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IGNORED

2 Waffen im 1/2 Jahr ?


Garandschütze

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ab wann oder wie wird das halbe jahr gerechnet . Kalenderjahr ?? Oder vom kauf der letzten Waffe oder wie? Ich hab im 11/04 2 Waffen erworben und möchte mir nun noch etwas zulegen. Wie lange muß ich da warten oder kann ich gleich?? Wie ist das bei euch geregelt?? :gaga::gaga::gaga:

Gruß Garandschütze

Geschrieben

Hi Garandschütze,

Hollowpoint hat Recht.

Du rechnest vom aktuellen Datum 6 Monate zurück. In diesem Zeitfenster darf max. eine Waffe erworben worden sein.

Gruß

Manfred

Geschrieben

für was gilt`n das jetzt ?

wbk gelb - alt

wbk gelb - neu (inkl. repetierer) sprich mehrlader

wbk grün - mit voreintrag

oder bei allen insgesamt ?

meinetwegen, ich habe in den letzten 3 monaten 2 EL gewehrchen auf alt gelb gekauft und will jetzt noch nen slb in meine grüne,

oder wegen mir auch ne neue KW in die grüne

oder mal so gesagt, ich kaufe mir 2 LW auf neu gelb (egal, ob nun EL oder mehrlader) und will noch nen VL mit auf die gelbe nehmen

auch wieder warten ?

Geschrieben
für was gilt`n das jetzt ?

Das gilt gemäß dem Wortlaut und Sinn von WaffG und AWaffV für WBK "GRÜN"!

Aber manche Behörden weiten das sogenannte "Erwerbsstreckungsgebot" widerrechtlich auch auf die Wbk "Gelb" aus.

Solange dieses Problem von den Gerichten nicht abschließend geklärt ist, kannst Du nur 2 Waffen pro Halbjahr egal ob auf "Gelb" oder "Grün" erwerben.

Traurig, aber wahr.

GRUß

Geschrieben

also liegt es mitunter auch in der auslegung der behörde, würdest du sagen ?

sprich, man kann auch glück haben,

das der sb es nicht so wirklich genau nimmt und bspl. weise 2-3 auf gelb einträgt und dann noch irgendwas auf die grüne ?

Geschrieben
Das gilt gemäß dem Wortlaut und Sinn von WaffG und AWaffV für WBK "GRÜN"!

Es gilt nach §14.2 für Sportschützen allgemein. Der Satz 14.4 reguliert nur in Abweichung von Satz 14.3 die unbefristete Erwerbserlaubnis für genannte Waffen.

Bela

Geschrieben

Hallo ihr

Ist bei uns in Berlin nun leider auch die Regel, :mad: zwei Waffen im halben Jahr, unabhängig von der WBK.

Interessehalber gibt es den eigentlich jemanden der gegen die 2/6 Reglung Klagt. :confused:

Gruß Norbert07

Geschrieben

ich hab gerade einfach mal eine mail an meinen sb gesendet (NRW)

mal schauen, was er mir morgen antwortet...

habe bisher nie probleme gehabt, mit der behörde und eigentlich immer alles bekommen, was ich wollte. - anstandslos, ohne nachfragen, ohne zu "memmeln" oder hinterher laufen zu müssen.

alle anträge usw. werden bei meiner behörde innerhalb von max. 4 werktagen bearbeitet und an mich zurück geschickt.

dabei ist es auch schon mal vor gekommen, das der sb eine eintragsspalte zuviel, oder fälschlich beschrieben hat, sodaß eine spalte für eintragungen weg gefallen ist.

aber :ich denke, fehler passieren und wenn man sich gut miteinander steht und nicht gerade bei "kleinigkeiten" theater macht,

erhält das so`n bisschen die freundschaft. :D

okay, das hat nichts mit der 2/6 zu tuen, aber das sollte auch mal gesagt werden, das die jungs/mädels an der vl.1.2 nicht alle über den kamm des "kannste vergessen" geschert werden können / dürfen.

gut, klagen ist ne möglichkeit, aber ob`s was bringt ?

und vor allem, die waffen, sofern man evtl. gerade was günstiges hat,

welche einem durch diese regelung, durch die lappen gehen, sind danach dann eh weg.

da man ja weiß, wie langsam sich die mühlen drehen, bei gericht....

