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IGNORED

BSSB 2 KW Grundbedürfnis


IMI

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1.:

Wenn ich die ersten 2 KW als Grundbedürfnis über den BSSB beantrage, können das auch ein 4 " Revolver in .357 Mag und ein 5.25" Revolver in .357 Mag sein?

Das ist schon klar, dass man im Allgemeinen nicht zwei gleiche Waffen haben kann, es sei denn man ist sehr erfolgreicher Wettkampfschütze... Die Frage ist, ob es da eine Ausnahme gibt, weil es ja das Gründbedürfnis ist.

Nochmal anders gefragt: Führt irgendein Weg für mich zu dem 4 Zöller UND dem 5.25" langen Revolver, beide DA, und beide in .357Mag.

oder:

2.:

Wenn das oben genannte nicht gehen sollte, dann kann ich ja auf jeden Fall den 4-Zöller in .357 Mag nehmen. Wie ist es dann um die zweite Waffe bestellt? Darf das z.B. der Smith &Wesson Extreme Hunter mit 12" Lauf im Kaliber .44 Mag sein?

Vielen Dank

IMI

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Du könntest den einen Revolver für bspw. die Disziplin Rev. bis .357 Mag. 25 m und den anderen für die Disziplin Freie Klasse (dann mit Optik) 25 m beantragen.

Bei Lauflängen über 8,5" ist er dann auch Freie Klasse.

313438[/snapback]

Also den 4-Zöller in 357 für "GK Revolver .357Mag, Kennzahl 2.55"?

Nur für die von Dir angegebene Disziplin über 8,5", freie Klasse kann ich keine Kennzahl finden!

IMI

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Du könntest den einen Revolver für bspw. die Disziplin Rev. bis .357 Mag. 25 m und den anderen für die Disziplin Freie Klasse (dann mit Optik) 25 m beantragen.

Bei Lauflängen über 8,5" ist er dann auch Freie Klasse.

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Oder meintest Du jetzt, den einen 357er(4") für die Disziplin 2.55, und den 5.25" 357er mit Optik für die Disziplin Freie Klasse? Was ist das bitte für eine Kennzahl? Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?

Danke

IMI

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Beim BSSB gibt es gar keine "freie Klasse". Revolver Min.Lauflänge 4 zoll, Kal..357 max.LL 6" und Kal. .44Mag gleich 6,5" max LL. Was anderes gibts net beim BSSB (DSB). Bei BDMP und BDS etc sieht es wieder anders aus, aber Du hast ja nach BSSB gefragt........

ansonsten seh ich keine Probleme für zwei Revolver in .357 Mag. , einer für Disziplin Gebrauchsrevolver und einer für Disziplin Großkaliber Kombination, da anderes Abzugsgewicht erlaubt, also zwei Bedürfnisse.

gruß emmi

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Beim BSSB gibt es gar keine "freie Klasse". Revolver Min.Lauflänge 4 zoll, Kal..357 max.LL 6" und Kal. .44Mag gleich 6,5" max LL. Was anderes gibts net beim BSSB (DSB). Bei BDMP und BDS etc sieht es wieder anders aus, aber Du hast ja nach BSSB gefragt........

ansonsten seh ich keine Probleme für zwei Revolver in .357 Mag. , einer für Disziplin Gebrauchsrevolver und einer für Disziplin Großkaliber Kombination, da anderes Abzugsgewicht erlaubt, also zwei Bedürfnisse.

gruß emmi

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Also:

1. Beim BssB gibt es keine Freie Klasse

2. Kombi wird mir Pistole UND Revolver geschossen so dass 2 Revolver nicht gehen.

(Edit: Emmi, ich versteh Deine Überlegung. zieht aber nicht da er von 2 Revolvern als "Grundbedürfnis" spricht.)

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Also ich hab IMI eine PN geschrieben und versucht zu erklären warum es MEINER Meinung nach nicht geht.

Da auch ich mich irren kann stell ich das für die BSSB´lernoch mal zur Diskussion

Ziffer 2.55 ist EIN Revolver.

Der zweite für KOMBI ohne dass er eine Pistole besitzt geht nicht da er mit Revolver ja nur die HALBE KOMBI schiessen kann.

Auch wenn ein Bedürfnis für einen Kombi-Revolver grundsätzlich besteht (anderes Abzugsgewicht) muss er doch mindestens noch eine Pistole haben. Das wären dann aber 3 !!! Waffen.

