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IGNORED

Gültigkeit/Notwendigkeit Standaufsichtenschulung?


Wolli

Empfohlene Beiträge

Man liest und hört ja jetzt viel über die notwendige Schulung für Standaufsichten.

Nur nirgends etwas verwertbares!

z.B. bietet der BSSB angeblich Schulungen an, die 3 oder auch 7 Stunden dauern, 2,50 Euro oder auch 20 Euro kosten (sollen!). :gaga:

Auch der BBS bietet Schulungen an.

Meine Fragen sind nun:

Sind die Kurse laut Gesetz überhaupt notwendig?

(Wenn nicht, kann der Verband es versicherungstechnisch durchsetzen?)

Sind sie NUR vom jeweiligen Verband gefordert?

(Übergreifend gültig, oder muß einer vom jeweiligen Verband Aufsicht sein?

Was mache ich, wenn Disziplinen zweier Verbände geschossen werden?

Muss man die Kurse beider Verbände besucht haben?)

Sind die Kurse auch für die Personen Pflicht, die früher schon Aufsicht gemacht haben?

(Altbestand :chrisgrinst: )

Gibt es Übergangsfristen?

Das reicht vorerst mal, aber Euch fällt sicher noch viel mehr ein!

Wolli

p.s. ich habe mit der Suchfunktion gegoogelt, aber nix gefunden!

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Man liest und hört ja jetzt viel über die notwendige Schulung für Standaufsichten.

Nur nirgends etwas verwertbares!

z.B. bietet der BSSB angeblich Schulungen an, die 3 oder auch 7 Stunden dauern, 2,50 Euro oder auch 20 Euro kosten (sollen!). :gaga:

Auch der BBS bietet Schulungen an.

Meine Fragen sind nun:

Sind die Kurse laut Gesetz überhaupt notwendig?

(Wenn nicht, kann der Verband es versicherungstechnisch durchsetzen?)

Sind sie NUR vom jeweiligen Verband gefordert?

(Übergreifend gültig, oder muß einer vom jeweiligen Verband Aufsicht sein?

Was mache ich, wenn Disziplinen zweier Verbände geschossen werden?

Muss man die Kurse beider Verbände besucht haben?)

Sind die Kurse auch für die Personen  Pflicht, die früher schon Aufsicht gemacht haben?

(Altbestand :chrisgrinst: )

Gibt es Übergangsfristen?

Das reicht vorerst mal, aber Euch fällt sicher noch viel mehr ein!

Wolli

p.s. ich habe mit der Suchfunktion gegoogelt, aber nix gefunden!

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Standaufsicht machen kann jeder Schütze mit bestandener Sachkunde.

Alles andere ist sicher hilfreich - aber nicht zwingend.

SO kenn ich das - und SO wird bei uns auch verfahren.

Mouche

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Standaufsicht machen kann jeder Schütze mit bestandener Sachkunde.

Alles andere ist sicher hilfreich - aber nicht zwingend.

SO kenn ich das - und SO wird bei uns auch verfahren.

Mouche

304715[/snapback]

Damit ist alles zu diesem Thema gesagt :icon14:

Gruß Usta

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Damit ist alles zu diesem Thema gesagt :icon14:

Gruß Usta

304747[/snapback]

Hallo Usta

Ich klaube das wollte noch erwähnt werden, Ich habe keinen Lehrgang machen müssen, beim LKA beantragt und fertig, die Standaufsicht hat auch noch den Vorteil, dass ich jetzt alleine aus dem Stand Trainieren darf, nach dem Neuen Gesetz. :icon14:

Grüße Norbert07

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Damit ist alles zu diesem Thema gesagt :icon14:

Gruß Usta

304747[/snapback]

Hallo Mouche und Usta,

glaube ich ja auch, aber die Gerüchte schwirren. :angry2:

Und laut dem neuen Gesetz kann ich alleine schießen, wenn ich zur Aufsicht befähigt bin?!

Aber kann z.B. der BSSB wirklich nicht verlangen, daß bei seinen Meisterschaften

Leute Aufsicht führen, die seine Kurse genossen haben, da ja die Versicherung

über ihn läuft?