Geschrieben
Wenn man nicht klagt, wird man's nie rausfinden, ob's was bringt, oder nicht.

GRUß

311197[/snapback]

Na ja Hollow - Du machst Dich echt verdient um uns - und manche SB die da auch gerne mal ein Urteil drüber hätten :icon14: .

Ist nämlich nicht jeder mit den Weisungen "von oben" auch einverstanden - aber Beamte sind nun mal keine Revolutionäre sondern weisungsgebundene Bedienstete :cool3:

Mouche

Geschrieben
ich hab gerade einfach mal eine mail an meinen sb gesendet (NRW)

mal schauen, was er mir morgen antwortet...

Mein SB, auch in NRW sitzend, sagt leider ebenfalls, das insgesammt nur 2 Waffen innerhalb 6 Monaten machbar sein sollen. Egal ob auf Gelb o. Grün.

Geschrieben
Meine Wenigkeit, zum Bleistift...............

GRUß

311163[/snapback]

Gut zu wissen dass es einen gibt, der dagegen Klagt. Hut ab. :icon14::icon14::icon14:

Gruß Norbert07

Norbert07

Geschrieben
Gut zu wissen dass es einen gibt, der dagegen Klagt.

Es sind schon noch ein paar mehr ...........

Aber leider nicht Zehn- bis Zwanzigtausend!

Soviele müßten es sein, wenn jeder Betroffene klagen würde.

DAS würde ich gerne einmal erleben!

Die Verwaltungsgerichte ersaufen förmlich in Klagen. Die Richter kriegen Weinkrämpfe und drohen mit Selbstmord. :chrisgrinst:

Na ja, nur ein schöner Traum.......... :AZZANGEL:

GRUß

Geschrieben
Es sind schon noch ein paar mehr ...........

Aber leider nicht Zehn- bis Zwanzigtausend!

Soviele müßten es sein, wenn jeder Betroffene klagen würde.

DAS würde ich gerne einmal erleben!

Die Verwaltungsgerichte ersaufen förmlich in Klagen. Die Richter kriegen Weinkrämpfe und drohen mit Selbstmord.  :chrisgrinst:

Na ja, nur ein schöner Traum..........  :AZZANGEL:

GRUß

311272[/snapback]

Hollow - das ist ein schöner Traum - aber völlig sinnlos - weil sich nach dem ersten einmal ergangenen Urteil wohl kein Richter mehr die Mühe machen würde, eine andere Entscheidung zu treffen :rolleyes: .

Somit ist eigentlich eine Klage so viel wert, wie alle :grin:

Mouche

Geschrieben

Aber an jeder Klage hängt ein Haufen Arbeit!

Es muß für jede Klage eine Akte angelegt werden. Schriftsätze müssen verfasst werden. Listen müssen geführt werden. Etc, etc......

In dieser Zeit bleiben andere Fälle einfach liegen.

Und die Politik überlegt es sich vielleicht nächstes Mal, ob sie uns so $******-Gesetze vorknallt! :pissed:

GRUß

Geschrieben

das gilt aber doch alles "nur" für komplette waffen, richtig ?

wechselsysteme und wechselläufe sind ausgenommen ?

ja, auch unter berücksichtigung, das diese nach dem neuen waffg. nicht mehr eingetragen werden müssen, aber gemeldet werden, müssen sie dennoch.

sprich, wenn ich mir für bspl. :

eine benelli, einen 66er zusatz lauf hole,

für die KW`s jeweils ein 2tes system in welchem kaliber auch immer

und zusätzlich noch nen 2ten blaser oder sonst was lauf in 30-06 haben will,

kratzt das keinen ?