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Also ich hab IMI eine PN geschrieben und versucht zu erklären warum es MEINER Meinung nach nicht geht.

Da auch ich mich irren kann stell ich das für die BSSB´lernoch mal zur Diskussion

Ziffer 2.55 ist EIN Revolver.

Der zweite für KOMBI ohne dass er eine Pistole besitzt geht nicht da er mit Revolver ja nur die  HALBE KOMBI schiessen kann.

Auch wenn ein Bedürfnis für einen Kombi-Revolver grundsätzlich besteht (anderes Abzugsgewicht) muss er doch mindestens noch eine Pistole haben. Das wären dann aber 3 !!! Waffen.

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Kann ich den zweiten Teil der Kombi auch mit meiner auf Jagdschein erworbenen Desert Eagle ( .44Mag) schiessen?

IMI

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Kann ich den zweiten Teil der Kombi auch mit meiner auf Jagdschein erworbenen Desert Eagle ( .44Mag) schiessen?

IMI

313823[/snapback]

Nein.

Die BSSB-Waffen sind:

PISTOLEN

2.53 9 Para

2.59 .45 ACP

REVOLVER

2.55 .357 Magnum

2.58 .44 Magnum

Mit diesen "anerkannten" Waffen musst Du kombinieren. Ich lass mich gern eines besseren Belehren (warum meldet sich denn keiner mehr) aber bei UNS ist das so.

Edit: MEIN Praxistip nachdem ich mit dem BSSB nur gute Erfahrungen gemacht habe.

Entweder SOFORT 3 Waffen beantragen (2 Revolver, eine Pistole) und anständig begründen. Ist dann zwar nicht das "Grundkontingent" aber das kenn ich eh nicht :rainbow: . Ich habe IMMER nach Disziplinen beantragt und auch bekommen. Läuft zwar dann sofort über den Verband aber das macht doch nichts.

Oder

jetzt mit den o.g. Ziffern einen Revolver und eine Pistole beantragen (Deine DE kannst im BSSB eh nicht unterbringen). In einem halben Jahr auf "Disziplinerweiterung" für Kombi den 2. Revolver beantragen mit der Begründung Abzugsgewicht.

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Nein.

Die BSSB-Waffen sind:

PISTOLEN

2.53 9 Para

2.59 .45 ACP

REVOLVER

2.55 .357 Magnum

2.58 .44 Magnum

Mit diesen "anerkannten" Waffen musst Du kombinieren. Ich lass mich gern eines besseren Belehren (warum meldet sich denn keiner mehr) aber bei UNS  ist das so.

Korrektur, Smithy:

Bei GK-Kombi kannst Du mit jeder erhältlichen Kurzwaffe schießen, die verwendete Munition muß bei der Pistole nur den 9mm-Faktor und beim Revolver den für .357 zuverlässig halten. Lauflänge und Gewicht spielt auch keine Rolle, weder beim Revolver noch bei der Pistole.

Die .50er auf'm Stand neben mir bei den Bezirksmeisterschaften ist noch in guter Erinnerung..... :pissed:

Gruß

Michael

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Korrektur, Smithy:

Bei GK-Kombi kannst Du mit jeder erhältlichen Kurzwaffe schießen, die verwendete Munition muß bei der Pistole nur den 9mm-Faktor und beim Revolver den für .357 zuverlässig halten. Lauflänge und Gewicht spielt auch keine Rolle, weder beim Revolver noch bei der Pistole.

Die .50er auf'm Stand neben mir bei den Bezirksmeisterschaften ist noch in guter Erinnerung..... :pissed:

Gruß

Michael

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Ja wie gesagt, BEI UNS ist das so.

Nach eurer Handhabung stellt sich dann für IMI nur die Frage ob der BSSB den 2. Revolver für Kombi anerkennt wenn er seine "Jagdwaffe" in die Disziplin einbringt.

IMI, da würd ich einfach mal euren Bezirksreferenten Waffenrecht (derjenige der für die Befürwortung zuständig ist) fragen.

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Korrektur, Smithy:

Bei GK-Kombi kannst Du mit jeder erhältlichen Kurzwaffe schießen, die verwendete Munition muß bei der Pistole nur den 9mm-Faktor und beim Revolver den für .357 zuverlässig halten. Lauflänge und Gewicht spielt auch keine Rolle, weder beim Revolver noch bei der Pistole.