Wenn also der Schützenmeister/Gauschützenmeister/Ambacher sagt: "Ohne unsere Kurse keine Aufsicht für uns!" - Dann sage ich nur: "Ätsch, das geht Euch gar nichts an. Laut Gesetz bin ich befähigt und darum müsst Ihr mich mitmachen lassen!"

Sorry wenn ich insistiere.

Ich möchte es nur genau wissen, damit ich wieder am Stammtisch angeben kann ... :redface1:

Wolli

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Wenn also der Schützenmeister/Gauschützenmeister/Ambacher sagt: "Ohne unsere Kurse keine Aufsicht für uns!" - Dann sage ich nur: "Ätsch, das geht Euch gar nichts an. Laut Gesetz bin ich befähigt und darum müsst Ihr mich mitmachen lassen!"

304754[/snapback]

Du hast zwar Recht, Wolli, aber Recht kriegen ist was anderes........ :crying:

Mir geht's genauso, und ich weigere mich strikt an dem Kurs teilzunehmen.

Hat den Vorteil, daß ich bei Meisterschaften und Rundenwettkämpfen nicht mehr Standaufsicht sein muß. Wenn man mich ohne den Schein als Aufsicht einteilen würde wäre es mir eine Ehre den Job zu machen.

Aber Waffen-Fachkunde, Waffenschein und BDMP-Schießleiterausbildung wird ja vom BSSB nicht anerkannt.

Die Burschen in München kochen mir in letzter Zeit zuviele seltsame eigene Süppchen....... :gaga:

Gruß

Michael

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Damit ist alles zu diesem Thema gesagt

Gruß Usta

304747[/snapback]

Leider nicht. :angry2:

Eigentlich ist damit §11 der AWaffV erfüllt. :icon14:

Nur leider haben einige Verbandsfürsten wieder restriktiver als das Waffenrecht sein müssen :016: und besondere Ausblindungs-, Prüfungs- und Ausweispflichten in die Schießsportordnungen hineingeschrieben.

Da die AWaffV auch folgendes enthällt:

§ 9

Zulässige Schießübungen auf Schießstätten

(1) Auf einer Schießstätte ist unter Beachtung des Verbots des kampfmäßigen Schießens (§ 27 Abs. 7 Satz 1 des Waffengesetzes) das Schießen mit Schusswaffen und Munition auf der Grundlage der für die Schießstätte erteilten Erlaubnis (§ 27 Abs. 1 Satz 1 des Waffengesetzes) nur zulässig, wenn

1. ...

2. geschossen wird

a) auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung,

...

Sind auch die geistigen Ergüsse dieser Spezialisten im theoretischen Schießen zur Aufsicht, die in den Sportordnungen stehen, zu befolgen. :kotz: Sonst ist nix mit Schießen.

Euer

Mausebaer :pissed:

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Beim BDS LV1 wird eine Schulung angeboten, auf die man einen Ausweis erhält, mit dem man berechtigt ist, auf jedem bundesdeutschen (zivilen) Stand alleine zu trainieren.

304756[/snapback]

Der Ausweis ist IMHO gerade mal das Papier wert, auf dem er geschrieben ist :P

Diese Berechtigung hat jeder sachkundige Schütze und WBK Inhaber nach dem Gesetz ohnehin.

Und die einzige,wirklich relevante Frage ist die, was der Standbetreiber dazu sagt -DER entscheidet nämlich, was auf seinem Stand abgeht.

Und da sind wir auch beim Ausgangsproblem und den "wie üblich" freistaatlichen Besonderheiten :chrisgrinst: :

Die Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen begründet keinen Rechtsanspruch des Einzelnen gegenüber dem Standbetreiber . Dieser entscheidet nämlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, was bei ihm geht und was nicht.

Der Standbetreiber MUSS die gesetzlichen MINDESTregeln beachten - aber er KANN jederzeit noch draufsatteln.

Wenn er verlangt, daß Du eine Rettungssanitäter Ausbildung nachweisen mußt, dann kann er auch das.

Mouche

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Bei dem Thema Standaufsichtschulung könnte ich aus der Hose springen.

Der RSB knöpft seinen Mitgliedern 10 Euro ab, für eine 4 stündige "Schulung" in der soviel Müll erzählt wird, was einen als Standaufsicht mal gerade gar nicht interessiert.