Geschrieben
Und die Politik überlegt es sich vielleicht nächstes Mal, ob sie uns so $******-Gesetze vorknallt!  :pissed:

GRUß

311284[/snapback]

Stelle mal so am Rande fest, in Deutschland werden meiner Meinung nach immer Gesetze gemacht für 3% der Bevölkerung, aus welchem Gründen auch immer. :pissed:

Gruß Norbert07

Geschrieben

so, alles vergessen, was bisher geschrieben wurde hier !

habe eben mit meinem sb telefoniert.

fakt ist, das die, die noch die "alte" gelbe wbk besitzen,(meinereiner)

diese bis obenhin voll machen können !

- genau wie früher.

von mir aus, auch auch alles an einem tag :chrisgrinst:

solange diese nicht umgeschrieben ist, oder ein antrag auf umschreibung läuft.

zu dem kannste trotzdem noch weitere waffen beantragen / kaufen

auf die grüne wbk mit voreintrag.

dieses alles gilt, weil sich ja

(mein sb wusste auch noch nichts von den neuen vwv`s)

immer noch niemand wirklich einig ist.

dieses kann ich jetzt mal für meinen kreis (gummersbach) beantworten.

wie es anderorts aussieht, weiss ich nicht.

von daher :

ich geh jetzt einkaufen - online *löl

schönen tag noch :grin:

Geschrieben
das gilt aber doch alles "nur" für komplette waffen, richtig ?

wechselsysteme und wechselläufe sind ausgenommen ?

ja, auch unter berücksichtigung, das diese nach dem neuen waffg. nicht mehr eingetragen werden müssen, aber gemeldet werden, müssen sie dennoch.

311297[/snapback]

Hallo COP,

kannst Du mir mal erklären, was Du mit Eintragen vs. Melden meinst?

Ich dachte Wechselsystem müssen der Behörde (gem. neuen Waffengesetz) nicht mehr gemeldet werden!?

Geschrieben

ja, so ist das mit dem denken :P

- kaufst du ein WS, so ist der händler/verkäufer und auch käufer, verpflichtet, den verkauf/kauf, der zuständigen behörde, binnen 14 tagen zu "melden"

(die gleiche frist, die du sonst auch beim eintragen hast)

nur, eingetragen werden muss es in die wbk eben nicht mehr.

(das ist mir nicht aus den fingern gesogen, das ist so)

(bitte keine weiteren spekulationen, ob diese aussage richtig ist, oder nicht)

(ruft morgen bei euerem SB an und fragt nach, er wird euch nichts anderes sagen)

aber ich hatte glaube ich, schon mal geschrieben, das ich grundsätzlich "alles" was ich kaufe,

eintragen lasse, um auf der sicheren seite zu sein,

denn ich habe wenig lust, an irgend einen "unwissenden" streifenbullen zu geraten,

der mir einen vor heult, wenn ich mal mit meinen WS unterwegs bin und "nur" eine 9 para oder sonst was in der karte stehen habe,

aber eben nicht das kaliber, welches gerade das WS hat.

dann macht der erst mal nen lauten und je nach dem, wie *heiss* der gerade ist,

sackt der erst mal alles ein und dann kommt die rennerei, schreiberei usw.

ne danke !

und die paar euro, (ohne MEB) für den kleinen stempel, habe ich immer über !!!

aber : jeder wie er gerne mag...

Geschrieben
ja, so ist das mit dem denken  :P

- kaufst du ein WS, so ist der händler/verkäufer und auch käufer, verpflichtet, den verkauf/kauf, der zuständigen behörde, binnen 14 tagen zu "melden"

(die gleiche frist, die du sonst auch beim eintragen hast)

311653[/snapback]

WO steht das in Gesetz oder VO , daß der Käufer/Verkäufer ein WS melden muß ?

Mouche

Archiviert

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