Die .50er auf'm Stand neben mir bei den Bezirksmeisterschaften ist noch in guter Erinnerung.....   :pissed:

Gruß

Michael

313913[/snapback]

Meines Wissens nach ist bei .44 Magnum der maximale Kaliberdurchmesser für die Disziplin erreicht. Eine 44er DE müsste eigentlich möglich sein, eine DE in 50AE definitv nicht (früher schon).

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Meines Wissens nach ist bei .44 Magnum der maximale Kaliberdurchmesser für die Disziplin erreicht. Eine 44er DE müsste eigentlich möglich sein, eine DE in 50AE definitv nicht (früher schon).

313945[/snapback]

Da korrigiere ich mich nochmal selber..... <_<

Maximal 1500 Joule dürfen rauskommen, das Kaliber ist max .45 (scheint neu zu sein).

Ich häng' mal was an.....

Gruß

Michael

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"Kombi" als Bedürfnisbegründung scheidet m.E. sowieso aus !

Warum ?

"Kombi" ist meiner Kenntnis nach KEINE DSB Disziplin - und der Bayrische Landesverband selbst nur im Rahmen der DSB Sportordnung anerkannt - oder besitzt er eine zusätzliche, eigenständige und anerkannte(!) Sportordnung? Ich meine nicht !.

Somit ist die Ausübung der Disziplin "Kombi" - weil keine verbotene Übung - mit vorhandenen(!) Waffen ordnungsgemäß und zulässig - eine Bedürfnisbegründung für eine Waffe läßt sich daraus aber nicht herleiten.

So jedenfalls sehe ich das :)

Mouche

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Da korrigiere ich mich nochmal selber..... <_<

Maximal 1500 Joule dürfen rauskommen, das Kaliber ist max .45 (scheint neu zu sein).

Ich häng' mal was an.....

Gruß

Michael

313954[/snapback]

Da muss ich mich auch gleich noch mal korrigieren: Natürlich ist die Kalibergrenze bei .45

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Also stimmen meine Ziffern doch.

Die Bestimmung in der Einleitung ".........Teil 2 der Sportordnung ist sinngemäss anzuwenden" führt wie gesagt bei uns dazu dass nur Waffen der Ziffern 2.50ff

verwendet werden dürfen.

Die Auffassung von Mouche dass kein Bedürfnis weil keine eigenständige Disziplin oder Sportordnung teile ich nicht. Der Grund ist dass wir in Bayern ja auch Repetierer bekommen obwohl da in der Sportordnung nichts steht.

Auch gibt es in Bayern (nur in Bayern??) die Disziplin OSP "Klassisch" mit der auf Landesebene mit der alten OSP weitergeschossen werden kann. Auch das gibts beim DSB nicht mehr.

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Die Auffassung von Mouche dass kein Bedürfnis weil keine eigenständige Disziplin oder Sportordnung teile ich nicht. Der Grund ist dass wir in Bayern ja auch Repetierer  bekommen obwohl da in der Sportordnung nichts steht.

Auch gibt es in Bayern (nur in Bayern??) die Disziplin OSP "Klassisch" mit der auf Landesebene mit der alten OSP weitergeschossen werden kann. Auch das gibts beim DSB nicht mehr.

314076[/snapback]

Meine Überlegung muß ja nicht stimmen :D

Dein OSP Argument ist aber auch nicht überzeugend: Mit etwas weiterzuschießen, was man schon hat - ausgenommen vom Schießsport ausgeschlossene und als ungeeignet erklärte Waffen - ist kein Gegenargument für meine Rechtsauffassung - Bedürfnis-Bestätigung für Neuantrag wäre hier die logische und interessante Frage. DIE wird sich aber vermutlich nicht stellen - wird wohl keiner sich noch ne OSP ins Haus holen wollen :rolleyes: .

Aber sag : Von welchen Repetierern sprichst Du ? DSB Sportordnung verlangt selbige für Ordonnanzen - und läßt sie bei allen anderen Disziplinen zumindest mit Verwendung als Einzellader in der Sportordnung ausdrücklich zu.

Also deshalb ist mir Deine Begründung jetzt nicht so ganz klar :grin:

Mouche

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Meine Überlegung muß ja nicht stimmen  :D

Mouche

314193[/snapback]

Meine auch nicht.