Auf Einwände zum Thema warum dies denn überhaupt nötig sei und auf offensichtliche Falschinformationen/Aussagen bin ich vom Bezirksvorsitzenden regelrecht abgewatscht worden.

Mittlerweile läßt man sich bei uns im Verein auch noch so langsam von dieser bescheuerten Panikmache anstecken...

Und das beste dann noch zum Schluss. Die Verbände untereinander erkennen sich gar nichts gegenseitig an. Sprich ein BDMP Schießleiter ist beim z.B. RSB/DSB nichts wert und andersherum genauso.

Auf meine Frage, was denn nun passiert, wenn DSB und BDMP Schützen gleichzeitig auf unserem Stand schießen, kam die Antwort, die mich zum Überlaufen brachte... Das gehe nicht, das dürfte man nicht. Die BDMP Schützen bräuchten eigene Aufsicht und Schießleiter... Am besten solle man doch getrennte Termine für BDMP und DSB machen und und und... :gaga:

Ich denke spätestens da war den meisten Anwesenden klar, was gebacken ist. Aber leider auch nicht allen.

Diese absurde Panikmache geht mir gehörig gegen den Senkel. Jeder Verband kocht sein eigenes Süppchen und schlägt auf die gesetzlichen Forderungen noch mal seines oben drauf :crying:

Gruß Stefan

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So jetzt nochmal Punkt für Punkt

Man liest und hört ja jetzt viel über die notwendige Schulung für Standaufsichten.

Nur nirgends etwas verwertbares!

z.B. bietet der BSSB angeblich Schulungen an, die 3 oder auch 7 Stunden dauern, 2,50 Euro oder auch 20 Euro kosten (sollen!). :gaga:

Auch der BBS bietet Schulungen an.

Meine Fragen sind nun:

Sind die Kurse laut Gesetz überhaupt notwendig?

Nein, nachgewiesene Sachkunde (z.B. WBK) reicht.

(Wenn nicht, kann der Verband es versicherungstechnisch durchsetzen?)

Wenn der Verband eine Meisterschaft ausrichtet, mietet er im alg. einen Stand und ist somit Standbetreiber. Als Standbetreiber kann er zusätzliche Kenntnisse oder Sicherheitsmaßnahmen von durch ihn eingesetzte Aufsichten verlangen.

Sind sie NUR vom jeweiligen Verband gefordert?

(Übergreifend gültig, oder muß einer vom jeweiligen Verband Aufsicht sein?

Die Aufsichten sind vom Gesetz gefordert, erst in zweiter Linie vom jew. Verband.

Was mache ich, wenn Disziplinen zweier Verbände geschossen werden?

Aufsicht

Muss man die Kurse beider Verbände besucht haben?

Nein, du mußt Sachkundig sein

Sind die Kurse auch für die Personen  Pflicht, die früher schon Aufsicht gemacht haben?

(Altbestand :chrisgrinst: )

siehe Frage vorher

Gibt es Übergangsfristen?

Nein

Das reicht vorerst mal, aber Euch fällt sicher noch viel mehr ein!

Wolli

p.s. ich habe mit der Suchfunktion gegoogelt, aber nix gefunden!

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Zusätzliches folgendes:

Früher mußten Aufsichten bei der jeweiligen Behörde gemeldet werden. Das ist heute nicht mehr nötig, es entbindet den Standbetreiber aber nicht der Pflicht, die Namen der Aufsichten in einer Liste zu erfassen. Auch muß der Name der z. Zt. Aufsicht habenden Person auf dem Stand aushängen.

Wenn Dein Verband einen Kurs verlangt um an seinen Meisterschaften Aufsicht machen zukönnen ist das seine Sache. Wenn Du die nicht hast, machst Du halt keine, so what? Ich habe auch keinen speziellen Kurs besucht, habe aber auf Meisterschaften auch schon Aufsicht beim Schützen gemacht.

So das wars erst mal, mein Cheffe steht hinter mir und guckt schon ganz böse.

Gruß Usta

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Hallo

Zu diesem Thema habe ich in einem anderen Forum einen Thread gestartet und auch fachliche Auskunft bekommen.

Die ZUSAMMENFASSUNG ist dass noch gar nichts gesagt ist und auch noch gar nichts "klar" ist.

