die Strafen sind drakonisch bis hin zum Verlust der Gewerbeerlaubnis, extreme Geldstrafen und Freiheitsstrafen. Aus diesem Grund sind auch die US-Händler besonders vorsichtig, verständlich.

Dabei ist für Besteller aus DE der Weg so einfach.

Es genügt tatsächlich eine kurze Bescheinigung unserer Zollbehörden oder des Aussenwirtschaftsamts, dass die bestellte Ware hier keinen gesetzlichen Einfuhrbeschränkungen unterliegt und der Besteller Endverbraucher ist (end user certificate). Unbedingt zu beachten ist dabei, dass die deutsche Bescheinigung in Englisch formuliert sein muss und im Original per Post an den US-Händler verschickt werden muss. Fax oder mail geht nicht. Einige der grösseren US-Händler erledigen die Formalitäten in den USA für ihre Auslandskunden kostenfrei, manche lassen sich diesen zusätzlichen Service entsprechend dem Aufwand auch bezahlen (bis zu US$ 70.00 Aufschlag auf Handling & Shipping).

Also bitte nochmals: diese gesetzliche Reglementierung ist auch den US-Händlern eine Dorn im Auge, da es ihre Auslandshandelsaktivitäten erheblich einschränkt und demzufolge zu spürbaren Umsatzeinbußen führt.

Man muss die Antiterror-Hysterie der Amerikaner nicht verstehen, aber etwas Verständnis für die betroffenen Händler aufbringen, die sich diesen Unfug nicht ausgedacht haben, sondern selbst mit zu den Leidtragenden gehören.

Behördlicher Unsinn beschränkt sich also nicht nur auf Deutschland :crying: .

So long, CM :)

Geschrieben

Also nix mit billigem Versand. Die meißten Händler bieten nur Air Mail an, was entsprechend teuer ist. Dann muss ich die Daumen drücken, dass der Hersteller der Abzugseinheit das Ding auch nach .de verkauft. Denn außerhalb der USA gibt es nur eine abgespeckte Lizenz-Kopie, die auch noch teurer ist.

Muss in dem Schrieb vom Zoll der Händler ausdrücklich drin stehen, oder genügt es, wenn ich mir eine Bescheinigung in mehrfacher Ausführung ausstellen lasse, in der alle Produkte aufgelistet sind (Wiederladezubehör, Abzug, Clips, Magazine usw.)? Davon würde dann jeder Händler ein Exemplar bekommen. Es werden wohl 2-3 Shops sein, bei denen ich bestelle.

Geschrieben

Hi Sharps,

ich habe da vor einiger Zeit mal einen Standardtext aufgesetzt, der auf einem entsprechenden Briefbogen der zuständigen deutschen Behörde mit Unterschrift und Dienstsiegel immer akzeptiert wurde und meine Bestellungen immer ohne Probleme nach DE versandt wurden.

CERTIFICATION

This is certified by the office of the government authority responsible for registrations and regulations that there is no restriction or ban by national customs regulations or by state or federal law of the Federal Republic of Germany for german customers to buy and import firearms, gunparts, optics, reloading equipment and tools or reloading components including brass and bullets from U.S. factories and U.S. dealers as far as the german customer is end user and all imported items are not determined for resale or trading purposes.

Manchmal haben allerdings unsere hiesigen Behörden ein Problem damit, eine Bescheinigung in englischer Sprache auszustellen! :blink:

Da kann man dann die entsprechende "Schützenhilfe" leisten. :grin:

So long, CM :)

Geschrieben

Das mit dem Abzug funktioniert schon mal. Der Händler exportiert das Ding nach .de, Versandkosten sind ok, so um die 25,- $. Laut seiner Aussage braucht er dafür auch keine export license.

Nur eines verstehe ich nicht ganz:

Einmal heißt es, ohne license darf man nichts exportieren. Dann geht es doch, solange die Sachen im Empfängerland nicht verboten sind. Eine Lizenz bekommen nur Händler, Privatleute nicht. Aber was ist mit Sachen, für die man keine Lizenz braucht? Wenn ich das Posting oben richtig verstanden habe, dürfen die trotzdem nichts exportieren.

Also Export NUR über Händler. Und für welche Sachen braucht der dann eine Lizenz? Nur für in .de WBK-pflichtige Teile? Bin immer noch nicht ganz durchgestiegen, wann die Lizenz nötig ist und wann nicht.

Geschrieben

Hi Sharps,

eine Exportlizenz (braucht der Händler in den USA) wird nur ausgestellt (von der US-Behörde) wenn eine Einfuhrgenehmigung (in dem Fall Deutschland) vorliegt. Den USA ist es schnurzpiepegal welche Teile hier WBK-pflichtig sind, denn alle Teile einer Waffe (auch die Magazinbodenfeststellschraube) unterliegen den Ausfuhrbeschränkungen. Die Einfuhrgenehmigung bekommst Du hier für WBK-pflichtige Teile von - ich nenne sie hier jetzt einfach mal Frau Dette (siehe weiter oben) - eigentlich nur als Inhaber einer Waffenhandelslizenz. Alles andere geht auch über Frau Dette (odere im Fall Brownell's mit Deiner eigenen Unterschrift) als Privatperson.

Theoretisch könntest Du Dir mit einer selbst ausgestellten Einfuhrgenehmigung (bei Brownell's) alle Teile einer 1911-er schicken lassen. Die Exportgenehmigung würde in den USA erteilt. Das deutsche Recht und somit Deine Probleme würden dann spätestens am Zoll beginnen.

Gruß

Manfred

Geschrieben

Hi Sharps,

na ja, so ganz blick ich manchmal auch nicht durch :confused: .

SINCLAIR's, GRAF und CABELAS wollen 'ne Bescheinigung und brauchen eine Exportlizenz bei Zielfernrohren, Hülsen, Geschossen und allen Waffenteilen, auch Kleinteilen wie Federn, Schrauben etc. Läufe und Systeme oder Verschlüsse werden generell nur an BüMas oder Händler geliefert, für Privat-Besteller völlig tabu. MIDWAY's liefert nur noch an Stützpunkthändler in DE, da geht als Privatbesteller garnix mehr. BEARBASIN liefern ihre ZF aller Fabrikate auch mit MilDot-Absehen problemlos und ohne alle formalen Hindernisse direkt an den Endverbraucher. BROWNELL's liefert wieder Klein- und Ersatzteile für Kurzwaffen, aber Läufe oder Magazine für 1911er sind wieder out und werden in DE nur an Händler oder BüMas geliefert.

Ich denke den Amis geht's da wie uns mit dem WaffG (neu) und all seinen Nebenverordnungen. Jeder weiss ein bischen was, aber keiner versteht's genau. :blink:

So long, CM :)

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