Meine Überlegung muß ja nicht stimmen  :D

Dein OSP Argument ist aber auch nicht überzeugend: Mit etwas weiterzuschießen, was man schon hat - ausgenommen vom Schießsport ausgeschlossene und als ungeeignet erklärte Waffen - ist kein Gegenargument für meine Rechtsauffassung -

Mouche

314193[/snapback]

Stimmt, DAS Beispiel ist schlecht.

Aber sag : Von welchen Repetierern sprichst Du ? DSB Sportordnung verlangt selbige für Ordonnanzen - und läßt sie bei allen anderen Disziplinen zumindest mit Verwendung als Einzellader in der Sportordnung ausdrücklich zu.

Mouche

314193[/snapback]

DA mein ich jetzt KK-Repetierer mit denen wir auf 50 Meter "in Anlehnung an die Sportordnung des BDS..." schiessen.

Daher finde ich dieses Beispiel schon treffend. Wir bekommen KK-Repetierer bewilligt, tatsächlich mit dem Wortlaut "in Anlehnung..." obwohl weder der DSB noch der BSSB eine entsprechende Disziplin hat. Und als EL umgebaut werden muss/kann diese Waffe auch nicht weil ja auch Zeit eine Rolle spielt. Die genaue Begründung, Wortlaut und Ziffer mag ich jetzt nicht suchen aber das Thmea hatten wir hier schon.

Jedenfalls ist das ein HERVORRAGENDES Beispiel für das Bedürfnis einer Waffe die nicht in der Sportordnung des befürwortenden Vereins ist.

Aber jetzt nochmal zu IMI. ICH würde gleich alle 3 Waffen beantragen und sauber begründen. So ist die Begründung warum 2 Revolver gleichen Kalibers noch "warm" und nachvollziehbar. Geht halt gleich über den Verband. Aber mit dem "Kontingent" hatt ich eh noch nie was am Hut. Ich hatte noch nie ein Kontingent,, IMMER ein KONKRETES Bedürfnis.

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Nö Smithy - Umbau ist nicht gefordert - die Sportordnung sagt nur "sind als Einzellader zu verwenden" .

Beim Erstantrag (und nur hierum kann es bei der Neuen Gelben gehen-sonstige sind frei erwerblich ohne Einzelbedürfnis) wird ja auch nicht KK Repetierer oder KK Einzellader beantragt - es wird beantragt "Büchse .22lfB für Disziplin xyz ".

Da die Sportordnung Mehrlader bei Verwendung als Einzellader erlaubt - wieder kein "hervorragendes" Beispiel :D .

Denke mal dieser Fall mit Langwaffen läßt sich ohnehin nur sehr bedingt mit KW Bedürfnissen vergleichen , da mehrschüssige KW eben nur über Einzelbedürfnis-Nachweis gehen - Langwaffen allgemein dem Sportschützen erlaubt sind, soweit auf Neu-Gelb unterzubringen.

Ist halt immer wieder schön, die Klarheit und Einfachheit dieses Meisterwerks von einem Gesetz in der Praxis hinterfragen zu können - und X verschiedene und logische Wege zu finden :chrisgrinst::chrisgrinst: .

Gruß Mouche

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Gruß Mouche

Beim Erstantrag (und nur hierum kann es bei der Neuen Gelben gehen-sonstige sind frei erwerblich ohne Einzelbedürfnis) wird ja auch nicht KK Repetierer oder KK Einzellader beantragt - es wird beantragt "Büchse .22lfB für Disziplin xyz ".

Da die Sportordnung Mehrlader bei Verwendung als Einzellader erlaubt - wieder kein "hervorragendes" Beispiel  .

314444[/snapback]

Nein Mouche JETZT reden wir "meilenweit" aneinmander vorbei.

Mein "hervorragendes" Beispiel :021: hat mit der gelben nun gar nix am Hut. Ich habe meinen Repetierer vor 6 oder 7 Jahren auf die grüne eingetragen bekommen obwohl der DSB dafür keine Disziplin in der Sportordnung hat (so wie BSSB-Kombi auch nicht; um beim Thema zu bleiben). Auch der BSSB hatte zu der Zeit sowas noch nicht.