Es wird derzeit an Vorchriften gearbeitet die aber noch nicht "raus" sind.

Ich selbst habe zwar die "Schiessleiter-Ausbildung" aber selbst da ist noch nicht ganz klar ob ich in meinem Zweitverein damit auch Aufsicht machen kann.

Warum? Weil mich mit dieser Ausbildung mein ERSTVEREIN als Aufsicht gemeldet hat und der Zweitverein nicht.

So weit jetzt schon absehbar kommen die unterschiedlichen Ansichten dadurch zustande dass ab "Frühjahr 2005" entweder

-die Aufsichten wie bisher beim Landratsamt gemeldet werden und dann ändert sich nichts/nicht viel

oder

-die Vereine die Aufsichtsregelungen selbst übernehmen, nicht mehr melden müssen, dann aber die "vorgaben" (die eben noch nicht da sind) des Verbandes einhalten müssen.

Und da fordert der BSSB z.B. (Wolli) eine "qualifizierte" Aufsicht.

Zu den Kosten kann ich Wolli aber schon sagen:

MICH hat´s nichts gekostet weils der Verein bezahlt hat weil er froh ist wenn er Aufsichten hat.

Unser Gau führt die Ausbildung auch durch und verlangt 8 Euro.

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nachdem ich das thema leidlich durchlitten habe kann ich hier auch was dazu beitragen.

ich war in unserem verein einer der wenigen verfechter die vom bssb angebotenen kurse nicht zu besuchen. das hat auch einen grund. der hintergrund was als aufsicht gilt und was nicht wird durch das ordnungsamt bestimmt. dies kenn auch soweit der bssb an.

beim oa und meinem sb angefragt erhielt ich die auskunft, daß es im moment keine genauen erkenntnisse darüber gibt, was nach dem gesetz eine ausreichende qualifizierung ist. er verwies auf die austehenden verwaltungsvorschriften die ja erst 2005 kommen. bis dahin basieren die aktuelle angebotenen kurse auf annahmen des verbandes und einiger beamter aus dem bmi.

mein sachbearbeiter empfohl deshal die kurse im moment nicht zu besuchen und zu warten bis klarheit darüber herrscht was den qualifizierung von aufsichten bedeutet. es könne sich nämlich im nachhinein rausstellen, daß die kurse wie heute angeboten nicht ausreichend sind um die quali nachzuweisen bzw. entgegengesetzt gar nicht erst notwendig werden für leute die sowieso eine sachkundeprüfung haben.

bis dahin kann er nur die geringste anforderung an aufsichten stellen und handhabt das so, daß im "scharfen" bereich der nachweis der sachkundeprüfung reicht und bei lg und lp der mermalige ausübung einer aufsicht auf den ständen im augenblick qualifikation genug ist.

das der bssb das ordnungsamt als autorität der entscheidung anerkennt konnte man in einem rundschreiben lesen, wo stand, daß wenn man den nachweis zur aufsichtenquali mit seiner behörde selber klären könnte die kurse nicht verpflichtend sind (nachdem man im rundschreiben vorher ziemlich deultich gemacht hatte, daß jeder diese kurse zu besuchen hätte)...

da viele der vereine nun verunsichert waren gab sich der bssb nocheinmal die blöße ein unsägliches rundschreiben zu verfassen (siehe anhang...das hatte ich noch).

jetzt lief mein 1. sm amok und verhängte kurzerhand einen stop für dienstleistung egal welcher art im bereich kk,gk, wenn betreffende leute den kurs nicht besucht hätten.

man kann sehen mit welchen mitteln der bssb versucht seine vorträge an den man zu bringen. den dummen mitglieder sollte mit diesem schreiben die verbindlichkeit der kurse eindeutig werden. tatsächlich steht in dem schreiben aber gar nichts von der problematik mit den umstrittenen lehrgängen. und dann noch fett zu schreiben "ein schiessen ohne aufsicht darf im bssb auf keinen fall sein" finde ich richtig lächerlich...denn das -mit verlaub- war auch vor der zeit der lehrgänge und sogar vor dem neuen waffg so. aber die bauerfängerei des bssb hat leider erfolg bei den meisten. in unserem verein haben 99% aller aktiven mitglieder den kurs besucht.

nachdem aber auch dem bssb durchaus bekannt ist, daß er sich rechtlich auf glatteis bewegt, tut er bis heute nicht den meiner meinung nach einzigen schritt das verbindlich vorzuschreiben. und zwar indem ein papier rauskommt wo genau drauf steht, daß die kurse so wie sie vom bssb im moment angeboten werden verpflichtend sind für jedes bssb mitglied. bevor das nicht gemacht wird ist der besuch des kurses definitiv keine pflicht!! evtl. möchte man klagen gegen den verband vermeiden? keine ahnung!

das wars fürs erste...

nur noch zu denen die glauben bei dem kurs was gelernt zu haben...ich hab ihn auch absolviert uns bin absolut negativ über die qualität der ausführung erschreckt. da wird heilos das gesetz mit den speziellen auslegungen des verbandes vermischt ohne die bereiche eindeutig auseinanderzuhalten...so kommts das die leute die das gesetz nicht wenigstens ein bisschen kennen (90%)alles was sie an dem abend hören für gesetz halten...wenn das gesetz also gleich so schwachsinnig wär könnt mer uns gleich die kugel geben (aufsichten dürfen nur am stand sein, ein beobachten durch eine scheibe ist nicht zulässig...etc...solche ergüsse stehen da drin).

wenn ihr könnt spart euch eure zeit...denn ich bin mir nicht sicher ob der kurs die leute nicht tatsächlich dümmer macht....schlauer jedenfalls ganz bestimmt nicht.

gruß

xylo

Standaufsichten.pdf

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JETZT ist wohl wirklich ALLES gesagt :AZZANGEL: -

nur EINS möcht ich noch ergänzen :

Gott sei Dank - I bin a Frank :D - und glücklicherweise einer der NICHT im Hoheitsbereich des BSSB lebt :P:P

Mouche

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Hallo Schützenfreunde,

zu den Gesetzlichen gegebenheiten kann ich nicht viel sagen aber ich möchte mal darstellen wie das bei uns im Verein (SSB) funktioniert.

Für Schützen ohne Schießleiterlehrgang ist das Schießen nur unter Aufsicht möglich.

Schützen mit Schießleiterlehrgang dürfen auch alleine trainieren.

Schießleiterstunden werden mit den Pflichtarbeitsstunden verrechnet.

Der Schießleiterlehrgang wird einmal im Jahr an einem Wochenende von einem Ausbilder des SSB angeboten der den Lehrgang sehr informativ und locker durchzieht.

Die Teilnahme ist freiwillig und kostet nur wenige EURONEN. (25,-?)

Ich habe den Schießleiter gemacht und obwohl es eine Ausbildung vom SSB war auch vom BDS anerkannt bekommen.

Zum Inhalt des Lehrgangs muss ich sagen das er recht Interresant war auch wenn viele Themen der allg. Waffensachkunde aufgewärmt wurde. Es wurde aber auch für mich neues behandelt z.B. der Umgang mit Anfängern, durchsetzen von Anweisungen als Aufsichtsperson, Grundsätze des Schießtrainings usw.

Ich würde jedem der die Möglichkeit eines Lehrgangs bekommt empfehlen diese zu nutzen man wird dabei nicht dümmer.

D. Lück

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Hallo Leute!

Da kann ich ja nur staunen! Liebe Leute, ihr müsst unterscheiden zwischen Standaufsichten und Schießleiter. Standaufsich kann jeder WBK-Inhaber machen. Wettkämpfe ausrichten erfordert allerding ausgebildete Schießleiter.

Nochwas:

Standbetreiber ist nicht der Verein, der den Schießstand für bestimmte Zeiten anmieten sondern der Inhaber einen zum Betrieb von Schießstätten erforderlichen Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Der Erlaubnisinhaber ist übrigens Garant dafür, dass die zum Betrieb der Schießstätte erforderlichen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind. Im obliegt diesbezüglich auch die gewerberechtliche Aufsichtspflicht (§ 130 OWiG).

Gruß Joe

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Hallo Leute!

Da kann ich ja nur staunen! Liebe Leute, ihr müsst unterscheiden zwischen Standaufsichten und Schießleiter. Standaufsich kann jeder WBK-Inhaber machen. Wettkämpfe ausrichten erfordert allerding ausgebildete Schießleiter.