Mit der Begründung WIR schiessen das wurde aber ein Bedürfnis anerkannt. Wir schiessen das auch nicht als Einzellader Disziplin sondern wir schiessen "Matchsportgewehr" nach BDS-Regeln. Und das im BSSB.

Und so sehe ICH das auch für IMI. WIR schiessen Kombi und DAFÜR brauch ich einen Revolver (neben der Ziff. 255). DAHER würde ich das Bedürfnis für Kombi ableiten so wie es damals für meinen Repetierer abgeleitet und auch befürwortet wurde.

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Beim Erstantrag (und nur hierum kann es bei der Neuen Gelben gehen-sonstige sind frei erwerblich ohne Einzelbedürfnis) wird ja auch nicht KK Repetierer oder KK Einzellader beantragt - es wird beantragt "Büchse .22lfB für Disziplin xyz ".

Sorry wenn ich mich einmische und einen "Nebenkriegsschauplatz" aufmache:

In Bayern muß, meines Wissens, bei der Beantragung der neuen Gelben keine

Waffe beantragt werden. Zumindest bei uns und letztes Jahr.

Das ist im Antrag doch auch gar nicht vorgesehen!?

Wolli

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Nein Mouche JETZT reden wir "meilenweit" aneinmander vorbei.

Mein "hervorragendes" Beispiel  :021:  hat mit der gelben nun gar nix am Hut. Ich habe meinen Repetierer vor 6 oder 7 Jahren auf die grüne eingetragen bekommen obwohl der DSB dafür keine Disziplin in der Sportordnung hat (so wie BSSB-Kombi auch nicht; um beim Thema zu bleiben). Auch der BSSB hatte zu der Zeit sowas noch nicht.

Mit der Begründung WIR schiessen das wurde aber ein Bedürfnis anerkannt. Wir schiessen das auch nicht als Einzellader Disziplin sondern wir schiessen "Matchsportgewehr" nach BDS-Regeln. Und das im BSSB.

Und so sehe ICH das auch für IMI. WIR schiessen Kombi und DAFÜR brauch ich einen Revolver (neben der Ziff. 255). DAHER würde ich das Bedürfnis für Kombi ableiten so wie es damals für meinen Repetierer abgeleitet und auch befürwortet wurde.

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Also sorry Smithy :) - Bedürfnisse aus der Zeit des alten WaffG mit heutigen Gegebenheiten zu vermischen ist ja OT im Quadrat :rolleyes: .

DAS bringt ja nun überhaupt nichts mehr - damals hat einem der OSM problemlos ne Bedürfnisbescheinigung für jede Waffe unterschreiben können und es hat niemanden gejuckt - oder was meinst Du wohl, woher all die 30er Carbines oder Erma`s Nachbauten oder Garrands stammen die die Schränke verschiedener DSB Mitglieder füllen :P

Mouche

@ Wolli : In Württemberg ist das aber sowohl beim DSB als auch BDS antragsmäßig so vorgesehen - die erste beabsichtigte Waffe auf Neu-Gelb ist mit Angabe der Disziplin-Nummer im Antrag zu bezeichnen - wird aber nicht in der WBK eingetragen!

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Hallo Mouche,

das ist mir aus WO mittlerweile (leider) bekannt.

In BY müssen jetzt auch die Übungen, die man nachweisen muß, mit der Art von Waffe geschossen worden sein, die man beantragen will. (Kurz- oder Langwaffe)

OBWOHL MAN JA KEINE WAFFE BEANTRAGEN MUß...

Die spinnen, die Römer.

Wolli

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Hallo Mouche,

das ist mir aus WO mittlerweile (leider) bekannt.

In BY müssen jetzt auch die Übungen, die man nachweisen muß, mit der Art von Waffe geschossen worden sein, die man beantragen will. (Kurz- oder Langwaffe)

OBWOHL MAN JA KEINE WAFFE BEANTRAGEN MUß...

Die spinnen, die Römer.

Wolli

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Es muß also keine spezielle Art von Waffe beantragt werden - aber die Übungen für diese nicht näher zu beschreibende Waffe müssen nachgewiesen werden :o

Klingt irgendwie ungeheuer überzeugend und logisch :cool3: .

Wie weist man eine passende Übung für eine nicht zu bezeichnende Waffe nach :confused: .

Ich glaub Delphi liegt in Bayern :021::021:

Mouche

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