Nochwas:

Standbetreiber ist nicht der Verein, der den Schießstand für bestimmte Zeiten anmieten sondern der Inhaber einen zum Betrieb von Schießstätten erforderlichen Erlaubnis nach dem Waffengesetz. Der Erlaubnisinhaber ist übrigens Garant dafür, dass die zum Betrieb der Schießstätte erforderlichen Sicherheitseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind. Im obliegt diesbezüglich auch die gewerberechtliche Aufsichtspflicht (§ 130 OWiG).

Gruß Joe

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Also ist der Schießleiter Verbandssache, oder? Offizielle Wettkämpfe dürfen nur unter Leitung eines Schießleiters stehen.

Auf einem Schießstand brauche ich aber waffenrechtlich lediglich eine Aufsicht, wenn 2 oder mehr Schützen schießen.

Wenn mir das klar ist, warum verstehen dann die meisten Landesverbände des DSB nicht, dass keine gesonderte Schießaufsichtausbildung erforderlich ist, sondern die Sachkunde ausreicht? Je öfter die das propagieren, desto mehr Leute glauben wirklich noch daran.

Die Erfahrung, das in diesem ominösen Aufsicht"Lehrgang" einige verbandinterne Regelungen wild mit rechtlichen Sachen gemischt wurden habe ich übrigens auch gemacht. Natürlich wurde dies als reine Gesetzesregelung verkauft. Aber auch da wollte man nicht mit mir diskutieren.

Gruß Stefan

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Ja Stefan - Du hast vollkommen Recht :icon14: -

aber ALLE mir bekannten Verbände nutzen verschiedene Punkte des neuen WaffG gerne und in seltener Einmütigkeit und Übereinstimmung für einen ganz bestimmten Zweck:

Gebührenerwirtschaftung von den Schützen :pissed: . So gesehen Otto`s Lehen an die Verbände - und wir sind die Abgaben zahlenden Bauern :chrisgrinst:

Mouche

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Der Lehrgang für Standaufsichten ist

1. freiwillig (mir ist nichts gesetzgeberisches bekannt, welches ihn erzwingt)

2. dazu gedacht, alleine auf dem Stand zu trainieren.

Eine Standaufsicht hat nix mit einem Schießleiter zu tun. Der SL ist verbandsgebunden und führt Aufsicht bei (Verbands-) Wettkämpfen.

Mit dem Lehrgang soll m.E. dem Mißstand abgeholfen werden, daß bei zwei oder mehr Schützen einer Aufsicht führen muß (macht ja auch Sinn), einer alleine aber nicht für sich selber Aufsicht führen darf (macht keinen Sinn).

Ich mache den Lehrgang mit. Danach kann ich mir (hoffentlich) ein Bild über Sinn und Unsinn machen.

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Ich mache den Lehrgang mit. Danach kann ich mir (hoffentlich) ein Bild über Sinn und Unsinn machen.

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Jo, mach ihn mit. Nach dem Motto "einem geschenkten Gaul....." hab ich ihn auch mit gemacht. Aber das erste was Du lernst ist dass das

2. dazu gedacht, alleine auf dem Stand zu trainieren.

absolut falsch ist.

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Der Lehrgang für Standaufsichten ist

2. dazu gedacht, alleine auf dem Stand zu trainieren.

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Ich dachte, genau das wäre jetzt von Gesetzes wegen erlaubt?

Sagt das Gesetz, daß man eine Verbandsschulung dazu braucht?

Wolli

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Ja Stefan - Du hast vollkommen Recht :icon14: -

aber ALLE mir bekannten Verbände nutzen verschiedene Punkte des neuen WaffG gerne und in seltener Einmütigkeit und Übereinstimmung  für einen ganz bestimmten Zweck:

Gebührenerwirtschaftung von den Schützen  :pissed: . So gesehen Otto`s Lehen an die Verbände - und wir sind die Abgaben zahlenden Bauern  :chrisgrinst:

Mouche

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Hallo Mouche

Du hast absolut recht mit deiner Äußerung, :icon14: bezüglich der Standaufsicht, und das die Verbände damit Geld verdienen wollen, zum Leitwesen der Schützen. :016:

Norbert07

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